Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird....
Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.
Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen).....
Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....
Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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