ErgÀnzung bzw. Korrektur:
FĂŒr die Schmid Space ist es nicht nur ein Gutachten, sondern sogar eine echte ABE!
D.h. eigentlich sollte nicht mal eine Abnahme am Fahrzeug erforderlich sein, wenn genau die Reifendimensionen montiert werden, die in dieser ABE angegeben sind!
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Allerdings steht dann in der Anlage zu der ABE drin:
Der vorschriftsmĂ€Ăige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten SachverstĂ€ndigen
oder PrĂŒfer fĂŒr den Kraftfahrzeugverkehr oder einen KraftfahrzeugsachverstĂ€ndigen oder einen
Angestellten nach Abschnitt 7.4a der Anlage VIII zur StVZO unter Angabe von
FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem
Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu
lassen.
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Irschendwie gomsch? đ€
Das wĂŒrde ja bedeuten, daĂ trotz ABE fĂŒr die RĂ€der eine Abnahme durch einen PrĂŒfer erforderlich ist.
Wenn ich das richtig interpretiere, dann gibt es zwar fĂŒr die RĂ€der selbst eine Allgemeine Betriebserlaubnis, aber nach der Montage am Smart muss trotzdem eine Abnahme bei einer PrĂŒforganistation erfolgen.Â
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Vorteilhaft ist, daĂ in der Anlage steht, daĂ diese fĂŒr alle Smarts mit der EG Genehmigungs-Nr. e1*98/14*0080*... gilt, also alle Smarts seit Anbeginn der Fertigung! đ
Wie eigentlich immer in den Gutachten zu Felgen aus dem Zubehör, nur Smart und Brabus machen hier immer eine EinschrĂ€nkung! đ
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Unbedingt beachtet werden muss aber in diesem Zusammenhang, daĂ fĂŒr diese Felgen Kegelbundschrauben erforderlich sind, d.h. es dĂŒrfen nicht die Serienradbolzen verwendet werden, weil diese Kugelbundschrauben sind!
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