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Hallo zusammen,

habe eine Smart 451 BJ 2008 mit ca. 64TKM.

Gestern ist mir von schärg vorne Links ein Anhänger reingefahren.

Hat die Türe leicht erwischt und das Heck auf der linken Seite.

Marktpreis ca. 3500 €.

Der Polizist meinte eventuell Totalschaden, da auch die Türsäule leicht beschädigt ist. Desweiteren lagen diverse Kunststoffteile am Boden, Reifen Hinte links platt und steht schief.

Da der Gutachter der generischen Versicherung erst nächste Woche Zeit hat, würde mich sehr interessieren, ob es wirklich ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Kann leider keine Bilder reinhängen, geht wohl nicht im Forum???

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Ich empfehle in so einem Fall immer den Gutachter, alles andere ist Glaskugellesen.

 

rms

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Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

 


Blitzwürfel

42 passion coupé (451er)

04/2008, 84 Pe-äss-la

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Und einen eigenen Gutachter und nicht den von der gegnerischen Versicherung...

 

 


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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Genau ab zu dem Gutachter deiner Wahl.

Als Geschädigter kannst du deinen Gutachter selbstverständlich selbst aussuchen und das solltest du auch. Wär ja noch besser wenn derjenige der den Schaden zu zahlen hat zuvor selbst die Schadenshöhe feststellen kann. Merkst du selbst das, dass keine gute Idee ist oder?

Ein Anwalt muss dir die gegnerische Versicherung im übrigen auch zahlen und das macht ebenfalls Sinn und spart Zeit und Nerven.

Es ist bei den von dir geschilderten Schäden durchaus möglich das es ein wirtschaftlicher Totalschaden ist.

Muss aber nicht sein.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 02.08.2017 um 20:02 Uhr ]


Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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Auch wenn ich selbst bisher immer einen eigenen Gutachter beauftragt habe: So weit kann der nicht von der Realität weg, schließlich weiß auch der Gutachter, den Du und ich als Geschädigte beauftragen, wer ihn bezahlt ...

 

Noch dazu sind die von der "generischen Versicherung" nur dann akzeptiert, wenn vereidigt ...

 

Also erhofft Euch keine Wunder, die Grenze für einen (wirtschaftlichen) Totalschaden verschiebt sich dadurch nur sehr wenig.

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Damit magst Du schon recht haben, Micha!

Aber ein von der gegnerischen Versicherung bestellter Gutachter wird immer ein wenig zu Gunsten seines Auftraggebers, also der gegnerischen Versicherung abweichen!

Da wäre mir dann doch ein wenig Abweichung im Sinne des Kunden lieber, oder?

Wenn man nämlich die eine Abweichung und die andere Abweichung gegenüber stellt, kann da schon eine ganz schöne Differenz raus kommen! :)

 

Ich würde da schon prinzipiell keinen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren!

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Ich habe als Geschädigter auf die Wekstatt meines Vertrauens und deren Gutachter gesetzt und bin dabei gut gefahren.

 

rms

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Blitzwürfel

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Schon mal darüber nachgedacht das der Gutachter im Falle des Totalschadens auch den Restwert festlegt.

Wenn der Versicherungsgutachter (was er zweifelsfrei tut) den Schaden recht optimistisch niedrig wertet (auch wenn es ein Totalschaden ist) und den Restwert dadurch in die Höhe treibt. Schon hast du gut und gerne 20% eingebüßt. Desweiteren muss die Versicherung ein Gutachten von jedem anerkannten Gutachter grundsätzlich akzeptieren und muss wenn sie zweifel an dem Gutachten hat die Kosten für die Beweisführung zahlen bzw ein Gegengutachten gerichtlich anordnen lassen denn Sie hat grundsätzlich kein Recht dein Auto zu begutachten ohne das du das willst.

Du bist der Geschädigte nicht die Versicherung!

Bei der zu erwartenden Schadenssumme alles eher unwahrscheinlich.

Auch die 30% Klausel ist hier ggf. relevant.

[ Diese Nachricht wurde editiert von maxpower879 am 02.08.2017 um 22:23 Uhr ]


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Seres 3 

 

 

 

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...normalerweise gilt ja der Besuch im SC als oft teure Problemlösung - aber es kann durchaus eine gute Idee sein, den Gutachter auszuwählen, mit dem das SC vor Ort zusammenarbeitet. War in unserem Fall ein Glücksgriff. (..genau wie der Weiternutzungs-HU-Tipp von maxpower..)

Und der Anwalt ist gegenüber Versicherungen absolut notwendig.

Gruß

Klaus

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Erst Mal vielen Dank für die vielen Hinweise und Anregungen.

Habe mich jetzt entschieden, das mir nächst gelegene Smart Center mit Ihrem Hausgutachter zu verwenden.

