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Antonio be David

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Persönliche Informationen

  • Wohnort
    Berlin, 10439
  • Homepage
  • Interessen
    Kfz-Gutachten, Unfallschadenregulierung, Fahrzeugbewertung, Schadengutachten, Kfz-Technik
  • Beruf
    KFZ Gutachter & Sachverständiger

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  1. Der Tipp mit dem eigenen Gutachter ist goldrichtig – das kann ich nur unterstreichen. Was viele nicht wissen: Als Unfallgeschädigter hast du in Deutschland das Recht, selbst einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu beauftragen. Die Kosten dafür trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung – du zahlst da nichts aus eigener Tasche. Und das ist wichtig, denn der Gutachter der Versicherung ist strukturell deren Interesse verpflichtet. Zum Thema wirtschaftlicher Totalschaden: Das bedeutet, die Reparaturkosten übersteigen den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In dem Fall hast du Anspruch auf Wiederbeschaffungswert minus Restwert. Aber Achtung – die Versicherung setzt den Restwert gerne zu hoch an (z.B. über Restwertbörsen), was deinen Auszahlungsbetrag drückt. Auch dabei lohnt sich ein eigener Gutachter, der einen realistischen lokalen Restwert ansetzt. Außerdem gibt es die sog. 130%-Regelung: Wenn du an deinem Fahrzeug hängst und es reparieren lassen willst, kannst du das auch dann noch auf Kosten der Versicherung tun, wenn die Reparatur bis zu 30% über dem Wiederbeschaffungswert liegt – vorausgesetzt, du fährst das Auto danach noch mindestens 6 Monate. Und wie Klaus_S richtig schreibt: Angebote von Restwertaufkäufern, die die Versicherung schickt, niemals einfach akzeptieren. Das sind fast immer überhöhte Angebote, die nur den Restwert hochschrauben sollen.
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