hedwig Geschrieben am vor 15 Stunden Moin, sehr geehrte Forengemeinde ! Bei der routinemäßigen Kontrolle der Leuchtmittel bzw. Ersetzen derselben bei vorliegenden Defekten ist mir folgendes aufgefallen: Die Innenraumleuchte hinten oben im Dachbereich zwischen den Sitzen hat als Leuchtmittel eine Soffitte 12v, 7w, Länge ca. 37mm, Durchmesser ca. 10 bis 10,5mm, mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper verbaut. Die beiden Kennzeichenleuchten hinten haben Soffitten 12v, 5w, Länge ca. 37mm, Durchmesser ca. 10 bis 10,5mm, mit glattem durchsichtigem Glaskörper verbaut. (Räumlich Angaben gemessen mit handelsüblichem analogem Meßschieber, Fahrzeuge wurden als Jahreswagen angeschafft, an der Werksmäßigkeit der vorgefundenen Leuchtmittel bestehen keine Zweifel.). Fazit: Die werksmäßig verwendeten Soffitten-Leuchten sind zwar von den Abmessungen gleich bzw. sehr ähnlich, unterscheiden sich jedoch deutlich in der Leistung und in der abgestrahlten "Lichterscheinung". Die Kennzeichen-Leuchtmittel (5w) scheinen Massenware zu sein, Beschaffung wohl preiswert und problemlos. Das Innenraum-Leuchtmittel (7w) hatte (zumindest am 27.07.2021, da habe ich eine solche am Teiletresen bei MB noch problemlos bekommen) die Teilenummer: Q 0002468 V001 000000. Diese scheint bei MB jedoch ersatzlos entfallen zu sein..... Im Netz gibt es zwar solche mit 7w, jedoch nicht welche mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper. Da gibt es welche wohl NOS (New Old Stock) aus fernen Ländern, aber die Preise dann....(sind dann doch für mich etwas zu hoch). Nun meine Fragen zu dieser "Herausforderung" (Ersatzbeschaffung der genannten Leuchtmittel): Gibt es die 7w - Ausführung noch irgendwo zu "akzeptablen" Preisen (mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper)? Wenn ja, wo ? Wäre eine Verwendung der 5w - Ausführung in der Innenraum-Leuchte (technisch wohl problemlos möglich) rechtlich zulässig oder "problembehaftet" (z.B. Entfall der BE, Mängelmeldung bzw. Verweigerung der Plakette, falls der "Rennleitung" / TÜV bei Prüfungen das auffiele ? Der Hersteller MB wird ein solches "spezielles" Leuchtmittel doch nicht ohne zwingenden Grund eingebaut haben ! (Habe auf der home-page des TÜV-Nord zwar jede Menge Infos zur zulässigen Beleuchtung gefunden, auch zu der Beleuchtung der Kfz-Inenräume und deren "Tuning", jedoch keine wirklich weiterführenden Details bzw. "rechtssichere" Ausführungen. Weiß da jemand was ? (Bitte hier keine "Glaubensbekenntnisse"). Oder sollte man da dann den "sicheren Weg" gehen und offiziell Nachfragen ? Ggf. "schlafende Hunde" wecken ? Andererseits traue ich den "Bürokraten" und einigen "gaaanz Genauen" wirklich alles zu....... mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 15 Stunden (bearbeitet) vor 34 Minuten schrieb hedwig: Weiß da jemand was ? (Bitte hier keine "Glaubensbekenntnisse"). Das schränkt den Kreis der Antwortenden schon mal erheblich ein! 😉 Man könnte auch eine Wissenschaft draus machen! 😏 vor 34 Minuten schrieb hedwig: Wäre eine Verwendung der 5w - Ausführung in der Innenraum-Leuchte (technisch wohl problemlos möglich) rechtlich zulässig oder "problembehaftet" (z.B. Entfall der BE, Mängelmeldung bzw. Verweigerung der Plakette, falls der "Rennleitung" / TÜV bei Prüfungen das auffiele ? Der Hersteller MB wird ein solches "spezielles" Leuchtmittel doch nicht ohne zwingenden Grund eingebaut haben! Wenn das tatsächlich relevant sein sollte, dann müssten die genannten erst mal eine Übersicht haben, welcher Hersteller was in seine Fahrzeuge einbaut. Das halte ich bei einer Innenbeleuchtung dann doch für sehr unwahrscheinlich! 