Jump to content

Funman

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    11.849
  • Benutzer seit

Alle erstellten Inhalte von Funman

  1. Aus den im Parallelthread genannten Gründen würde ich den ersten Tip von tutur verfolgen. Ansonsten nach anderen Gründen für mangelndes Drehmoment bei hohen Drehzahlen suchen. Übrigens, steht was im Fehlerspeicher?
  2. In diesem Thread ist von Problem mit Hochschalten die Rede. Im Parallelthread von mangelnder Leistung. Beides hängt zusammen. Wenn die von der Steuerung erwartete Leistung nicht kommt, dann schaltet er auch nicht.
  3. Wenn sich durch den Kupplungstausch keine Änderung ergeben hat, der Smart also genauso fährt wie vorher, wozu soll dann die Kupplung angelernt werden. Zumindest beim 450 muß nichts angelernt werden. Das ist aber auch egal, weil die Kupplung nichts mit dem aktuellen Problem zu tun hat. Warum sollte sie auch. Gilt beides auch für den Aktuator.
  4. Funman

    Kabel Magnetschalter

    Du hast die Isolation entfernt? Wozu?
  5. Funman

    Kabel Magnetschalter

    Hilft das dem TE weiter? Er hat Kabel am Klopfsensor und zusätzlich zwei überzählige in der gleichen Farbe.
  6. Das hatte aber auch nur der 450. Der 451 schon nicht mehr.
  7. Man kann die Gummibuchsen 25 theoretisch auch einzeln erneuern. Aber wenn du das wolltest würdest du nicht hier fragen. Du wirst deshalb vermutlich den Querlenker zusammen mit Buchsen neu kaufen. Natürlich muß die Spur neu eingestellt werden. Die wird danach irgendwie sein und die Reifen würden radieren.
  8. Falls die Vorderachse sowieso schon uralt und vergammelt ist, macht es Sinn, in einem Aufwasch alles neu zu machen. Also Federn Stoßdämpfer Domlager Querlenker Koppelstangen Kugelgelenke.
  9. Kaputte Querlenkergummis quietschen nicht nach meiner Erfahrung. Die raspeln und knirschen eher. Hört man aber nicht. Und mehr als die Gummis ist nicht dran was kaputt gehen könnte. Dein Quietschen muß also woanders her kommen. M.E. kommen eher die Stabigummis 110 oder die Koppelstangen 150 in Frage.
  10. Verstehe ich dich richtig, du meinst mit "Unterboden" das Fahrwerk? 😉
  11. Sehr richtig. Witzigerweise waren ja alte Autos auch mal neue Autos. Und dieses Forum gibts ja seit die Smart 450 Neuwagen waren. Somit sind hier beide Philosophien in einem Forum vereint....
  12. Inwieweit baut denn der 453 auf dem 451 auf? Wieviele Gleichteile hat der denn?
  13. Was ist ein "smart #1" ??
  14. Skandal! Schnell noch hin! Warum hast du keinen Sapo genommen? Gabs ohne Lieferzeit. Die Russen waren sowieso nicht nur günstiger, sondern auch weit hochwertiger als die DDR Autos. Z.B. im Vergleich Moskwitsch zu Wartburg. Ich habe beide, kann das also vergleichen. Achja, der Sapo ist ja kein Russe, sondern Ukrainer. Heute entscheidend, damals egal bis unbekannt.
  15. Funman

    Ölpumpe leckt

    Äh? Was denn nun? Wenn die HDP leckt, also undicht ist, dann kommt Diesel raus. Wenn es kein Diesel ist, dann ist die HDP selbst auch nicht undicht. Es könnte natürlich der Anschluß der HDP an den Motor undicht sein. Diese Frage hatten wir ja schon.
  16. Was genau heißt das? Was an dem Motor ist defekt? Da muß ja etwas konkret mechanisch und plötzlich kaputt gegangen sein. Ich stecke ja nicht drin, aber so etwas ist extrem unwahrscheinlich. Sehr wahrscheinlich ist, daß es sich um irgendeine Kleinigkeit handelt, die mit dem Motor direkt nichts zu tun hat. Kabelbruch, Stecker kaputt, Schraube locker.... Achja. Beim Smart 450 gibt es den Fehlerfall des defekten OT Gebers. Wenn der kaputt geht, geht der Motor auch einfach aus und es gibt keinen Fehler im Speicher.
  17. Funman

