hedwig Geschrieben am vor 13 Stunden Moin, sehr geehrter 380Volt, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Bemerkungen: vor 28 Minuten schrieb 380Volt: war es mehr eine Entsorgungsbestätigung als ein Kaufvertrag und vor 28 Minuten schrieb 380Volt: Die beiden bestanden auf einen Vertrag für einen Haufen Kernschrott, der sich aber noch aus eigener Kraft bewegen konnte - mehr benötigte ich nicht. Ich sehe grad, der @FUNMAN hat das Thema "Schriftlage" auch schon differenziert. Bitte mal bedenken: Neben den Eigenschaften des eigentlichen Objektes selbst ist oft bzw. manchmal auch der schriftliche Nachweis über den Verbleib bzw. des "Gefahrenüberganges" (insbesondere gegenüber Behörden) von Bedeutung. Es geht also oft nicht um das Gewährleistungsrecht (und dessen möglichen Ausschluß), sondern auch darum, nicht für "Missetaten" anderer (Straftaten, z.T. auch gegen Umweltbestimmungen) verantwortlich gemacht zu werden bzw. sich darum mehr als unbedingt erforderlich kümmern zu müssen. Ich empfehle auch das Abfotografieren gültiger Lichtbildausweise, neben der Papierlage......insbesondere, wenn die Aufkäufer keine Meldeanschrift im Inland haben oder dies so behaupten..... (Und ich hatte mal mehrere Kräder Yamaha im Büdel im Abverkauf (alle "Kernschrott"), alle mit Brief und Schlüsseln, alle mal hier im Land zugelassen gewesen.....Alle mit einzelnem Kaufvertrag...quasi "Zettelarbeit"). mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thinkabell Geschrieben am vor 13 Stunden Vor ewigen Zeiten hatten wir mal ein angemeldetes Auto privat verkauft. Ergebnis Käufer meldete nicht um. Person haben wir dann an einem Ort gefunden wo er nicht gemeldet war. Auto wieder gekrallt und Käufer lag anschließend im Krankenhaus. Nie mehr was angemeldet verkauft. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 12 Stunden vor 42 Minuten schrieb Thinkabell: Nie mehr was angemeldet verkauft. Mag früher mal so gewesen sein. Heutzutage recht problemlos. Die Bestätigungen des Verkaufes mit Personummer und Unterschrift des Käufers gehen an Versicherung und Zulassungsstelle. Damit ist der Verkäufer raus. Ob der Käufer dann ummeldet oder nicht ist mir als Verkäufer egal. Das klamüsern Käufer und Behörden untereinander aus. Deshalb verstehe ich die Bedenken gegen eine angemeldete Übergabe auch nicht. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am vor 12 Stunden vor 7 Minuten schrieb Funman: Die Bestätigungen des Verkaufes mit Personummer und Unterschrift des Käufers gehen an Versicherung und Zulassungsstelle. Damit ist der Verkäufer raus. Leider gibt es viele Betrüger - die präsentieren gefälschte Ausweise, die du als Laie als echt ansiehst. Angemeldet verkaufen kann gut gehen , ist aber ein Risiko. Auf dem Land mag es noch gehen, aber in der Großstadt besser nicht. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 11 Stunden Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengmeinde ! Auf die Bemerkung: vor 9 Minuten schrieb Funman: gehen an Versicherung und Zulassungsstelle und: vor 9 Minuten schrieb Funman: klamüsern Käufer und Behörden untereinander aus Ist jetzt OT, aber trotzdem mal die Frage: Wie ist die Lage, wenn der "angeblich gute" Käufer kurzfristig nach Übergabe des Fahrzeuges eben mit diesem einen schweren Unfall mit erheblichem Sachschaden SCHULDHAFT verursacht (und man als Verkäufer schon aufgrund der Relation des geringen Kaufpreises zur Höhe des verursachten Schadens (und dem Ablauf des Unfallgeschehens selbst) das "Bauchgefühl" hat, daß der Käufer das Fahrzeug eigentlich nur zum Zweck der Schadensverursachung gekauft haben könnte, ich dies aber nicht beweisen kann...). Z.B. weit verbreitetes Verhalten in der sogenannten "Auto-Bumser-Szene"). Muß meine Versicherung zahlen und werde ich entsprechend zurückgestuft (Schadensfreiheitsrabatt)? Ich hätte Bedenken, ein zugelassenes Fahrzeug einfach so "auf Vertrauen" in der heutigen Zeit an "unbekannte" zu übergeben. Ich finde es besser, z.B. das Fahrzeug mit allen Schlüsseln nach Zahlung des Kaufpreises im Gewahrsam des Käufers zu belassen, die Kennzeichen abzubauen und das Fahrzeug selbst abzumelden und dem Käufer dann Papiere und entsiegelte Kennzeichen zu übergeben. Oder man fährt gemeinsam zur Zulassungsstelle des Käufers und meldet um, bestenfalls zu Dienstbeginn der Behörde am nächsten Werktag. mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 11 Stunden (bearbeitet) vor 14 Minuten schrieb hedwig: Wie ist die Lage, Genauso wie beschrieben. Uhrzeit der Übergabe ist festgehalten. Dazu ist das Verfahren ja da. Der Verkäufer haftet nicht mehr. bearbeitet vor 11 Stunden von Funman 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thinkabell Geschrieben am vor 11 Stunden vor einer Stunde schrieb Funman: Mag früher mal so gewesen sein. Heutzutage recht problemlos. Die Bestätigungen des Verkaufes mit Personummer und Unterschrift des Käufers gehen an Versicherung und Zulassungsstelle. Damit ist der Verkäufer raus. Ob der Käufer dann ummeldet oder nicht ist mir als Verkäufer egal. Das klamüsern Käufer und Behörden untereinander aus. Deshalb verstehe ich die Bedenken gegen eine angemeldete Übergabe auch nicht. Das war vor über 30 Jahren mal mit einem Golf 1. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 10 Stunden Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Bemerkung: vor 48 Minuten schrieb Funman: Verkäufer haftet nicht meh Ist schon klar. Meine Frage geht auch mehr in den Bereich der Haftpflichtversicherung des (gerade eben) verkauften Wagens. Als praktisch der Zeitraum zwischen Übergabe des Wagens an den (vorher unbekannt gewesenen) Käufer und dessen beabsichtigte Ummeldung (zu der es leider nicht mehr kommt, weil er ja (leider schuldhaft wegen "Unaufmerksamkeit") einem anderen Wagen voll hinten reingefahren ist (leider ein Bugatti oder Maserati in seltener unwiederbringlicher Ausführung mit einem durch Gutachter bestätigten Schaden von ca. 310 000 Euro.....). Nur mal so als Beispiel. Es ist doch der unfallverursachende Wagen von einer von MIR abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung für solche Schäden versichert. Zahlt die dann und werde ich hochgestuft (Schadenfreiheitsklasse) ? Und wenn nicht "meine" Versicherung, welche dann ? Es ist doch das Risiko des Betriebs des Wagens versichert ? Muß/sollte der Käufer mir gegenüber ggf. den Abschluß einer eigenen Versicherung (Haftpflicht) ab GENAU dem Übergabezeitpunkt schriftlich nachweisen ? mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxpower879 Geschrieben am vor 10 Stunden (bearbeitet) vor einer Stunde schrieb Funman: Genauso wie beschrieben. Uhrzeit der Übergabe ist festgehalten. Dazu ist das Verfahren ja da. Der Verkäufer haftet nicht mehr. Grundsätzlich sollte es so sein. Problem wird es wenn beispielsweise gefälschte Ausweisdokumente vorgelegt werden oder die Meldeadresse auf dem Ausweis nicht stimmt ect. P.p.. Dann ist trotzdem erstmal Stress angesagt. Auf Nummer sicher geht man nur wenn man abgemeldet übergibt. Denn die Rennerei hat man am Ende trotzdem auch wenn man rechtlich auf der sicheren Seite sein sollte, wenn der Käufer nicht abmeldet. Ein Bekannter von mir hat fast ein dreiviertel Jahr zu tun gehabt bis das Auto zwangs abgemeldet wurde. Und die KFZ Steuern bis zur Abmeldung gingen trotzdem auf seine Kappe. Das ganze trotzdem der Ausweis echt war und sogar die Adresse stimmte. In Deutschland geht nichts automatisch und die Behörden sind insbesondere in Ballungszentren ausgelastet und teilweise unfähig. bearbeitet vor 10 Stunden von maxpower879 Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS Seres 3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am vor 9 Stunden Angemeldet normalerweise nicht. Und je preiswerter die Karre desto mehr Spacken melden sich. Never ever lass ich jemanden bei einem 300 Euro Auto angemeldet vom Hof fahren. No Way !! Naiv zu denken die würden übermorgen zwecks Ummelden zur Zulassung fahren. In den letzten Jahren 3x hochpreisig verkauft , die Interessenten waren nach Überprüfung 100% seriös und die habe ich dann, je nach Käufer, 40-250km auf meine Versicherung nach Hause fahren lassen. 1x mit Cash 5-stellig und 2x ohne - sehr interesant war der letzte Verkauf, den haben wir ohne Cash mit Sofortüberweisung abgewickelt. Bei Eingang auf mein Konto habe ich den Brief übern Tisch geschoben 😄 Mal ne Frage an die "Bänker" unter uns: Ist es richtig dass ein Rückholen der Kohle nicht möglich ist ? 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 81PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smart 451 Geschrieben am vor 9 Stunden vor 36 Minuten schrieb 380Volt: Angemeldet normalerweise nicht. Und je preiswerter die Karre desto mehr Spacken melden sich. Never ever lass ich jemanden bei einem 300 Euro Auto angemeldet vom Hof fahren. No Way !! Naiv zu denken die würden übermorgen zwecks Ummelden zur Zulassung fahren. Mittlerweile ist es möglich sogar am Wochenende ein Fahrzeug abzumelden, wenn man es "Zugelassen" Verkauft. Denn die Versicherung des Verkäufers gilt dann nur noch von Tür zu Tür oder bis 23.59 Uhr nach der Online Abmeldung beim StVA bzw. Landratsamt. (Mehr Info StVA, Landratsamt oder Webseiten des Landkreises oder Stadt) Natürlich sollte man das auch im Kaufvertrag vermerken.Zitat ADAC Webseite: Auto online abmelden ohne Ausweis Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor: Auf eine vollständige Identifizierung des Halters wird verzichtet, die Eingabe der Sicherheitscodes genügt hier als Legitimierungsnachweis. Eingabe des Kfz-Kennzeichens und des freigelegten Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) sowie des Kennzeichens. Soll das Fahrzeug später mit demselben Kennzeichen wieder zugelassen werden, können Sie sich das Kennzeichen reservieren lassen. Bezahlung der Gebühr über ein ePayment-System. Nach positiver Überprüfung der Daten kann die Bestätigung der Abmeldung online abgerufen werden. Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!This user's posts may contain traces of irony, sarcasm, uranium, pure malice, expertise and peanuts! Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am vor 7 Stunden vor 2 Stunden schrieb 380Volt: Ist es richtig dass ein Rückholen der Kohle nicht möglich ist ? Ich bin kein Banker. Aber wenn mit Kreditkarte bezahlt wurde , kann man das Geld zurückholen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 7 Stunden (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb 380Volt: Mal ne Frage an die "Bänker" unter uns: Ist es richtig dass ein Rückholen der Kohle nicht möglich ist ? Das kommt immer drauf an, woraus die Belastung eines Kontos resultiert. Wenn eine Belastung von der Fremdseite resultiert, also wenn jemand anderes eine Belastung vorgenommen hat, dann kann diese wieder rückgängig gemacht werden, auch noch eine gewisse Zeit rückwirkend. Wenn allerdings eine Überweisung des Kontoinhabers selbst stattgefunden hat, dann kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. Heisst aus Sicht des Verkäufers eines Fahrzeugs, wenn das Geld vom Käufer überwiesen wurde, dann kann es nicht wieder rückgebucht werden. Aus Sicht des Käufers ist es so, daß er das Geld nicht wieder zurück gebucht werden kann, wenn die Überweisung der Kaufsumme durch ihn initiiert wurde, z.B. über die genannte Sofortüberweisung. bearbeitet vor 7 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am vor 6 Stunden vor einer Stunde schrieb Ahnungslos: Wenn allerdings eine Überweisung des Kontoinhabers selbst stattgefunden hat, dann kann diese nicht mehr rückgängig gemacht werden. Heisst aus Sicht des Verkäufers eines Fahrzeugs, wenn das Geld vom Käufer überwiesen wurde, dann kann es nicht wieder rückgebucht werden. Aus Sicht des Käufers ist es so, daß er das Geld nicht wieder zurück gebucht werden kann, wenn die Überweisung der Kaufsumme durch ihn initiiert wurde, z.B. über die genannte Sofortüberweisung. Danke ! Mir fiel letztens nur auf, als ich durch meine Online Umsätze blätterte, dass bei einer Überweisung die ich selber getätigt hatte, also keine Lastschrift, da stand als Option "Überweisung zuückrufen" . Verwirrte mich etwas. 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 81PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 5 Stunden (bearbeitet) vor 16 Minuten schrieb 380Volt: Danke ! Mir fiel letztens nur auf, als ich durch meine Online Umsätze blätterte, dass bei einer Überweisung die ich selber getätigt hatte, also keine Lastschrift, da stand als Option "Überweisung zuückrufen" . Verwirrte mich etwas. Das mag sein, daß es in der App diesen Button gibt, aber es gibt keine rechtliche Möglichkeit, dies durchzuführen, wenn der Empfänger nicht damit einverstanden ist! Der Kontoinhaber hat in diesem Fall die Überweisung ja willentlich selbst initiiert! 😉 Bei einer Kontobelastung durch eine Lastschrift ist es aber so, daß das Institut verpflichtet ist, diese rückgängig zu machen, wenn das vom Kunde gewünscht wird! Die Belastung wurde ja von anderer Seite veranlasst! Allerdings ist der Kontoinhaber dann für die rechtlichen Folgen dieses Rückrufs zuständig, z.B. bei Versicherungsbeiträgen o.ä. bearbeitet vor 5 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am vor 5 Stunden 👍 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 81PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 4 Stunden vor 3 Stunden schrieb Smart 451: Auto online abmelden ohne Ausweis Bei der Abmeldung eines Fahrzeugs gehen Sie wie folgt vor: Danke für den Hinweis! Das ist, soweit schon verfügbar, eine weitere neue Möglichkeit des Käufers sich abzusichern. Muß natürlich vor Übergabe vorbereitet werden, mit Freikratzen des Aufklebers im Schein und notieren/fotografieren des Codes. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
380Volt Geschrieben am vor 4 Stunden Abmelden online habe ich schon mehrfach gemacht. Immer wenn mein Sohn mal wieder mit einem Wagen dealt.... Ich bin dazu online freigeschaltet, mein Perso auch und habe das Perso Lesegerät. 2010-2016 Smart 451 Dose 71PS Kassengestell mit MDC 81PS Software 😎 2016-2020 Smart 451 ED Brabus Exclusiv Cabrio😊 2024- ...... EQ 453 Prime Exclusiv Cabrio volle Hütte. 😍 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxpower879 Geschrieben am vor 4 Stunden (bearbeitet) vor 42 Minuten schrieb Funman: Danke für den Hinweis! Das ist, soweit schon verfügbar, eine weitere neue Möglichkeit des Käufers sich abzusichern. Muß natürlich vor Übergabe vorbereitet werden, mit Freikratzen des Aufklebers im Schein und notieren/fotografieren des Codes. Bringt doch aber auch nichts denn der zweite Teil des Codes steht unter der Plakette auf dem Kennzeichen. Dementsprechend muss man das Kennzeichen ungültig machen um den Code zu bekommen um das Auto abzumelden. Ergo kann der Käufer dann nicht mehr damit fahren. Ist also das gleiche wie abgemeldet übergeben. bearbeitet vor 4 Stunden von maxpower879 Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS Seres 3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thinkabell Geschrieben am vor 4 Stunden (bearbeitet) Vor ewigen Zeiten hatten wir mal ein angemeldetes Auto privat verkauft. Ergebnis Käufer meldete nicht um. Person haben wir dann an einem Ort gefunden wo er nicht gemeldet war. Auto wieder gekrallt und Käufer lag anschließend im Krankenhaus. Nie mehr was angemeldet verkauft. bearbeitet vor 4 Stunden von Thinkabell Beitrag wird angezeigt wenn ich antworten möchte. Da passt was nicht mit Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 3 Stunden vor 20 Minuten schrieb Thinkabell: Beitrag wird angezeigt wenn ich antworten möchte. Da passt was nicht mit Hat der Browser gespeichert, passiert oft auf dem Smartphone. Löschen und weiter gehts. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartyyy Geschrieben am vor 3 Stunden vor 34 Minuten schrieb Thinkabell: Auto wieder gekrallt und Käufer lag anschließend im Krankenhaus. Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen: Anzeige wg. gefährlicher oder schwerer KV, Schmerzensgeld, evtl. vorbestraft, Bußgeld oder gar Knast, evtl. Verlust des Arbeitsplatzes.... Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Thinkabell Geschrieben am vor 3 Stunden Gerade eben schrieb Smartyyy: Der Schuß könnte auch nach hinten losgehen: Anzeige wg. gefährlicher oder schwerer KV, Schmerzensgeld, evtl. vorbestraft, Bußgeld oder gar Knast, evtl. Verlust des Arbeitsplatzes.... Vor Jahrzehnten. Und später auch mal bei einem anderen Auto war versuchter Innenraumdiebstahl Klinik angesagt. Kann nix dafür aber der Richter verdonnert mich zu 1800 DM Geldstrafe und Kosten seiner neuen Zähne. Und soll ich mal was sagen : ich tät es immer wieder. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen