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möma

MDC: Tempomat für 451 fertig!!

Empfohlene Beiträge

Quote:

Am 16.11.2007 um 15:52 Uhr hat Salzfisch geschrieben:
An die Skeptiker:

Nennt mir eine Unfallsituation, die durch den Tempomat hervorgerufen werden kann...

1. das Teil geht beim Bremsen aus

2. falls "1." nicht geht, sind bei jedem vernünftigen Auto die Bremsen stärker als der Motor - nicht von "Alarm für Cobra 11" verängstigen lassen, wo nach 5s Bremsen bei 160km/h bei einer S-Klasse schon die Bremsen verglühen... :lol:

3. das Teil schaltet im Leerlauf ab

4. falls "3." nicht geht, ist es auch egal, denn wenn kein Gang drin ist, kann der Tempomat nichts Böses machen

5. das Teil geht beim Abschalten der Zündung aus

6. falls "5." nicht geht, ist es auch egal, denn wenn der Motor aus ist, kann der Tempomat nichts Böses machen

7. falls man Angst hat, dass der Tempomat die Elektronik so stark stört, dass weder "3."+"5." geht und sowohl der Gang drin bleibt als auch der Motor weiterläuft, dann einfach den Filzlappen im Fußraum runterklappen, den Sicherungskasten öffnen und die Sicherung für das Motorsteuererät ziehen - dann steht ihr mit Sicherheit bald

Wer Punkt "2." nicht glaubt, "3." bis "6." für wahrscheinlich hält und sich "7." nicht zutraut, sollte vielleicht besser keinen Tempomat einbauen!!! 8-)



Ich habe den Kauf für meinen 450er jedenfalls keine Sekunde bereut - Garantie habe ich natürlich keine mehr und E-Kennzeichnung ist für meinen noch keine Pflicht... :-D



Gruß

Salzfisch



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Smart CDI, Ez 06/2001, 120.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km








[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 16.11.2007 um 15:55 Uhr ]


 

*weglach* :lol: :lol:


umbau052.jpg

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ich seh dich schon bei 155km/h auf einen stau zurasen und du fängst an, den filzlappen wegzuzuppeln und die sicherung für die motorsteuerung zu suchen...

 

du musst ja die ruhe weg haben :-D

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reduce to the max :D

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owneddance.gif

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cool... da fahren immer noch genügend mit chiptuning ohne eintragung durch die gegend und bei einem bauteil ohne e-zeichen macht sich jeder in die hose... :lol: :lol: :lol:

 

michael bietet das teil an, weisst ausdrücklich auf die fehlende e-kennzeichnung hin und es bleibt doch jedem selber überlassen, ob er es kauft oder nicht...

 

mir kommen solche diskussionen immer ein wenig so vor, wie wenn der betreffende "käufer" sich hier vorher seine absolution abholen mag...

 

mal ehrlich, wenn ich so etwas verbaue, ich hab nen unfall und es kommt raus, wird die gegnerische oder auch eigene versicherung mit sicherheit versuchen, aus ihrer zahlungsverpflichtung rauszukommen.

 

das dann so ein bauteil natürlich die chancen der versicherung erhöht, sollte jedem klar sein... in wieweit die aber dann damit durchkommen, wird wohl nur im einzelfall per gutachten und gericht zu klären sein...

 

also schliesst wenigstens eine vernünftige rechtschutz ab, seid euch im klaren, das es ärger geben kann und kauft des teil oder lasst es bleiben...

 

nicht falsch verstehen, ich finde solche freds gut, aber bitte nicht immer und immer wieder :roll: :roll: :roll:

 

schönen gruß vom tux, der mit einem vollkommen legalen smart unterwegs ist und es supergeil findet, bei einer kontrolle ohne beanstandungen weiterfahren zu können :lol: :lol: :lol:

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Quote:

Am 16.11.2007 um 20:15 Uhr hat CDIler geschrieben:
Quote:


Am 16.11.2007 um 19:56 Uhr hat RC600SM geschrieben:

@Kuebel: Was ist bloss so schwer daran, korrekt zu quoten?


 

 

 

Nun sprecht Ihn doch nicht alle auf sein altes Leiden an :lol:

 

 


 

 

Richtich! :-D


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Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes W124 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio, Smart 450 CDI, Smart 452 Roadster, Mercedes S124 E320...

 

Jetzt: VW 181, Smart 451 CDI Cabrio

 

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Geht ja doch :o

 

 

 

 

:lol:


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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Jaja......