    Benzingeruch

    Ziemlich langweilig dieser Thread. Gibts hier auch mal Hulagirls?
  18. Ich halte die Klemme mit links und die Ratsche mit rechts.
  19. Du darfst den Verkehr nicht behindern. Wenn die Breite des Parkstreifens nicht ausreicht, wovon ich hier mal ausgehe, dann ist das Querparken dort ggf. verboten. Ansonsten siehe meine Ausführungen weiter oben.
  20. Danke für den Hinweis! Leider funktioniert der Link nicht. Über das AZ aber leicht zu googlen. Z.B. HIER. Leider ist das offenbar nicht so klar. Unter dem viel zitierten Aktenzeichen Az. 4 StR 93/62 finde ich nichts zum Thema querparken. Auch das Amtsgericht Viechtach behandelt nur einen relativ speziellen Fall und erörtet das Querparken nur am Rande, zudem sind Entscheidungen von Amtsgerichten nicht verbindlich. Hat jemand einen Beleg von einem Bundesgericht zum Thema Querparken?
  21. So ist das natürlich Parken auf dem Gehweg, wie schon erwähnt wurde. Da müssen wir nicht diskutieren. Was mich an solchen Aktionen jetzt wieder ärgert, ist, daß solche Leute das Image des Querparkens für alle Smartfahrer beschädigen. Da gibts dann eine Besprechung im Amt, daß auf Smarts besonders zu achten ist. Damit ist keinem gedient. Erinnert mich an einen Dieselfahrer, der kürzlich vor mir gefahren ist. Der hatte das Heck vollgekleistert mit Aufklebern mit Texten wie Hände weg von unseren Dieseln und Keine Enteignung und Stoppt Fahrverbote. Prinzipiell OK, aber ihr könnt es Euch schon denken..... der war voll im Eimer, quarzt wie irre die ganze Landschaft zu und der Fahrer schmerzbefreit. Sowas trägt nicht zur Akzeptanz der Diesel bei und da kann er sich die Aufkleber auch sparen. Was lernen wir daraus? Wenn so geparkt wird daß der Smart nicht über den Gehweg übersteht und nicht auffallend weit in die Fahrbahn, zumindest nicht mehr als dort parkende LKW, dann klappts auch mit dem Querparken.
  22. Das ist beides auch der Fall wenn ein 2,5 Meter breiter LKW geparkt wird. Und das ist in der Regel zulässig. Wo es nicht zulässig ist darf auch ein Smart nicht quer geparkt werden. Es wären hier also imho zwei Fälle zu unterscheiden. Einmal der Fall, daß der Parkstreifen 2,5 Meter breit ist oder mehr, der quer geparkte Smart nicht überhängt und das Knöllchen nur mit der Ausrichtung begründet wird, also rein ordnungspolitisch ist. In dem Fall hat ein Einspruch m.E. keine Aussicht auf Erfolg. Dies ist allerdings vermutlich der seltenere Fall. Ein anderer Fall liegt vor wenn der Parkstreifen schmaler als 2,5 Meter ist, der Smart also überhängt und das Knöllchen mit Behinderung begründet wird. In diesem Fall wäre die Frage, ob da ein 2,5 m breiter LKW parken und in den Verkehrsraum ragen darf. Dies darf er in der Regel. Das Knöllchen könnte also gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen. Zudem ist es in der Regel ja auch zulässig, Fahrzeuge einfach am Straßenrand abzustellen. Die ragen dann 2,0 Meter in den Verkehrsraum und das ist zulässig. Warum sollte also ein Reinragen um z.B. 20 cm nicht zulässig sein. Man könnte mal gegen ein solches Knöllchen klagen und würde vermutlich Recht bekommen, aber vermutlich nicht ohne Rechtsanwalt und nicht ohne Gericht.
  23. Funman

    MC 01 (SMART 0.6)

    Immerhin gehen der Ahnungslose und der Outliner hier kondom. Das ist doch schon mal was. Ansonsten bin ich allergisch gegen Erdnüsse. Kann deshalb nichts beitragen.
  24. Es könnte noch sein daß gar nicht das Querparken beanstandet wurde sondern etwas anderes. Das ist diesem Thread leider nicht zu entnehmen. Von der Begründung hängt dann ab, ob ein Einspruch aussichtsreich ist oder nicht.
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.