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Stefan_P

Scheinwerfer in schwarz von Prasco , Erfahrung

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Ich hatte schon im Netz mich umgeschaut , aber keine richtige Info bekommen .

Hat schon jemand die schwarzen Scheinwerfer von Prasco , Artikelnummer: ME3054913 und  ME3054914 montiert ?

Ich hagere noch , weil ich mir nicht sicher bin ob diese Scheinwerfer für Deutschland gedacht sind .

Die Vergleichs OEM Nr. ist OE A4518201259 — MERCEDES-BENZ .

Hatte mal gesehen das es die OEM für den Linksverkehr sind .

Stimmt es ?

Hat jemand Erfahrung damit ?

Taugen die überhaupt was ?

Prasco hilft nicht , von Händlern bekomme ich auch keine Antwort .

 

Gruß , Stefan

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Haben die Scheinwerfer eine E-Nummer ? Wenn ja, kannst du die einbauen. Wenn nein, erlischt die Betriebserlaubnis

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Am 15.7.2025 um 17:24 schrieb werner s:

Haben die Scheinwerfer eine E-Nummer ? Wenn ja, kannst du die einbauen. Wenn nein, erlischt die Betriebserlaubnis

Hab da was am Gehäuse gefunden, ist aber undeutlich. Kann es die e- Nummer sein?

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Zitat Kraftfahrt-Bundesamt:

 

Bedeutung von E37:

Das "E37" in einem Kreis oder Rechteck auf dem Teil bedeutet, dass es in der Türkei nach den ECE-Vorschriften genehmigt wurde. 

 

Teile mit E-Prüfzeichen sind in der Regel Eintragungsfrei, was bedeutet, dass sie nicht von der örtlichen Landesregierung für die Verwendung am Fahrzeug genehmigt werden müssen, vorausgesetzt sie entsprechen den ECE-Vorschriften. 

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bearbeitet von Smart 451
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Skeched Smart Car_4.jpg

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Am 15.7.2025 um 17:24 schrieb werner s:

Haben die Scheinwerfer eine E-Nummer ? Wenn ja, kannst du die einbauen. Wenn nein, erlischt die Betriebserlaubnis

ich bin mir immer noch nicht sicher ob ich die Scheinwerfer in Deutschland nutzen kann .

Laut ece Nummer ja .

Aber sorgen macht mich die OEM Nummer worauf verwiesen wird .

Dort steht ja A4518201259 und A4518201159 .

Werner schrieb ja kann ich benutzen wenn ein E zeichen drauf ist , aber gibt er auch sein ok wegen der OEM Nummer ?

Wäre nett wer noch dazu was sagen könnte.

Ansonsten wundert mich das keiner die bei Autodoc gekauft hat , es waren recht viele im Angebot.

Vielleicht meldet sich noch jemand

 

Gruß , Stefan

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irgedwelche Teile/OEM-Nummern sind irrelevant. Für den Prüf-Ing. zählt nur die E-Nummer !
 

Allerdings, wenn Lichtbild und Streuscheibe ok sind und die Scheinwerfer "normal" aussehen, sucht auch niemand unbedingt die E-Nummer. Bei einer offensichtlichen "Bastelkarre" wird da schon etwas genauer geschaut.

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vor 35 Minuten schrieb Stefan_P:

Wäre nett wer noch dazu was sagen könnte.

 

Diese schwarzen Scheinwerfer von PRASCO gibt es noch nicht so lange, zuvor gab es nur die originalen Brabus Scheinwerfer vom Xclusive mit Einlagen in anthrazit und die originalen mit Einlagen in Chrom. Später gab es noch die "Lightshine Edition" Smart mit Scheinwerfereinlagen in Wagenfarbe (Hellgrün Matt oder Hellblau Metallic).

