Moin, sehr geehrter Smart450newbe, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Wie einige Vorredner schon erwähnten: Dürfte ein wirtschaftlicher Totalschaden sein....aber für Leute mit "Beziehungen" und/oder Selberschrauber mit überschaubaren Investitionen reparierbar/instandsetzbar, insbesondere mit Verwendung gebrauchter Teile (z.B. über "Kleinanzeigen" oder vom Verwerter...).
Auf die Bemerkung:
und:
Ich gebe mal zu bedenken:
Aus "leidvoller" eigener Erfahrung kann ich nur dazu raten, erst einmal bzgl. der finanziellen Aufwendungen (und ggf. rechtlicher Schritte/Beauftragung eines RA u.ä.m.) keinen Aufwand zu treiben und Kontakt mit der Versicherung des Unfallgegners (des "Auffahrers") aufzunehmen und mit dem zuständigen Sachbearbeiter/in die Frage zu klären, ob und wenn ja, welche Erklärungen der mutmaßliche Unfallverursacher dort abgegeben hat und wie VON DER GEGNERISCHEN VERSICHERUNG die SCHULDFRAGE gesehen wird.
Also, ob der Auffahrer zum 100% Schuld ist und daher auch der Schaden voll übernommen wird.....
(Nicht, daß im Nachhinein noch behauptet wird, man hätte grundlos gebremst, man hätte den Auffahrunfall "provoziert" oder sei gar rückwärts gefahren.....alles schon erlebt, alles schon dagewesen....
Gibt es (unbeteiligte) Zeugen ? Gibt es ggf. Dash-Cam Aufzeichnungen ?)
Und Angaben ggü. der Rennleitung (Poli...): Das (die aufnehmenden Beamten) sind nur Zeugen vom Hörensagen...haben keine eigenen Sinneswahrnehmungen gemacht. Und so mancher Unfallbeteiligte beruft sich zu seinen am Unfallort gemachten Angaben auf "Schockzustand" und "Traumata" und man hätte nicht gewußt, gemeint, was man in dem Zustand geäußert hat.....
Erst wenn die SCHULDFRAGE mit der gegnerischen Versicherung geklärt ist, würde ich genau danach dann mein weiteres Vorgehen ausrichten wollen.....
Viel Erfolg wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.