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Funman

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  1. Man kann auch den ESP Abschalter von MDC nehmen und in die OBD Dose stecken. Das ist für nur mal so vielleicht die einfachste Lösung. Grüße, Hajo
  2. Eigentlich kann der Fehler nur darin liegen, daß nach der Standzeit etwas korrodiert ist und irgendwo kein Strom ankommt. Wenn sich überhaupt nichts tut, kann imho auch kein Anlernen funktionieren. Kommst du mit der Stardiagnose überhaupt in die Steuergeräte rein? Offenbar liegt das Problem im MEG. Grüße, Hajo
  3. Kannst die Bohrung ja a weng aufreiben, feilen, schmirgeln, schaben, also das von Max erwähnte Oxid entfernen.
  4. Dann warten wir mal gespannt auf den nächsten Besuch.
  5. Janee, ich meinte das Baujahr des Smart von dynajoern.
  6. Die Serienmäßigen von Eberspächer haben zwei Schalen aus rostendem Stahlblech innen und zwei Schalen darüber aus Edelstahl. Alle 4 Bleche sind gemeinsam am Rand umgebördelt. Grüße Hajo
  7. Das Baujahr des Smarts nachreichen wäre noch interessanter.
  8. Man könnte die Parksperre in beiden Fällen doch einfach stillegen, oder?
  9. 😎 Laßt das nicht den Marc sehen, dann gibts wieder Haue.
  10. Ich schrub schieben, weil es hier ums Schieben ging, also mit der Hand, nicht ziehen. Einen Smart kräftig schieben scheitert schon daran daß hinten nix da ist wo man angreifen kann. Plastikfenster? Heckscheibe? Heckspoiler? Panel? Und wenn man Gewalt zur Verfügung hat, also Winde oder Zugfahrzeug, dann kann man auch den Motor mitdrehen, dann ist es egal. Das war übrigens eine der ersten Erfahrungen mit meinem ersten Smart auf der ersten Fahrt. Da hat der ADAC den Smart mit Gang drin auf den Abschlepper gezogen. Der hat sich da null Mühe gemacht für irgendwas und das würde ich auch so machen. Und das ist ein CDI mit mehr Hubraum und Kompression als der Benziner des TE. Was ich damit sagen will, es ist in der Regel immer eine Winde nötig und vorhanden um den Smart auf den Trailer zu bekommen und mit Winde kann man sich sämtliche Tricks sparen. Grüße Hajo
  11. Ich möchte mal sehen, wie jemand einen Smart die Rampen rauf auf einen Trailer schiebt. Schiebt, ohne Winde.
  12. Woher weißt du daß der Rückwärtsgang drin ist? Ist aber auch egal, denn..... der Smart muß auch wieder vom Trailer runter. Einen der Wege wird er immer verkehrt herum rollen! Ich denke, bei niedriger "Drehzahl" ist das egal. Solange die Kette nicht extrem gelängt ist, wird sie nicht überspringen. Beim CDI dreht ggf. auch die Hochdruckpumpe verkehrt herum.
  13. Mußt du m.E. nicht. Wenn ich den Anwalt richtig verstehe, dann kommt es auf den jetztigen Zustand und deinen Aufwand an. Und da nicht auf deinen Stundenlohn, sondern Werkstatttarif. Werkstattarbeit ist teuer und auch im aktuellen Zustand dürfte der Smart kaum Marktwert haben. Deshalb nehme ich an, daß du den Smart so behalten kannst. Ggf. Glück gehabt. Trotzdem kommt mir die Geschichte komisch vor. Ich hab den Eindruck, daß der Anwalt auf dem falschen Dampfer ist. Oder daß es noch Informationen gibt, die wir hier nicht haben. Was hat der Anwalt zur Frage des gutgläubigen Erwerbs gesagt? Grüße, Hajo
  14. Du willst Alu auf Edelstahl schweißen? Wow. Das hab selbst ich noch nicht versucht.
  15. Du kannst den Smart auch einfach so auf den Trailer ziehen. Dann dreht das Motörchen eben mit, blubb blubb blubb.... Mit Winde geht das, haben aber eigentlich alle Trailer. Grüße, Hajo
  16. Ich biete 150 Ampere. Immer feste druff. Aber nur kurz gepunktet.
  17. Konstruktionsfehler von Hella made in Germany. Die Hitzebelastung ist an der Stelle grenzwertig, da die Halogenlampen sehr nahe am Kunststoff sind. Der Kunststoff ist bzw. war verspiegelt durch Alubedampfung. Das Alu ist inzwischen wegkorrodiert, der schwarze Kunststoff kommt zum Vorschein. Das nimmt die Wärmestrahlung auf statt sie zu reflektieren. Damit überhitzt der Scheinwerfer. Frage damit beantwortet? 😵 Schmeiß weg den Scheiß. Es gibt günstige Nachbauten aus China, die besser sind und das Problem nicht haben. Grüße, Hajo
  18. Dieser vom ADAC zitierte Fall ist etwas speziell, hier kommt offenbar rumänisches Recht zur Anwendung. Nach deutschem Recht steht z.B. die Unterschlagung eines Leasingfahrzeugs einem gutgläubigen Erwerb nicht entgegen. In dem hier zitierten Urteil des Landgerichtes Stuttgart, Urteil vom 18.01.2019, Aktenzeichen 23 O 166/18, eines relativ krassen Falles mußte die bestohlene Leasinggesellschaft dem gutgläubigen Erwerber den Fahrzeugbrief aushändigen und unterlag mit der Forderung nach Rückgabe des Fahrzeugs. Zitat: "Die Beklagte hat hingegen keinen Anspruch auf Herausgabe des Kraftfahrzeugs gemäß § 985 BGB, weil sie ihr Eigentum durch den Erwerbsvorgang am 24.04.2018 gemäß § 929 Satz 1, § 932 I 1, II BGB verloren hat. Der Kläger hatte beim Erwerbsvorgang gemäß § 932 I 1, II BGB weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis davon, dass die Sache, das streitgegenständliche Kraftfahrzeug, nicht dem Veräußerer gehörte.Die Beklagte hat hingegen keinen Anspruch auf Herausgabe des Kraftfahrzeugs gemäß § 985 BGB, weil sie ihr Eigentum durch den Erwerbsvorgang am 24.04.2018 gemäß § 929 Satz 1, § 932 I 1, II BGB verloren hat. Der Kläger hatte beim Erwerbsvorgang gemäß § 932 I 1, II BGB weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis davon, dass die Sache, das streitgegenständliche Kraftfahrzeug, nicht dem Veräußerer gehörteDie Beklagte hat ... keinen Anspruch auf Herausgabe des Kraftfahrzeugs ... , weil sie ihr Eigentum durch den Erwerbsvorgang ... gemäß § 929 Satz 1, § 932 I 1, II BGB verloren hat. Der Kläger hatte beim Erwerbsvorgang gemäß § 932 I 1, II BGB weder Kenntnis noch grob fahrlässige Unkenntnis davon, dass ... das streitgegenständliche Kraftfahrzeug nicht dem Veräußerer gehörte." Zitatende. Zusätzlich müssen wir berücksichtigen, daß im Fall des TE der Verkäufer ja offenbar rechtmäßiger Eigentümer war und die Papiere echt waren. Wenn sogar im Fall des unterschlagenen Autos mit gefälschtem Brief zugunsten des gutgläubigen Erwerbers entschieden wurde, gehe ich im Fall des TE davon aus, daß die Sache eindeutig ist. Grüße Hajo
  19. Es sollte mich wundern, wenn ein Auto als gestohlen gemeldet wird und den Behörden nicht auffällt, daß das Auto inzwischen wieder zugelassen ist. Grüße Hajo
  20. Eine andere Sachlage wäre, wenn die Identität des Autos gefälscht, also ausgetauscht wäre. In dem Fall greift imho die Tatsache, daß das gestohlene Auto eben nicht identisch mit deinem oder dem des Kumpels ist. Es gab dazu mal einen aufsehenerregenden Fall in den Mercedesforen. Ein stark individualisierter Mercedes, also ein Unikat, wurde gestohlen und auf Ebay angeboten. M.W. hatte der Dieb die Nummern und Papiere ausgetauscht. Die Sachlage war trotzdem eindeutig. Aussage der Polizei war, sie können nichts machen. Der Bestohlene hat dann mit der Versicherungssumme und über einen Strohmann seinen Wagen zurückgekauft. Das soll heißen, falls dein Smart eine gefälschte Identität hat, dann behauptest du eben, dein Smart ist nicht der gestohlene sondern ein anderer. Du mußt keine Auskunft geben, wo du den herhast. Grüße Hajo
  21. § 932 Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten (1) 1Durch eine nach § 929 erfolgte Veräußerung wird der Erwerber auch dann Eigentümer, wenn die Sache nicht dem Veräußerer gehört, es sei denn, dass er zu der Zeit, zu der er nach diesen Vorschriften das Eigentum erwerben würde, nicht in gutem Glauben ist. Das finde ich ziemlich eindeutig. Und in gutem Glauben ist ein Käufer dann, wenn er die Papiere dazubekommt und der Name in den Papieren und im Ausweis des Verkäufers übereinstimmt. Weitere Recherchen kann und muß der Käufer imho nicht anstellen. Aus gutem Grund behält bei Kreditkäufen die Bank den Fahrzeugbrief, damit der Halter des Autos das nicht ohne Zustimmung der Bank verkaufen kann. Das heißt im Umkehrschluß, daß der Käufer davon ausgehen darf, daß das Auto das Eigentum des Verkäufers ist, wenn der den Brief vorlegen kann. Da würde mich mal interessieren, wie das mit dem oben zitierten Paragraphen in Einklang zu bringen ist. Und ob die Papiere gefälscht waren. Ein als gestohlen gemeldetes Auto kann auch nicht zugelassen werden. Somit kann das Auto deines Kumpels nicht als gestohlen gemeldet gewesen sein, denn er hat es ja zugelassen. Grüße Hajo
  22. Ein Pott der am Falz schon derart aufgeplatzt ist, ist auch weitgehend wertlos. Auch mit DPF. Den würde ich auch mit DPF weder kaufen noch anbauen. Auch wenn es ein originaler DPF Pott ohne KBA wäre, würde sich die Huddelei mit der Eintragung bei dem Zustand nicht lohnen. Vielleicht würde ich ihn geschenkt nehmen. Klar, man kann sowas schweißen, hab ich auch gerade gemacht, schön ist das aber nicht und auch viel Arbeit. Die SMS zeigen ja auch, daß der Verkäufer den Pott bereits aussortiert hatte. Da gibt es bessere Angebote, siehe den ersten Post in diesem Thread. Das soll jetzt kein Nachtreten sein, aber eine Warnung für spätere Leser. Solche Threads verlinkt der Ahnungslose dann gerne mal. Zum Unfall noch mein Beileid. Insgesamt hast du offenbar einfach sehr viel Pech gehabt. Das ist aber weder für Smart noch für Diesel normal. Ich bin schon über 300000 Km Smart Diesel gefahren und immer noch sehr zufrieden. Grüße Hajo
  23. Daß der Pott um den es geht nur 4 Kammern hat, hättste aber auch eher mal erwähnen können, bevor sich hier ein ganzes Sortiment an Forenmitgliedern abarbeitet. Dann wäre sofort alles klar gewesen. Grüße Hajo
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