Moin, sehr geehrter Broxin, sehr geehrte Forengemeinde !
Ich gebe mal zu bedenken: BEVOR man Geld ausgibt, z.B. für Dinge, die im öffentlichen Streßenverkehr nicht zugelassen sind und man daher nicht benutzen darf bzw. sollte.....
Die max. zulässigen Lautstärke und die Frequenzvorgaben (für private Kfz) sind in der hiesigen StVZO beschrieben (und die hiesige technische Kontrolle / TÜV prüft DAS auch immer).
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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