Ich sprach ja auch von blinkenden LED's und nicht von Flak Scheinwerfern.
Fakt ist, die Innenbeleuchtung unterliegt keiner Regulierung insbesondere was die Wattzahl der Leuchtmittel oder deren Form angeht.
Im Stand kann sie machen was Sie will.
Während der Fahrt darf Sie es nicht.
Beispiel beleuchtete Mercedessterne im Hintergrund des LKW Fahrerhauses oder beleuchtete Namensschilder. Im Stand (Motor aus) erlaubt, bei der Fahrt nicht. Ist trotzdem regelmäßig zu sehen.....
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