Ich schließe mich da mal @Smart911a an, weil ich es auch albern finde und nur in zwei fällen im Bereich der StVO legal ist.
a. Wenn Autofahrer sich oder andere gefährdet sehen
b. Wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholen will (so auch § 5 Abs. 5 StVO).
Mehr dazu, folge dem Link --->> (KLICK HIER) - bitte ganz bis nach unten scrollen und lesen, denn dann versteht man auch, warum es dann eine Ordnungswidrigkeit oder im schlimmsten Falle eine Straftat ist.
Also möchte der TE, im Endeffekt, uns zu einer Ordnungswidrigkeit ermutigen.
Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.