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HamburgerJung

Kennt Ihr die Fa. MlTuning?

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Überleg mal Du baust einen Crash weil eine Feder bricht. Du nimmst noch ein anderes Auto mit. Wollen wir mal hoffen, dass sich keiner verletzt.

 

DANN versuche mal den Tatbestand zu beweisen.... ich denke mal da hast Du es jetzt schon schwer von dieser Firma einen Pfennig zu bekommen- es sei denn die haben noch 20 Satz im Keller liegen!

 

Meine Gesundheit wäre mir ehrlich gesagt lieber- die Smart Federn sind eh so dünne Dinge- wenn ich die von meinem A6 sehe... bestenfalls die Hälfte an Materialdurchmesser.

 

WENN der Tatbestand so ist wie hier gemutmaßt... dann würde ich die Dinger besser jetzt als gleich rausbauen!

 

E.

 

P.S. Hast Du denn mit der Firma gesprochen und um Stellungsnahme gebeten (schriftlich)? Wäre doch mal interessant zu erfahren, wie deren Reaktion ist, oder?

 

 

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Mit Ihnen gesprochen habe ich bis jetzt noch nicht.

Aber ich denke mal ich werde mal gleich versuchen meinen Anwalt zu erreichen. Dem werde ich den Tatbestand dann mal schildern. Mal sehen was er dazu meint...

 

Ich halte euch auf dem laufenden.

 

@KampfSmart: Was ist mit dem puff? Zufrieden?

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Straße nass, Fuss vom Gas,

Straße trocken, drauf den Socken!

 

*keep on Cruisen*

 

Chris.T

 


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....wenn´s quitscht und raucht und Gummi fliegt, der Chrissy um die Ecke biegt ;-)

 

*keep on cruisin´*

 

Chris.T

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Also, ich habe gerade mit ML gesprochen.

Er ist ziemlich uneinsichtig und weich allen kritischen Fragen aus.

Als ich dann mal "tacheles" geredet habe würde er ziemlich patzig und hat mir sogar vorgeschlagen das ich doch meinem Anwalt bescheid sagen soll! Da frage ich mich doch wie blöd man sein muss!?! Das er das "Ding" verliert ist ja wohl Glas klar! Ist nur eine frage der Zeit...

Morgen werd ich meinen Anwalt dazu mal befragen und mir eine Deckungszusage meiner Rechtsschutz einholen die ich ja jetzt zum Glück habe...

 

 

...fortsetzung folgt...

 

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*keep on Cruisen*

 

Chris.T

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von HamburgerJung am 24.06.2003 um 21:01 Uhr ]


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....wenn´s quitscht und raucht und Gummi fliegt, der Chrissy um die Ecke biegt ;-)

 

*keep on cruisin´*

 

Chris.T

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@Hamburger

 

Oh oh :o

 

Super Geschäftsgebaren :-x

Nun ist die Frage wie ist die Rechtslage,wie kommen die Dinger wieder raus :-?

 

Ich drücke Dir beide Daumen ;-)

 

 

Doug


Spass für Alle:)

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Bin ja mal gespannt was daraus wird.

 

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Mirco aus GE grüßt alle Smartfahrer/-innen

 

IMAG0012.JPGrespekt.gif

 

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!!! Neuer Treffpunkt für Smartfahrer !!!

 

 

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...und ich bin erst gespannt....

Ich baue die dinger auf jedenfall nicht aus.

Habe sie ja schließlich auchnicht eingebaut ;-)

einbau hat 300€ gekostet, genau wie im sC, der ausbau kostet demnach genauso viel. Also, mal sehen ob er´s nach dem ersten Anwaltsbrief drauf ankommen lässt oder ob er sich auf einen vergleich einlässt.

Sonst kommen zusammen.

44€ tüv ein/ austragung

300€ federntausch

300€ rückerstattung der einbaukosten

gerichtskosten

anwaltskosten.

 

etc. etc.

könnte teuer werden!

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Chris.T

 


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*keep on cruisin´*

 

Chris.T

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Hm, War gerade mal auf der Seite um zu schauen ob man über die AGB´s was regeln kann,aber die beziehen sich ja nur auf Chiptuning.

 

Seht selbst:

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma M. Lange Automobile, Alemannenweg 20, 53332 Bornheim

1. Geltungsbereich

 

Der Vertrag wird vom Verkäufer nur unter den nachfolgenden Bedingungen geschlossen, die Bestandteil jeden Vertrages sind. Anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners werden ausdrücklich widersprochen bzw. ausgeschlossen.

 

2. Versand/Verkauf

 

Der Besteller ist an sein Angebot 14 Tage gebunden. Erfolgt innerhalb der 14 Tage keine Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als nicht geschlossen, es sei denn die Ware wurde ausgeliefert.

 

3. Lieferumfang

 

Der Verkäufer liefert einen Tuning Chip bzw. die Tuningsoftware oder andere elektronische Bauteile. Die Installation übernimmt der Verkäufer, außer es ist etwas anderes vereinbart.

 

4. Zahlungsbedingungen

 

Die Preise verstehen sich bei Abholung am Firmensitz des Verkäufers, Versandkosten werden zusätzlich berechnet. Der Kaufpreis ist spätestens bei der Lieferung fällig und kann auch per Nachnahme erhoben werden. Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises verbleibt das Eigentum an der gelieferten Ware oder Programmierung bei dem Verkäufer. Gleiches gilt bei Installation der Hardware in das Steuergerät (verl. Eigentumsvorbehalt). Der Käufer ist auch nach Eigentumsübergang an die Urheber- und sonstigen Schutzrechte Dritter gebunden. Bei Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, ohne dass insoweit ein weitergehender Verzugsschaden ausgeschlossen wird. Dem Käufer bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist. Die Aufrechnung gegenüber den Zahlungsansprüchen des Verkäufers ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenansprüche des Käufers unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind. Soweit der Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betriebe seines Handelsgewerbes gehört, gilt der vorstehende Absatz entsprechend auch für Zurückbehaltungsrechte.

 

5. Liefertermin

 

Alle Angaben von Lieferzeiten in den Angaben des Verkäufers sind unverbindlich und stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der bei Vertragsabschluss angegebene Liefertermin ist lediglich geschätzt und darf um 5 Wochen überschritten werden. Mahnt der Besteller danach unter angemessener Frist die Leistung an, so gerät der Verkäufer nach Ablauf der Frist in Verzug, es sei denn, dass die Herstellungsart und die Beschaffenheit der bestellten Ware eine weitere Nachfrist aus konstruktionsbedingten Gründen rechtfertigt. In diesem Falle ist der Verkäufer verpflichtet dem Besteller unverzüglich die Dauer der Verzögerung bekannt zugeben. Ansprüche des Bestellers auf Schadenersatz und sonstigen Verzugschaden sind insoweit ausgeschlossen, es sei denn, dass die verspätete Lieferung auf Vorsatz des Verkäufers zurückzuführen ist.

 

6. Gefahrübergang

 

Die Versendung, bzw. der Einbau erfolgt auf Gefahr des Bestellers. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Verkäufers. Lehnt der Besteller die Annahme der gelieferten Ware ab, steht dem Verkäufer Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu. In allen Fällen, in denen der Besteller zu Schadenersatz wegen Nichterfüllung verpflichtet ist, ist der Verkäufer berechtigt, eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25% des Rechnungswertes ausschließlich Mehrwertsteuer zu verlangen, ohne dass es eines Nachweises des tatsächlich entstandenen Schadens bedarf. Unberührt davon bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens, sofern dieser nachweisbar ist. Dem Besteller bleibt es unbenommen, den Gegenbeweis zu führen, dass ein tatsächlicher Schaden nicht oder geringer entstanden ist.

 

7. Haftung

 

Der Verkäufer haftet nur für Vorsatz. Eine Haftung des Verkäufers für Transport- und Versandschäden wird ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenfalls haftet der Verkäufer nicht dafür, dass Schäden bei der Installation entstehen die nicht vom Verkäufer durchgeführt wurden. Der Verkäufer haftet nur dafür, dass der Tuning Chip oder andere elektronische Bauteile bei der Absendung funktionstüchtig sind. Dem Besteller ist bekannt, dass der Einsatz und die Nutzung eines Tuning-Chips oder die Leistung erhöhenden elektronischen Bauteils zum Erlöschen der allgemeinen Betriebserlaubnis führen und daher das KFZ nicht im öffentlichen Straßenverkehr benutzt werden darf (gegen Aufpreis kann die ‚Änderung im KFZ – Brief eingetragen werden). Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die im öffentlichen Straßenverkehr entstehen, wenn der Tuning Chip oder andere elektronische Bauteile zur Leistungserhöhung in dem Fahrzeug verbaut wurde. Ebenso haftet der Verkäufer nicht für unmittelbare oder mittelbarer Schäden am Motor bzw. gesamten Fahrzeug, die aufgrund des Tuning Chips oder anderer elektronischer Bauteile entstehen können. Etwaige Ansprüche des Bestellers aus positiver Vertragsverletzung sind ebenso ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz seitens des Verkäufers nachzuweisen ist.

 

8. Gewährleistung

 

Die Gewährleistung auf die gelieferte Software und Hardware beträt 12 Monate, ab dem Zeitpunkt der Versendung oder des Einbaus durch den Verkäufer. Soweit bei Neufahrzeugen durch Installation des Tuning Chips die vom ursprünglichem Hersteller gewährte Werksgarantie entfällt, übernimmt der Verkäufer seinerseits die vorgenannte Garantie nur zu den gesondert genannten Garantiebedingungen. Eine Gewährleistung im Falle der Selbstinstallation durch den Besteller setzt voraus, dass der Besteller den Tuning Chip fachgerecht einbaut, bzw. einbauen lässt. Wird durch unsachgemäßen Einbau der Chip zerstört ist eine Gewährleistung ausgeschlossen. Der Tuning Chip darf nur für den vom Besteller angegebenen PKW und Motor (Steuergerät) verwendet werden. Die Angaben zur Leistungssteigerung beziehen sich auf Motoren, die in allen wesentlichen Funktionen dem Mittelwert der Herstellernorm und dem Serienstand entsprechen. Bei Fehlern der Software sind die Fehler zu beschreiben und dem Verkäufer ist ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Die Software ist dem Verkäufer zur Verfügung zu stellen. Die Software ist geistiges Eigentum des Verkäufers und unterliegt im vollem Umfang dem Urheberrechtsschutz; sie darf nicht kopiert, geändert oder sonst vervielfältigt werden. Verkauft der Besteller diese Software weiter, so gelten die hier genannten Bedingungen uneingeschränkt auch für den neuen Eigentümer – der Besteller verpflichtet sich insoweit den Käufer dahingehend aufzuklären. Unabhängig davon ist der Besteller verpflichtet jede Weitergabe der Software dem Verkäufer gegenüber unmittelbar in einfacher Form schriftlich mit Angabe der Adresse des neuen Eigentümers anzuzeigen. Die Änderung der Software durch den Käufer/Besteller führt zum Erlöschen jeglicher Gewährleistungsansprüche. Sollte jedoch bei Wartungsarbeiten die Tuningsoftware überspielt werden so wird ein kostenloser Tuningsupport am Sitz des Verkäufers gewährleistet, gleiches gilt für die Rückrüstung.

 

9. Gerichtsstand

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Firmensitz des Verkäufers.

 

10. Salvatorische Klausel

 

Ist oder wird eine dieser Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die betroffene Bestimmung ist so auszulegen, wie sie in rechtswirksamer Weise dem Willen der Parteien am nächsten käme.

 

 

Also selbst die sind nicht aktuell.So wie ich das sehe.

Aber kleiner Tip.Speichere die I-net Seite ab und behalte sie falls das ganze vor Gericht gehen sollte hast du ja einen Nachweis,das er die Ware auf seiner Shop-Seite angeboten hat.

 

Gruß

 

Martin

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img.cgi?fahrzeug=100695

 

Diese Nachricht besteht aus 100 % chlorfrei gebleichten, FCKW-freien, wiederverwendbaren, geschmacksneutralen, nicht genmanipulierten Bits.

 

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Jetzt auch mit Homepage Kugler´s Homepage

 

srtoh1.jpg

 

 

 

 

 


In stillem Gedenken an Dagmar Veronika Engelcke 20.06.1948-23.07.2005.

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...die Page ist schon lange mit allen Unterseiten gespeichert und ausgedruckt.

 

Montag hab ich den Termin beim Anwalt, wie´s aussieht wird ML aber ziemlich auf die Nase fallen mit der Geschichte, und das aufschlagen könnte ziemlich hart werden!

Es sollen um die 100 Federnsätze im Umlauf sein die Feherhaft sind bzw. ohne Zulassung.

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Chris.T

 


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Chris.T

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Würd' mich ja schon interessieren, wie die Geschichte weitergegangen ist... :roll:

 

Was gibt's Neues, HamburgerJung?

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newsig.jpg

 

 

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noch nichts....

Die Sache liegt bei meinem Anwalt auf dem Tisch.

Der hat gerade die Papiere vom Hersteller bekommen und wird diese jetzt dem Gutachter übergeben.

 

gruss

Chris

 

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Hallo,

 

hab grad mal bei denen auf der Seite geschaut.

Da ist ja nicht mal ne Mailadresse - nur ne Funknummer :( :( :(

Komisch, scheint irgendwie so ein 1 Mann Kasperletheater zu sein.

 

Und die Federn sehen wirklich irgendwie seltsam aus...

federn_gr.jpe

 

Martin


Schöne Grüße,

 

Martin :-)

 

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...die sehen nicht nur komisch aus, die sind auch komisch!!!

 

 

 

 

fortsetzung folgt!

 

 

 

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so Leute, ich darf jetzt erstmal nichts mehr über den fall ausplaudern.

Hat mir mein Anwalt verboten :lol: :( :lol:

 

aber wenn die Sache durch ist werde ich einen ausführlichen bericht abgeben.

 

 

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Chris.T

 


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Nach einigem hin und her…

 

Zitat:

 

Jetzt hab ich die Federn drin und kann nur sagen geil

Fazit: KAUFEN!

 

… und ausgiebiger telefonischer Information und Beratung unsererseits vor dem Kauf wollte man die Federn nach dem Einbau wohl doch wieder zurück geben.

 

Jetzt waren die Federn auf einmal „illegal“.

 

Zitat:

 

Dann fährst Du ne illegale Sache

 

 

Da fragen wir uns doch, warum der TÜV sie eingetragen hat.

 

Zitat:

 

und heute habe ich sie beim Tüv abnehmen lassen. Und der hat nicht gemeckert

 

 

Ist der TÜV also auch „illegal“ oder waren die Federn doch ganz legal???

Wir müssen nichts verstecken. Jeder kann jederzeit gerne unsere Federn ansehen.

 

 

Trotz allem boten wir an die Federn zurückzunehmen, weil wir kulant sind und uns die Zufriedenheit unserer Kunden wichtig ist.

Überrascht waren wir, als wir hörten, dass man von uns verlangte die Ein- und Ausbaukosten (Preis wie im Smart-Center) zu übernehmen.

 

Zitat:

 

Habe sie ja schließlich auchnicht eingebaut

einbau hat 300€ gekostet, genau wie im sC, der ausbau kostet demnach genauso viel. Also, mal sehen ob er´s nach dem ersten Anwaltsbrief drauf ankommen lässt oder ob er sich auf einen vergleich einlässt.

Sonst kommen zusammen.

44€ tüv ein/ austragung

300€ federntausch

300€ rückerstattung der einbaukosten

gerichtskosten

anwaltskosten.

 

etc. etc.

könnte teuer werden!

 

 

 

Da könnte man denken, dass man hier abgezockt werden soll. Auf so eine unverschämte Forderung sind wir logischer Weise nicht eingegangen.

 

Für nichts Ahnende hier die Gründe:

 

Der Hamburger Jung ( oder jetzt unter neuem Namen bekannt ) rief uns mehrmals wegen dem Einbau der Federn an.

 

Zitat:

nachdem im mich nun entschlossen habe meinen Smart am Wochenende tiefer zu legen stellt sich nun die Frage ob man nur die Spur oder auch den Sturz einstellen kann.

Ich denke mal vorn wird das gehen, aber was ist hinten? Der Wagensteht eh schon ziemlich x-beinig da, durch die tieferlegung würde das ja noch extremer werden... *willichnich*

 

Ach nochwas, wie stelle ich mein Licht ein? Muss ja auch nach dem tieferlegen gemacht werden... Ich denke mal um die Demontage des Frontpanels komme ich nicht herrum was?

 

 

… und weil er nicht viel Ahnung hatte, gab ML Tuning ihm geduldig telefonisch 1,5 Stunden Anweisungen und Tipps zum Einbau. Nebenbei erwähnt war das an einem Feiertag und außerhalb der Geschäftszeiten, was wir aber gerne getan haben.

Hier im Smart-Forum hat der Hamburger Jung sich noch stolz mit unserer Einbaueinleitung gebrüstet.

 

Zitat zu „Einbauanleitung für Tieferlegungsfedern“:

 

 

 

Warum einfach wenn´s auch umständlich geht wa???

 

Wieso um Himmelswillen nehmt Ihr alle das Frontpannel ab???

Mit einer Verlängerung + Schlagschrauber + Gelenk bekommt man die Federbeine auch so wunderbar von dem Domteller gelöst.

Dadurch erspart man sich dann das an-/ abbauen des Pannels und vorallem der Scheinwerfer! Denn diese müssen danach bestimmt wieder eingestellt werden.

 

Ausserdem kann man das Gederbein ruhig ganz lösen bis auf die Spurstange, die bleibt schön unangetastet und TADAAAA bei der Achsvermessung stimmen alle werte bis auf die Werte des Sturzes, und di können ja auch nicht mehr stimmen aufgrund der Tieferlegung... Und einstellen kann man den beim 2002er smartie auch nicht, so what?

Der Austausch der VA Federn hat bei mir 1,5 stunden gedauert.... *willeuchja nichtneidischmachen*

 

 

 

 

Lieber Hamburger Jung, wir würden uns an Deiner Stelle mal für eine Version entscheiden –

 

Hast Du die Federn nun selbst eingebaut oder nicht?

 

Fazit kaufen oder illegal?

 

Es grenzt schon an Blödheit wenn man betrügen will und dann auch noch alles öffentlich dokumentiert hat.

Du hättest die Federn doch zurückgeben können und Dein Geld zurückbekommen.

Nur weil wir nicht auf Deine finanziellen Forderungen eingehen versuchst Du nun uns überall schlecht zu machen und äußerst Dich zu Themen von denen Du überhaupt keine Ahnung hast.

Wir finden es schade, dass es hier so ausartet und dass sich Menschen einmischen, die die Situation nicht beurteilen können, weil sie nicht dabei waren.

Trotz dieser Erfahrung unsererseits werden wir auch in Zukunft unseren Kunden gerne weiterhelfen.

 

 

Des weiteren fehlt uns einfach die Zeit diese Art von Konversation fortzusetzen und wünschen weitere Korrespondenz über den angeblich eingeschalteten Rechtsanwalt, von welchem wir leider bis heute noch nichts gehört haben.

 

Smarte Grüße von ML Tuning

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

:-P :-P :-P


ML Tuning ...der maximale Spaß!

ML Tuning infoline: 0173 5349977

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Also ich finde es äusserst Interessant, BEIDE Meinungen zu hören ... für meinen Geschmack kam die vom ML allerdings reichlich spät, wenn so eine Sache auftaucht und sich erstmal Gerüchte breit machen, kann das schnell das Geschäft versauen, daher hätte eine Stellungnahme eher stattfinden sollen.

 

Übrigens kann man den prüfnummernvergleichenden Schwachverständigen vom TÜV leicht täuschen, die eingebauten Federn haben ne aufgedruckte Nummer und wenn es ein passendes Gutachten dazu gibt, is für den alles in Ordnung. Es wird dann höchstens noch getestet, ob die Vorspannung eingehalten wird und fertig. Das muss längst nix heissen, ob die Feder jetzt illegal ober legal sind.

 

Wenn die Federn im sC eingebaut worden sind, gibt es auch eine Rechnung darüber inkl. Datum und Fahrzeugkennzeichen oder es ist zumindest in deren Intranet eingetragen worden. Aber wenn HJ schon selber schreibt, dass die Dinger selber eingebaut hat, wirds schwer mit ner Rechnung, hätte er besser in ner "freien Werkstatt" machen lassen ...

 

Ich bin neugierig, wie es weitergeht im gegenseitigen übersOhrhauenwollen :lol: :-D

 

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SSD - Lieb sind die anderen ...

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Udo_B am 04.09.2003 um 22:33 Uhr ]

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Naja,

Ihr seid mir ja ein toller Verein.

Ich habe die Federn nicht eingebaut, sondern einbauen lassen.

Telefonische hilfe habe ich bekommen, allerdings im beisein meines Kfz-Mechanikers der die Federn in seiner Werkstatd eingebaut hat. Offiziell! Rechung vorhanden.

Über den angeblich nicht eingeschalteten Anwalt kann ich mich echt nur noch vor Lachen wegschmeißen, aber nun gut. Du wirst schon noch sehen was Du davon hast.

 

Das Du die Federn zurück nehemnwolltest ist gelogen. Du hast gesagt die wären eingebaut gewesen und daher willlst Du sie auch nicht zurück nehmen und hast den hörer aufgeknallt!

 

Ferner finde ich es schon ziemlich frech, mich an zu rufen. Mich zu beschimpfen und mir dann noch an zu drohen das Du nach Hamburg kommst und mich was auf die Fresse geben willst! So Blöde kann echt nur ML sein!

Der Anruf ist zu uns ins Büro umgeleitet worden, wo mein Chef das gespräch mitgehört hat weil ir eigentlich einen anderen Gesprächspartner erwartet haben, und hat von Deinem vorhaben gehört.

Mein Rechtlicher beistand ist auch über diesen vorfall Informiert :-P

 

Wird langsam Lustig die sache.

 

...to be continiued

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Chris.T

 


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Um es noch einmal ganz klar auszudrücken und damit niemand mehr meckern kann, dass unsere Stellungnahme so spät kommt:

 

Dies wird unser L E T Z T E R Beitrag zu D I E S E M Thema sein. Wir haben definitiv K E I N E Zeit um uns mit dieser Geschichte zu befassen, weil wir zu den viel arbeitenden Menschen gehören. In unserer Freizeit würden wir hier im Forum lieber an sinnvolleren Themen teilhaben.

 

1. Du hast die Federn selbst eingebaut, dass hat hier wohl jeder ganz klar verstanden und gelesen.

2. Eine Rechnung von irgendeiner Werkstatt zu bekommen ist selbst für Dich kein Problem. Warum hast Du denn keine Rechnung vom Smart-Center – war wohl nicht so einfach da ran zukommen, was ?!?

3. D U bist hier der Lügner. Als wir Dir angeboten haben die Federn zurückzunehmen waren sogar andere Kunden anwesend. Es wäre doch unlogisch irgendein Teil, wie z.B. die Federn nicht zurückzunehmen. Egal ob eingebaut oder nicht eingebaut, denn ein Kunde der unzufrieden bleibt würde nicht mehr wieder kommen.

Du wolltest uns betrügen. Einen Ein- und Ausbau durch dritte, der in dieser Form aber nie statt gefunden hat und diverse andere Sachen bezahlt bekommen. Das wir auf solche ungerechtfertigten Forderungen nicht eingehen wollen ist sicher verständlich.

4. Wir haben Dich weder angerufen noch in irgendeiner Art und Weise bedroht.

Das entspricht nicht unserem Niveau und ist uns zu kindisch.

 

In einem Punkt hast Du Recht. Es wird lustig.

Lustig mitzuerleben, wie sich hier jemand wichtig machen will und dabei zum Lügenbaron mutiert.

 

Immer noch wartend auf Deinen „rechtlichen Beistand“ (wir empfehlen Dir psychologischen Beistand) grüßt herzlichst

ML Tuning.

 


ML Tuning ...der maximale Spaß!

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...ist der geistige Tiefflug jetzt beendet ja? :lol:

Wer hier am ende recht hat oder nicht wird sich noch früh genug herrausstellen.

Ich bin nämlich nicht der einzige der mit Deinen, oder soll ich doch lieber sagen mit den Federn die Du von RS Parts gekauft hast und sie dann hast Pressen lassen unzufrieden ist... Aber das merkst Du auch noch früh genug.

Oder doch nicht? Soo viel scheinst Du von den einschlägen ja nicht mehr mit zu bekommen

:roll:

 

 

 

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Wollte nur mal wieder diesen schönen Thread ans Tageslicht befördern und fragen, ob es schon was neues gibt oder sich der Generalbundesanwalt noch berät :lol: ....

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Udo_B am 01.12.2003 um 10:32 Uhr ]

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ist echt spannend.

 

:-? :-? :-?

 

voll die köppe-klopper.

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol: :lol:


rms2.gif

 

 

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Hallo,

ich will meinen neuen smart in kürze auch wieder tieferlegen lassen...nur ich denke mal die Firma ML kommt für mich derzeit nicht in Frage da hier nicht eindeutig klar ist was Sache ist. Ich denke mal in diesem Punkt werden mir auch einige zustimmen können(auch die beiden betroffenen). Ich finde es ehrlich gesagt sehr schade das einer von euch beiden lügt...heute hat es wirklich keiner so leicht das man sowas einfach hinnehmen muss! Mein Arbeitsplatz ist der schlechten Zahlungsmoral der Kunden zum Opfer gefallen und ich bin mir genauso im klaren darüber wie schweer es Jemand hat der eine eigene Firma hat und solchen Ärger bekommt.

 

 

 

 

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Mit smarten Grüßen

 

Christian_NM

 

HOM-CM87

 

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@ Christian_NM

 

kann dir wärmstens die Federn von Brabus empfehlen!Null Probleme beim Tüv oder im SC wegen der Garantie(wenn noch vorhanden).

Sind zwar am anfang etwas höher als eigentlich gedacht aber die setzen sich mit der Zeit!

:-D

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!!!Neuer Treffpunkt für Smartfahrer!!!

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Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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*wiedernachvornhol*

 

Was ist aus der Klage geworden, Hamburgerjung? Müsste inzwischen doch durch sein, oder?


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...nicht wirklich.

Es muß noch entschieden werden ob ein Festigkeitsgutachten der Federn erstellt werden soll (kosten ~10.000-15.000€)

 

 

ich halte Euch aber auf dem laufenden...

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*keep on cruisin´*

 

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....wenn´s quitscht und raucht und Gummi fliegt, der Chrissy um die Ecke biegt ;-)

 

*keep on cruisin´*

 

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