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Ahnungslos

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  1. Hier hat der Forenuser "Triking" eine Photoserie abgebildet, welche den Bremslichtschalter bzw. dessen Austausch dokumentiert! Auf diesen Bildern ist auch das Bremspedal im Ruhezustand zu sehen. Im Ruhezustand drückt das Metall des Zapfens gegen den Schalter und betätigt ihn. Wenn das Bremspedal gedrückt wird, dann wird über die Umlenkung oberhalb des Schalters dadurch der Metallzapfen vom Schalter weg gezogen, weil dabei die messingfarbene Stange nach hinten in Richtung des Bremskraftverstärkers und Hauptbremszylinders geschoben wird. Wenn nun die im BLS eingebaute Feder es nicht schafft, den Stempel des Schalters raus zu drücken, weil eine Schwergängigkeit vorliegt oder der Stempel durch Feuchtigkeit und Schmutz eingefroren ist, dann ist das elektrisch genau so, als ob die Bremse überhaupt nicht betätigt wird. Und das hat eben bei dem ersten Start nach dem Abstellen im Rückwärtsgang zur Folge, daß dieser nicht heraus genommen werden und dadurch der Motor nicht gestartet werden kann!
  2. Der Bremslichtschalter sitzt ja unter dem Pedal im Zwischenboden des Smarts in einer Box! Das Problem dabei ist, daß der Bremslichtschalter nicht durch das Pedal gedrückt wird, wie man vielleicht vermuten könnte, sondern er wird durch die Umlenkung des Pedals im Boden entlastet, wenn man auf das Pedal drückt. Durch eine im Schalter eingebaute Feder wird dann ein Kontakt heraus gedrückt, was die bremsleuchten aufleuchten lässt bzw. mit einem separaten Kontakt die Schaltfreigabe gibt! Wenn jetzt eine kleine mechanische Hemmung, die größer ist als die Feder im Schalter, dafür sorgt, daß der Stempel n9icht raus gedrückt werden kann, dann ist es so, als ob das Bremspedal nicht gedrückt werden würde. Selbst wenn die Kontakte eigentlich in Ordnung wären und sich z.B. Wasser auf dem Stempel befindet, was aufgrund des beknackten Einbauortes unter den Pedalen nicht ganz unwahrscheinlich ist, und dieses Wasser gefriert, dann ergibt sich genau das problem, daß der Stempel schwergängig ist und der Schalter beim Drücken des bremspedals nicht betätigt wird!
  3. Das liegt mit ziemlicher Sicherheit am Bremslichtschalter! Der Tritt auf die Bremse ist ja für das erste Schalten aus dem Rückwärtsgang auf N obligatorisch! Und wenn der Bremslichtschalter spinnt, dann bleibt eben der Rückwärtsgang drin! Probier es doch mal aus, indem Du absichtlich nicht auf die Bremse trittst, dann müsste die Reaktion dieselbe sein. Und der Bremslichtschalter zeichnet sich schon seit jeher dadurch aus, daß er erst mal sporadisch spinnt, soll heissen nur ab und zu nicht schaltet! Wenn Du mal "Bremslichtschalter" als Suchbegriff eingibst, dann findest du einige Beiträge zu diesem Umsatzbringer! ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 16.01.2016 um 17:13 Uhr ]
  4. Quote: Am 15.01.2016 um 08:46 Uhr hat miata geschrieben: Wertminderung sehe ich auch nirgends. Du kannst natürlich nicht davon ausgehen, daß andere Leute für Dich mitdenken! ;-) Ansprüche muß man stellen und nicht darauf warten, daß das Füllhorn über Dir ausgeschüttet wird. Und genau deshalb sollte man bei einem Unfall einen Anwalt konsultieren, wenn man unschuldig daran ist, der macht nämlich darauf aufmerksam, weil das sein Job ist, für den er wie geschrieben von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden muß! Meine Zeilen sind jetzt unabhängig von Deinem Fall zu sehen! Wer als Geschädigter keinen Anwalt nimmt, verschenkt sehr oft Geld!
  5. In dem Betrag, der Dir überwiesen wurde ist aber weder Nutzungsausfall, noch Wertminderung berücksichtigt, oder? Das sind die reinen Reparaturkosten der Werkstatt aufgrund des Kostenvoranschlags der Werkstatt? [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.01.2016 um 08:41 Uhr ]
  6. Quote: Am 15.01.2016 um 07:14 Uhr hat hornblaeser geschrieben: Auch bei mir war der LLK durchgescheuert. Also hat man auch diesen Fehler in den 451er hinüber "gerettet"! :roll: Nicht zu fassen! :evil:
  7. Wie schon geschrieben, auf Deinen Fall bezogen, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist und Du unschuldig an dem Unfall bist, würde ich auf jeden Fall einen Anwalt konsultieren, schon allein, um die Zahlungsbereitschaft der Versicherung zu erhöhen. Die wissen dann ganz genau, daß je mehr Schwierigkeiten die Dir machen, desto teurer wird es für sie. ;-) Und oft ist es so, daß man wichtige Details wie z.B. Nutzungsausfall oder die Wertminderung für das Fahrzeug vergisst oder die Versicherung da ebenfalls erhebliche Probleme bereitet! Zum einen steht Dir ein Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur zu, auch wenn Du auf Gutachterbasis abrechnest und zum zweiten eine Wertminderung für das Fahrzeug! Wenn Du den Smart später mal verkaufst, dann musst Du das ja angeben, daß es sich um ein Unfallfahrzeug handelt, dazu bist Du verpflichtet! Und das führt in aller Regel zu einem niedrigeren Verkaufspreis! Und diese Differenz bekommst Du als Geschädigter im Rahmen der Schadensregulierung ebenfalls erstattet. Auch bei diesen Beträgen zicken die Versicherungen sehr oft rum und auch darum ist es empfehlenswert, anwaltliche Hilfe zu haben! ;-) Auch wenn man normalerweise kein Prozesshansel ist, sollte man sich in einem solchen Fall nicht scheuen, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Das erhöht die Bereitschaft der gegnerischen Versicherung erheblich, weil sie genau wissen, je mehr sie rum zicken, desto teurer wird es für sie! Bei Privatleuten haben die dagegen ein ganzes Repertoire an Schikanen für die Geschädigten auf Lager, das man sich nicht antun muß! ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.01.2016 um 08:37 Uhr ]
  8. Quote: Am 14.01.2016 um 23:33 Uhr hat rms geschrieben: Was ich mit meiner Frage und Deiner Antwort getan habe, thx. Red Dich doch nicht schon wieder raus! :roll: Quote: Am 14.01.2016 um 20:30 Uhr hat rms geschrieben: Wie kommt ihr darauf, dass die Gegenseite den Anwalt bezahlen muss? Wenn er den Prozess verliert, zahlt er selbst, und da die gesetzliche Grundlage eindeutig ist, hat er große Chancen, als 2. Gewinner vom Platz zu gehen. Eigentlich war es ja keine Frage Deinerseits, die Du gestellt hast, sondern Du hast sie direkt im Anschluss daran selbst beantwortet bzw. es zumindest versucht! Aber es blieb beim Versuch, denn Deine Dir selbst gegegene Antwort war vollkommen falsch! :) [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 15.01.2016 um 00:04 Uhr ]
  9. Quote: Am 14.01.2016 um 18:22 Uhr hat pascalts geschrieben: Und... ich habe jetzt durch Zufall einen zweiten kompletten Stecker mit Kabel - also, wenn jemand will: 25€ und er ist euer :-D Gab es den jetzt doch als Kompletteil? Wenn ja, wäre es nicht schlecht, wenn Du hier die Bestellnummer dafür posten würdest, falls es den so komplett gibt! Oder hast Du gleich einen zweiten gebastelt? [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 23:47 Uhr ]
  10. Der Sicherungskasten ist ja in Form einer Zentralelektronik im Fahrerfußraum, also oberhalb der Pedale untergebracht. Was mich ein wenig stutig macht ist die Tatsache, daß Du schreibst: Die Hälfte des Tacholichts! Meinst du damit nur eine Seite der Tachometerbeleuchtung oder meinst du damit, daß die Tachometerbeleuchtung ausgefallen ist, aber die Beleuchtung des Displays der Ganganzeige und der Eier für Tankinhalt und Kühlmitteltemperatur noch funktioniert? Auf dieser Seite ist die Sicherungsbelegung des SAM, so nennt man die Zentralelektronik bei Deinem Smart, aufgelistet und ich würde mal auf die Sicherung 12 oder 20 tippen. Sicherungen sollte man aber immer mit einem Durchgangsprüfer oder Ohmmeter messen, eine optische Betrachtung ist da eher ungeeignet!
  11. Quote: Am 14.01.2016 um 20:30 Uhr hat rms geschrieben: Wie kommt ihr darauf, dass die Gegenseite den Anwalt bezahlen muss? Wenn er den Prozess verliert, zahlt er selbst, und da die gesetzliche Grundlage eindeutig ist, hat er große Chancen, als 2. Gewinner vom Platz zu gehen. rms ----------------- Blitzwürfel 42 passion coupé (451er) 04/2008, 84 Pe-äss-la Du solltest Dich mal ein bißchen über die rechtliche Seite zur Stellung eines Anwalts bei Haftpflichtschäden informieren! Wenn die gegnerische Seite an dem Unfall 100% Schuld hat und Du der Geschädigte bist, dann ist der Ausgang eines Rechtsstreits über die Schadensregulierung für die Anwaltskosten irrelevant! Du hast dann bereits ein Recht auf einen Anwalt allein aus der Tatsache, daß Du der Geschädigte bist, vollkommen unabhängig von dem Ausgang des Rechtsstreits um die Schadensregulierung! Schwierig ist es im Streitfall, wenn die Gefahr besteht, daß Du eine Teilschuld bekommst. Aber bei klarer Schuldfrage ist auch der Kostenträger für den Anwalt klar geregelt und zwar unabhängig davon, ob die Versicherung zahlungswillig ist oder nicht! Selbst wenn die zahlungswillig sind kannst Du von vornherein einen Anwalt beauftragen und die gegnerische Versicherung muß ihn bezahlen! Am besten beauftragt man den in einem solchen Fall bereits, bevor man überhaupt in eine Schadensregulierung einsteigt bzw. über diese diskutiert, also bereits im Vorfeld der Regulierung! Siehe auch hier! Zitat: So ist zum Beispiel der Unfallgegner, der den Unfall allein verschuldet hat, verpflichtet, auch Ihre Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Das hat mit unterschiedlichen Ansichten bei der Schadensregulierung noch gar nichts zu tun! Wie gesagt, die Schuldfrage sollte dabei eben einwandfrei geklärt sein, beim Teilschuld wird es wiederum kritisch! Und oft ist es so, daß die Zahlungsbereitschaft einer Versicherung bei anwaltlichen Anschreiben wundersamerweis auf einmal viel größer ist als bei Privatpersonen, weil sie genau wissen, daß sie bei einem folgenden Rechtsstreit auch mit höheren Kosten für den gegnerischen Anwalt rechnen müssen, die sie dann ebenfalls tragen müssen! Das mit dem Abzug der 19 % Mehrwertsteuer bei Eigenreparatur ist schon richtig, das ist schon ewig lange so! Wenn Du den Nachweis lieferst, daß eine Reparatur von einer gewerblichen Werkstatt durchgeführt wurde und diese Steuer auch tatsächlich angefallen und an den Staat abgeführt worden ist, dann bekommst Du diese auch erstattet! Aber wenn dieser Nachweis nicht erbracht wird, geht man davon aus, daß die MwSt. auch nicht an den Staat abgeführt wurde und daher auch nicht erstattungsfähig ist! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 23:17 Uhr ]
  12. Dann stimmt ja meine obige Einschätzung! ;-) Das ist nicht der erste Mod bei MT, der seltsame Anwandlungen hat! :roll: Von der Sorte gibt es dort noch ein paar! Damit meine ich jetzt aber nicht den Mod namens IngoM, der dort den Smart Bereich moderiert, der ist in Ordnung und postet hier auch ab und zu mal was. Aber die Mods aus dem Mercedes Bereich dort haben alle ein Rad ab!
  13. Quote: Am 14.01.2016 um 15:43 Uhr hat Penelopee geschrieben: Funktioniert der Link bei dir? Bei mir rödelt er nur die ganze Zeit? Nee, bei mir wird er dargestellt. Probier mal diese Zeile per copy und Paste in die URL Zeile Deines Browsers zu kopieren: http://www.evilution.co.uk/index.php?menu=servicing&mod=240 Aber funktionieren sollte der schon und Evilution ist auch erreichbar! P.S. Habe Dir noch ne PN geschrieben Tante Edith sagt mir gerade, es funktioniert doch noch. Dann ist ja alles paletti! :) [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 16:04 Uhr ]
  14. Genau, und die beschriebenen Schäden und Kosten, die teilweise in die Tausende von EURO gehen, entspringen alle der lebhaften Phantasie der Verfasser! :roll: So einfach kann das Leben sein! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 15:52 Uhr ]
  15. Ich weiss zwar nicht, aus welchem Forum die bei Dir unten stehende Formulierung stammt, aber das ist natürlich absoluter Blödsinn, was da steht! Aus Sicherheitsgründen, was ist denn das für ein Schwachkopf! :roll: Es muß ja nicht mal unbedingt das Türschloss sein, das da klemmt, sondern von dem Griff zu dem Schloss führt ja ein Bowdenzug und es kann auch sein, daß dieser schwergängig ist! Auf dieser Seite ist zu sehen, wie man den Türgriff demontiert und wie es darunter aussieht. Auf dem zweiten Bild von oben sieht man den Bowdenzug in der schwarzen Hülle, dessen Ende in dem blauen Kreis fixiert ist, von dort aus führt dann der Zug weiter zu der Schlossfalle, die in dem roten Kreis zu sehen ist! Wenn man aussen an dem Griff zieht, wird die Schlossfalle nach vorne gezogen, was durch die grünen Pfeile symbolisiert wird. Lässt man den Griff wieder los, wird die Falle durch Federdruck wieder in Ihre Ausgangsstellung gedrückt. Du solltest also mal den Türgriff abbauen und Dir das mal bei Deinem Smart ansehen. Es könnte auch sein, daß der Bowdenzug schwergängig ist! Diesen Zug gibt es bei Smart leider nicht als Einzelteil, sondern nur komplett mit dem Türgriff! Um das Schloss ausbauen zu können, muß das Türpanel von außen demontiert werden. Sollte dieses erforderlich werden, meldest du Dich nochmals! Keine Sorge, das bekommen wir hin! Also ich meinte mit "hin" nicht defekt! ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 15:42 Uhr ]
  16. Quote: Am 14.01.2016 um 14:44 Uhr hat miata geschrieben: Und wenn ich zum Anwalt renn sagt der dann "ja natürlich, da haben Sie Anspruch, das holen wir raus...usw"...nur damit er nen neuen Auftrag hat ;-) Das wiederum kann Dir ja egal sein! Durch die Tatsache, daß diesen Anwalt ohnehin die gegnerische Versicherung bezahlen muß, hast Du ja keinerlei Kostenrisiko dabei. Und selbst wenn die gegnerische Versicherung mit der Regulierung einverstanden ist, sollte man einen Anwalt nehmen, damit man auf Kosten aufmerksam gemacht wird, an die man normalerweise nicht denkt. Ich denke, Du solltest Dich mal ein bißchen über das Recht auf einen kostenlosen Anwalt und die Vorteile, die Du dadurch bekommst, ein wenig informieren! Oder auch, was Du verschenkst, wenn Du Dich wie in Deinem Fall gerne weiter von der gegnerischen Versicherung verarschen lassen willst! ;-) [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 16:03 Uhr ]
  17. Quote: Am 07.01.2016 um 17:46 Uhr hat Ahnungslos geschrieben: Ich denke mal, daß der Bowdenzug von dem inneren Türgriff zum Türschloss aufgeribbelt ist und hakt. Er ist zwar noch nicht ganz durch, deshalb lässt sich die Tür auch noch öffnen, aber trotzdem dürfte er die Ursache sein! Dann lag ich mit meinem Verdacht ja nicht so verkehrt! ;-) Danke für das Feedback! Bis zum nächsten Problem! :) [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 14:14 Uhr ]
  18. Quote: Am 14.01.2016 um 13:56 Uhr hat Joe924 geschrieben: die Schwungscheibe habe ich aber bisher immer überprüfen und leicht abdrehen lassen da Spuren vom Reibbelag sichtbar waren. Beim Smart gibt es ja keine Schwungscheibe im klassischen Sinne, das Kupplungsmodul ist die Schwungscheibe! Die Flexscheibe bzw. Flexplatte ist eben die Halterung des Kupplungsmoduls direkt hinten an der Kurbelwelle. Die Verbindung zwischen Kupplungsmodul und Kurbelwelle sozusagen! :) [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 14:11 Uhr ]
  19. Als Geschädigter, generell Anwalt einschalten! Dann dürfen sie den auch noch bezahlen! Wenn denen das lieber ist uns sie es so haben wollen, können sie das gerne auch so bekommen! ;-)
  20. Das sind zwei verschiedene Baustellen! Beim Getriebe anlernen werden die Werte des Drehwinkelsensors ermittelt und abgespeichert und beim Kupplung anlernen wird der Schleifpunkt der Kupplung, Sprich der Weg des Kupplungsaktautors bis zum Schleifpunkt, der vorher über die Langlöcher nach Vorschrift grob eingestellt wurde, ermittelt und abgespeichert. Und nach dem Austausch sollte man eben die Kupplung anlernen, damit die Software mit aktuellen Werten arbeitet! [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 12:01 Uhr ]
  21. Alle Klarheiten beseitigt! Damit bin ich raus! ;-) Wissenschaftliche Abhandlungen sind nicht so mein Ding! Ich bin Praktiker! :) Ihr wisst ja, wie das ist mit Theorie und Praxis! Theorie ist, wenn alles funktionieren müsste, aber nix geht! Praxis ist, wenn alles funktioniert und keiner weiss warum! :-D [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 11:54 Uhr ]
  22. Es wäre nicht schlecht, wenn du noch dazu schreiben würdest, in welcher Gegend der Smart zuhause ist! ;-)
  23. Doktor gegen Professor, oder wat? Drei Silvester Mathik und Füsik auf der Unität gestikuliert? :-D Da biste als normal Sterblicher natürlich machtlos gegen diese geballte Wissenschaft! ;-) Wobei, zum Fehler weiter bringt das rum theoretisieren auch nix, oder? [ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 14.01.2016 um 10:07 Uhr ]
  24. Vermutlich liegt er immer noch in der Ecke in Ohnmacht, nachdem er die Rechnung für die Arbeiten bzw. die Materialschlacht erhalten hat! ;-)
  25. Man kann sie zwar deaktivieren, das zögert das ganze dann eben hinaus, weil der Motor nicht mehr so häufig gestartet wird, aber behoben sind die Probleme deshalb noch lange nicht! Dann treten sie eben zeitverzögert außerhalb der Garantie oder evtl. Kulanzzeiten auf! Ob das dann besser ist? :-?
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