Funman
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Wegfahrsperre.es klackert im Steuerkasten
Funman antwortete auf ciro Lucca's Thema in SMARTe Technik
Das kann das Problem lösen wenn es an einer defekten/ alten Batterie liegt. Wenn es nicht daran liegt dann löst eine neue Batterie das Problem auch nicht. Wie alt ist denn die Batterie? -
Ich denke die Rechtslage ist in beiden Fällen jeweils anders gelagert. Der Dekra Ingenieur wird selbständig sein und kein Angestellter der Dekra und haftet deshalb sowieso selber. Im Falle des Pferdes wird die Reiterin des Pferdes keine Angestellte der Pferdeeigentümerin sein, sondern eine Kundin. Deshalb ist die Rechtslage da ganz anders. Die Haftung bei Pferdeunfällen ist auch etwas speziell und schlecht mit anderen Fällen vergleichbar. Deshalb sind Haftpflichtversicherungen für Pferde auch so teuer.
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Ich würde sofort ein gutes Foto machen oder auch mehrere und das Ding am Computer nachbauen. Hab ich bei anderen Teilen auch schon so gemacht.
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Und ich hatte es in Afrika dabei. Habs auch vorher probiert ob es paßt.
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Du hast den Thread gerade selbst verlinkt. 😉 Nach oben scrollen.
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Wenn die Versicherung anbietet, den Schaden selbst zu bezahlen und dadurch gar keine Rückstufung zu haben, dann würde ich das annehmen (habe ich tatsächlich auch schon mal), dann gibt es gar keine Rückstufung, es muß nichts berechnet werden und im diskutierten Fall kann sich der Kunde die Zahlung vom Dekra Ingenieur wiederholen.
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Es gibt beides, im "Vertragsrecht" den Erfüllungsgehilfen nach § 278 BGB, im "Deliktsrecht" den Verrichtungsgehilfen nach § 823 BGB. Ein Angestellter bei der Arbeit kann je nach Rechtslage das eine oder andere sein, auch beides gleichzeitig. Ein Geschädigter kann je nach Rechtslage aus jeder der beiden Rechtsnormen ggf. Schadensersatzansprüche geltend machen. Im Zweifelsfall sind also stets beide Möglichkeiten zu prüfen. Ein Erfüllungsgehilfe liegt vor wenn es ein Vertragsverhältnis zwischen dem Geschädigten und dem Arbeitgeber gibt, ein Verrichtungsgehilfe kommt in Frage wenn ein unbeteiligter Dritter geschädigt wird. Ich habe dazu folgendes anschauliches Beispiel gefunden: "Der Dachdecker beauftragt seinen Gesellen, das Dach eines Kunden einzudecken. Bei den dabei nötigen Schweißarbeiten kommt es zu einem Brand, der den Dachstuhl vernichtet und auf das Gebäude des Nachbarn übergreift und es beschädigt. a) Die Vernichtung des Dachstuhls des Kunden ist im Rahmen der Erfüllung des Vertrages geschehen, hier ist der Geselle Erfüllungsgehilfe i.S.d. § 278 BGB. b) Die Beschädigung des Hauses des Nachbarn hat mit der vertraglichen Beziehung zwischen Dachdecker und Kunden nichts zu tun. In diesem Fall ist der Geselle Verrichtungsgehilfe i.S.d. § 831 BGB. Im Gegensatz zu a) kann sich der Dachdecker als Geschäftsherr unter Umständen entlasten und haftet dann selbst nicht." In beiden Fällen kommt es ausdrücklich nicht auf die Schuld des Schädigers an, also ob unverschuldet, fahrlässig oder Vorsatz etc., sondern nur auf die Tatsache daß der Schaden bei Ausführung des beruflichen Auftrages entstanden ist. Der Möglichkeit des Arbeitgebers, sich im Falle des Verrichtungsgehilfen zu entschulden, sind enge Grenzen gesetzt und der Arbeitgeber trägt die Beweislast. Es kommt hier auf den Einzelfall an. Im hier hauptsächlich diskutierten Fall, daß ein Angestellter einer Werkstatt im Rahmen einer Reparatur das Auto des Kunden beschädigt, ist der Angestellte also ein Erfüllungsgehilfe und der Arbeitgeber haftet immer. Natürlich finden sich im Internet weiterführende Informationen u.a. zu den Voraussetzungen und Grenzen der Haftung usw. für interessierte Jurastudenten. Zum Beispiel hier: Klick Klack Klonk
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Smart 451: Mögliches Déjà-vu MHD-Problematik
Funman antwortete auf smartastico's Thema in SMARTe Technik
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Die wäre? Ich bin bei der HUK24. Würde mich deshalb interessieren. Gern auch per PN.
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Im Falle einer Unterversicherung ist das tatsächlich so wie du schreibst. Dann bleibt die Forderung ggf. am Versicherungsnehmer hängen. Ich hoffe aber daß der Dekra Mann für diesen Parkrempler ausreichende Deckung hatte. Im Falle eines Angestellten gilt: Schädigt ein Erfüllungsgehilfe einen Dritten, so wird dem Schuldner dies nach § 278 BGB wie ein eigenes Verschulden ohne Exkulpationsmöglichkeit zugerechnet. Der Schuldner ist hier der Arbeitgeber, der Erfüllungsgehilfe der Angestellte. Wenn also ein Angestellter einen Schaden verursacht, dann haftet dafür der Arbeitgeber. Er hat keine Möglichkeit sich dem zu entziehen. Es geht hier um Zivilrecht, nicht um Strafrecht.
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Fahrzeugausstattung auslesen - erkennen
Funman antwortete auf Jag_Willi's Thema in Zubehör für den SMART
Lastvin.com -
Tür beim Rückwärtsfahren ausgehebelt - schliest nicht mehr - wie Licht aus?
Funman antwortete auf ein Thema in SMARTe Technik
Beim Smart 450 geht das Licht nach 10 Minuten von selbst aus. -
Suche Montagekit für Cobra Front und Heckbügel
Funman antwortete auf Michel79's Thema in Biete / Suche / Tausche
Hallo, ich weiß es ist jetzt keine Antwort auf deine Frage, aber gib uns doch hier bitte Rückmeldung, ob du den Cobra Bügel nach erfolgreicher Montage eingetragen bekommen hast. Die Suche nach einem Montagekit wird vermutlich schwierig weil bei der Verschrottung eines Smarts die Bügel wohl oft alleine abgebaut werden und das Montagekit zusammen mit dem Smart verschrottet wird. Deshalb dürfte es auf dem Gebrauchtmarkt viel mehr Bügel als Montagekits geben und ein Kit ohne Bügel gibt es wohl eher gar nicht. Das ist ein generelles Problem bei Anbauteilen, z.B. auch bei den Fahrradträgern. Meine Empfehlung wäre, informiere dich über Aussehen und Maße der gesuchten Teile und baue die selbst nach. Oft sind die eher einfach geformt so daß das mit überschaubarem Aufwand möglich ist. -
Sofern ein Kaufinteressent denn heutzutage eine Wahl hat!
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Smart 451: Mögliches Déjà-vu MHD-Problematik
Funman antwortete auf smartastico's Thema in SMARTe Technik
Wie gut daß der MHD Riemen ein Keilriemen aus Gummi ist, und kein Flachriemen.