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Perlentier

Hilfe Brabus Monoblock VI im Smart Center geklaut

Empfohlene Beiträge

Hallo !!!!

 

Mein Mann hatte mir auf mein 450 Cabrio Brabus Monoblock VI montieren eintragen lassen .

Im Sommer war mein Smart TÜV fällig und das

Tacho war kaputt.

Jetzt kommt der Hammer.

Im Smartcenter hatte man mir mitgeteilt das die Felgen nicht auf den Smart 450 gehören sondern auf den 451.Ich konnte leider meinen Mann nicht sprechen weil der im Krankenhaus lag.

Also habe ich meine Winterreifen aufziehen lassen damit ich TÜV bekam.

Wegen dem Tacho musste der Smart noch einen Tag dableiben.

Am nächsten morgen bekam ich einen Anruf von Smart das sie mir meine Brabus Felgen+Reifen aus dem Smart geklaut hätten.

Erst war alles kein Problem aber jetzt bin ich schon beim Anwalt weil sie mir nicht den schaden ersetzen wollen.

Mein Problem ist das ich keine Rechnung mehr von den Felgen habe und das sie somit den schaden nicht regulieren können.

Das heißt ich brauche ein Rechnung für diese Felgen sonst kriege ich nichts wieder ob wohl ich nichts dazu kann.

Das TÜV Gutachten lag in der Schublade unterm Sitz .

 

Kann mir jemand helfen bitte :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:

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Am 18.02.2011 um 13:11 Uhr hat Perlentier geschrieben:
Hallo !!!!



Mein Mann hatte mir auf mein 450 Cabrio Brabus Monoblock VI montieren eintragen lassen .

Im Sommer war mein Smart TÜV fällig und das

Tacho war kaputt.

Jetzt kommt der Hammer.

Im Smartcenter hatte man mir mitgeteilt das die Felgen nicht auf den Smart 450 gehören sondern auf den 451.Ich konnte leider meinen Mann nicht sprechen weil der im Krankenhaus lag.

Also habe ich meine Winterreifen aufziehen lassen damit ich TÜV bekam.

Wegen dem Tacho musste der Smart noch einen Tag dableiben.

Am nächsten morgen bekam ich einen Anruf von Smart das sie mir meine Brabus Felgen+Reifen aus dem Smart geklaut hätten.

Erst war alles kein Problem aber jetzt bin ich schon beim Anwalt weil sie mir nicht den schaden ersetzen wollen.

Mein Problem ist das ich keine Rechnung mehr von den Felgen habe und das sie somit den schaden nicht regulieren können.

Das heißt ich brauche ein Rechnung für diese Felgen sonst kriege ich nichts wieder ob wohl ich nichts dazu kann.

Das TÜV Gutachten lag in der Schublade unterm Sitz .



Kann mir jemand helfen bitte :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry: :cry:



 

Das Gutachten hat man dann direkt mit entwendet................................... :roll:


WER FRÜHER STIRBT IST LÄNGER TOD

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wo habt ihr denn die felgen her?!

welcher verkaeufer hat denn die

baureihe vertauscht?!

kann dieser nicht im nachhinein

noch ne rechnung ausstellen?!

wielange ist dies denn nun her?!

in welchem sc soll dies denn passiert sein?!

dein mann ist nun wieder daheim?!


wuschl1.gif

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Das Gutachten haben wir noch.

Die Felgen habe wir vor ca.3 Jahren gebraucht gekauft weiß aber den Namen nicht mehr .

Mit den Felgen war das beabsichtigt sah richtig Klasse aus der kleine auf den breiten Reifen.

Das ganze hat sich in Hamburg bei Smart City abgespielt. Meinen Mann geht es wieder gut nach einer Gehirn OP.Danke der Nachfrage.

Wäre mein Mann zu hause gewesen wäre das ja auch alles nicht passiert

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Ganz einfach!

 

Hier geht es doch um den Wiederbeschaffungswert des Felgensatzes.

Du musst nicht beweisen, was du für die Reifen+Felgen gezahlt hast.

Du musst belegen, was der Satz Felgen kostet, um ihn wieder zu beschaffen, also was er heute kostet.

Du lässt dir also vom SC einen Kostenvoranschlag für den Satz Felgen machen. Diesen reicht dann Smart bei seiner Versicherung ein.

 

Dass die Felgen auf dem Auto waren, als du es zum SC gebracht hast, bzw. dass der Reifensatz abmontiert und gelagert wurden,musst du nachweisen.

Dazu sollte die Aussage der Mitarbeiter des SC ausreichen.

 

Aber man stellt sich ja offensichtlich etwas dumm. Mein Rat: lass die Jungs mal durch den Anwalt deines Vertrauens mit einem netten Brief erschrecken, dann läuft das schon.

 

Ich finde eher den Hammer, dass das SC dir den EINGETRAGENEN Reifensatz demontiert und behauptet, der wäre nicht für dieses Auto.

Hallo, steht doch im Gutachten der Eintragung...

 

Und wie kann bitteschön ein Reifensatz aus dem SC verschwinden, wenn nicht durch einen Mitarbeiter des selbigen?? :lol:

 

Benny

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mightman am 18.02.2011 um 17:10 Uhr ]

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oh oh, wenn das der Ahnungslose liest, ich fürchte - dann gibt's hier aber arg Saures.....

 

Im Ernst, wie blöd kann sich ein SC anstellen?

Du mußt gar nix beweisen, von wegen Rechnung und so.

 

Wenn die Felgen bei denen auf'm Hof abhanden gekommen sind, haben sie Dir 'nen neuen Satz hinzustellen und fertig.

Auf was anderes würde ich mich überhaupt nicht einlassen.

Laß Dich von denen nicht einschüchtern, leider ist es wohl bei einigen SC's - zum Glück längst nicht bei allen - immer noch gang und gäbe, ihre eigene Unfähigkeit anderen Leuten in die Schuhe schieben zu wollen.


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

 

[img516724bxw1pk7o.jpg

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Am 18.02.2011 um 17:30 Uhr hat zabaione geschrieben:
oh oh, wenn das der Ahnungslose liest, ich fürchte - dann gibt's hier aber arg Saures.....
Im Ernst, wie blöd kann sich ein SC anstellen?
Du mußt gar nix beweisen, von wegen Rechnung und so.
Wenn die Felgen bei denen auf'm Hof abhanden gekommen sind, haben sie Dir 'nen neuen Satz hinzustellen und fertig.
Auf was anderes würde ich mich überhaupt nicht einlassen.
Laß Dich von denen nicht einschüchtern, leider ist es wohl bei einigen SC's - zum Glück längst nicht bei allen - immer noch gang und gäbe, ihre eigene Unfähigkeit anderen Leuten in die Schuhe schieben zu wollen.

Das kannste aber wissen, denen würde ich die Hölle heiss machen, daß die nicht mehr wissen, wo oben und unten ist!!! :evil:

Das ist doch alles Blödsinn, daß die Felgen nicht auf diesen Smart gehören, blablabla. Fact ist, daß die Felgen bei denen verschwunden sind und diese ersetzt werden müssen, aus!!!

 

Da Du jetzt schon mal beim Anwalt bist, lass den mal einen geharnischten Brief schreiben.

Ich glaub, ich knall ab!

Die haben wohl gemeint, einer Frau ein X für ein U vormachen zu können.

 

Heiz denen ein, daß die wissen, wo der Bartel den Moscht holt!

 

Solche Ignoranten kennen nur eine Sprache! :-x

 

Der Sache dienlich wäre natürlich, wenn Du noch die Rechnung finden würdest, mit der die Räder damals gekauft wurden!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 18.02.2011 um 18:00 Uhr ]

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Am 18.02.2011 um 17:30 Uhr hat zabaione geschrieben:
Du mußt gar nix beweisen, von wegen Rechnung und so.

Du irrst, und das ganz gewaltig. Es ist ein unserem Rechtssystem innewohnender Grundsatz, daß der, der etwas für sich behauptet, das, was er behauptet, auch beweisen muß. Wer also einen Anspruch geltend macht, muß seinen Anspruch nach Grund und Höhe dann auch schon mal unter Beweis stellen. Und ein Anspruch auf einen neuen Satz Felgen gibt es schon mal gar nicht. Der Anspruch ist der Höhe nach auf den Zeitwert/Wiederbeschaffungswert begrenzt. Wiederbeschaffungswert ist nicht der Wert für neue Felgen/Reifen, sondern der Wert, der erforderlich ist, um gleichermaßen gebrauchte Felgen und verschlissene Reifen zu beschaffen.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartawb am 18.02.2011 um 17:53 Uhr ]


Manche kennen mich. Die anderen können mich...

 

logoneu.gif

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Wenn die Felgen bei denen auf'm Hof abhanden gekommen sind, haben sie Dir 'nen neuen Satz hinzustellen und fertig.

 

Nö, dass kann man zwar durchaus einfordern, aber ob der Anspruch tatsächlich besteht kann man ohne weitere Sachverhaltskenntnisse nicht pauschal sagen.

 

Ich würde einfach mal den Anwalt machen lassen anstatt darauf zu hoffen dass man in einem Autoforum fundierte Rechtsberatung erhält!

 

 

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Vermutlich soll die Geschädigte im Endeffekt noch froh sein, daß die Felgen so kostengünstig entsorgt worden sind, oder? :roll:

 

Vergiss bloß nicht, Dich bei denen auch noch zu bedanken!

Das gehört bei solchen .......zum Kundenservice! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 18.02.2011 um 18:05 Uhr ]

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Vermutlich soll die Geschädigte im Endeffekt noch froh sein, daß die Felgen so kostengünstig entsorgt worden sind, oder?

 

Natürlich nicht, dass man bei sowas stinksauer wird ist wohl nur allzu verständlich.

Aber ein Anspruch auf Schadensersatz setzt nunmal eine Pflichtverletzung voraus! Dies kann z.B. sein, dass vergessen wurde das Fahrzeug ordnungsgemäß zu verschließen, o.ä.

Wenn die Mitarbeiter im SC jedoch alles notwendige getan haben um einen solchen Vorfall zu vermeiden, dann hat sich in dem Diesdstahl das allgemeine Lebensrisiko realisiert mit der Folge dass das SC nicht haftbar gemacht werden kann.

Aber wie gesagt man kann es nicht pauschal beurteilen, dazu müsste man den genauen Vorgang kennen.

 

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Am 18.02.2011 um 17:53 Uhr hat smartawb geschrieben:
Du irrst, und das ganz gewaltig. Es ist ein unserem Rechtssystem innewohnender Grundsatz, daß der, der etwas für sich behauptet, das, was er behauptet, auch beweisen muß. Wer also einen Anspruch geltend macht, muß seinen Anspruch nach Grund und Höhe dann auch schon mal unter Beweis stellen.

 

Das heißt also, wenn ich mit 'nem Satz Spikeline Titanium im Kofferraum in's SC fahre, damit die dort montieren können am nächsten Werktag und die dann über Nacht dort auf 'm Hof geklaut werden und der Meister behauptet, er wüßte nix von Spikelines im Kofferraum, dann muß ich beweisen, dass da welche drin waren?

Ich weiß schon, warum ich mit diesem Rechtssystem so meine Probleme habe ab und zu.

 

Und was ist denn, wenn ich die von privat gekauft habe - ergo ohne Rechnung, die aber unbenutzt also in meinen Augen neu (zumindest die Felgen) waren?

 

Fakt ist und bleibt ja wohl, dass das SC Scheiße gebaut hat und dafür gefälligst gerade stehen muß.


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

 

[img516724bxw1pk7o.jpg

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Also wenn die die Felgen im Smart platziert haben, der auf einem allgemein zugänglichen, nicht in sich abgeschlossenem oder überwachten Gelände abgestellt ist, würde ich darin schon eine Pflichtverletzung und deshalb einen Haftungsgrund sehen!!!

Und wenn er auf einem abgeschlossenen Gelände abgestellt gewesen ist, kann man es ja wohl kaum als "allgemeines Lebensrisiko" ansehen!

 

Das ist schon eine etwas seltsame Rechtsauffassung!

 

Jedem, der eine solche Auffassung vertritt, wünsche ich von Herzen, daß ihm mal etwas vergleichbares passiert! Mal sehen, ob er dann noch die gleiche Meinung vertritt!!! :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 18.02.2011 um 18:29 Uhr ]

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Das heißt also, wenn ich mit 'nem Satz Spikeline Titanium im Kofferraum in's SC fahre, damit die dort montieren können am nächsten Werktag und die dann über Nacht dort auf 'm Hof geklaut werden und der Meister behauptet, er wüßte nix von Spikelines im Kofferraum, dann muß ich beweisen, dass da welche drin waren?

 

Na wer denn bitte sonst?

 

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Das ist schon eine etwas seltsame Rechtsauffassung!

 

Das ist keine Rechtsauffassung sondern Rechtskenntnis, auch wenn ich sonst eher im Familien- und Erbrecht tätig bin ;-)

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Quote:

Am 18.02.2011 um 18:16 Uhr hat zabaione geschrieben:
Das heißt also, wenn ich mit 'nem Satz Spikeline Titanium im Kofferraum in's SC fahre, damit die dort montieren können

Sag mer's mal so, wer fährt schon mit einem Satz Spikeline Titanium zum SC, um sie dort montieren zu lassen! :roll:

Kaputt bekomme ich die Dinger auch alleine, da brauch ich kein SC dazu! ;-)

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Also daß man einen Nachweis verlangt, wieviel die Felgen gekostet haben, um den Zeitwert fest zu legen, kann ich ja noch nachvollziehen, aber dem Gesachädigten zu sagen, er hat jetzt halt Pech gehabt, ist nun wirklich bar jeglicher Realität!

Wie gesagt, jedem der dies als rechtens ansieht, wünsche ich, daß ihm Vergleichbares widerfährt!

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Haftung ===> Haftpflichtversicherung ===> Zeitwerterstattung

 

tut mir leid, ist aber so in unserem (Un)rechtstaat, um nicht zu sagen Bananenrepublik!

 

Ansonsten, Rechtsstreit - 2 Jahre - auch sch....ön, bis dahin keine SR zu haben, bzw. sich doch welche kaufen zu müssen!

 

Gruß

smartig

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 24.02.2011 um 08:38 Uhr ]

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das ja mal ne klasse werbung für das sc in hamburg :roll: :roll: :roll:

quasi fast unbezahlbar

 

da dachte ich DIESES wäre schon ne frechheit, aber scheinbar ist immer alles noch steigerungsfähig

 

als hamburger haste da echt (nichts) verloren :(

 

@edit

hab auch schon gehört, dass dort leute sogar hausverbot bekommen haben, wenn man sich in der öffentlichkeit negativ über das sc und deren arbeit äußert

inwiefern das korrekt ist - keine ahnung

 

wird andererseits aber auch seinen grund haben, weshalb die hier im forum nicht präsent sind :roll:

[ Diese Nachricht wurde editiert von Smarteconny am 18.02.2011 um 20:28 Uhr ]

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Mal nee fragen an denn Besitzer!

 

Stand der Smart auf dem Gelände(Hof) oder in der Werkstatt?

 

Und war der Wagen abgeschlossen? Falls der Wagen in der Werkstatt stand und das Auto dort nicht abgeschlossen wurde, bist du auf der Sicheren Seite. Ab Schlüsselabgabe ist das SC der Besitzer des Fahrzeugs bzw im Pflichtverhältnis bei übergabe wieder das Fahrzeug so zu übergeben wie es ausgehändigt wurde. Also im Top Zustand:)

 

Ist der Smart aufgebrochen worden oder wie Schildert das SC dies?

 

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mayor am 18.02.2011 um 20:36 Uhr ]

[ Diese Nachricht wurde editiert von Mayor am 18.02.2011 um 20:37 Uhr ]


MeinSmart451.jpg
Mein Smart 451

 

Smart 451 MHD 6.12.2010 Black Jack!

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Hallo Perlentier,

 

als "Beweis" für den Besitz der Felgen ist ein Foto Deines Fahrzeugs mit den montierten Rädern sehr hilfreich.

 

Nur mal so am Rande...

 

PoWder

 

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Soll ich Euch etwas sagen:

 

Alleine die Peinlichkeit, dass die Felgen dort abhanden gekommen sind sollte die Werkstatt verleiten, sich zu entschuldigen und ganz schnell Ersatz - in welcher Form auch immer - zu leisten. Und wenn der Ersatz geleistet ist, dann würde ich als Werkstatt dem Geschädigten auch noch eine kleine Wiedergutmachung für den Ärger und die Umstände anbieten. Einen kostenlosen Ölwechsel mit kleiner Durchsicht und Wagenwäsche oder so.

 

Ist doch wirklich peinlich ... oder?

 

Rolf

 


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Am 19.02.2011 um 06:22 Uhr hat Triking geschrieben:
Ist doch wirklich peinlich ... oder?

In Ihrer grenzenlosen Arroganz ist solchen ........ bestimmt überhaupt nichts mehr peinlich! :evil:

 

Kann man nur hoffen, daß solche Berichte, ich geh mal davon aus, daß er stimmt, möglichst viele Smartisten davon abhalten, diesen Laden zu betreten!

Das ist genauso wie bei Fehlern in der Werkstatt, passieren kann immer mal was, die Qualität und Kundenorientierung eines Dienstleisters erweist sich bei der Regulierung von solchen Dingen.

 

Ich würde mir aber von der Themenerstellerin auch noch ein paar Details über das Ganze erhoffen, also z.B. ob das ein abgeschlossenes Gelände oder frei zugänglich war und ob der Smart aufgebrochen wurde oder keine Aufbruchsspuren zu entdecken sind.

 

Natürlich schon ein verdammter Zufall, daß gerade in der Nacht gerade dieser Smart aufgebrochen wird, in dem die Felgen liegen, oder? :roll:

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 19.02.2011 um 08:49 Uhr ]

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