Moin, sehr geehrter Funman, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Ist schon klar. Meine Frage geht auch mehr in den Bereich der Haftpflichtversicherung des (gerade eben) verkauften Wagens.
Als praktisch der Zeitraum zwischen Übergabe des Wagens an den (vorher unbekannt gewesenen) Käufer und dessen beabsichtigte Ummeldung (zu der es leider nicht mehr kommt, weil er ja (leider schuldhaft wegen "Unaufmerksamkeit") einem anderen Wagen voll hinten reingefahren ist (leider ein Bugatti oder Maserati in seltener unwiederbringlicher Ausführung mit einem durch Gutachter bestätigten Schaden von ca. 310 000 Euro.....).
Nur mal so als Beispiel. Es ist doch der unfallverursachende Wagen von einer von MIR abgeschlossenen Haftpflicht-Versicherung für solche Schäden versichert. Zahlt die dann und werde ich hochgestuft (Schadenfreiheitsklasse) ?
Und wenn nicht "meine" Versicherung, welche dann ? Es ist doch das Risiko des Betriebs des Wagens versichert ? Muß/sollte der Käufer mir gegenüber ggf. den Abschluß einer eigenen Versicherung (Haftpflicht) ab GENAU dem Übergabezeitpunkt schriftlich nachweisen ?
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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