Ich schlieĂe mich da mal @Smart911a an, weil ich es auch albern finde und nur in zwei fĂ€llen im Bereich der StVO legal ist.
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a. Wenn Autofahrer sich oder andere gefÀhrdet sehen
b. Wenn man auĂerhalb geschlossener Ortschaften ĂŒberholen will (so auch § 5 Abs. 5 StVO).
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Mehr dazu, folge dem Link --->> (KLICK HIER) - bitte ganz bis nach unten scrollen und lesen, denn dann versteht man auch, warum es dann eine Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Falle eine Straftat ist.
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Also möchte der TE, im Endeffekt, uns zu einer Ordnungswidrigkeit ermutigen.
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