 

Man musste also früher entweder die originalen BRABUS Xclusive Scheinwerfer kaufen (teuer) oder die Scheinwerfer öffnen und einfärben. Zu Letzterem gab es Diskussionen zur Legalität, aber letztendlich hat die Blende keinerlei Einfluss auf das Lichtbild beim 451, so dass viele diesen Weg wählten.

 

Soweit ich sehen kann sind die PRASCO schwarz Glanz lackiert, was mir persönlich nicht gefällt, aber illegal sind sie meiner Meinung nach keineswegs.

 

Gruß

Marc

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Die Kennzeichnung muß auf dem Glas sein. Siehe die Anleitung Smart 451 bei legalen LED


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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vor einer Stunde schrieb werner s:

irgedwelche Teile/OEM-Nummern sind irrelevant. Für den Prüf-Ing. zählt nur die E-Nummer !

Auch, wenn Scheinwerfer für Linksverkehr in Deutschland verbaut werden? 😉 Die haben ja auch eine E-Nummer. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Die E-Nummer sagt aus, das die Teile in Europa zugelassen sind. Über Recht-/Linksverkehr habe ich so spontan keine Antwort. Aber am Montag habe ich wieder ein Treffen mit meinem Prüf-Ing., ich werde ihn mal befragen.

bearbeitet von werner s

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Also die Scheinwerfer sehen auf alle Fälle nicht schlecht aus. Ganz im Gegenteil.

Und ich finde das Preis/Leistungsverhältnis super!
 

E-Kennzeichnung ist vorhanden …. ich denke damit kann man nichts falsch machen und es gibt wahrscheinlich keinerlei Schwierigkeiten.

 

Ich habe meine SW anno dazumals geöffnet und modifiziert. Die Inlays wurden schwarz matt lackiert, sowie einige zusätzliche „Extras“ darin verbaut. Die sehen sowas von Original aus, ich hatte weder Probleme beim TÜV noch bei Verkehrskontrollen.

 

Aber ich muss auch anmerken, dass alle meine sonstigen Änderungen eingetragen sind.

 


Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

 

451er „Dark Star“ & Night Orange

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vor 2 Stunden schrieb Funman:

Auch, wenn Scheinwerfer für Linksverkehr in Deutschland verbaut werden? 😉 Die haben ja auch eine E-Nummer. 

Na, das erkennt er ja sofort am Lichtbild und dann ist es vorbei, da ein in Deutschland zugelaasenes Fahrzeug natürlich Scheinwerfer für Rechtsverkehr benötigz. Ist doch genauso, wenn Du auf der Insel ein Auto gekauft hast und dann nach Deutschland ziehst: Ohne Scheinwerfer-Umbau (und ggf. Tausch der Rückleuchten wg. NSL/Rückfahrscheinwerfer) gibt es keine Zulassung. Alles andere, was unpraktisch ist, muss man selbst lösen...

 

Gruß

Salzfisch


eeaj7s4f.jpg

Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 345.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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vor 52 Minuten schrieb Salzfisch:

da ein in Deutschland zugelaasenes Fahrzeug natürlich Scheinwerfer für Rechtsverkehr benötigz.


Ist das tatsächlich so? Wenn Urlauber von der Insel aufs Festland fahren, dann müssen die mal nicht umbauen. Wenn man jetzt ein KFZ von der Insel aufs Festland reimportiert, dann muss man die Scheinwerfer umbauen? 
 

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen  zu vorstellbar wäre es aber ich habe noch nie davon gehört.

 

Was sagen unsere Rechtslenker-Fahrer dazu? Wir haben ja da einen bei uns im Kreise.

 

@Ghostimaster Wie ist das nun tatsächlich? Ist deiner bzgl Scheinwerfer umgebaut worden?

bearbeitet von SmartManI

Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

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Für Urlauber gibt es (gab es) Blenden zum aufkleben auf die Streuscheibe. Damit wird der schräge Teil des Lichtbilds abgedeckt, damit man nicht blendet.