Kanst mir ja mal ne Bedienungsanleitung mailen, aber nicht wieder in Kurzform und Chinesisch :lol:

 

Zum Thema hab ich nur noch das hier gefunden:

StVzO


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Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes W124 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio, Smart 450 CDI, Smart 452 Roadster, Mercedes S124 E320...

 

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Und hier für "nichtklicker" :lol:

 

Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)

Werbung:

 

B. Fahrzeuge

 

III. Bau- und Betriebsvorschriften

 

§57d Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

 

(1) Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen in Kraftfahrzeuge nur von hierfür amtlich anerkannten

 

Fahrzeugherstellern,

 

Herstellern von Geschwindigkeitsbegrenzern oder

 

Beauftragten der Hersteller

 

sowie durch von diesen ermächtigten Werkstätten eingebaut und geprüft werden.

 

(2) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer nach § 57 c Abs. 2 ausgerüstet sind, haben auf ihre Kosten die Geschwindigkeitsbegrenzer nach jedem Einbau, jeder Reparatur, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeugs oder der Kraftstoff-Zuführungseinrichtung durch einen Berechtigten nach Absatz 1 prüfen und bescheinigen zu lassen, daß Einbau, Zustand und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind. Die Bescheinigung über die Prüfung muß mindestens folgende Angaben enthalten:

 

Name, Anschrift oder Firmenzeichen der Berechtigten nach Absatz 1,

 

die eingestellte Geschwindigkeit Vset,

 

Wegdrehzahl des Kraftfahrzeugs,

 

wirksamer Reifenumfang des Kraftfahrzeugs,

 

Datum der Prüfung und

 

die letzten 8 Zeichen der Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Kraftfahrzeugs.

 

Der Fahrzeugführer hat die Bescheinigung über die Prüfung des Geschwindigkeitsbegrenzers mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen. Die Sätze 1 und 3 gelten nicht für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen oder mit Kurzzeitkennzeichen.

 

(3) Wird der Geschwindigkeitsbegrenzer vom Fahrzeughersteller eingebaut, so hat dieser, sofern er hierfür amtlich anerkannt ist, die nach Absatz 2 erforderliche Bescheinigung auszustellen.

 

(4) Für die Anerkennung der Fahrzeughersteller, der Hersteller von Geschwindigkeitsbegrenzern oder von Beauftragten der Hersteller sind die oberste Landesbehörde, die von ihr bestimmten oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen zuständig.

 

(5) Die Anerkennung kann Fahrzeugherstellern, Herstellern von Geschwindigkeitsbegrenzern oder Beauftragten der Hersteller erteilt werden:

 

zur Vornahme des Einbaus und der Prüfung nach Absatz 2,

 

zur Ermächtigung von Werkstätten, die den Einbau und die Prüfungen vornehmen.

 

(6) Die Anerkennung wird erteilt, wenn

 

der Antragsteller, bei juristischen Personen die nach Gesetz oder Satzung zur Vertretung berufenen Personen, die Gewähr für zuverlässige Ausübung der dadurch verliehenen Befugnisse bietet,

 

der Antragsteller, falls er die Prüfungen selbst vornimmt, nachweist, daß er über die erforderlichen Fachkräfte sowie über die notwendigen, dem Stand der Technik entsprechenden Prüfgeräte und sonstigen Einrichtungen und Ausstattungen verfügt,

 

der Antragsteller, falls er die Prüfungen und den Einbau durch von ihm ermächtigte Werkstätten vornehmen läßt, nachweist, daß er durch entsprechende Überwachungs- und Weisungsbefugnisse sichergestellt hat, daß bei den Werkstätten die Voraussetzungen nach Nummer 2 vorliegen und die Durchführung des Einbaus und der Prüfungen ordnungsgemäß erfolgt.

 

(7) Wird die Anerkennung nach Absatz 5 Nr. 2 ausgesprochen, so haben der Fahrzeughersteller, der Hersteller von Geschwindigkeitsbegrenzern oder die Beauftragten der Hersteller der Anerkennungsbehörde und den zuständigen obersten Landesbehörden die ermächtigten Werkstätten mitzuteilen.

 

(8-) Die Anerkennung ist nicht übertragbar; sie kann mit Nebenbestimmungen verbunden werden, die sicherstellen, daß der Einbau und die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt werden.

 

(9) Die oberste Landesbehörde, die von ihr bestimmten oder die nach Landesrecht zuständigen Stellen üben die Aufsicht über die Inhaber der Anerkennung aus. Die Aufsichtsbehörde kann selbst prüfen oder durch von ihr bestimmte Sachverständige prüfen lassen, ob insbesondere die Voraussetzungen für die Anerkennung gegeben sind, ob der Einbau und die Prüfungen ordnungsgemäß durchgeführt und ob die sich sonst aus der Anerkennung oder den Nebenbestimmungen ergebenden Pflichten erfüllt werden.

 

 

 

Also mal ganz im Ernst, früher war mir so´n Mist auch Schei**egal, da hab ich sogar Mangels Chromfelgen auf meinen ´64er Rekord A geschraubt.........

Da gabs zum Glück nur 3 Punkte für.

"Na....sind die Felgen auch eingetragen?""..........NÖÖÖÖÖ.....""Na....dann hammse jetzt´n Problem...."

Da ich aber ein Händchen dafür habe, voll ins Glück zu fassen, lass ich da jetzt lieber die Pfoten von.


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Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes W124 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio, Smart 450 CDI, Smart 452 Roadster, Mercedes S124 E320...

 

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Spritmonitor.de

 

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Am 17.11.2007 um 13:43 Uhr hat kuebel_181 geschrieben:
Jaja......

Kanst mir ja mal ne Bedienungsanleitung mailen, aber nicht wieder in Kurzform und Chinesisch :lol:



Zum Thema hab ich nur noch das hier gefunden:

StVzO

 

was soll uns das sagen ??????????

-----------------

MisterDotCom

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info@misterdotcom.info

 

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Also ich verstehe die Aufregung hier nicht!

 

Wer den Tempomat nicht will, muß ihn ja nicht nehmen...

 

Einbauanleitung und Bedienungsanleitung sind im Shop abrufbar ...und auch auf die "E-Geschichte" wird da hingewiesen mit link und Erklärung...

 

 


Grüße aus dem smarten Berlin

STAHLRATTE

42 Brabus Xclusive

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Am 17.11.2007 um 14:07 Uhr hat Stahlratte geschrieben:
Also ich verstehe die Aufregung hier nicht!



Wer den Tempomat nicht will, muß ihn ja nicht nehmen...



 

WAS?? Ich dachte immer, dass ALLE Forumsmitglieder ALLE Artikel von Herrn-Punkt-Kommerz SOFORT käuflich erwerben MÜSSEN! :o :o :o

 

P.S.: Bitte neben der STVO auch gleich noch das bürgerliche Gesetzbuch und das venezulanische Militärrecht in voller Länge posten! Danke! :lol:

 

geiler thread hier... :-D

 

Es ging um einen Tempomat, richtig? :roll:

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185564.png

 

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@RC600SM

 

Sehr witzig, echt....

Das war nur der Auszug zur Geschwindigkeitsregelanlage.

 

Quote:

was soll uns das sagen ??????????


Das war nicht auf den Tempomaten bezogen, sondern ein Insider, weil ich zu doof zum quoten bin :-D Wie man sieht :lol:

Warum fragst du?
Kann dein Tempomat doch auch, ich mein die Limiter Funktion oder?


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Opel Kadett C,Renault Fuego,Renault 5 GT Turbo,Renault 5 GT Turbo,Renault 20,Renault Fuego,VW 181,Opel Kadett D,BMW 1602,Opel Rekord A,VW Golf 1 GTI,Opel Commodore B Coupe,Opel Senator,VW 181,BMW 635 CSI,VW 181,Golf 2,Alfa Romeo 33 Sportwagon,Mercedes W124 250D,Alfa Romeo 145 Quadrifoglio, Smart 450 CDI, Smart 452 Roadster, Mercedes S124 E320...

 

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Am 17.11.2007 um 13:43 Uhr hat kuebel_181 geschrieben:
Zum Thema hab ich nur noch das hier gefunden:

StVzO

 

Geht es da nicht eher um die gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer für LKW und Busse?


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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Hätt' ich jetzt beim überfliegen auch gedacht...

 

@ CM50K:

Ich fahre einen CDI mit serienmäßiger Leistung - mit maximal 135 km/h muss man sich ja nicht so beeilen, da kann man sich das bisschen Zeit ruhig nehmen... :lol:

(abgesehen davon reichen mir meine Punkte "1."+"2." zum ruhigen Schlafen aus!

8-) :-D

 

Gruß

Salzfisch

-----------------

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Smart CDI, Ez 06/2001, 120.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 

 


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Smart CDI (RPF), Ez 06/2001, 332.xxx km, Durchschnittsverbrauch 3,9 l/100 km

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Quote:

Wenn Du an einer roten Ampel stehst und Dir rauscht einer ins Heck, wird jede Versicherung, die Dir, aufgrund eines verbauten Tempomats ohne E-Kennzeichnung, eine Teilschuld geben will, vor Gericht sang- und klanglos untergehen!


gut möglich, aber erstmal zahlt die Versicherung nicht und man muß vor Gericht. Wenn man sich dann mit der Allianz anlegen muß, können ein paar Jahre ins Land gehen.

 


Gruß aus Frankfurt am Main

smart1k.JPG

Carstenwww.carsten-ffm.dewww.smartronik.com

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jeder halbwegs pfiffige Anwalt/Gutachter des Unfallgegners wird darauf hinweisen, das die ABE des Fahrzeugs durch den Umbau erloschen ist, und somit auch gar nicht zugelassen gewesen sein dürfte zu dem Unfallzeitpunkt.

Ergo hätte das Fahrzeug nicht auf der Straße sein dürfen Und so ist man dabei mit bis zu 100% Schuld - auch wenn man nicht der Verursacher war.

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Zitat zur (illegalen) Xenon-Umrüstung:

[keine Ahnung ob das rechtlich überhaupt korrekt ist]

 

Quote:
Polizeikontrolle - mögliche Konsequenzen bei illegalem Xenonlicht:
- 50 € strafe zzgl 25,60 € Bearbeitungsgebühr -3 Punkte - A-Verstoß für den Fahrer
- 36 € Gebühr für das Aufforderungsschreiben zur Nachschulung
- 250-400€ Nachschulungskosten
- 120-250€ Abschleppkosten (werden nicht vom adac übernommen)
- 280-520€ Gutachterkosten
- 1-2 Wochen Bus-/Taxi-/ Bahnfahrkosten

Im Falle eines Unfalls:

- Komplettverlust der Teil-/Vollkasko (d.h. eigene Schäden werden nicht bezahlt)
- Haftpflicht zahlt die Schäden des Unfallgegners erst ab 5000€ (in besonders fahrlässigen Fällen erst ab 10.000 €-)


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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So, ihr Schlaumeier.

Wer gesacht hat, das ne Versicherung vor Gericht untergehen wird, dass war glaub ich Salzfisch, der stand warscheinlich noch nie vor Gericht.

Keine Ahnung, sach ich da nur, echt.

 

Was passiert denn, wen man betrunken an einem Unfall beteiligt ist, wenn mir zum Beispiel einer die Vorfahrt nimmt?

Riiiiiiiichtig, man bekommt die volle Schuld.

Obwohl man eigentlich gar nix gemacht hat.

Aber man war betrunken auf der Strasse.

Und wenn man ein Teil, in seine Elektronik pfriemelt, die keine E-Zulassung hat oder keine ABE, dann erlischt die Betriebszulassung.

Ergo, keine Betriebszulassung, kein Betrieb, Punkt.

Und da find ich, ist es sehr wichtig, ob irgend jemand in nem Forum sich als Rechtsexperte darstellt und meint, dass ne Versicherung da vor Gericht sang und klanglos untergeht.

 

Na klar......da wird natürlich die Deutsche Rechtssprechung ne Ausnahme machen, wenn Salzfisch meint, das die StvZo da wohl einen Fehler gemacht hat.

 

Und der Paragraph, der sagt genau das aus, was dies Ding macht, nämlich die Geschwindigkeit zu begrenzen.

Oder macht der was anderes?

 

Und wo steht in dem Text eigentlich LKW oder BUS, häh?

 

Quote:

Geht es da nicht eher um die gesetzlich vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbegrenzer für LKW und Busse?

 

Richtig, nirgends:

 

Quote:

§57d Einbau und Prüfung von Geschwindigkeitsbegrenzern

(1) Geschwindigkeitsbegrenzer dürfen in Kraftfahrzeuge nur von hierfür amtlich anerkannten

 

Hier gehts um Kraftfahrzeuge.

Da gehört meiner Meinung nach wohl auch der Smart zu.

Nur bei dem Begriff "Kraft" bin ich mir dann doch nicht mehr so sicher :-D

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Jetzt:

VW Kübel 181 mit Land Rover Cassettenradio und Pioneer "Schranz" Boxen.007.gif

Smart 42 CDI mit Becker Indianapolis Pro, Mcintosh MC 431, Focal K2 Power 130-KP.44.gif

 

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Quote:



Was passiert denn, wen man betrunken an einem Unfall beteiligt ist, wenn mir zum Beispiel einer die Vorfahrt nimmt?

Riiiiiiiichtig, man bekommt die volle Schuld.

Obwohl man eigentlich gar nix gemacht hat.



 

wo hast du denn den quatsch her?

 

 

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[ Diese Nachricht wurde vergeblich editiert von iidollarii am 22.11. gegen 02:41 Uhr ]

 


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Ja, find ich auch. Besser als eine Soap im TV oder eine Massenschlägerei im Fussballstadion. *popcorn raushol*

popcorn.gif


Meine Silberkugel:

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Smart fortwo Passion - 03/2003 - 61PS - 700ccm

 

174546.png

 

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Ich zumindest muss Dich wohl enttäuschen, mrkenny. Ich steige aus diesem Thread wohl aus, da sich das Thema Tempomat für mich erledigt hat:

Aufgeschreckt durch einige geniale Interpretationen der gültigen Gesetzeslage, habe ich meinen Tempomat heute ausgebaut und weggeschmissen - einen Weiterverkauf bei Ebay oder so hätte ich mit meinem Gewissen nicht vereinbaren können! Schrecklich diese Vorstellung - mein Auto steht geparkt am Straßenrand, jemand übersieht es fährt dagegen, hetzt mir einen Gutachter auf den Hals, dieser erklärt, dass mein Auto keine Betriebserlaubnis hat, nicht am Straßenverkehr teilnehmen dürfe und ich als Halter somit zu 100% Schuld kriege und somit als "Verursacher" dem anderen seinen Schaden bezahlen muss. Nicht mit mir... :o

(hier gab es schon mal einen Beitrag, da war ein im Halteverbot geparkter Smart von einem Baustellenfahrzeug beiseite gerammt worden und dessen Fahrer wollte dann die volle Schuld auf den Smartfahrer abwälzen, da der Smart dort nicht hätte stehen dürfen - da hat der Smartfahrer damals wohl äußerstes Glück gehabt!)

Also, man lernt ja nie aus. Ich gebe zu, einen gravierenden Fehler gemacht zu haben, aber jetzt ist die Welt ja wieder in Ordnung und mein Auto hat seine Betriebserlaubnis wieder - yeah!

 

 

:lol:

 

 

Gruß

Salzfisch

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Smart CDI, Ez 06/2001, 120.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 

 


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SO einfach kommst du hier nicht davon, salzfisch. nach deinen manipulationen am fahrzeug ist deine betriebserlaubnis FÜR IMMER erloschen. wir müssen dich also leider auffordern, deinen smart zu verschrotten und dir einen neuen zu kaufen.

 

:-D

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sig.jpg

 

[ Diese Nachricht wurde vergeblich editiert von iidollarii am 22.11. gegen 02:41 Uhr ]

 


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@Salzfisch

dabei ist doch dein Smart gar nicht von betroffen:

Quote:
Seit 1.Oktober 2002 gibt es eine neue Richtlinie, nach der elektrische und elektronische Geräte eine E-Kennzeichnung haben müssen. Ein CE-Zeichen, was sich jeder Hersteller selbst vergeben kann, ist nicht mehr ausreichend.
In der Praxis sieht das so aus:
Ist ein Fahrzeug nach dem 1.10.2002 erstmals zugelassen, ist eine E-Kennzeichnung erforderlich, das gilt z.B. für Autoradios, Handy-Ladekabel, Freisprecheinrichtungen, MP3-Player ...
Ist das Fahrzeug vor dem 1.10.2002 zugelassen, dürfen alle Geräte ohne E-Kennzeichnung benutzt werden.
Es ist auch nicht mehr möglich z.B. ein Autoradio aus dem alten Fahrzeug in das neue einzubauen. Quelle: misterdotcom.de

Ich bin froh einen Tempomaten zu haben und will ihn nicht mehr missen.

 

-----------------

Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gif

Benziner: spritmonitor.de

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von bluestar am 19.11.2007 um 11:04 Uhr ]


Gruss

Stefanie

Mein Smartiermslogo.gifBenziner: spritmonitor.de

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Jetzt is' zu spät - die Müllabfuhr war schon da... :roll:

Wollte denen eigentlich wegen des Hinweises von iidollarii den ganzen Smart mitgeben, aber passte nicht rein!

 

 

:-D

 

 

Gruß

Salzfisch

 

-----------------

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Smart CDI, Ez 06/2001, 120.xxx km, Durchschnittsverbrauch 4,1 l/100 km

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Salzfisch am 19.11.2007 um 11:50 Uhr ]


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