Hey Rollerfahrer, also die Rechtslage ist hier ganz klar auch bei gebraucht Kauf. Nicht wie von ihnen angenommen, das ich beweisen muss das ich den Tacho nicht manipuliert habe, ist es im Falle einer arglistigen Täuschung genau anders rum. Der Vorbesitzer muss beweisen das er es nicht war. Und die diversen Fehler konnten beim Kauf durch die diversen abgeklebten leuchten nicht festgestellt werden.
Auch das fachmännische auslesen und begutachten des Wagens im Rahmen der TÜV Untersuchung in der Werkstatt hat keinen Aufschluss darüber ergeben das die Lichtmaschine schon einen hau weg hatte, bzw. bereits am „kaputt gehen“ war. der Fehler der in der Klimaanlage ausgelesen wurde war plausibel erklärt mit: die ist kaputt.(im Nachhinein das erste Symptom der Lichtmaschine allerdings ohne das man irgendwas gemerkt hat beim fahren wie irgend welche extra leuchten an in der Armatur) Ich verlasse mich halt auf das was die Werkstatt sagt und die Aussage gestern Abend war: Das ist nicht von jetzt auf gleich kaputt das muss vorher schon gewesen sein ein schleichender Prozess der vorerst auch ohne merkbare Symptome verlaufen kann bis der Wagen aufgibt und das wurde auf jeden fall zusätzlich vertuscht. Naja ich schleppe den Wagen nun irgendwie in die Werkstatt für einen Kosten Voranschlag den brauchen wir für den Anwalt und dann sehen wir weiter.
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