Kann gerne mal berichten, wie es ausgegangen ist.Merci

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Wenn Schadenshöhe, Zeitwert und Restwert bekannt sind, kommt ggfs. die gegnerische Versicherung mit Angeboten von Aufkäufern, die nur den Sinn haben, den Restwert in die Höhe zu treiben. Keinesfalls akzeptieren - hier kommt dann der Anwalt ins Spiel. Die Vertragsanwälte der Automobilclubs sind auf Verkehrsrecht spezialisiert....

 

Gruß

Klaus

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Der Tipp mit dem eigenen Gutachter ist goldrichtig – das kann ich nur unterstreichen.

 

Was viele nicht wissen: Als Unfallgeschädigter hast du in Deutschland das Recht, selbst einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – du zahlst da nichts aus eigener Tasche. Und das ist wichtig, denn der Gutachter der Versicherung ist strukturell deren Interesse verpflichtet.

 

Zum Thema wirtschaftlicher Totalschaden: Das bedeutet, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In dem Fall hast du Anspruch auf Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Aber Achtung – die Versicherung setzt den Restwert gerne zu hoch an (z.B. über Restwertbörsen), was deinen Auszahlungsbetrag drückt. Auch dabei lohnt sich ein eigener Gutachter, der einen realistischen lokalen Restwert ansetzt.

 

Außerdem gibt es die sog. 130%-Regelung: Wenn du an deinem Fahrzeug hängst und es reparieren lassen willst, kannst du das auch dann noch auf Kosten der Versicherung tun, wenn die Reparatur bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegt – vorausgesetzt, du fährst das Auto danach noch mindestens 6 Monate.

 

Und wie Klaus_S richtig schreibt: Angebote von Restwertaufkäufern, die die Versicherung schickt, niemals einfach akzeptieren. Das sind fast immer überhöhte Angebote, die nur den Restwert hochschrauben sollen.

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wenn ich das Angebot der Versicherung annehme nach dem Totalschaden und ich das Geld bekomme... muss ich dann das Auto verschrotten oder kann ich es auch selber reparieren ?


andreasma

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vor 9 Minuten schrieb Smart911a:

wenn ich das Angebot der Versicherung annehme nach dem Totalschaden und ich das Geld bekomme... muss ich dann das Auto verschrotten oder kann ich es auch selber reparieren ?

 

Natürlich kannst Du es selbst reparieren, das kann Dir ja niemand verbieten, Du musst nur damit rechnen, daß in einer Datenbank der Versicherungen das Fahrzeug dann mit einem Restwert von 0.- geführt wird und Du in einem erneuten Schadensfall Probleme bekommen dürftest, nochmals Geld zu bekommen.

bearbeitet von Ahnungslos

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Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Auf die Bemerkung:

vor 26 Minuten schrieb Ahnungslos:

Natürlich kannst Du es selbst reparieren, das kann Dir ja niemand verbieten, Du musst nur damit rechnen, daß in einer Datenbank der Versicherungen das Fahrzeug dann mit einem Restwert von 0.- geführt wird und Du in einem erneuten Schadensfall Probleme bekommen dürftest, nochmals Geld zu bekommen.

 

Ich kenne das eigentlich so, daß im Falle der Abrechnung über ein Gutachten die MwSt nicht gezahlt wird....

Sollte man dann das Fahrzeug in Eigenregie (günstiger) reparieren, wird man ja nur in seltensten Fällen nur mit Teilen ohne entrichtete MwSt auskommen. Sobald man MwSt gezahlt hat (auch bei Selbstreparatur, wird auf Rechnungen ja ausgewiesen) hat man doch Anspruch auf Erstattung derselben (von der gegnerischen Versicherung). Da würde ich nicht drauf verzichten wollen.

 

Und zum Nachweis eines Zeitwertes (über "0") dürfte doch eine (eventuell vorgezogene) bestandene HU (bestenfalls "ohne erkennbare Mängel") bei einer anerkannten Organisation (TÜV, DEKRA u.a.m) reichen. Natürlich mit der Bitte um Prüfung auf vollständige und fachgerechte (verkehrs-sichere) Instandsetzung des Unfallschadens (evtl. dazu das Schadensgutachten mitführen/vorlegen).....

Also bei älteren, eher geringwertigen Fahrzeugen, wie es viele Smarts nun mal so sind....

 

Bei höherwertigen Fahrzeugen mit (fachgerechter) Instandsetzung eines Totalschadens rechnet sich sicherlich ein Gutachten eines teureren spezialisierten Sachkundigen (z.B. auch beim Richten des Rahmens bzw. der Karosserie o.ä.m.).

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig 

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Die einfachste Regel für Unfallschäden lautet : keinen Unfall ohne Anwalt !! Den muß auch die Versicherung das Verursachers zahlen. Und niemals irgendetwas mit der gegnerischen Versicherung "besprechen".

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