Ghostimaster Geschrieben am Gestern um 16:32 Moin zusammen, da ich bei meinem Roadster RHD die Rückleuchten geändert habe brauchte ich neue Leuchtmittel um nicht einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer anzubringen. Ich bin dabei auf die in den Videos zu sehenden Leuchtmittel aufmerksam gemacht worden und habe sie heute eingebaut. Meine Blinker sind durch die Dual LED Leuchtmittel zeitgleich auch meine Rückfahrlichter. 😁 Leuchtmittel Videos 😁 Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Lewi Geschrieben am vor 12 Stunden (bearbeitet) Kommt mir bekannt vor, kannst die auch vorne rein setzen und dann Tagfahrlich + Blinker 🤐 bearbeitet vor 12 Stunden von Lewi smarte Grüße Lewi - Westfale, Ostwestfale Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am vor 11 Stunden vor 14 Minuten schrieb Lewi: Kommt mir bekannt vor, kannst die auch vorne rein setzen und dann Tagfahrlich + Blinker 🤐 Ja geht auch, haben ein paar so auch vor die diese Leuchtmittel bei mir gesehen haben. Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thommy12 Geschrieben am vor 11 Stunden vor 15 Stunden schrieb Ghostimaster: da ich bei meinem Roadster RHD die Rückleuchten geändert habe brauchte ich neue Leuchtmittel um nicht einen zusätzlichen Rückfahrscheinwerfer anzubringen. Erkläre mir mal, was das bringen soll, außer dass Du einen RFS hast, Tüv wird da schwierig! BMW X3M Competition III BMW M2 Competition III Hyundai Kona N Performance BMW 325CI Cabrio E46 Smart Brabus 451 Cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am vor 11 Stunden vor 7 Minuten schrieb Thommy12: Erkläre mir mal, was das bringen soll, außer dass Du einen RFS hast, Tüv wird da schwierig! Wieso soll der TÜV schwierig werden, die Vorschrift sagt, das du mindestens einen Rückfahrscheinwerfer haben musst, die Höhe ist auf maximal ein Meter bei PKW begrenzt, ob links oder rechts ist tatsächlich egal, es steht nirgends das der Rückfahrscheinwerfer getrennt von den anderen angebracht sein muß. Ich habe also funktionierende Blinker und Rückfahrlicht, desweiteren funktioniert selbst wenn ich blinkend aus zb. einer Ausfahrt rückwärts hinaus fahre immer ein Rückfahrlicht, das signalisiert das ich Rückwärts fahren will. Die Helligkeit ist im erlaubten Rahmen und es gibt für die Rückleuchten keine Vorschrift die besagt das keine LED Leuchtmittel verbaut sein dürfen. Den ganzen Spaß habe ich schon mit meinem Tüver besprochen und der ist was das angeht sehr genau. Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thommy12 Geschrieben am vor 11 Stunden (bearbeitet) Sorry wenn Dein "Tüvler" das so als in Ordnung sieht, hat er seinen Job verfehlt! Weder haben die LED Leuchtmittel keinerlei Zulassung noch, noch darfst DU diese Rückleuchten so "ummodeln"! bearbeitet vor 11 Stunden von Thommy12 BMW X3M Competition III BMW M2 Competition III Hyundai Kona N Performance BMW 325CI Cabrio E46 Smart Brabus 451 Cabrio Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 10 Stunden Sorry, aber das kann ich mir auch irgendwie nicht vorstellen, daß ein TÜVer seinen offiziellen Segen zu nicht zugelassenen Leuchtmitteln gibt! Das liegt klar außerhalb seines Ermessensspielraums! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am vor 9 Stunden vor einer Stunde schrieb Thommy12: Sorry wenn Dein "Tüvler" das so als in Ordnung sieht, hat er seinen Job verfehlt! Weder haben die LED Leuchtmittel keinerlei Zulassung noch, noch darfst DU diese Rückleuchten so "ummodeln"! Die Rückleuchten kennt er schon, und sagte das ich noch einen Rückfahrscheinwerfer benötige, den habe ich jetzt durch eine kleine Veränderung geschaffen. vor 37 Minuten schrieb Ahnungslos: Sorry, aber das kann ich mir auch irgendwie nicht vorstellen, daß ein TÜVer seinen offiziellen Segen zu nicht zugelassenen Leuchtmitteln gibt! Das liegt klar außerhalb seines Ermessensspielraums! Er müsste schon die Leuchtmittel deinstallieren um fest zu stellen ob sie zugelassen sind oder nicht, bei Rückleuchten ist es nicht ganz so hart wie bei den Frontscheinwerfern. In Bezug auf die Doppelfunktion von den Blinkern könnte man auf neue Fahrzeuge verweisen die dieses ebenfalls so haben. Aber warten wir den nächsten TÜV Termin ab und trinken bis dahin Tee. 😁 Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 9 Stunden (bearbeitet) vor 32 Minuten schrieb Ghostimaster: Er müsste schon die Leuchtmittel deinstallieren um fest zu stellen ob sie zugelassen sind oder nicht, bei Rückleuchten ist es nicht ganz so hart wie bei den Frontscheinwerfern. Das ist doch kein Argument! 🙄 Was Du oben geschrieben hast, lässt nur den Schluss zu, daß der TÜV das weiss und damit einverstanden wäre, mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln rum zu fahren! Zumindest kann man es so interpretieren! Und das ist offensichtlich nicht zutreffend! vor 1 Stunde schrieb Ghostimaster: Den ganzen Spaß habe ich schon mit meinem Tüver besprochen und der ist was das angeht sehr genau. vor 32 Minuten schrieb Ghostimaster: In Bezug auf die Doppelfunktion von den Blinkern könnte man auf neue Fahrzeuge verweisen die dieses ebenfalls so haben. Sorry, aber jetzt wird es langsam wirklich abstrakt und an den Haaren herbei gezogen! 🙄 Das mag damit zusammen hängen, daß dies bei diesen Fahrzeugen zur Gesamtzulassung gehört. Das hat nun mit Deinem Fall wirklich nullkommanull zu tun! bearbeitet vor 9 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
XS100 Geschrieben am vor 9 Stunden Moin, Durchaus interessant. Ich pflege mich idR. nicht dafür zu interessieren, ob jemand anderes etwas tut das nicht erlaubt ist. Also bei so Kleinigkeiten.... Natürlich kann man demjenigen mal einen Hinweis dazu geben das es da eventuell zu Sanktionen kommen könnte. Sich als erwachsene Person dann wissentlich trotzdem für die Risikooption zu entscheiden ist ja jedem mündigen Fahrzeugeigner selbst überlassen. Nicht zugelassene Eingriffe und Veränderungen der Beleuchtungseinrichtungen führen aber ggf. zum Verlust der Betriebserlaubnis und da hätte ICH z.B. keine Lust drauf, nur für diesen "Spaß". Ein Stück weit haben diese strikten Regeln für technische Veränderungen auch einen Sinn, auch wenn die Regeln den technologischen Neuheiten oft hinterher hinken. Hab halt dann allerdings kein Verständnis für das Rumgeheule, wenns am Ende teuer wird. ´13er 451 Pulse Cabrio Turbo 84 PS, Erstbesitz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am vor 9 Stunden (bearbeitet) vor 43 Minuten schrieb Ahnungslos: Das ist doch kein Argument! 🙄 Was Du oben geschrieben hast, lässt nur den Schluss zu, daß der TÜV das weiss und damit einverstanden wäre, mit nicht zugelassenen Leuchtmitteln rum zu fahren! Zumindest kann man es so interpretieren! Und das ist offensichtlich nicht zutreffend! Mein Tüver hat mit mir besprochen was ich machen kann und auf was ich achten muß, die Leuchtmittel habe ich gestern eingebaut und ihm noch nicht gezeigt (mal eben vorbei fahren ist heute ja nicht mehr wirklich möglich) deswegen bin ich da recht entspannt. vor 26 Minuten schrieb XS100: Moin, Durchaus interessant. Ich pflege mich idR. nicht dafür zu interessieren, ob jemand anderes etwas tut das nicht erlaubt ist. Also bei so Kleinigkeiten.... Natürlich kann man demjenigen mal einen Hinweis dazu geben das es da eventuell zu Sanktionen kommen könnte. Sich als erwachsene Person dann wissentlich trotzdem für die Risikooption zu entscheiden ist ja jedem mündigen Fahrzeugeigner selbst überlassen. Nicht zugelassene Eingriffe und Veränderungen der Beleuchtungseinrichtungen führen aber ggf. zum Verlust der Betriebserlaubnis und da hätte ICH z.B. keine Lust drauf, nur für diesen "Spaß". Ein Stück weit haben diese strikten Regeln für technische Veränderungen auch einen Sinn, auch wenn die Regeln den technologischen Neuheiten oft hinterher hinken. Hab halt dann allerdings kein Verständnis für das Rumgeheule, wenns am Ende teuer wird. Ich habe bisher nicht rumgeheult, und nur aus Spaß habe ich das bestimmt nicht gemacht, mein RHD hatte noch die original UK Rückleuchten und da habe ich eine ausgewechselt, denn man darf zwei Nebelschlussleuchten haben, die von der Fahrzeug Längsachsenmitte parallel zueinander in der Höhe von 250 mm bis 1000 mm angebracht sein, oder halt nur links. Der Rückfahrscheinwerfer darf ebenfalls nur in dem selben Höhen Bereich angebracht sein, da ist jedoch die Position frei wählbar, bei zwei Rückfahrleuchten müssen diese ebenfalls parallel zur Fahrzeuglängsmittel Achse angebracht sein sein, und diese Funktion ist erfüllt. Bei einem externen Rückfahrscheinwerfer muß dieser die E Zulassung besitzen (welche auch LED Arbeitsscheinwerfer haben und ebenfalls verwendet werden dürfen). Leuchtmittel in vorhandenen Rückleuchten dürfen die vorgeschriebene Farben (Orange, Rot, oder weiß für das Rückfahrlicht) verfälschen, ich verstoße gegen nichts davon. Anders sieht es vorne bei den Hauptscheinwerfer aus, dort sind die H7 LED Leuchtmittel beim 450, und 452 nicht zugelassen und dürfen nicht verbaut werden (was in diesem Forum so ungefähr die Hälfte nicht wirklich interessiert), Ausnahmen sind beim 452, eine Ausrüstung von kompletten LED Hauptscheinwerfer mit E Zulassung die von verschiedenen namenhaften Herstellern angeboten werden, und vom TÜV abgesegnet sind. bearbeitet vor 9 Stunden von Ghostimaster Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 8 Stunden Das alles ändert aber nix daran, daß Du nicht zugelassene Leuchtmittel verwendest! 😉 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am vor 8 Stunden vor 1 Minute schrieb Ahnungslos: Das alles ändert aber nix daran, daß Du nicht zugelassene Leuchtmittel verwendest! 😉 Soll ich dir meine Adresse schicken damit du mich melden kannst. 🤔 Sind wir doch mal ehrlich, klar gibt es Sachen die man lassen sollte, ich bin wie auch schon geschrieben voll dabei wenn es um die Front Leuchtmittel geht, bei den Rückleuchten, bin ich da entspannter, da sie nicht zu hell oder zu dunkel sind, dem TÜV wird maximal auffallen, daß ich die Blinker auch anderweitig verwende. Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
XS100 Geschrieben am vor 8 Stunden Ich weiß ich weiß ich weiß, ich versuche ja auch auf den erhobenen Zeigefinger des Besserwissers zu verzichten... Mach ruhich wie du meinst. Ich befinde mich in einer ähnlichen Position. Ich habe seit April einen Neuwagen BJ 25. Den gabs in der Ausstattungsvariante, wie ich Ihn un-be-dingt haben wollte, nicht für Geld und gute Worte mit LED-Scheinwerfern. Die teureren natürlich schon. Meiner hat jetzt H7 Halogenscheinwerfer und das in einem modernen Auto.... Jetzt juckts mich natürlich mächtig, die nachzurüsten. Ich lass es aber...weil... keine Freigabe... ´13er 451 Pulse Cabrio Turbo 84 PS, Erstbesitz Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am vor 8 Stunden vor 6 Minuten schrieb XS100: Ich weiß ich weiß ich weiß, ich versuche ja auch auf den erhobenen Zeigefinger des Besserwissers zu verzichten... Mach ruhich wie du meinst. Ich befinde mich in einer ähnlichen Position. Ich habe seit April einen Neuwagen BJ 25. Den gabs in der Ausstattungsvariante, wie ich Ihn un-be-dingt haben wollte, nicht für Geld und gute Worte mit LED-Scheinwerfern. Die teureren natürlich schon. Meiner hat jetzt H7 Halogenscheinwerfer und das in einem modernen Auto.... Jetzt juckts mich natürlich mächtig, die nachzurüsten. Ich lass es aber...weil... keine Freigabe... Bei meinem 450 würde ich sofort vorne auf LED H7 umrüsten wenn es die Freigabe gäbe, bei meinem 452 werde ich auf LED Scheinwerfer umsteigen, da es dort erlaubt ist, klar kostet das etwas, doch bei dem ist der Nutzen Faktor extrem hoch. 😁 Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 8 Stunden vor 9 Minuten schrieb Ghostimaster: Soll ich dir meine Adresse schicken damit du mich melden kannst. 🤔 Sorry, aber jetzt wird es langsam kindisch! 🙄 Nichts läge mir ferner als so etwas zu tun, aber Du hast es oben ganz einfach falsch dargestellt. Du kannst von mir aus einen Raketenantrieb in Deinen Roadie einbauen, das ist mir hinten so vorne wie hoch! 😉 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
RKI Geschrieben am vor 7 Stunden (bearbeitet) @Ghostimaster, Hast Du mal darüber nachgedacht die beiden Leuchten mit den weißen Rückfahrscheinwerfern zu verwenden? An der linken Seite könntest Du dann ein rotes Leuchtmittel einsetzen und es als Nebelschlussleuchte schalten. bearbeitet vor 7 Stunden von RKI Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 7 Stunden Moin, sehr geehrte Forengemeinde ! Ich gebe (mal wieder) einen ganz anderen Aspekt zu bedenken (aus "leidvoller" eigener Erfahrung aus Jahrzehnten individueller Mobilität, aber auch aus Beobachtungen, z.B. Teilen der Auto-Poser-Szene): Warum sollte man überhaupt der "Obrigkeit" oder in deren Auftrag handelnden Institutionen (gemeint sind ganz konkret die "Rennleitung" und die technische Kontrolle / TÜV u.a.m.) Anlaß und oder Möglichkeit geben, ihre (Macht-) Position zu demonstrieren / auszuleben / einzuschreiten..... ? Und sich DAS Prozedere und DIE Diskussionen dann antun...? Die dort Tätigen sind auch nur Menschen und "optisch" orientierte Wesen. Also durch bloßes Hinsehen festzustellende Mängel (oder mutmaßlich solche...) dann wissend und wollend zur Schau zu stellen ? Da bin ich dann bei dem @XS100. Dann also nicht wundern, wenn die gaaaaaz Genauen (egal von welcher Institution) dann zuschlagen und "es" dann evtl. weh tut oder teuer werden kann..... Aber jeder wie er mag. Bei mir bleiben die Fahrzeuge (zumindest optisch) weitgehend im seriennahen Zustand ! (Nicht auffallen und "unter dem Radar" unterwegs sein wäre mein Motto dazu). (Und es gibt doch auch ganz andere "nette" legale Möglichkeiten......(z.B.: MB W124, 420 E (NICHT 500 E !!!), V8, 4,2 Liter Hubraum, 279 PS, 400 NM, "Schmale" Karosse, "schmale" Bereifung auf Stahl, "200 E" als Type auf Kofferraumdeckel, Umbau auf Ein-Rohr-End-Auspuffstück (statt doppel), Wackel-Dackel und umhäkelte Klo-Rolle auf der Hutablage.....). mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 7 Stunden @hedwig Du hast den Sinn und Zweck des Posens nicht verstanden. Das ist das Gegenteil von Understatement. Letzthand-Golf mit Buchhalterausstattung kaufen, 1 Meter breite Kotflügel dranschrauben und schon so gut wie ein Ferrari! So wird das was. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 6 Stunden vor einer Stunde schrieb RKI: @Ghostimaster, Hast Du mal darüber nachgedacht die beiden Leuchten mit den weißen Rückfahrscheinwerfern zu verwenden? An der linken Seite könntest Du dann ein rotes Leuchtmittel einsetzen und es als Nebelschlussleuchte schalten. Das wäre meines Erachtens der korrekte und legale Weg! 🙂 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am vor 5 Stunden vor 1 Stunde schrieb Funman: @hedwig Du hast den Sinn und Zweck des Posens nicht verstanden. Das ist das Gegenteil von Understatement. Letzthand-Golf mit Buchhalterausstattung kaufen, 1 Meter breite Kotflügel dranschrauben und schon so gut wie ein Ferrari! So wird das was. Du hast die 175er Reifen vergessen. 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 81PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxpower879 Geschrieben am vor 3 Stunden (bearbeitet) vor 8 Stunden schrieb Ghostimaster: Wieso soll der TÜV schwierig werden, die Vorschrift sagt, das du mindestens einen Rückfahrscheinwerfer haben musst, die Höhe ist auf maximal ein Meter bei PKW begrenzt, ob links oder rechts ist tatsächlich egal, es steht nirgends das der Rückfahrscheinwerfer getrennt von den anderen angebracht sein muß. Ich habe also funktionierende Blinker und Rückfahrlicht, desweiteren funktioniert selbst wenn ich blinkend aus zb. einer Ausfahrt rückwärts hinaus fahre immer ein Rückfahrlicht, das signalisiert das ich Rückwärts fahren will. Die Helligkeit ist im erlaubten Rahmen und es gibt für die Rückleuchten keine Vorschrift die besagt das keine LED Leuchtmittel verbaut sein dürfen. Den ganzen Spaß habe ich schon mit meinem Tüver besprochen und der ist was das angeht sehr genau. Die Vorschriften sagen aber auch, das dein Rücklicht ein E Prüfzeichen haben muss. Dieses E Prüfzeichen wird mit den entsprechenden Leuchtmitteln erteilt. Desweiteren stehen auf der Streuscheibe deiner Rücklichter Kürzel was in der Rückleuchte verbaut ist und mit welchem Leuchtmittel sie zu betreiben sind. Auch das Kürzel AR fehlt deinem Rücklicht. Natürlich ist es gut möglich, dass der Tüv das nicht bemerkt oder es deinem Prüfer schlicht egal ist. Legalisieren kann man sowas nur mit einem Lichtgutachten im Labor welches tausende Euro kosten würde. Deswegen..... ja witzig aber trotzdem vollkommen nicht legal. Da ist vollkommen egal ob grundsätzlich die Gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden oder nicht. Ohne Prüfzeichen welches gültig ist (deines ist, solange die falschen Leuchtmittel verbaut sind, in jedem Fall erloschen) keine Zulassung/Betriebserlaubnis. Gängige Kürzel sind : A: Begrenzungslicht (auch Standlicht genannt). B Abblendlicht. R: Fernlicht. RL: Tagfahrlicht (Running Light). B: Nebellicht. F: Nebelschlussleuchte. AR: Rückfahrscheinwerfer. S1: Bremsleuchte. 1a, 1b, 2a: Blinkleuchten (vorn oder hinten). Kombinationen und Lampentypen: HCR: Abblendlicht und Fernlicht können gleichzeitig eingeschaltet werden. HC/R: Abblendlicht oder Fernlicht (kann nicht gleichzeitig eingeschaltet werden). X: Für AFS-Scheinwerfer (Advanced Frontlight System), die ihre Ausleuchtung je nach Geschwindigkeit und Lenkeinschlag anpassen. DC: Xenon-Abblendlicht. DR: Xenon-Fernlicht. D (z.B. D1, D2, D3, D4): Steht für Entladung (Discharge) und bezeichnet die verschiedenen Entwicklungsversionen von Xenonlampen. H (z.B. H4, H7): Zeigt den Typ einer Halogenlampe an, wie sie früher in den Scheinwerfern verwendet wurden. bearbeitet vor 3 Stunden von maxpower879 Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS Seres 3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen