Falls RS-versichert, sollte der direkte Weg zum Fachanwalt fĂŒr Verkehrs- und ggfs. auch Strafrecht fĂŒhren. Die Beweislage ist gar nicht mal so aussichtslos, weil die Mutter KĂ€uferin war und jetzt vermutlich im Brief als EigentĂŒmerin steht (= Partei) und das hier schreibende Forenmitglied als erster Zeuge fĂŒr die ganze ErzĂ€hlerei des VerkĂ€ufers in Betracht kommt. Danach noch der Werkstattmonteur. Hier handelt es zumindest teilweise um verdeckte MĂ€ngel und ggfs. um arglistige TĂ€uschung, so dass man ggfs. auch die etwas "ungĂŒstige" Situation umschiffen könnte, dass man erst nach mehr als 6 Monaten mit dem Wandlungsbegehren an den VerkĂ€ufer herantritt.
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Manche MĂŒtter sind konfliktscheu, was im Leben eher Vorteile hat, bei einem solchen Fall aber wohl nicht .... Beratung ist da etwas fĂŒr die Psychologen.
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Ob man hier noch reparieren sollte? Ich pers. wĂŒrde mir das seeehr gut ĂŒberlegen. Dies, weil da noch mehr kommen kann, man auch nicht weiĂ, was noch mit dem Auto so passiert ist und weil ich - als Vater - mein Kind nicht mit einem mulmigen GefĂŒhl in den StraĂenverkehr lassen wĂŒrde.Â
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