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Ghostimaster

Rücklichter mal anders. 😁

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Moin zusammen, da ich bei meinem Roadster RHD die Rückleuchten geändert habe brauchte ich neue Leuchtmittel um nicht einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer anzubringen. 

Ich bin dabei auf die in den Videos zu sehenden Leuchtmittel aufmerksam gemacht worden und habe sie heute eingebaut. 

 

Meine Blinker sind durch die Dual LED Leuchtmittel zeitgleich auch meine Rückfahrlichter. 😁 

 

Leuchtmittel

 

Videos 😁


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Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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Kommt mir bekannt vor, kannst die auch vorne rein setzen und dann Tagfahrlich + Blinker 🤐

bearbeitet von Lewi

smarte Grüße

 

Lewi - Westfale, Ostwestfale

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vor 14 Minuten schrieb Lewi:

Kommt mir bekannt vor, kannst die auch vorne rein setzen und dann Tagfahrlich + Blinker 🤐

 

Ja geht auch, haben ein paar so auch vor die diese Leuchtmittel bei mir gesehen haben. 


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Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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vor 15 Stunden schrieb Ghostimaster:

da ich bei meinem Roadster RHD die Rückleuchten geändert habe brauchte ich neue Leuchtmittel um nicht einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer anzubringen. 

 

 

Erkläre mir mal, was das bringen soll, außer dass Du einen RFS hast, Tüv wird da schwierig!

 


BMW X3M Competition III 

BMW M2 Competition III  

Hyundai Kona N Performance

BMW 325CI Cabrio E46

Smart Brabus 451 Cabrio

 

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vor 7 Minuten schrieb Thommy12:

 

Erkläre mir mal, was das bringen soll, außer dass Du einen RFS hast, Tüv wird da schwierig!

 

Wieso soll der TÜV schwierig werden, die Vorschrift sagt, das du mindestens einen Rückfahrscheinwerfer haben musst, die Höhe ist auf maximal ein Meter bei PKW begrenzt, ob links oder rechts ist tatsächlich egal, es steht nirgends das der Rückfahrscheinwerfer getrennt von den anderen angebracht sein muß. 

Ich habe also funktionierende Blinker und Rückfahrlicht, desweiteren funktioniert selbst wenn ich blinkend aus zb. einer Ausfahrt rückwärts hinaus fahre immer ein Rückfahrlicht, das signalisiert das ich Rückwärts fahren will. 

 

Die Helligkeit ist im erlaubten Rahmen und es gibt für die Rückleuchten keine Vorschrift die besagt das keine LED Leuchtmittel verbaut sein dürfen. 

 

Den ganzen Spaß habe ich schon mit meinem Tüver besprochen und der ist was das angeht sehr genau. 


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Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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Sorry wenn Dein "Tüvler" das so als in Ordnung sieht, hat er seinen Job verfehlt! 

Weder haben die LED Leuchtmittel keinerlei Zulassung noch, noch darfst DU diese Rückleuchten so "ummodeln"!  

bearbeitet von Thommy12

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Hyundai Kona N Performance

BMW 325CI Cabrio E46

Smart Brabus 451 Cabrio

 

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Sorry, aber das kann ich mir auch irgendwie nicht vorstellen, daß ein TÜVer seinen offiziellen Segen zu nicht zugelassenen Leuchtmitteln gibt!

Das liegt klar außerhalb seines Ermessensspielraums! 

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vor einer Stunde schrieb Thommy12:

Sorry wenn Dein "Tüvler" das so als in Ordnung sieht, hat er seinen Job verfehlt! 

Weder haben die LED Leuchtmittel keinerlei Zulassung noch, noch darfst DU diese Rückleuchten so "ummodeln"!  

 

Die Rückleuchten kennt er schon, und sagte das ich noch einen Rückfahrscheinwerfer benötige, den habe ich jetzt durch eine kleine Veränderung geschaffen. 

 

 

vor 37 Minuten schrieb Ahnungslos:

Sorry, aber das kann ich mir auch irgendwie nicht vorstellen, daß ein TÜVer seinen offiziellen Segen zu nicht zugelassenen Leuchtmitteln gibt!

Das liegt klar außerhalb seines Ermessensspielraums! 

 

Er müsste schon die Leuchtmittel deinstallieren um fest zu stellen ob sie zugelassen sind oder nicht, bei Rückleuchten ist es nicht ganz so hart wie bei den Frontscheinwerfern. 

 

In Bezug auf die Doppelfunktion von den Blinkern könnte man auf neue Fahrzeuge verweisen die dieses ebenfalls so haben. 

 

Aber warten wir den nächsten TÜV Termin ab und trinken bis dahin Tee. 😁 


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Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe.

 

 

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vor 32 Minuten schrieb Ghostimaster:

Er müsste schon die Leuchtmittel deinstallieren um fest zu stellen ob sie zugelassen sind oder nicht, bei Rückleuchten ist es nicht ganz so hart wie bei den Frontscheinwerfern. 

 

Das ist doch kein Argument! 🙄

Was Du oben geschrieben hast, lässt nur den Schluss zu, daß der TÜV das weiss und damit einverstanden wäre, mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln rum zu fahren! Zumindest kann man es so interpretieren! 

Und das ist offensichtlich nicht zutreffend! 

 

vor 1 Stunde schrieb Ghostimaster:

Den ganzen Spaß habe ich schon mit meinem Tüver besprochen und der ist was das angeht sehr genau. 

 

vor 32 Minuten schrieb Ghostimaster:

In Bezug auf die Doppelfunktion von den Blinkern könnte man auf neue Fahrzeuge verweisen die dieses ebenfalls so haben. 

 

Sorry, aber jetzt wird es langsam wirklich abstrakt und an den Haaren herbei gezogen!  🙄

Das mag damit zusammen hängen, daß dies bei diesen Fahrzeugen zur Gesamtzulassung gehört.

Das hat nun mit Deinem Fall wirklich nullkommanull zu tun! 

bearbeitet von Ahnungslos

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Moin,

 

Durchaus interessant.

Ich pflege mich idR. nicht dafür zu interessieren, ob jemand anderes etwas tut das nicht erlaubt ist.

Also bei so Kleinigkeiten....

 

Natürlich kann man demjenigen mal einen Hinweis dazu geben das es da eventuell zu Sanktionen kommen könnte.

Sich als erwachsene Person dann wissentlich trotzdem für die Risikooption zu entscheiden ist ja jedem mündigen Fahrzeugeigner selbst überlassen.

 

Nicht zugelassene Eingriffe und Veränderungen der Beleuchtungseinrichtungen führen aber ggf. zum Verlust der Betriebserlaubnis und da hätte ICH z.B. keine Lust drauf, nur für diesen "Spaß".

 

Ein Stück weit haben diese strikten Regeln für technische Veränderungen auch einen Sinn, auch wenn die Regeln den technologischen Neuheiten oft hinterher hinken. 

 

Hab halt dann allerdings kein Verständnis für das Rumgeheule, wenns am Ende teuer wird.


´13er 451 Pulse Cabrio Turbo 84 PS, Erstbesitz

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