Bei manchen Mercedes mit Intelligenten Light System kann man diese Funktion sogar über den Bordcomputer aktivieren.


 

 

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Ich muß tatsächlich die NSL entweder einzeln links haben, oder zwei symmetrisch zur Fahrzeug Mittellängsachse in einer Höhe von 250mm bis 1000mm angebracht haben. 

Mittlerweile habe ich mir ein Linkes Rücklicht für meinen Roadster organisiert, so daß ich zwei NSL habe. Der Rückfahrscheinwerfer darf frei gewählt platziert werden und auch ein Arbeitsscheinwerfer sein, er muß nur zwingend weiß leuchten, und da habe ich mir zwei LED Balken Arbeitsscheinwerfer gekauft die ich anbringen werde sobald sie da sind. 😁 

 

Die Frontscheinwerfer habe ich auf die in Deutschland zugelassenen umgebaut. 

 

So kann ich was die Beleuchtung angeht entspannt dem TÜV entgegen sehen. 😁 

bearbeitet von Ghostimaster

IMG_20241202_115906.jpg.a99396ce598499f802db05d91d927152.jpg

 

 

Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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vor einer Stunde schrieb SmartManI:


Ist das tatsächlich so? Wenn Urlauber von der Insel aufs Festland fahren, dann müssen die mal nicht umbauen. Wenn man jetzt ein KFZ von der Insel aufs Festland reimportiert, dann muss man die Scheinwerfer umbauen? 
 

Kann ich mir ehrlich gesagt nicht vorstellen  zu vorstellbar wäre es aber ich habe noch nie davon gehört.

Ich kenne eine Familie, die sich, als sie in England lebten, dort einen Ford Galaxy zugelegt haben (Rechtslenker). Sie mussten, um ihn nach Umzug nach D hier zulassen zu können, die Scheinwerfer tauschen. Wie genau das Procedere ist, weiß ich nicht, aber man benötigt ja vermutlich eine gültige deutsche HU und die wird man mit "falschen" Scheinwerfern nicht bekommen, da man ja entweder die anderen Autofahrer permanent blendet oder selbst deutlich schlechter sieht, als mit Linkslenker-Scheinwerfern (wenn man sie dauerhaft abklebt oder herunterstellt).

 

vor 31 Minuten schrieb CHH:

Für Urlauber gibt es (gab es) Blenden zum aufkleben auf die Streuscheibe. Damit wird der schräge Teil des Lichtbilds abgedeckt, damit man nicht blendet.

Bei manchen Mercedes mit Intelligenten Light System kann man diese Funktion sogar über den Bordcomputer aktivieren.

Als wir früher noch mit dem Smart regelmäßig auf der Insel waren, hatte ich mir die Blenden selbst zurechtgeschnitten. Der Bereich, der für den schräg nach rechts oben ansteigenden Lichtanteil veranntwortlich ist,  ist auf den Streuscheiben auch zu erkennen. Ich habe das immer vor der Abfahrt zu Hause in der Garage gemacht und hatte dann natürlich bereits abends in Frankreich etwas schlechteres Licht. Bei unserem W245 mit Xenon-Scheinwerfern gibt es eine Blende, die man, wenn man weiß wo sie ist und schlanke Fingern hat, herunterklappen kannn und die den schrägen Lichtanteil "wegschneidet" - die Hell-Dunkel-Grenze ist dann komplett waagerecht. Das steht übrigens nicht in der BA, das hatte ich damals bei MotorTalk erfahren.

 

Wie das über den Bordcomputer bei Mercedes gelöst werden soll ist mir nicht ganz klar - sind dann bei Voll-LED-Scheinwerfern die einzelnen Module steuerbar? Freunde von uns konnte bei ihrem Yeti zwar auch angeblich die Scheinwerfer über den Bordcomputer auf Linksverkehr umstellen - die Funktion bestand allerdings nur darin, dass die die Leuchtweitenregulierung ganz brutal nach unten gefahren wurde, so dass man noch weniger sah, als mit so einer Klebefolie.

 

Gruß

Salzfisch

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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 345.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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vor einer Stunde schrieb Ghostimaster:

Die Frontscheinwerfer habe ich auf die in Deutschland zugelassenen umgebaut. 


Sehr brav!

 

vor 29 Minuten schrieb Salzfisch:

Ich kenne eine Familie, die sich, als sie in England lebten, dort einen Ford Galaxy zugelegt haben (Rechtslenker). Sie mussten, um ihn nach Umzug nach D hier zulassen zu können, die Scheinwerfer tauschen.


Ahhh, das kann bz ist dann wahrscheinlich tatsächlich so. Ich habe zwei Fahrzeuge aus Deutschland reimportiert aber das waren Linkslenker. Da musste ich mit dem Boliden und dem COC-Papier zum TÜV. Natürlich gab es keine Beanstandungen, da ja alles so war wie es sein soll.


Aber wenn man mit den falschen Scheinwerfern daher kommt, würde das so nicht zugelassen werden.

 

vor einer Stunde schrieb CHH:

Für Urlauber gibt es (gab es) Blenden zum aufkleben auf die Streuscheibe. Damit wird der schräge Teil des Lichtbilds abgedeckt, damit man nicht blendet.


Gute Sache, habe ich aber vorher noch nie gehört. Ich war sehr oft in England und Irland unterwegs (da Verwandtschaft dort) aber mich hat niemand aufgehalten, angeblendet oder diesbezüglich informiert. Auch beim ÖAMTC hat mich niemand diesbezüglich aufgeklärt, als ich mir zur ersten Fahrt Straßenkarten holte.

 

Danke für die Info, wieder was gelernt.


Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

 

451er „Dark Star“ & Night Orange

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vor 21 Minuten schrieb SmartManI:

Danke für die Info, wieder was gelernt.

Leider schweigen sich heutige Bedienungsanleitungen zu diesem Theam oft einfach aus. In der BA des 450er findet sich kein einziger Hinweis, beim W245 immerhin der Hinweis, dass man es bei MB umstellen soll (aber nicht, wie man es selber machen kann).

 

In der BA vom Golf 1 kann ich mich noch an Bilkder erinnern, wie man die Klebfolie genau anzubringen hat - die hatte ich als Kind mal gelesen, so was vergisst man dann nicht mehr...😉

 

Gruß

Salzfisch

Abblendlicht B.jpg


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 345.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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vor einer Stunde schrieb Salzfisch:

Leider schweigen sich heutige Bedienungsanleitungen zu diesem Theam oft einfach aus. In der BA des 450er findet sich kein einziger Hinweis, beim W245 immerhin der Hinweis, dass man es bei MB umstellen soll (aber nicht, wie man es selber machen kann).

 

In der BA vom Golf 1 kann ich mich noch an Bilkder erinnern, wie man die Klebfolie genau anzubringen hat - die hatte ich als Kind mal gelesen, so was vergisst man dann nicht mehr...😉

 

Gruß

Salzfisch

Abblendlicht B.jpg

 

Beim "umstellen" des Scheinwerfers wird aber nicht das Lichtbild an sich umgestellt sondern lediglich die Rampe welche beim Linkslenker die rechte Straßenseite ausleuchtet und beim Rechtslenker die linke Seite, entfernt. 

Sprich der Scheinwerfer hat dann anstatt diesem Lichtbild: ___/ (Linkslenker) dieses Lichtbild _____ . Würde man den Scheinwerfer komplett zwischen links und rechts umschalten können müsste das Lichtbild danach aber \_____ aussehen.... 

Dementsprechend ist das nur eine Lösung um bei Reisen im Ausland keinen zu blenden und keine wirkliche Umstellung von links auf rechts. 

 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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