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smarttom2024

Webasto Solardach 451 CDI TÜV+Werkstatt

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Hallo, 

nun steht dieses Webasto Solardach seit einem Jahr in meiner Garage, ich habe nun jemanden für den Einbau gefunden. 

 

Zwei Dinge plagen mich noch:

 

Die Werkstatt heißt Smart  4-U (Bremen) hat leider keine Webseite, aber sehr gute Bewertungen auf Google: 

Smart 4-U

https://g.co/kgs/tDn2Bka

Selbst einbauen kommt für mich nicht in Frage.

Nun ist natürlich die Frage, ob die dass denn auch richtig machen, also so, dass es Dicht und gerade ist.

 

 

(Ich bin durch den Schrägen Einbau der Windschutzscheibe bei einer anderen Werkstatt vorgeschädigt.)

Ich fahre gleich mal zur Werkstatt hin.

 

Das Zweite ist der TÜV:

Das Dach hat ein E1 Prüfzeichen und eine Smart Teilenummer.

Muss ich wegen des TÜVs etwas beachten?

Juckt den das überhaupt? 

Zu dem Dach habe ich keine Papiere. 

Wird das bemängelt? Muss ich das Eintragen lassen? 

 

 

 

bearbeitet von smarttom2024

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Es gibt hier im Forum schon ein paar Leute, die das in der Praxis gemacht haben, siehe diese Seite,  die melden sich bestimmt auch noch zu Deinen Fragen! 🙂

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Da E Prüfzeichen und explizit für den 451 geeignet ist zumindest der Tüv kein Thema. 

Eintragungsfrei ohne wenn und aber. 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Ich war mit meinem 451er seit  dem Einbau des Solardachs noch nicht wieder beim TÜV, die nächste HU für diesen 451er ist allerdings im kommenden Monat fällig. Spätestens dann werde ich erfahren, ob dieser Umbau konform zu den technischen Vorschriften ist, aber ich bin äußerst zuversichtlich, weil das Teil eine E-Nummer trägt und zudem eine Teilenummer, die es als Bauteil der A451er Baureihe ausweißt.

SmartManl hat das Solardach schon einige Zeit länger auf seinem 451er installiert und war damit sicherlich schon mindestens einmal beim östereichischen TÜV, bei denen es garantiert auch nicht weniger streng zugeht als bei uns in Deutschland.

 

Von wegen das Teil dicht aufkleben können - Das konnten schon die Mitarbeiter im Smart-Werk nicht, bei meinen zwei nicht und bei mindestens zwei weiteren in meiner Nachbarschaft auch nicht. Bei meinem 451er, der bereits das Solardach hat, waren alle 4 Ecken auf teilweise mehr als 20cm lose. Kann man leicht selbst nachprüfen - Einen Verkleidungsdemontagespatel unter die Ecken des Kunststoffdachs schieben und am Tridion abgestützt leicht hebeln. Wenn es sich leicht um ein paar Millimeter anheben läßt, dann ist diese Ecke nicht mehr mit dem Tridion verbunden. Alles weitere im Threat, der von Ahnungslos bereits verlinkt wurde.


Fortwo 451 52kW 02/2008

Fortwo 451 52kW MHD 01/2011

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Moin, sehr geehrter smarttom2024, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkungen:

vor 5 Stunden schrieb smarttom2024:

Das Zweite ist der TÜV:

Das Dach hat ein E1 Prüfzeichen und eine Smart Teilenummer.

Muss ich wegen des TÜVs etwas beachten?

Juckt den das überhaupt? 

Zu dem Dach habe ich keine Papiere. 

Wird das bemängelt? Muss ich das Eintragen lassen? 

 

und:

vor einer Stunde schrieb maxpower879:

Da E Prüfzeichen und explizit für den 451 geeignet ist zumindest der Tüv kein Thema. 

Eintragungsfrei ohne wenn und aber. 

 

Mal gaaanz vorsichtig: Da wäre ich mir nicht so sicher, daß es so ist und auch so bleiben wird.

 

Von einer einheitlichen europäischen Fahrzeugprüfung und Zulässigkeit von Teilen scheinen wir ja noch seeehr weit entfernt zu sein und eine Einigung ist m.E. noch lange nicht in Sicht. Und was in anderen Ländern (z.B. Österreich) alles so möglich ist....die haben schon lange die Pflicht zur JÄHRLICHEN FAHRZEUGÜBERPRÜFUNG, kann hier bei uns gänzlich anders sein.

 

(Und OT: Was hier z.Zt. abgeht mit der Zulässigkeit von Motorrad-Bereifungen ist doch seeehr merkwürdig: An einer schon lange hier zugelassenen BMW K 1100 (mit E-Prüfzeichen) ist schon lange eine Metzeler-Bereifung (mit E-Prüfzeichen) montiert und hatte bisher immer anstandslos TÜV bekommen. Wechselseitige Freigaben von Metzeler und BMW liegen schriftlich vor.

Seit Beginn dieses Jahres ist das gänzlich anders, weil die EU-Bürokraten das so beschlossen haben.... Die wechselseitigen Freigaben sind nichtig und die Bereifung musste im Wege der Einzelbegutachtung eingetragen werden. Die HU hat mit allem Drum und Dran ca. 230 Euro gekostet und über 4 Stunden Zeit in Anspruch genommen, weil u.a. auch vom zuständigen Verkehrsamt ein neuer Schein (mit der Eintragung) ausgestellt werden musste.)

Ich hatte in diesem Zusammenhang auch mal angefragt, ob das auch für andere Fahrzeugteile so ist, bzw. kommen wird (wenn man z.B. die Bremsbeläge von einem anderen Hersteller als der Erstausrüstung montiert oder dies vorhat). Ist wohl noch nicht so.....(die Betonung lag auf "noch".....).

 

Es könnte sein, daß da noch so einiges auf uns zukommen könnte.....

 

Deshalb mein Rat: VORHER SCHRIFTLICH bei einer hier zugelassenen TÜV-Prüforganisation anfragen und die SCHRIFTLICHE ANTWORT ausdrucken und für die Eintragung mitführen (falls doch eintragungspflichtig und eintragungsfähig) oder doch zumindest "haben", falls z.Zt. nicht eintragungspflichtig, was ja doch noch kommen könnte ......(Ich zumindest traue den Bürokraten wirklich ALLES zu.....).

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

 

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Glaube es oder nicht das Dach ist eintragungsfrei. 

Nicht durch die Hintertür oder sonstwie. 

Nach deiner Argumentation müsste ich eine Windschutzscheibe welche nicht original von Smart stammt eintragen lassen. 

Oder beispielsweise wenn sie einen Blaukeil hat welchen der Wagen original nicht hatte. 

Muss ich aber nicht, da sie ein zulässiges E Prüfzeichen hat und exakt dafür verwendet wird wofür sie gebaut, geprüft und zugelassen wurde. 

Das gleiche gilt für das Dach. 

 

Deine Reifenargumentation hat mit dem Thema E Prüfzeichen nichts zu tun. 

Denn die Rad Reifenkombinationen wurden nicht zusammen geprüft und nur über algem. Freigaben gedeckt. Diese Gesetzeslücke hat der Gesetzgeber nun geschlossen.

Wenn die Reifen gefahren werden (Dimension egal welcher Hersteller) welche im Fahrzeugschein stehen dann muss beim Tüv überhaupt nichts angenommen werden. 

Nur wenn zuvor ein anderer Reifen mit algem. Freigabe verbaut ist welcher nicht in den Papieren steht muss seit neuestem am Motorrad eingetragen werden. 

Genau wie schon immer beim PKW üblich. 

 

 

Das Dach des 451 auf dem 451 ist aber genau so geprüft worden. 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Moin, sehr geehrter smarttom2024, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 17 Minuten schrieb smarttom2024:

Das Problemchen ist, der SmartManl hat nicht dem Deutschen TÜV an den hacken, der sitzt in Österreich.

 

Sehe ich genau so.

 

Außerdem: Was ist denn daran so problematisch, die Angelegenheit VOR WEITEREN INVESTITIONEN per Anfrage mit einer hiesigen (in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen und zugelassenen) Prüforganisation zu klären ? (Am Besten schriftlich um dann relativ sicher zu sein.....).

 

(Und oft kommen dann Sachen zutage, an die ein "Normaler" (wie ich z.B.) gar nicht gedacht hat. Zu dem hier in Rede stehenden Fotovoltaik-Dach von Webasto z.B.: So weit ich als "Laie" das sehe, ist es für den Smart 451 ED zugelassen gewesen. Ob es auch auf einem "Verbrenner" 451 verwendet werden darf ??? Das Gewicht dürfte deutlich höher als das des Plastik-Daches sein, evtl. muß gewogen und das erhöhte Leergewicht, die verringerte Nutzlast in die Papiere eingetragen werden ??? Und wie sieht es mit einer oder der EMV-Prüfung aus ??? Ich gehe mal davon aus, daß der Smart 451 ED auch mit diesem Dach auf die elektro-magnetische Umweltverträglichkeit geprüft und zugelassen worden ist. Ob DAS auch für eine Verwendung auf einem Verbrenner 451 gilt oder dort eine solche Prüfung kostenpflichtig erneut vorgenommen und in die Papiere eingetragen werden müsste ??? Und vielleicht gibt es noch jede Menge weitere Aspekte, auf die ich nicht komme..... KEINE AHNUNG ??? Aber wie schon erwähnt: Den Bürokraten traue ich ALLES zu.)

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

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Ich kann zum Thema Eintragung und Solardach nur folgendes anmerken:
 

Wie bereits mehrfach erwähnt, ist das Solardach von Webasto für den 451er konstruiert, gebaut und auch zugelassen worden (E-Kennzeichnung). Es hat eine eigene Teilenummer von Smart. Das Teil ist somit eintragungsfrei! Ansonsten wäre das Teil niemals in der Car2Go-Flotte verbaut worden.

 

Ich war eine geraume Zeit regelmäßig bei meiner örtlichen Prüf- und Eintragungsstelle der Landesregierung vorstellig, da ich ja jede Veränderung typisieren, sprich eintragen lassen habe. 
 

Die haben natürlich erfreut festgestellt, dass ich neben den vielen Änderungen auch plötzlich ein so schönes Dach hatte und nicht mehr das abgeranzte Kunststoffdach.
 

Ein Prüfer fragte mich ob das Original sei. Ich verwies auf die original Teilenummer von Smart und der E-Kennzeichnung die am Dach angebracht ist. Der Prüfer hat sich diese angesehen und es gab keine weitere Frage. 

 

Nochmals, das Teil ist eintragungsfrei! Es hat auch nichts damit zu tun ob Verbrenner oder ED. Da geht es rein um die Baureihe 451.

 

Zum Einwand, dass das Teil ursprünglich erst mit dem ED in Erscheinung getreten ist, folgende Info.

 

Das Solardach versorgt beim ED nicht die Hochvoltanlage sondern ladet nur die 12 Volt Bordbatterie, damit diese bei längerer Standzeit nicht entladen wird. Denn wenn die 12V Bordbatterie längere Zeit entladen ist, führt dies auf Grund einer Funktion im HV-Steuergerät des ED, zur völligen Entladung der HV-Batterie  und dann ist für den ED Sendepause.

 

 

bearbeitet von SmartManI

Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

 

451er „Dark Star“ & Night Orange

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Moin, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Bei allem Respekt und Verständnis: Was in ÖSTERREICH rechtlich/tatsächlich im Zusammenhang mit den Fahrzeugprüfungen (JÄHRLICH) möglich ist (oder eben nicht), dürfte m.M.n. für die hier bei uns im Land (BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) stattfindenden technischen Überprüfungen/TÜV relativ irrelevant sein (und umgekehrt genau so).

 

Ihr/Sie mögt/mögen ja alle Recht haben, daß dieses Bauteil z.Zt. nicht eintragungspflichtig ist/sein könnte. Wenn DAS so ist/sein könnte, ist es doch wohl ein leichtes, sich das VOR JEGLICHER WEITERER INVESTITION von einer hier (in der BUNDESREPUBIK DEUTSCHLAND) anerkannten und zugelassenen Prüforganisation schriftlich geben zu lassen (Anstatt einfach so "zu machen",zu investieren und dann beim TÜV "die volle Breitseite" zu bekommen, im schlimmsten Fall dann "erheblicher Mangel", keine Plakette).

 

Bin ich denn einer der wenigen "Altfahrzeug-Nutzer", der zumindest "gefühlt" zu spüren glaubt, das die hiesigen Prüforgsanisationen (TÜV-Nord, DEKRA und GTÜ / nach meiner Erfahrung, andere habe ich noch nicht probiert), geradezu gierig nach Mängeln suchen, suchen, suchen und sich oft an "Kleinigkeiten" hochziehen (m.M.n.).

 

(Beispiele: An einer völlig serienmäßigen BMW R 90 S wurde die Abnahme/Plakette mit den Hinweis verweigert, daß die DellOrto-Vergaser nicht serienmäßig seien und nach einem kostenpflichtigen Abgasgutachten einzutragen wären (an den DellOrtos waren keine E-Prüfzeichen ersichtlich), ERHEBLICHER MANGEL !!!. Hinweis für die nicht so kundigen: Die (und genau DIE) DellOrtos sind bei der R 90 S Serie !

An einem "Wolfsburger Qualitätsprodukt" aus den 80er Jahren sind die beiden hinteren Standlicht-Birnchen je 12 Volt und Leistung je 5 Watt (immerhin !). E-Prüfzeichen sind drauf !.

Auf meine Frage, ob (wegen der Sicherheit) auch solche mit 10 Watt Leistung zulässig wären (gleicher Sockel, auch mit E-Prüfzeichen), kam die Antwort: Doppelte Leistung der Standlicht-Birnen hinten deutlich NICHT ZULÄSSIG, evtl. Einzelabnahme mit Eintragung in die Papiere möglich.....Ich habs bei den 5-Watt-Birnchen gelassen...

 

Und bei den beiden Smarts 450er hier gab es auch "mal kurz" wegen der Bereifung vorn Meinungsverschiedenheiten: BJ: 2005, eingetragen (im Schein) vorn 145/65 R 15, vorgeführt mit 135/70 R 15. Zunächst ERHEBLICHER MANGEL, Plakette verweigert. Nach mündlicher Intervention meinerseits Nachschau des TÜVers in seinem System und Aushändigung einer schriftlichen Bescheinigung der Zulässigkeit mit dem Hinweis, diese mitzuführen und vorzulegen, insbesondere bei technischen Kontrollen (TÜV-Prüfungen).

 

Daher meine grundsätzlichen Bedenken und der Rat an den TE.

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

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Bezüglich elektro-magnetische Verträglichkeit:

Natürlich gehört bei elektrischen Bauteilen, die im Kfz verwendet werden sollen, auch eine dementsprechende Baumusterprüfung dazu, die das Solardach auch hinter sich haben muss, der Nachweis ist durch die E-Kennzeichnung des Bauteils gegeben.

Allerdings ist zu beachten, dass der Laderegler, den man verbauen möchte, da unbedingt notwendig, ebenfalls eine E-Kennzeichnung für die Baumusterprüfung bezüglich der elektro-magnetischen Verträglichkeit (R10) tragen muss.

Des Weiteren sollten auch alle weiteren Regularien, die elektrischen Verdrahtung von PV-Anlagen betreffend, besonders die der Absicherung, eingehalten werden. 


Fortwo 451 52kW 02/2008

Fortwo 451 52kW MHD 01/2011

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vor 8 Stunden schrieb SmartManI:

Es hat auch nichts damit zu tun ob Verbrenner oder ED. Da geht es rein um die Baureihe 451.

 

Die originalen Smart Strikeline Aluräder z.B. sind auf einem Teil der Baureihe 450 eintragungsfrei und auf einem Teil der Baureihe 450 eintragungspflichtig. Daß es die selbe Baureihe ist und daß es originale Smart Teile sind die auf dieser Baureihe ab Werk ausgeliefert wurden ist kein zwingendes Argument. 

 

Ich bin auch der Ansicht daß beim Solardach nichts eingetragen werden muss, aber aus anderen Gründen, die Begründung mit der Baureihe zieht hier nicht. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 10 Stunden schrieb bianca.kawohl@gmail.com:

Solange E Zeichen passt alles.

Teile mit E Zeichen können ohne TÜV Eintrag verbaut werden

Naja, ich kann kein Glasdach von nem Golf 8, trotz e Kennzeichen am 451 verbauen oder Scheinwerfer oder oder oder


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Du vergleichst da Äpfel mit Birnen. 

 

Ein E Prüfzeichen wird vergeben wenn die Teile bereits in der Konstellation wie später verbaut geprüft worden sind. Natürlich könnte sich dahingehend die Gesetzgebung verändern aber dann hätten alle bisherig verbauten Teile Bestandsschutz. 

 

Bei der alten Motorradnorm hat ein Reifenhersteller gesagt ja der Reifen passt meinetwegen auf eine 3 J Felge. 

Und der Motorradhersteller sagte ja auf das Motorrad passt eine 3 J Felge. 

In der bisherigen Regelung konntest du dann Reifen und Felge verbauen ohne sie nochmals abnehmen zu lassen. 

Allerdings wurde eben die genaue Kombination nicht geprüft. 

Nun gab es Fälle wo z.b. sehr Grobstollige Gelände Reifen der laut Freigabe passenden Größe z.b. auf eine Straßen Maschine gebaut wurden mit schmalen Kotflügeln. 

Ergebnis irgendwo schleift es beispielsweise oder der Reifen ist seitlich nicht ausreichend abgedeckt. Da eben der Reifen mit der Felge nicht zusammen auf dem Motorrad geprüft wurde. Diese Sonderregelung wurde deshalb angepasst und es gibt daher auch keinen Bestandsschutz da die Kombination nie irgendwo geprüft und abgenommen wurde. 

Anders als beim E Prüfzeichen. 

Hier gab es eine Abnahme und selbst wenn irgendwas an der Norm geändert wird gilt der Bestandsschutz. 


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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vor 54 Minuten schrieb CDIler:

Naja, ich kann kein Glasdach von nem Golf 8, trotz e Kennzeichen am 451 verbauen oder Scheinwerfer oder oder oder

Bei Scheinwerfern geht das tatsächlich solange die Abstände die im Gesetz vorgegeben sind eingehalten werden. 

Und das Golf 8 Dach wird sich nicht verbauen lassen ohne etwas am Prüfstand zu verändern. Daher entfällt dann auch die Prüfung. 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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vor 14 Stunden schrieb hedwig:

Moin, sehr geehrter smarttom2024, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkungen:

 

und:

 

Mal gaaanz vorsichtig: Da wäre ich mir nicht so sicher, daß es so ist und auch so bleiben wird.

 

Von einer einheitlichen europäischen Fahrzeugprüfung und Zulässigkeit von Teilen scheinen wir ja noch seeehr weit entfernt zu sein und eine Einigung ist m.E. noch lange nicht in Sicht. Und was in anderen Ländern (z.B. Österreich) alles so möglich ist....die haben schon lange die Pflicht zur JÄHRLICHEN FAHRZEUGÜBERPRÜFUNG, kann hier bei uns gänzlich anders sein.

 

(Und OT: Was hier z.Zt. abgeht mit der Zulässigkeit von Motorrad-Bereifungen ist doch seeehr merkwürdig: An einer schon lange hier zugelassenen BMW K 1100 (mit E-Prüfzeichen) ist schon lange eine Metzeler-Bereifung (mit E-Prüfzeichen) montiert und hatte bisher immer anstandslos TÜV bekommen. Wechselseitige Freigaben von Metzeler und BMW liegen schriftlich vor.

Seit Beginn dieses Jahres ist das gänzlich anders, weil die EU-Bürokraten das so beschlossen haben.... Die wechselseitigen Freigaben sind nichtig und die Bereifung musste im Wege der Einzelbegutachtung eingetragen werden. Die HU hat mit allem Drum und Dran ca. 230 Euro gekostet und über 4 Stunden Zeit in Anspruch genommen, weil u.a. auch vom zuständigen Verkehrsamt ein neuer Schein (mit der Eintragung) ausgestellt werden musste.)

Ich hatte in diesem Zusammenhang auch mal angefragt, ob das auch für andere Fahrzeugteile so ist, bzw. kommen wird (wenn man z.B. die Bremsbeläge von einem anderen Hersteller als der Erstausrüstung montiert oder dies vorhat). Ist wohl noch nicht so.....(die Betonung lag auf "noch".....).

 

Es könnte sein, daß da noch so einiges auf uns zukommen könnte.....

 

Deshalb mein Rat: VORHER SCHRIFTLICH bei einer hier zugelassenen TÜV-Prüforganisation anfragen und die SCHRIFTLICHE ANTWORT ausdrucken und für die Eintragung mitführen (falls doch eintragungspflichtig und eintragungsfähig) oder doch zumindest "haben", falls z.Zt. nicht eintragungspflichtig, was ja doch noch kommen könnte ......(Ich zumindest traue den Bürokraten wirklich ALLES zu.....).

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

 

Hallo Hedwig,

 

nicht ganz passend, aber passt zu deinem Thema mit der K1100RS!

 

Hab auch eine und habe bei der HU HU im letzten Monat die Reifenbindung komplett austragen lassen mit einer 21er.  

 

Jetzt sollte ich Ruhe haben!

 

Gruß Arnd

bearbeitet von Arnd-MB

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