Ahnungslos Geschrieben am vor 16 Stunden (bearbeitet) Also mich hat damals in 2009 der Verkäufer meines Cabrioleles mit den Kennzeichen heimfahren lassen, die vorher dran waren. Das war bestimmt meinem seriösen und vertrauenswürdigen Auftreten sowie dem pünktlichen Bezahlen des kompletten Kaufpreises zu verdanken! 😇 Die Scheine waren zwar noch feucht, aber das kam von den schwäbischen Tränen des Abschieds von denselben! 😪 Natürlich fand dann die Ummeldung dann wie mit dem Verkäufer vereinbart gleich anschließend statt! 🙂 bearbeitet vor 16 Stunden von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
MMDN Geschrieben am vor 11 Stunden vor 5 Stunden schrieb Ahnungslos: mit den Kennzeichen heimfahren lassen, die vorher dran waren. Ich empfehle da immer den ADAC Kaufvertrag, da in diesem das Datum UND die Uhrzeit des Verkaufes eingetragen wird. Damit ist der Käufer bei einem Versicherungsfall in der Pflicht und der Verkäufer aus der Verantwortung raus. Das einzige was ein Problem bleiben kann ist die KFZ-Steuer wenn der Käufer dann noch wochenlang mit dem alten Kennzeichen rum fährt. Gruß, M. smart Cabrio cdi in grün von 2001-2005; smart Cabrio cdi, Baujahr 2006 in schwarz-silber seit Januar 2018 (>210tkm); smart Cabrio cdi, Baujahr 2004 in silber-schwarz seit September 2019, Rufname "Bruno" (>230tkm, R.I.P); smart 450 coupé in RubyRed, Baujahr 2005 (>200tkm) Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am vor 49 Minuten (bearbeitet) vor 10 Stunden schrieb MMDN: Ich empfehle da immer den ADAC Kaufvertrag, da in diesem das Datum UND die Uhrzeit des Verkaufes eingetragen wird. Damit ist der Käufer bei einem Versicherungsfall in der Pflicht und der Verkäufer aus der Verantwortung raus. Ebend, deswegend! 🙂 Frei nach Dieter Krebs in Memoriam! bearbeitet vor 24 Minuten von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen