Moin, sehr geehrte Forengemeinde !
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Bei der routinemĂ€Ăigen Kontrolle der Leuchtmittel bzw. Ersetzen derselben bei vorliegenden Defekten ist mir folgendes aufgefallen:
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Die Innenraumleuchte hinten oben im Dachbereich zwischen den Sitzen hat als Leuchtmittel eine Soffitte 12v, 7w, LÀnge ca. 37mm, Durchmesser ca. 10 bis 10,5mm, mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper verbaut.
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Die beiden Kennzeichenleuchten hinten haben Soffitten 12v, 5w, LÀnge ca. 37mm, Durchmesser ca. 10 bis 10,5mm, mit glattem durchsichtigem Glaskörper verbaut.
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(RĂ€umlich Angaben gemessen mit handelsĂŒblichem analogem MeĂschieber, Fahrzeuge wurden als Jahreswagen angeschafft, an der WerksmĂ€Ăigkeit der vorgefundenen Leuchtmittel bestehen keine Zweifel.).
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Fazit: Die werksmĂ€Ăig verwendeten Soffitten-Leuchten sind zwar von den Abmessungen gleich bzw. sehr Ă€hnlich, unterscheiden sich jedoch deutlich in der Leistung und in der abgestrahlten "Lichterscheinung".
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Die Kennzeichen-Leuchtmittel (5w) scheinen Massenware zu sein, Beschaffung wohl preiswert und problemlos.
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Das Innenraum-Leuchtmittel (7w) hatte (zumindest am 27.07.2021, da habe ich eine solche am Teiletresen bei MB noch problemlos bekommen) die Teilenummer: Q 0002468 V001 000000. Diese scheint bei MB jedoch ersatzlos entfallen zu sein.....
Im Netz gibt es zwar solche mit 7w, jedoch nicht welche mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper. Da gibt es welche wohl NOS (New Old Stock) aus fernen LĂ€ndern, aber die Preise dann....(sind dann doch fĂŒr mich etwas zu hoch).
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Nun meine Fragen zu dieser "Herausforderung" (Ersatzbeschaffung der genannten Leuchtmittel):
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Gibt es die 7w - AusfĂŒhrung noch irgendwo zu "akzeptablen" Preisen (mit "quadratisch geriffeltem" Glaskörper)? Wenn ja, wo ?
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WĂ€re eine Verwendung der 5w - AusfĂŒhrung in der Innenraum-Leuchte (technisch wohl problemlos möglich) rechtlich zulĂ€ssig oder "problembehaftet" (z.B. Entfall der BE, MĂ€ngelmeldung bzw. Verweigerung der Plakette, falls der "Rennleitung" / TĂV bei PrĂŒfungen das auffiele ? Der Hersteller MB wird ein solches "spezielles" Leuchtmittel doch nicht ohne zwingenden Grund eingebaut haben ! (Habe auf der home-page des TĂV-Nord zwar jede Menge Infos zur zulĂ€ssigen Beleuchtung gefunden, auch zu der Beleuchtung der Kfz-InenrĂ€ume und deren "Tuning", jedoch keine wirklich weiterfĂŒhrenden Details bzw. "rechtssichere" AusfĂŒhrungen.
WeiĂ da jemand was ? (Bitte hier keine "Glaubensbekenntnisse").
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Oder sollte man da dann den "sicheren Weg" gehen und offiziell Nachfragen ? Ggf. "schlafende Hunde" wecken ? Andererseits traue ich den "BĂŒrokraten" und einigen "gaaanz Genauen" wirklich alles zu.......
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mit freundlichen GrĂŒĂen verbleibt
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hedwig
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