Stefan_P Geschrieben am 15. Juli Ich hatte schon im Netz mich umgeschaut , aber keine richtige Info bekommen . Hat schon jemand die schwarzen Scheinwerfer von Prasco , Artikelnummer: ME3054913 und ME3054914 montiert ? Ich hagere noch , weil ich mir nicht sicher bin ob diese Scheinwerfer für Deutschland gedacht sind . Die Vergleichs OEM Nr. ist OE A4518201259 — MERCEDES-BENZ . Hatte mal gesehen das es die OEM für den Linksverkehr sind . Stimmt es ? Hat jemand Erfahrung damit ? Taugen die überhaupt was ? Prasco hilft nicht , von Händlern bekomme ich auch keine Antwort . Gruß , Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
werner s Geschrieben am 15. Juli Haben die Scheinwerfer eine E-Nummer ? Wenn ja, kannst du die einbauen. Wenn nein, erlischt die Betriebserlaubnis Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Normanharz Geschrieben am 16. Juli @Stefan_P hast du mal ein link wo verfügbar ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Petros_T Geschrieben am 16. Juli vor 13 Stunden schrieb Normanharz: @Stefan_P hast du mal ein link wo verfügbar ? https://www.autodoc.lu/prasco/23958653 2010 // Smart ForTwo Brabus Xclusive 102 // Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Stefan_P Geschrieben am 20. Juli Am 15.7.2025 um 17:24 schrieb werner s: Haben die Scheinwerfer eine E-Nummer ? Wenn ja, kannst du die einbauen. Wenn nein, erlischt die Betriebserlaubnis Hab da was am Gehäuse gefunden, ist aber undeutlich. Kann es die e- Nummer sein? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smart 451 Geschrieben am 20. Juli (bearbeitet) Zitat Kraftfahrt-Bundesamt: Bedeutung von E37: Das "E37" in einem Kreis oder Rechteck auf dem Teil bedeutet, dass es in der Türkei nach den ECE-Vorschriften genehmigt wurde. Teile mit E-Prüfzeichen sind in der Regel Eintragungsfrei, was bedeutet, dass sie nicht von der örtlichen Landesregierung für die Verwendung am Fahrzeug genehmigt werden müssen, vorausgesetzt sie entsprechen den ECE-Vorschriften. bearbeitet 20. Juli von Smart 451 Textänderungen Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!This user's posts may contain traces of irony, sarcasm, uranium, pure malice, expertise and peanuts! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Stefan_P Geschrieben am Freitag um 07:26 Am 15.7.2025 um 17:24 schrieb werner s: Haben die Scheinwerfer eine E-Nummer ? Wenn ja, kannst du die einbauen. Wenn nein, erlischt die Betriebserlaubnis ich bin mir immer noch nicht sicher ob ich die Scheinwerfer in Deutschland nutzen kann . Laut ece Nummer ja . Aber sorgen macht mich die OEM Nummer worauf verwiesen wird . Dort steht ja A4518201259 und A4518201159 . Werner schrieb ja kann ich benutzen wenn ein E zeichen drauf ist , aber gibt er auch sein ok wegen der OEM Nummer ? Wäre nett wer noch dazu was sagen könnte. Ansonsten wundert mich das keiner die bei Autodoc gekauft hat , es waren recht viele im Angebot. Vielleicht meldet sich noch jemand Gruß , Stefan Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
werner s Geschrieben am Freitag um 08:06 irgedwelche Teile/OEM-Nummern sind irrelevant. Für den Prüf-Ing. zählt nur die E-Nummer ! Allerdings, wenn Lichtbild und Streuscheibe ok sind und die Scheinwerfer "normal" aussehen, sucht auch niemand unbedingt die E-Nummer. Bei einer offensichtlichen "Bastelkarre" wird da schon etwas genauer geschaut. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
yueci Geschrieben am Freitag um 08:17 vor 35 Minuten schrieb Stefan_P: Wäre nett wer noch dazu was sagen könnte. Diese schwarzen Scheinwerfer von PRASCO gibt es noch nicht so lange, zuvor gab es nur die originalen Brabus Scheinwerfer vom Xclusive mit Einlagen in anthrazit und die originalen mit Einlagen in Chrom. Später gab es noch die "Lightshine Edition" Smart mit Scheinwerfereinlagen in Wagenfarbe (Hellgrün Matt oder Hellblau Metallic). Man musste also früher entweder die originalen BRABUS Xclusive Scheinwerfer kaufen (teuer) oder die Scheinwerfer öffnen und einfärben. Zu Letzterem gab es Diskussionen zur Legalität, aber letztendlich hat die Blende keinerlei Einfluss auf das Lichtbild beim 451, so dass viele diesen Weg wählten. Soweit ich sehen kann sind die PRASCO schwarz Glanz lackiert, was mir persönlich nicht gefällt, aber illegal sind sie meiner Meinung nach keineswegs. Gruß Marc Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
CDIler Geschrieben am Freitag um 09:21 Die Kennzeichnung muß auf dem Glas sein. Siehe die Anleitung Smart 451 bei legalen LED Echte Autos haben den Motor hinten... ...nur Kutschen werden gezogen Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Freitag um 09:33 vor einer Stunde schrieb werner s: irgedwelche Teile/OEM-Nummern sind irrelevant. Für den Prüf-Ing. zählt nur die E-Nummer ! Auch, wenn Scheinwerfer für Linksverkehr in Deutschland verbaut werden? 😉 Die haben ja auch eine E-Nummer. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
werner s Geschrieben am Freitag um 09:43 (bearbeitet) Die E-Nummer sagt aus, das die Teile in Europa zugelassen sind. Über Recht-/Linksverkehr habe ich so spontan keine Antwort. Aber am Montag habe ich wieder ein Treffen mit meinem Prüf-Ing., ich werde ihn mal befragen. bearbeitet Freitag um 09:43 von werner s Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartManI Geschrieben am Freitag um 11:54 Also die Scheinwerfer sehen auf alle Fälle nicht schlecht aus. Ganz im Gegenteil. Und ich finde das Preis/Leistungsverhältnis super! E-Kennzeichnung ist vorhanden …. ich denke damit kann man nichts falsch machen und es gibt wahrscheinlich keinerlei Schwierigkeiten. Ich habe meine SW anno dazumals geöffnet und modifiziert. Die Inlays wurden schwarz matt lackiert, sowie einige zusätzliche „Extras“ darin verbaut. Die sehen sowas von Original aus, ich hatte weder Probleme beim TÜV noch bei Verkehrskontrollen. Aber ich muss auch anmerken, dass alle meine sonstigen Änderungen eingetragen sind. Was wird immer behauptet? Stil kann man nicht kaufen? Doch! -> Smart 42 451er „Dark Star“ & Night Orange Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Salzfisch Geschrieben am Freitag um 11:56 vor 2 Stunden schrieb Funman: Auch, wenn Scheinwerfer für Linksverkehr in Deutschland verbaut werden? 😉 Die haben ja auch eine E-Nummer. Na, das erkennt er ja sofort am Lichtbild und dann ist es vorbei, da ein in Deutschland zugelaasenes Fahrzeug natürlich Scheinwerfer für Rechtsverkehr benötigz. Ist doch genauso, wenn Du auf der Insel ein Auto gekauft hast und dann nach Deutschland ziehst: Ohne Scheinwerfer-Umbau (und ggf. Tausch der Rückleuchten wg. NSL/Rückfahrscheinwerfer) gibt es keine Zulassung. Alles andere, was unpraktisch ist, muss man selbst lösen... Gruß Salzfisch Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 345.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartManI Geschrieben am Freitag um 12:47 (bearbeitet) vor 52 Minuten schrieb Salzfisch: da ein in Deutschland zugelaasenes Fahrzeug natürlich Scheinwerfer für Rechtsverkehr benötigz. Ist das tatsächlich so? Wenn Urlauber von der Insel aufs Festland fahren, dann müssen die mal nicht umbauen. Wenn man jetzt ein KFZ von der Insel aufs Festland reimportiert, dann muss man die Scheinwerfer umbauen? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen zu vorstellbar wäre es aber ich habe noch nie davon gehört. Was sagen unsere Rechtslenker-Fahrer dazu? Wir haben ja da einen bei uns im Kreise. @Ghostimaster Wie ist das nun tatsächlich? Ist deiner bzgl Scheinwerfer umgebaut worden? bearbeitet Freitag um 12:49 von SmartManI Was wird immer behauptet? Stil kann man nicht kaufen? Doch! -> Smart 42 451er „Dark Star“ & Night Orange Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
CHH Geschrieben am Freitag um 13:29 Für Urlauber gibt es (gab es) Blenden zum aufkleben auf die Streuscheibe. Damit wird der schräge Teil des Lichtbilds abgedeckt, damit man nicht blendet. Bei manchen Mercedes mit Intelligenten Light System kann man diese Funktion sogar über den Bordcomputer aktivieren. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am Freitag um 13:30 (bearbeitet) Ich muß tatsächlich die NSL entweder einzeln links haben, oder zwei symmetrisch zur Fahrzeug Mittellängsachse in einer Höhe von 250mm bis 1000mm angebracht haben. Mittlerweile habe ich mir ein Linkes Rücklicht für meinen Roadster organisiert, so daß ich zwei NSL habe. Der Rückfahrscheinwerfer darf frei gewählt platziert werden und auch ein Arbeitsscheinwerfer sein, er muß nur zwingend weiß leuchten, und da habe ich mir zwei LED Balken Arbeitsscheinwerfer gekauft die ich anbringen werde sobald sie da sind. 😁 Die Frontscheinwerfer habe ich auf die in Deutschland zugelassenen umgebaut. So kann ich was die Beleuchtung angeht entspannt dem TÜV entgegen sehen. 😁 bearbeitet Freitag um 13:32 von Ghostimaster Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Normanharz Geschrieben am Freitag um 13:35 Gibt es einen link wo verfügbar ? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Salzfisch Geschrieben am Freitag um 14:22 vor einer Stunde schrieb SmartManI: Ist das tatsächlich so? Wenn Urlauber von der Insel aufs Festland fahren, dann müssen die mal nicht umbauen. Wenn man jetzt ein KFZ von der Insel aufs Festland reimportiert, dann muss man die Scheinwerfer umbauen? Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen zu vorstellbar wäre es aber ich habe noch nie davon gehört. Ich kenne eine Familie, die sich, als sie in England lebten, dort einen Ford Galaxy zugelegt haben (Rechtslenker). Sie mussten, um ihn nach Umzug nach D hier zulassen zu können, die Scheinwerfer tauschen. Wie genau das Procedere ist, weiß ich nicht, aber man benötigt ja vermutlich eine gültige deutsche HU und die wird man mit "falschen" Scheinwerfern nicht bekommen, da man ja entweder die anderen Autofahrer permanent blendet oder selbst deutlich schlechter sieht, als mit Linkslenker-Scheinwerfern (wenn man sie dauerhaft abklebt oder herunterstellt). vor 31 Minuten schrieb CHH: Für Urlauber gibt es (gab es) Blenden zum aufkleben auf die Streuscheibe. Damit wird der schräge Teil des Lichtbilds abgedeckt, damit man nicht blendet. Bei manchen Mercedes mit Intelligenten Light System kann man diese Funktion sogar über den Bordcomputer aktivieren. Als wir früher noch mit dem Smart regelmäßig auf der Insel waren, hatte ich mir die Blenden selbst zurechtgeschnitten. Der Bereich, der für den schräg nach rechts oben ansteigenden Lichtanteil veranntwortlich ist, ist auf den Streuscheiben auch zu erkennen. Ich habe das immer vor der Abfahrt zu Hause in der Garage gemacht und hatte dann natürlich bereits abends in Frankreich etwas schlechteres Licht. Bei unserem W245 mit Xenon-Scheinwerfern gibt es eine Blende, die man, wenn man weiß wo sie ist und schlanke Fingern hat, herunterklappen kannn und die den schrägen Lichtanteil "wegschneidet" - die Hell-Dunkel-Grenze ist dann komplett waagerecht. Das steht übrigens nicht in der BA, das hatte ich damals bei MotorTalk erfahren. Wie das über den Bordcomputer bei Mercedes gelöst werden soll ist mir nicht ganz klar - sind dann bei Voll-LED-Scheinwerfern die einzelnen Module steuerbar? Freunde von uns konnte bei ihrem Yeti zwar auch angeblich die Scheinwerfer über den Bordcomputer auf Linksverkehr umstellen - die Funktion bestand allerdings nur darin, dass die die Leuchtweitenregulierung ganz brutal nach unten gefahren wurde, so dass man noch weniger sah, als mit so einer Klebefolie. Gruß Salzfisch Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 345.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartManI Geschrieben am Freitag um 14:58 vor einer Stunde schrieb Ghostimaster: Die Frontscheinwerfer habe ich auf die in Deutschland zugelassenen umgebaut. Sehr brav! vor 29 Minuten schrieb Salzfisch: Ich kenne eine Familie, die sich, als sie in England lebten, dort einen Ford Galaxy zugelegt haben (Rechtslenker). Sie mussten, um ihn nach Umzug nach D hier zulassen zu können, die Scheinwerfer tauschen. Ahhh, das kann bz ist dann wahrscheinlich tatsächlich so. Ich habe zwei Fahrzeuge aus Deutschland reimportiert aber das waren Linkslenker. Da musste ich mit dem Boliden und dem COC-Papier zum TÜV. Natürlich gab es keine Beanstandungen, da ja alles so war wie es sein soll. Aber wenn man mit den falschen Scheinwerfern daher kommt, würde das so nicht zugelassen werden. vor einer Stunde schrieb CHH: Für Urlauber gibt es (gab es) Blenden zum aufkleben auf die Streuscheibe. Damit wird der schräge Teil des Lichtbilds abgedeckt, damit man nicht blendet. Gute Sache, habe ich aber vorher noch nie gehört. Ich war sehr oft in England und Irland unterwegs (da Verwandtschaft dort) aber mich hat niemand aufgehalten, angeblendet oder diesbezüglich informiert. Auch beim ÖAMTC hat mich niemand diesbezüglich aufgeklärt, als ich mir zur ersten Fahrt Straßenkarten holte. Danke für die Info, wieder was gelernt. Was wird immer behauptet? Stil kann man nicht kaufen? Doch! -> Smart 42 451er „Dark Star“ & Night Orange Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Salzfisch Geschrieben am Freitag um 15:25 vor 21 Minuten schrieb SmartManI: Danke für die Info, wieder was gelernt. Leider schweigen sich heutige Bedienungsanleitungen zu diesem Theam oft einfach aus. In der BA des 450er findet sich kein einziger Hinweis, beim W245 immerhin der Hinweis, dass man es bei MB umstellen soll (aber nicht, wie man es selber machen kann). In der BA vom Golf 1 kann ich mich noch an Bilkder erinnern, wie man die Klebfolie genau anzubringen hat - die hatte ich als Kind mal gelesen, so was vergisst man dann nicht mehr...😉 Gruß Salzfisch Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 345.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am Freitag um 15:36 Hmm , interessante Diskussion über ungelegte Eier , da ja gemäß Autodoc-Seite nicht lieferbar. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxpower879 Geschrieben am Freitag um 16:41 vor einer Stunde schrieb Salzfisch: Leider schweigen sich heutige Bedienungsanleitungen zu diesem Theam oft einfach aus. In der BA des 450er findet sich kein einziger Hinweis, beim W245 immerhin der Hinweis, dass man es bei MB umstellen soll (aber nicht, wie man es selber machen kann). In der BA vom Golf 1 kann ich mich noch an Bilkder erinnern, wie man die Klebfolie genau anzubringen hat - die hatte ich als Kind mal gelesen, so was vergisst man dann nicht mehr...😉 Gruß Salzfisch Beim "umstellen" des Scheinwerfers wird aber nicht das Lichtbild an sich umgestellt sondern lediglich die Rampe welche beim Linkslenker die rechte Straßenseite ausleuchtet und beim Rechtslenker die linke Seite, entfernt. Sprich der Scheinwerfer hat dann anstatt diesem Lichtbild: ___/ (Linkslenker) dieses Lichtbild _____ . Würde man den Scheinwerfer komplett zwischen links und rechts umschalten können müsste das Lichtbild danach aber \_____ aussehen.... Dementsprechend ist das nur eine Lösung um bei Reisen im Ausland keinen zu blenden und keine wirkliche Umstellung von links auf rechts. Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS Seres 3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen