Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daĂ es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.
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Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollstÀndig angegeben ist.
Normalerweise kommt nĂ€mlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmĂ€Ăigen Modifikationen sukzessive nach oben gezĂ€hlt.
Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte BauzustÀnde voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin.
Da steht dann z. B., daĂ das Gutachten fĂŒr Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt.
Ich bin mir nun nicht im Klaren darĂŒber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt.
Denn der abnehmende PrĂŒfer könnte sich ja darauf berufen, daĂ das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfĂŒllt.
Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein.
Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daĂ es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wĂ€re dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.Â
Dies wÀre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall.
Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.
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Bei einem technisch orientierten PrĂŒfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerĂ€tst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben.
Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!
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