🙂 bearbeitet vor 15 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartManI Geschrieben am vor 15 Stunden (bearbeitet) vor 49 Minuten schrieb hedwig: Wäre eine Verwendung der 5w - Ausführung in der Innenraum-Leuchte (technisch wohl problemlos möglich) rechtlich zulässig oder "problembehaftet" (z.B. Entfall der BE, Mängelmeldung bzw. Verweigerung der Plakette, falls der "Rennleitung" / TÜV bei Prüfungen das auffiele ? Ernsthaft??? Oder hattest du (hoffentlich) den Ironie-Modus an? vor 49 Minuten schrieb hedwig: Der Hersteller MB wird ein solches "spezielles" Leuchtmittel doch nicht ohne zwingenden Grund eingebaut haben ! Der „zwingende Grund“ ist meiner Meinung nach, wie immer bei MB und anderen Premiumherstellern nur einer: Erhöhung Konzern-Umsatz bzw Konzern-Gewinn. bearbeitet vor 15 Stunden von SmartManI Was wird immer behauptet? Stil kann man nicht kaufen? Doch! -> Smart 42 451er „Dark Star“ & Night Orange Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxpower879 Geschrieben am vor 14 Stunden Du kannst da auch lila blinke LEDS mit Weihnachts-sound einbauen. Solange es beim Fahren aus ist, juckt das den Fuchs 🦊. Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS Seres 3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 14 Stunden Moin, sehr geehrte Forengemeinde ! "Kleine" Ergänzungen: War eben noch Mal an den Fahrzeugen (450er, BJ: 2005 und 2006): Das geübte Auge erkennt SOFORT, ob in der Deckenleuchte des 450er Coupe ein Soffitten-Birnchen mit quadratisch-geriffeltem Glaskörper verbaut ist oder nicht. Sowohl im eingeschaltetem, als auch im ausgeschaltetem Zustand (bei letzterem reicht normales Tageslicht aus......). Und auf die Bemerkung: vor 36 Minuten schrieb maxpower879: Du kannst da auch lila blinke LEDS mit Weihnachts-sound einbauen. Solange es beim Fahren aus ist, juckt das den Fuchs 🦊. Zumindest in den Ausführungen des "TÜV" Nord steht dazu sinngemäß, daß von der Fahrzeuginnenbeleuchtung keine störenden / blendenden Effekte auf die im Fahrzeug befindlichen Personen oder andere Verkehrsteilnumer ausgehen dürfen/sollten.... Das gilt doch wohl auch für stehende /nicht fahrende Fahrzeuge. Oder etwa nicht ? Ich meine nun auch nicht auf den "Normalo" mit "normalem Menschenverstand.......Nehmt doch einfach mal die gaaaaanz Genauen (bei der Rennleitung und oder den Prüforganisationen hier in unseren Land......). Der eine oder andere weiß oder kann erahnen, wovon ich spreche......was ich da schon erlebt habe und ertragen musste....... Und auf die Bemerkung: vor 55 Minuten schrieb SmartManI: Der „zwingende Grund“ ist meiner Meinung nach, wie immer bei MB und anderen Premiumherstellern nur einer: Erhöhung Konzern-Umsatz bzw Konzern-Gewinn. Der Preis am MB-Tresen 2021 war 2,10 Euro plus Steuer. Ob da der Konzern-Gewinn gesteigert wurde? Auch da habe ich meine Zweifel..... mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am vor 13 Stunden (bearbeitet) Moin hedwig, die Innenbeleuchtung braucht keine Zulassung. Die Riffelung dient der besseren Lichtverteilung. Ohne Riffelung ist es doof. Ich habe die geriffelten Soffitten durch LED Soffitten in passender Größe ersetzt. Die Lichtverteilung der LEDs ist besser. Geben mehr Licht und brauchen weniger Strom. Das ist hier vor allem deshalb wichtig weil leicht mal vergessen wird die Innenbeleuchtung auszuschalten und die dann tagelang auf Batterie läuft. Auch das Lämpchen im Schalter ersetze ich durch LED. Die Kennzeichenleuchten habe ich komplett durch die üblichen zugelassenen vergossenen LED Module ersetzt. bearbeitet vor 13 Stunden von Funman 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
werner s Geschrieben am vor 13 Stunden Ich bezweifel mal ganz stark, daß irgendein Prüforgan mit bloßem Auge den Unterschied zwischen 5W und 7W Leuchtmittel erkennen kann. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am vor 13 Stunden Probleme gibts- sowas ist bei mir noch nie kaputt gegangen. Notfalls welche vom Schrott holen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
maxpower879 Geschrieben am vor 13 Stunden vor 48 Minuten schrieb hedwig: Das gilt doch wohl auch für stehende /nicht fahrende Fahrzeuge. Oder etwa nicht ? Ich sprach ja auch von blinkenden LED's und nicht von Flak Scheinwerfern. Fakt ist, die Innenbeleuchtung unterliegt keiner Regulierung insbesondere was die Wattzahl der Leuchtmittel oder deren Form angeht. Im Stand kann sie machen was Sie will. Während der Fahrt darf Sie es nicht. Beispiel beleuchtete Mercedessterne im Hintergrund des LKW Fahrerhauses oder beleuchtete Namensschilder. Im Stand (Motor aus) erlaubt, bei der Fahrt nicht. Ist trotzdem regelmäßig zu sehen..... Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS Seres 3 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am vor 12 Stunden Moin, sehr geehrter werner s, sehr geehrte Forengemeinde ! Auf die Bemerkung: vor 9 Minuten schrieb werner s: Ich bezweifel mal ganz stark, daß irgendein Prüforgan mit bloßem Auge den Unterschied zwischen 5W und 7W Leuchtmittel erkennen kann. Das mag so sein. Das geübte Auge erkennt jedoch relativ leicht, ob auf der in der Deckenleuchte eingesetzten Soffitte der Glaskörper quadratisch geriffelt ist, oder eben nicht, egal ob Leuchte an oder aus: Ein Blick genügt..... Und: vor 23 Minuten schrieb Funman: die Innenbeleuchtung braucht keine Zulassung Da wäre ich mir nicht so sicher, habe aber auch keine Ahnung davon.....(heute ist doch relativ Vieles fester bzw. integraler Bestandteil der seinerzeit (vor ca. 20 Jahren) erteilten BE). Und zum Thema Ersetzen durch LED-Technik: Mein Bauchgefühl sagt ´: Konventionell z.Zt. "noch" günstiger (gerade der Standard (Soffitte 12v, 5w /c5w). Je nach Stückzahl: gefühlt unter 20 Cent das Stück. Und bei den Smarts hier geht die Innenbeleuchtung automatisch aus (wenn nicht "eingeschaltet) mit Verriegelung des Fz. Und was ich bisher oberflächlich gelesen habe mit älteren Fahrzeugen und verbauter LED-Technik, ob nun "frei", mit ABE oder ohne oder mit Eintragung in die Papiere nach Fachprüfung durch eine in unserem Land anerkannte Prüforganisation oder im Hinblick auf einen zukünftigen Oldtimer-Status / H-Kennzeichen.... Vielleicht liest man es aus den bisherigen Beiträgen nicht so heraus....ich habe wenig Motivation, mich mit den gaaaaaaz Genauen (egal, ob Rennleitung und/oder Prüforganisationen) diesbezüglich auseinander zu setzen (zu reden, zu diskutieren, gemaßregelt und/oder ober-belehrt zu werden) und belasse deshalb alles gerne ABSOLUT SERIENMÄßIG (bei äußerlicher, nur optischer Betrachtung), auch wenn üblichweise das "Bessere des Guten Feind" ist. (LED-Technik an einem "ollen" Kfz erkennt auch doch ein technisch nicht sooo kundiger Mitarbeiter der Rennleitung (oder Prüforganisation) sofort und "es" wäre ein Grund mehr zum Einschreiten und mehr (was ich vermeiden möchte, keine guten Erfahrungen gemacht....). mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 12 Stunden (bearbeitet) vor 12 Minuten schrieb hedwig: Das mag so sein. Das geübte Auge erkennt jedoch relativ leicht, ob auf der in der Deckenleuchte eingesetzten Soffitte der Glaskörper quadratisch geriffelt ist, oder eben nicht, egal ob Leuchte an oder aus: Ein Blick genügt..... Du willst uns doch nicht allen ernstes erzählen, daß bei der Rennleitung oder beim TÜV bekannt ist, daß da im Original ein Glaskörper quadratisch geriffelt eingebaut ist. Ich habe schon bei ein paar Smarts diese Sofitte gegen eine LED ausgetauscht und in keinem war eine quadratisch geriffelte eingebaut, von daher bezweifle ich, daß die tatsächlich in allen überhaupt serienmäßig drin war! 🙂 By the way, hast Du jetzt die Funktion des Smartyyy hier im Forum übernommen, nachdem der nix mehr von sich hören lässt und Du Entzugserscheinungen bekommen hast? 😉 bearbeitet vor 12 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Drachenreiter Geschrieben am vor 11 Stunden @hedwig Meiner mehrfachen Erfahrung nach interessiert weder die Rennleitung noch irgendeine Prüforganisation, was für Leuchtmittel für die Innenbeleuchtung verwendet werden oder wurden, selbst nachgerüstete zusätzliche Leuchten. So habe ich eine relativ helle LED-Leuchte im Gepäckraum eingebaut, welche automatisch beim Öffnen des Heckfensters eingeschaltet wird. Hat noch niemand bemängelt, Hauptsache, sie ist während der Fahrt ausgeschaltet bzw. blendet niemanden außerhalb des Fahrzeugs. Schau Dir die in deinem Fahrzeug verbaute originale Innenleuchte an, darauf wirst Du keine e-Kennzeichnung finden. Fortwo 451 52kW 02/2008 Fortwo 451 52kW MHD 01/2011 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
SmartManI Geschrieben am vor 11 Stunden (bearbeitet) vor 1 Stunde schrieb hedwig: (LED-Technik an einem "ollen" Kfz erkennt auch doch ein technisch nicht sooo kundiger Mitarbeiter der Rennleitung (oder Prüforganisation) sofort und "es" wäre ein Grund mehr zum Einschreiten und mehr (was ich vermeiden möchte, keine guten Erfahrungen gemacht....). Nochmals, du hast die Innenbeleuchtung zum Thema gemacht. Ob da LED verbaut sind, interessiert keinen Menschen und auch nicht die Rennleitung! Deine Fragestellung wurde mittlerweile schon mehrfach (auch mit sachlichen Argumenten) beantwortet aber du raunzt immer noch deine alten Lieder. Falls deine Bedenken dich so sehr quälen, dann wiederhole ich an dieser Stelle auszugsweise eine Aussage von einem anderen User, welche gestern an dich in einem anderen Fred gerichtet wurde: „Setz dich in deinen 1303 oder in den Garten mit nem Bier und lass die Leute in Frieden. …..“ bearbeitet vor 11 Stunden von SmartManI Was wird immer behauptet? Stil kann man nicht kaufen? Doch! -> Smart 42 451er „Dark Star“ & Night Orange Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
MBNalbach Geschrieben am vor 10 Stunden Amen. fortwo cabrio, bj 06/00, 600er, aufgebraucht, abgemeldet fortwo cabrio, bj 09/01, CDI, verkauft mit 269tkm fortwo cabrio, bj 04/04, 700er, das Schwarze Elend... fortwo cabrio, bj 04/19, eq Passion, für die Dame des Hauses Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ghostimaster Geschrieben am vor 9 Stunden Och Leute, ich verstehe seinen Gedankengang bezüglich der Rennleitung und den Prüforganisationen, den hier oben im Norden ticken die alle etwas "sehr" anders wie im Rest von Deutschland. Jedoch muss ich euch recht geben, daß es weder die Rennleitung noch irgendeine Prüforganisation interessiert welche Leuchtmittel im Innenraum verbaut sind, solange während der Fahrt außerhalb des Fahrzeugs keiner davon geblendet wird, und daß sollte ja bei der Innenraumbeleuchtung nicht der Fall sein solange sie Ordnungsgemäß installiert und angeschlossen wurde. 😁 Ich habe in meinem 450 innen auf LED umgerüstet und die Rennleitung meinte bei der letzten Überprüfung meiner Rennlizenz im dunkeln nur "Ah schön hell endlich sieht man mal was".😁😁😁 Mann kann ein Auto nicht wie ein menschliches Wesen behandeln, ein Auto braucht Liebe. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen