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dieselbub

Folierer für 451 Panels gesucht im Großraum S / LB / HN

Empfohlene Beiträge

Servus,

 

auch am 451 Cabrio meiner Frau löst sich wie bei so vielen der Klarlack vom roten Lack ab, sie ist total geknickt weil ihr geliebter Hüpfer langsam aussieht wie nach einem Säureattentat 😪 Möchte ihr nun eine neue Folierung für den Kleinen schenken, evtl auch Lackierung. Geht nur um die Panels, Tridion soll silber bleiben. Angepeilt wird eine seidenmatte Farbe, noch offen.

 

Frage - wer kann einen anständigen Folierer im Großraum S / LB / HN empfehlen? Selber machen kommt mangels Zeit, Fähigkeiten und geeigneter Räumlichkeiten nicht in Frage.

 

Macht es Sinn, die Panels abzunehmen und lose hinzubringen, oder besser gerade eben nicht? Vorarbeiten würde ich, soweit sinnvoll, schon machen.

 

Und ja, die Suchfunktion habe ich bemüht, hat mich nicht schlauer gemacht.

 

Danke für jede hilfreiche Antwort!


Alles wird gut!

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Das muss ein extrem fähiger Folierer sein und eine richtig gute Folie. Ich habe mal einen Folierer an einem 450 scheitern sehen, die Rundungen an den Kotflügeln aus einem Stück Folie waren für den Kerl eine Nummer zu groß. Die Folie musste an den Kotflügeln so stark gezogen werden, dass die Farbe der Folie dabei durch die starke Streckung verblasste. Alles andere ist gar nicht mal so schwer. 


Gruß, M.

 

smart Cabrio cdi in grün von 2001-2005; smart Cabrio cdi, Baujahr 2006 in schwarz-silber seit Januar 2018 (>210tkm); smart Cabrio cdi, Baujahr 2004 in silber-schwarz seit September 2019, Rufname "Bruno" (>230tkm, R.I.P); smart 450 coupé in RubyRed, Baujahr 2005 (>200tkm)

 

Signaturbild.thumb.jpg.870cac26a4d5b5087b931dd3435a4b25.jpg

 

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Hier im Forum wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Untergrund zum Folieren einwandfrei sein muß. Abblätternden Lack überfolieren geht nicht. Also müssen die Panel zuerst abgeschliffen werden und dann evtl. sogar noch grundiert/lackiert werden. Dabei stellt sich mir die Frage, warum danach dann noch foliert werden soll. 

 

Zudem gebe ich zu bedenken,  daß eine Folierung sehr teuer ist. Mir wurden Preise angeboten für die ich lieber einen kompletten Smart kaufe, fahrbereit und mit Tüv und in Wunschfarbe. Frag doch mal Preise an bei einschlägigen Firmen in deiner Region. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 6 Minuten schrieb Rollerfahrer:

Wenn das Auto rot bleiben soll , könnte man auch bloß den Basislack polieren und dann nur neuen Klarlack spritzen.

 

Ohne Worte! 🙄

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Moin, sehr geehrter dieselbub, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 9 Stunden schrieb dieselbub:

Selber machen kommt mangels Zeit, Fähigkeiten und geeigneter Räumlichkeiten nicht in Frage.

 

Dann wird es vermutlich ..... kostenintensiv.

 

Die letzten Angebote (mündlicher Art bzw. Preistafeln im Aushang) lagen hier im norddeutschen Raum (Hamburg und Kiel/Umgebung) in offiziellen Profibetrieben (mit entsprechend ansehnlichen Arbeitsergebnissen) bei ca. 3 Euro pro Minute (plus Materialkosten). Es kann also durchaus 4-stellig werden.....

 

Ob es DAS wert ist...muß jeder selbst entscheiden.

 

(Die letzten aus meiner Erinnerung geschätzten Kosten beim "Selbermachen" lagen im niedrigen 3-stelligen Bereich, wenn man mit einem 1-schichtigen Kunstharzlack in Wagenfarbe/Wunschfarbe zufrieden ist, egal ob gespritzt oder gerollt.

Wenn man auf fertige Dosen vom Discounter in den üblichen RAL-Farbtönen zurückgreifen mag, kann "es" beim Selbermachen auch noch günstiger werden......

 

(Und: Es gibt auch chemische "Härter-Verdünnungen" dafür. Dann ist auch eine (Ganz-) Lackierung "unter Feldbedingungen" z.B. in einem Zelt an einem Sommer-Sonnen-Wochenende komplett erledigt. Habe mal gelesen, daß man "Spritzkabinen" auch mieten kann...., nach Art der Auto-Selbsthilfen).

 

Mehr Geld kann man m.M.n. nicht einsparen.....

 

Zum "Folieren" kann ich nix sagen / keine eigene Erfahrung.

 

Gutes Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

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vor 5 Stunden schrieb Funman:

Hier im Forum wurde schon mehrfach darauf hingewiesen, daß der Untergrund zum Folieren einwandfrei sein muß. Abblätternden Lack überfolieren geht nicht. Also müssen die Panel zuerst abgeschliffen werden und dann evtl. sogar noch grundiert/lackiert werden. Dabei stellt sich mir die Frage, warum danach dann noch foliert werden soll. 

 

Zudem gebe ich zu bedenken,  daß eine Folierung sehr teuer ist. Mir wurden Preise angeboten für die ich lieber einen kompletten Smart kaufe, fahrbereit und mit Tüv und in Wunschfarbe. Frag doch mal Preise an bei einschlägigen Firmen in deiner Region. 

 

Das mit dem Blätterlack vorher runtermachen ist klar, der läßt sich eh schon abziehen wie ein alter Diplack. Und wo nicht, müssen zumindest die Übergänge sauber geschliffen werden - Aufwand, ja, aber machbar.

 

Ein guter Folierer ein gutes Stück weit von hier hat ein Angebot gemacht von 1.000€, das wäre absolut fair, aber der ist erstens weit weg und gibt zweitens zu bedenken, daß man das alte Rot in den Ritzen durchsieht weil er da nicht mit der Folie hinkommt. Und die Panels abbauen wollte ich eigentlich schon wegen Bruchgefahr vermeiden wenn nicht zwingend nötig. Würde also im angebauten Zustand nur mit wieder Rot in Frage kommen.

 

Meine Süße hätte halt gern ein schickes Matt Oliv oder so... alle Murkslösungen mit Spraydose etc kommen bei dem Wagen nicht in Frage. Ich hab ihn ihr ja gekauft damit sie nicht mehr mit meinen Dauerbaustellen rumfahren muß und ich mir nicht mehr das Genöle wegen fehlender Armaturenbretter oder Verdeckteile anhören muß 🙂

 

 


Alles wird gut!

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Danke für die Rückmeldungen jedenfalls erstmal.

 

Eine gute Adresse in unserer Ecke wäre schon eine Hilfe.


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Am 22.10.2025 um 08:46 schrieb dieselbub:

Und die Panels abbauen wollte ich eigentlich schon wegen Bruchgefahr vermeiden wenn nicht zwingend nötig. Würde also im angebauten Zustand nur mit wieder Rot in Frage kommen.

 

Moin @dieselbub,

 

nach meiner Erfahrung werden die Panels beim 451 auch im Alter nicht brüchig, schon gar nicht wie die Panels des 450. Ich habe z.B. bis Covid und dem einhergehenden Homeoffice 2020, jedes Jahr einmal Ende Herbst und einmal Anfang Frühling alle Räder, Kotflügel, Schweller, Türen, Frontspoiler und Heckdiffusor neben dem Auspuff für den Winterbetrieb gegen alte Teile getauscht. So gab es ein Sommer- und ein Winterset an Panels, Rädern und Auspuff mit dem ich meine neuen Teile im Winter schonen konnte. Dabei ist mir nicht einmal ein Stück von einem Panel abgebrochen und die alten Panels waren zu dem Zeitpunk bereits 13 Jahre alt.

 

Gruß

Marc

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Danke für den Zuspruch. Es läuft wohl darauf hinaus, daß ich einen zweiten Panelsatz zusammenkaufe, den ich ohne Zeitdruck anständig herrichten kann und dann ans Fzg montiere. Alternativ einen günstigen zweiten Smart in Wunschfarbe kaufen, Panels kreuztauschen und den andren wieder mit Abschlag loswerden. Alles andre ist einfach ein logistischer Kauderwelsch oder viel Geld für halbgare Lösungen.


Alles wird gut!

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Moin, sehr geehrter dieselbub, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 9 Stunden schrieb dieselbub:

zweiten Smart in Wunschfarbe

 

Ich war bisher davon ausgegangen, daß die "Wunschfarbe rot" ist und bleiben soll......und es nur um den nicht mehr sooo schönen Klarlack darüber geht......

 

Ich gebe mal zu bedenken: Sollte das Fahrzeug in eine andere "Grundfarbe" als der werksmäßigen umgestaltet werden, ist hier bei uns im Land eine Änderung der Papiere (Zulassung Teil 1 und Teil 2) durch die zuständigen Behörden ggf. mit Gutachten einer zugelassenen Prüforganisation/zugelassenen Prüfers erforderlich. (und gewisse Gestaltungen der äußeren Erscheinung gehen bei uns im Land eben nicht und sind unzulässig bzw. "verboten").

 

Zuwiderhandlungen (hier Unterlassungen) können eine Ordnungswidrigkeit und einen erheblichen Mangel mit Erlöschen der BE darstellen.....

 

Es wird auch allgemein angeraten, die Versicherung über die Art und Weise der Änderung zu informieren....

 

Und bitte nicht hauen, ich habe die Vorschriften nicht gemacht......Es gibt da aber bei der Rennleitung und bei den Prüforganisationen die gaaaaanz Genauen.....(ich spreche aus eigener Erfahrung.....).

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

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vor 6 Stunden schrieb hedwig:

 

 

Ich gebe mal zu bedenken: Sollte das Fahrzeug in eine andere "Grundfarbe" als der werksmäßigen umgestaltet werden, ist hier bei uns im Land eine Änderung der Papiere (Zulassung Teil 1 und Teil 2) durch die zuständigen Behörden ggf. mit Gutachten einer zugelassenen Prüforganisation/zugelassenen Prüfers erforderlich. (und gewisse Gestaltungen der äußeren Erscheinung gehen bei uns im Land eben nicht und sind unzulässig bzw. "verboten").

 

Zuwiderhandlungen (hier Unterlassungen) können eine Ordnungswidrigkeit und einen erheblichen Mangel mit Erlöschen der BE darstellen.....

 

Es wird auch allgemein angeraten, die Versicherung über die Art und Weise der Änderung zu informieren....

 

Und bitte nicht hauen, ich habe die Vorschriften nicht gemacht......Es gibt da aber bei der Rennleitung und bei den Prüforganisationen die gaaaaanz Genauen.....(ich spreche aus eigener Erfahrung.....).

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

Um welches Land soll es gehen? Deutschland? Ich glaube der Threadersteller ist in Deutschland und ich kann dir versichern, dass es in Deutschland schon fast unendlich viele Gesetze gibt, und mindestens genauso viele Organisationen, die sich genötigt sehen, dies alles zu überwachen, aber es gibt noch kein Gesetz, welches dir vorschreibt, welche Farbe dein Auto haben muss, bzw. was dir verbietet die Farbe deines Autos zu ändern, bzw. eine evtl. Änderung der Farbe durch eine Prüforganisation abnehmen zu lassen und die Fahrzeugpapiere zu ändern. Natürlich würde ich sowas den Deutschen zutrauen, aber soweit ist es dann doch noch nicht. Es gibt zwar Vorschriften bzgl. der Farbgebung, da geht es z.B. um Blendwirkung. Wenn jemand ein Chromfahrzeug fahren will, kann es eng werden. Ich habe gerade nicht im Kopf, wo hoch der Chromanteil sein darf, bzw. wie die genaue Vorschrift dafür lautet, aber hier geht's doch wohl darum, ein rotes Auto in ein Auto mit matter Farbe zu versehen. Das ist zu 100% zulässig, und muss ganz sicher auch nicht von irgendeiner Behörde genehmigt werden. Vor allem beim Smart war es sogar so, dass es offizielle Paneltauschangebote für den 450 gab. Das wurde sogar auch teilweise in Anspruch genommen, weshalb oft genug die Farbe vom Datenblatt der Auslieferung mit der eigentlichen Farbe nicht übereinstimmt.

Da hier sogar Worte wie "Erlöschen der Betriebserlaubnis" und "eigene Erfahrung" geschrieben werden, halte ich es für notwendig, dieser nicht zutreffenden Aussage zu widersprechen. Sowas bietet nur wieder mal eine Keimzelle für irgendwelche Verschwörungstheorien.  

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Bei einem Smart würde ich das Thema mit der Grundfarbe sehr entspannt sehen. Die Grundfarbe richtet sich, zumindest beim Fortwo, (angeblich) nach der Farbe der Tridion. 
 

Da kannst du Giftgrüne, Neonorange oder Zitronengelbe Panels haben und der Smart wird bzgl Grundfarbe trotzdem als schwarz oder Silber geführt. Es wurde hier im Forum mal berichtet, dass die Farbe der Tridion ausschlaggebend sei.

 

Demnach kann man die Panels folieren wie man will, solange man nicht die Tridion umfoliert.

 

Kann das jemand nochmals bestätigen?


Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

 

451er „Dark Star“ & Night Orange

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vor 54 Minuten schrieb SmartManI:

Bei einem Smart würde ich das Thema mit der Grundfarbe sehr entspannt sehen.

Die Grundfarbe richtet sich, zumindest beim Fortwo, (angeblich) nach der Farbe der Tridion. 
Da kannst du Giftgrüne, Neonorange oder Zitronengelbe Panels haben und der Smart wird bzgl Grundfarbe trotzdem als schwarz oder Silber geführt. Es wurde hier im Forum mal berichtet, dass die Farbe der Tridion ausschlaggebend sei.

 

Das kann ich mir irgendwie nicht vorstellen, denn in meinem Fahrzeugschein steht grau/blau und der Smart befindet sich im Werkszustand und hat ein silbernes Tridion und StarBlue Panels.

Ich weiss gar nicht, ob es silber überhaupt als Farbe in den Fahrzeugscheinen gibt oder ob das immer als grau dokumentiert ist, müssten andere mal in ihre Fahrzeugscheine schauen.

Ich hätte allerdings keine Bedenken, den Smart in eine andere Farbe umzupaneln ohne irgend jemand Bescheid zu sagen oder dies eintragen zu lassen. Aber zum einen gefällt mir meine Farbe auch nach sechzehn Jahren immer noch und zum zweiten kenne ich außer RubyRed keine Farbe, die mir besser gefallen würde und dafür in Frage kommt! 😉

 

Zum anderen gibt es auch User, die das Tridion folieren ließen und das mit Sicherheit auch nicht irgendwo haben eintragen lassen.

 

Streng genommen muss das tatsächlich eingetragen werden, wenn sich die Farbe ändert.

Zumindest steht das im Internet so, aber das wäre mir in diesem Zusammenhang hinten so vorne wie hoch, soll heissen schietegol!

Will mal wissen, wie viel Prüfer bei einer HU überhaupt auf den Eintrag der Farbe im Fahrzeugschein schauen.

bearbeitet von Ahnungslos

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Grade mal im Internet gefunden:

 

Wenn Sie Ihr Auto umlackieren oder mit Folie bekleben lassen, müssen Sie die Änderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) eintragen lassen.

Allerdings erst dann, wenn das Auto umgemeldet wird oder andere Änderungen in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden müssen.

 

Da das ganze dann als Akt der Bürokratie auch noch mit Kosten verbunden ist, könnten die mich mal gerne haben! 😏

Dann habe ich meine Panels eben erst kürzlich gewechselt, da müssten die mir erst mal das Gegenteil nachweisen.

Da der Wechsel in Eigenregie stattfindet, wäre ja auch keine Lackiererei o.ä. beteiligt, von der eine Rechnung vorliegen würde.

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Früher gab es keine Farbe in den Papieren. Das kam erst mit den EU Papieren. Seitdem ist das relevant. 

 

Und ja, die Panelfarbe steht in den Papieren. Müßte der TE also korrekterweise tatsächlich per Gutachten und Eintragung ändern lassen. 

 

Silber gibts nicht, läuft immer als grau. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Moin, sehr geehrter meiomei, sehr geehrter SmartManl, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte  Forengemeinde !

 

Ich gebe mal zu bedenken (jedenfalls für in Deutschland zugelassene Pkw):

 

Es geht mir gar nicht um die grundsätzliche Möglichkeiten der freien Entscheidung der Farbwahl an privaten Kraftfahrzeugen, hier speziell Pkw.

DAS kann weitgehend jeder so machen wie er möchte, ohne sich das genehmigen lassen zu müssen (jedoch mit gewissen Grenzen). Egal, ob glänzend, matt oder foliert.

 

DAS muß nur der Zulassungsstelle mitgeteilt und die ggf. Papiere berichtigt werden.

 

Im Netz von beliebiger Quelle nachzulesen müssen private Pkw mit Erstzulassung nach dem 01.01.1978 die "Grundfarbe" in den Fahrzeugpapieren eingetragen haben, ist somit Bestandteil der Allegeinen Betriebserlaubnis (BE).

(Grundfarbe ist gemeint mit "grün" oder "rot" oder "blau" u.ä.m....., also nicht der spezielle Farb-Code des Herstellers).

Zugrunde gelegt wird dabei die Schätzung der weit überwiegenden Farbe oder in Zweifelsfällen eben die Nennung mehrerer Farben (wie z.B. in den Papieren des @Ahnungslos).

 

Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.

 

Nun gibt es aber bzgl. der Farbwahl und deren Interpretation ja Grenzfälle und Meinungsverschiedenheiten bis hin zur Farbsinn- (un-) tauglichkeit (des Fahrzeughalters, Nutzers, Prüfers, Zulassungs-mitarbeiters). Also beispielsweise, ob ein "grün" noch ein "grün" ist oder eher ein "grünblau" oder "blau". Da bedarf es m.E. schon einer Expertise eines ausgewiesenen Fachmannes (oder -Frau), welcher "Grundfarbe" das dann zugerechnet werden wird oder sollte.....In Zweifelsfall ist also geraten, doch vorher sich schlau zu machen und einen Fachmann (oder -Frau), ggf. vom TÜV, zu befragen. Dies gilt auch für die Zulässigkeit von Folien und deren korrekte Anbringung.

 

Und da wir nun gerade bei den Verboten sind: Sicher unzulässig sind absorbierende oder reflektierende oder gar spiegelnde Farben und Folien.

Bei je nach Betrachtungswinkel wechselnden Farben oder Folien ist das wohl (noch) nicht abschließend geklärt und bedarf einer Entscheidung im Einzelfall.....

 

Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit und nutzt auch den Sicherheitsbehörden bei der Fahndung/Ermittlung (damals, 1978, war RAF-Zeit: für die Spätgeborenen: Das waren Terrorristen).

 

Ist wohl eher weniger Bürokratie-Willkür und hat mit Verschwörungstheorien m.E. auch weniger zu tun.....

 

Und meine Erfahrung: Beim TÜV wurde ich länger zurückliegend schon mal mündlich darauf hingewiesen. Aber kein Eintrag im Prüfbericht. Wird also formal wohl nicht sooo eng gesehen. Nur: Wenn das Thema schon mal da ist, kann man ja mal Tipps geben.....

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

 

 

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vor 39 Minuten schrieb hedwig:

Dies ist der Zulassungsstelle unverzüglich, spätestens bei der nächsten Ummeldung oder sonstigen Änderung der Papiere mitzuteilen. Papiere werden dann berichtigt, Kostet Verwaltungsgebühr, tut nicht weh.

 

Und was ist dann, wenn keine Ummeldung oder Änderung der Papiere stattfindet? 🤔

Es ist doch absoluter Blödsinn zum einen unverzüglich zu schreiben, denn unverzüglich ist sofort, und zum anderen einen Zeitraum zu nennen, der sich unter Umständen über mehrere Jahre oder sogar Jahrzehnte erstrecken kann, wenn nicht gerade irgendwas technisch verändert wird oder sich eine Adressänderung, Verkauf etc. ergibt. 🤪

bearbeitet von Ahnungslos

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Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 16 Minuten schrieb Ahnungslos:

was ist dann, wenn keine Ummeldung oder Änderung der Papiere stattfindet

und:

vor 16 Minuten schrieb Ahnungslos:

wenn nicht gerade irgendwas technisch verändert wird

 

Genau genommen hat sich der technische Zustand des Kfz (hier die Außenfarbe) geändert. Das ist vergleichbar mit anderen technischen Veränderungen, welche in den Papieren (Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und 2) eingetragen und somit Teil der erteilten BE sind.

 

(Z.B. auch wie eine Änderung der Rad-Reifen-Kombination....u.ä. Dinge mehr).

 

Rein juristisch wäre von der Rennleitung eine Mängelmeldung mit Vorführung /des behobenen Mangels und beim TÜV die Verweigerung der Plakette /mit Nachprüfung denkbar und wohl auch zulässig (im ggf. hartnäckigen Wiederholungsfall bzw. Uneinsichtigkeit.....).

Wenn das (aus Gründen der Verhältnismäßigkeit) nicht sooo genau gehandhabt wird oder es nicht erkannt wird oder man halt einfach darüber hinwegsieht......ist es doch auch mal schön.

 

Man muß doch nicht alles auf die Spitze treiben......nur: Im Unrecht gibt es keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig 

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Dann musst Du jetzt nur noch meinem Spezialfreund meiomei widersprechen, denn der hat von einer solchen Bestimmung wohl auch noch nie etwas gehört und schreibt sogar, eine solche würde es überhaupt nicht geben! 😉

 

Die Formulierung mit unverzüglich und dann bei der nächsten Änderung der Papiere finde ich nach wie vor gelinde gesagt reichlich daneben, weil sie zwei vollkommen unterschiedliche Zeiträume beschreibt! 🙄

Und das Ganze mit einer technischen Änderung am Fahrzeug zu vergleichen ist auch sehr weit her geholt! 

 

vor 51 Minuten schrieb hedwig:

Das ganze dient wohl der Verkehrssicherheit

 

Was das mit der Verkehrssicherheit zu tun haben soll, müsstest Du mir mal näher erklären, da bin ich offensichtlich zu blöd dazu, das zu verstehen! 🥺

bearbeitet von Ahnungslos

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Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 9 Minuten schrieb Ahnungslos:

Dann musst Du jetzt

Jeder hat seine Meinung und kann glauben, was er möchte.....und wenn Forenmitglieder das Netz zur Recherche nicht nutzen oder verfügbare frei selbst wählbare Quellen nicht nutzen wollen oder ingnorieren....ist das nicht mein Problem.

 

und:

vor 12 Minuten schrieb Ahnungslos:

zwei vollkommen unterschiedliche Zeiträume beschreibt! 🙄

Fahrzeugpapiere von zugelassenen Kfz sollten doch stets auf dem aktuellen Ist-Stand gehalten werden oder nicht ? (ich weiß auch, das DAS oft Wunschdenken ist...). (Man kann so etwas auch mit einer "Lustfahrt" verbinden. War letztens erst bei der Zulassung wegen "Peanuts": alles schnell und freundlich, Gebühr: 5,60 Euro)

 

und:

vor 14 Minuten schrieb Ahnungslos:

mit einer technischen Änderung am Fahrzeug zu vergleichen

WAS ist es denn dann ? (die Änderung der Farbe der äußeren Erscheinung zu mehr als 50%).

 

und:

vor 15 Minuten schrieb Ahnungslos:

das mit der Verkehrssicherheit zu tun haben soll

Ich halte es durchaus für sinnvoll, daß unzulässige Farben bzw. Außengestaltungen mit Gefährdungs- oder Verwechselungspotential nicht zulassungfähig sind (für Pkw in Privatverwendung).

z.B. absorbierende, reflektierende, spiegelnde Farben und Folien. Farbwechselnde Farben und Folien sind wohl unklar und im Einzelfall zu prüfen.....(und bei Folien auch deren verkehrssichere Anbringung: Wenn ich mir die Panzer-Tape-Aktion des Mitgliedes mit den 3y so ansehe.....)

 

Ich kann mir vorstellen, daß es bei einem sehr hohen Prozentsatz der "üblichen" Außengestaltungen und Abänderungen der Außenfarben lediglich eines Zurufes oder aktuellen Fotos des Fahrzeuges (bei der zuständigen Zulassungsstelle) bedarf, um den Farbeintrag der Grundfarbe gegen geringe Verwaltungsgebühr abändern zu lassen.

 

Und nochmals: m.E. wurde 1978 die "Grundfarbe" (äußere Erscheinung des Kfz) auch wegen der Hochphase des RAF-Terrorismus zu Fahndungs- und Ermittlungszwecken (neben statistischen Gründen) eingeführt.

Sind m.M.n. ehrbare Gründe.....

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

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vor 5 Minuten schrieb hedwig:

Ich halte es durchaus für sinnvoll, daß unzulässige Farben bzw. Außengestaltungen mit Gefährdungs- oder Verwechselungspotential nicht zulassungfähig sind (für Pkw in Privatverwendung).

z.B. absorbierende, reflektierende, spiegelnde Farben und Folien. Farbwechselnde Farben und Folien sind wohl unklar und im Einzelfall zu prüfen.....(und bei Folien auch deren verkehrssichere Anbringung: Wenn ich mir die Panzer-Tape-Aktion des Mitgliedes mit den 3y so ansehe.....)

 

Damit magst Du ja im Extremfall recht haben, aber bei den Panels des Smarts handelt es sich ja um Originalteile, wenn sie nicht gerade durch Folie verändert wurden. Warum wird mein Smart jetzt ein Sicherheitsrisiko, wenn ich meine StarBlue Panels gegen RubyRed Panels im Originalzustand tausche?

Was hat das konkret mit Verkehrssicherheit zu tun? 🤔

bearbeitet von Ahnungslos

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Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 39 Minuten schrieb Ahnungslos:

im Originalzustand tausche?

Was hat das konkret mit Verkehrssicherheit zu tun? 

 

M.M.n. gar nichts. Alles i.O. ....Aber darauf kommt es nunmal nicht an.....

 

Ich hatte schon weiter oben geschrieben, mich bitte nicht zu "verhauen", habe die Vorschriften nicht gemacht. "Leide" ja auch unter den Bürokratie-Wahnsinn.....

 

Aber auch, wenn mal "etwas" nicht bis ins Kleinste bei uns geregelt ist/scheint: Es wird sofort gerufen: "Wo steht DAS genau ? Wie ist GENAU die Defintion ? Wie ist das gemeint ? Wen betrifft DAS überhaupt ? Wo und wie sind die Ausnahmen? Wie kann ich wirdersprechen und klagen ?".

 

M.M.n. sind wir doch ein Stück weit selbst Schuld an der Regelungswut der Obrigkeit.....

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

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@hedwig

 

Dann sei doch einfach ruhig und behalte deinen "Zeigefinger Text" für dich. Sei bitte woanders ein Piefke/Troll. 🤔

 

 


Cabrio         Bj.02 ~300tkm

City Coupe Bj.04 ~120tkm

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vor 4 Stunden schrieb Ralf_47:

@hedwig

 

Dann sei doch einfach ruhig und behalte deinen "Zeigefinger Text" für dich. Sei bitte woanders ein Piefke/Troll. 🤔

 

 

 

Ich als TE habe das nicht als "Zeigefinger Text" empfunden, es ist ein berechtigter (und mir bekannter) Hinweis auf bestehende Vorschriften. Finde ich nett und gehört hier zum Thema, also wo ist Euer Problem?

 

Die Farbe eines Fzgs ist im Brief/Schein als Eigenschaft eingetragen und muß bei Änderung nachgezogen und eingetragen werden. Daß das kein Schwein interessiert in der Praxis, ändert nichts daran.

 


Alles wird gut!

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