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PoWder23

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Persönliche Informationen

  • Wohnort
    Salzlandkreis
  • Kennzeichen
    SLK-V 1971
  • Interessen
    Bowling, Skifahren, Radfahren
  1. Viele Jahre später und 349.000 km (!) später werden wir uns demnächst wohl den 453 holen. Die Zuverlässigkeit im Brabus Xclusive ist nicht mehr so wie wir sie brauchen. Ja es sind zwar Kleinigkeiten (Radlager, Bremspedaleinheit, irgendwelche Sonden für Turbo, Anlasser usw.) aber 1 Tag Stillstand ist für uns ein Kraftaufwand... Mit dem Kilometerstand (neuer Motor ab 250.000 km) hat der Smartie aber echte Qualitäten bewiesen. PoWder
  2. Quote: Ja und? Wer bestimmt denn den Zeitwert? Es muß Dir das ersetzt werden um gleichwertiges wiederzukaufen und ansonsten nimmt man sich einen Anwalt Gleichwertig ist völlig korrekt. Gleichwertig heißt aber die Versicherung ersetzt x Jahre alte Reifen mit einem Restprofil von y und ebenfalls Felgen die x Jahre alt sind. Wer das festlegt? DU musst beweisen wie alt/abgenutzt Deine Reifen/Felgen waren (Anschaffungsrechnung, Einlagerungsbeleg o.ä.), ansonsten schätzt der Versicherer anhand von Fahrzeugalter usw. Und das Problem hier ist doch nur, daß der Geschädigte NEUPREIS für den heutigen Kauf von nagelneuen Reifen+Felgen haben will und die Versicherung nur die Kohle für gebrauchte Sachen erstatten muss. Da hilft Dir auch kein Anwalt - es gibt Tabellen für die Nutzungsdauer und fertig ist der Lack. Viel Erfolg! PoWder ...und der Diebstahl von den Rädern meiner Frau ist vergleichbar. Diebstahl ist Diebstahl. :) Die Einlagerungsstätte haftet gemäß den Bedingungen für die Einlagerung NICHT für Diebstahl. Das ist in 95 % aller Einlagerungen so. [ Diese Nachricht wurde editiert von PoWder23 am 07.09.2011 um 08:06 Uhr ]
  3. ...die Versicherung zahlt das stimmt - aber nicht gut, sondern Zeitwert! Und da gehen die Meinungen zwischen Versicherung und Besitzer wohl öfters auseinander... Meiner Frau wurden die 4 eingelagerten Winterreifen mit Felgen direkt beim Reifenhändler geklaut... PoWder
  4. @darkchief: Wie smarteconny richtig schreibt, sind Drogen und Alkohol am Steuer definitv ausgeschlossen - und zwar bei ALLEN Versicherern in Deutschland. Die Versicherung muß in Vorleistung gehen - weil der/die Geschädigte nichts für den Vollidiot am Steuer kann. Und danach wird die Versicherung mit allen Möglichkeiten versuchen wieder an das Geld zu kommen. Die Versicherung hat vieeeeel Zeit dazu - Kinder sind irgendwann erwachsen... In anderen Ländern wird zugekifften oder besoffenen Personen am Lenkrad das Fahrzeug abgenommen - ich wäre auch in D dafür. PoWder Hier die Forumlierung aus den Bedingungen einer Gesellschaft mit dem Verzicht auf den Einwand "grobe Fahrlässigkeit": Bei grob Fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls besteht gemäß § 81 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz. Wir verzichten jedoch Ihnen gegenüber in der Voll- und Teilkaskoversicherung auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei Entwendung des Fahrzeugs oder bei Herbeiführung des Versicherungsfalls infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel [ Diese Nachricht wurde editiert von PoWder23 am 17.08.2011 um 18:05 Uhr ]
  5. Hallo, wir haben so 600 +- Differnez, wenns nicht Antwerpen ist und das heisst: wieder DABEI!! PoWder
  6. A451 heisst schon mal für den aktuellen Smartfortwo = 451
  7. Smart Brabus Cabrio - 3,5 Jahre alt - Kilometerstand 162.000 km. Das Werstattheft wurde bereits ersetzt - das alte ist voll :) Dienstag ist wieder Inspektion angesagt. Bis jetzt alles ohne Probleme - die Scheiben vorne haben uns mal geärgert - die ersten hielten 100.0000 km und die zweiten mussten bei 140.000 km rein... Nunja ich denke die Werkstatt hat was falsch gemacht - die lagen an und haben sich kaputtgescheuert - aber beweisen kann man natürlich nix... PoWder
  8. *Doppelposting* Admin bitte löschen. Danke. [ Diese Nachricht wurde editiert von PoWder23 am 14.07.2011 um 22:17 Uhr ]
  9. Hallo 5-er, Du hast also bei der Öffentlichen "nur" den Smart? Nunja, rein betriebswirtschaftlich eine nachvollziehbare Entscheidung. Trotzdem wäre der Anruf des Flottenbetreuers (nennen wir ihn mal so) sinnvoll gewesen. DU darfst nämlich nach einem Schaden auch selbst kündigen. Das erspart Dir eventuellen Ärger mit der zukünftigen Versicherung. Die Aussage "DIE VERSICHERUNG HAT MICH GEKÜNDIGT" führt in den meisten Fällen zu Problemen und damit zu Preisaufschlägen... PoWder
  10. Moin, ich bin davon ausgegangen, dass Deine "Versicherung" komplett gekündigt wurde, deswegen der Hinweis mit der SF-Klasse. Dass bei einer reinen TK keine SF-Klasse vorhanden ist, kenne ich. Wurde Dir "nur" die TK gekündigt? Das würde den Sachverhalt ändern. Der Verweis auf die anderen beiden Autoverträge ohne Schaden hilft auch nur weiter, wenn diese bei der gleichen Versicherung geführt werden... Agenturist ist umgangssprachlich ein Agenturinhaber. Und wenn sich jemand wegen Arbeitsbelastung nicht um "seine" Kunden kümmert, dann sollte derjenige überlegen, den Job zu wechseln - meine unbedeutende Meinung. Die versichungsdeutsch genannte "Sanierung" eines Vertrages wird - so jedenfalls mein Wissensstand - dem jeweiligen Agenturinhaber/Kundenbetreuuer zur Stellungnahme vorgelegt, und zwar bevor eine Kündigung gegenüber dem Kunden ausgesprochen wird. Vielleicht wird das bei der Öffentlichen auch anders gehandhabt... Gruss PoWder [ Diese Nachricht wurde editiert von PoWder23 am 14.07.2011 um 06:44 Uhr ]
  11. Hallo, §138 Nr. 2 ist schon korrekt - allerdings kommt es ja nicht zu einem Rrchtsgeschäft - weil er sowieso nicht verkauft. (verkaufen will) Solche Typen verkaufen ja auch eine nagelneue unbeschädigte im topzustand befindliche iPhone 4 - VERPACKUNG! :) PoWDer
  12. Nunja - eine gute Versicherung (bzw. den richtigen Agenturisten - egal welches Logo er trägt) erkennt man erst nach einem (oder mehreren) Schäden. Ich drücke Dir die Daumen, daß Du einen neuen Versicherer findest, der Dich trotz Kündigung des Vorversicherers zu einem annehmbaren Preis versichert. (Dieses Detail - Kündigung durch Vorversicherer - nicht anzugeben kann schwerwiegende Folgen haben. Stichwort: Vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung) Ich drücke Dir auch die Daumen, daß Deine SF-Klasse ordentlich da ankommt wo sie hingehört bzw. noch da ist - ich denke mal die Öff. Vers. Braunschweig arbeitet in dem Rahmenvertrag ohne (direkte) SF-Klasse. PoWder PS: Die Anzahl der Schäden mit Datum hier zu veröffentlichen ist definitv ein Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz! Wenn es denjenigen nicht stört mag es ja jetzt okay sein. An dem Tatbestand ändert das trotzdem nix. [ Diese Nachricht wurde editiert von PoWder23 am 13.07.2011 um 21:52 Uhr ]
  13. Dann steuer ich auch mal 4 Fotos bei... (fürs Forum verkleinert) Gruss PoWder
  14. Versuchs mal hier: Link
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