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Bernhard Junk

e smart unreparierbares Wegwerfauto

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vor 7 Stunden schrieb dieselbub:

zu ihrem Händler gebracht wurden und dort auf dessen Privatgelände standen

Das ist der Fall mit den Händlern, den ich angesprochen hatte. 

 

vor 7 Stunden schrieb dieselbub:

Ob es eine Rolle spielte, daß der Hof des Händlers frei zugänglich war, weiß ich nicht mehr.

Ja, spielt. Wie Max schon erwähnt hatte, mit Absperrkette ist kein öffentlicher Verkehrsraum, ohne Kette schon. Formell hatte die Polizei also recht. 

 

Wenn die Polizei das konsequent handhabt, müßte also immer sorgfältig abgesperrt werden sobald ein Kunde ohne HU auf dem Hof ist. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Ich hatte früher auch Autos die habe ich vom Trailer gezogen um sie in irgendwelchen Schlammlöchern zu versenken.

Da gabs nicht mal Nummernschilder...

Und nuja, ich habe auch schon mal etwas mehr bezahlt weil ich Kurzzeitkennzeichen drei Wochen dran hatte. Da stand die Rennleitung mit gezogener Knarre an der Tankstelle, das war dann wirklich etwas teurer...die wilden 90er!🤣

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vor 3 Stunden schrieb Smartdoktor450:

Das gibt Punkte und Bußgeld. Es interessiert niemanden ob das vielleicht zerlegt

Da würde ich Einspruch einlegen. Soll die Behörde nachweisen daß der Wagen gefahren wurde. Wir leben noch in einem Rechtsstaat. 

 

Es gibt allerdings auch einen sogenannten Anscheinsbeweis. Und der kann für die Behörden so aussehen daß zugelassene Fahrzeuge auch tatsächlich gefahren werden. Sobald der Halter aber glaubhaft macht daß er eine Fahrzeughalle o.ä. hat, dürfte der Anscheinsbeweis hinfällig sein bzw. er ist dann auf Seite des Halters. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 44 Minuten schrieb Outliner:

Ordnungsamt was an einem Trecker

Ein Smart CDI?? 

 

vor 45 Minuten schrieb Outliner:

die Plaketten abgekratzt hat weil TÜV überfällig oder Steuer/Versicherung nicht bezahlt wurden.

Das Tor stand offen zum Gelände...

Da ist die Lösung  einfach, Kennzeichen abmontieren. 


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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Da gibts dann aber wieder die beliebte "Altautoverordnung".

 

Und nein, der Trecker war tatsächlich ein "Zetor".

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vor 34 Minuten schrieb Funman:

 

Ja. Aber hier geht es um Fahrzeuge die ( jetzt gerade) nicht auf öffentlichen Straßen betrieben werden. 

Moin zusammen in die Kaffeerunde. 

@Funman Des Pudels Kern ist die Zulassung. Zugelassenes Fahrzeug = Vorgabe zur HU.

Mit dem auf privatem Grund stehen lassen reduziert man bestenfalls die Wahrscheinlichkeit, dass jemandem dem allzu langweilig ist  die Ordnungswidrigkeit(en) auffallen kann. 


Smart 451 1.0 MHD

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vor 58 Minuten schrieb Funman:

 

vor 8 Stunden schrieb dieselbub:

Ob es eine Rolle spielte, daß der Hof des Händlers frei zugänglich war, weiß ich nicht mehr.

Ja, spielt. Wie Max schon erwähnt hatte, mit Absperrkette ist kein öffentlicher Verkehrsraum, ohne Kette schon. Formell hatte die Polizei also recht. 

 

Wenn die Polizei das konsequent handhabt, müßte also immer sorgfältig abgesperrt werden sobald ein Kunde ohne HU auf dem Hof ist. 

 

Ob da ein Zaun, Schranke, Mauer oder Luftballons sind, ist irrelevant. Mit einem Zaun hinderst du andere vielleicht am physischen Zutritt, das ist aber kein Kriterium für öffentlich oder nicht-öffentlich. Spätestens wenn du Grund betrittst, der im Eigentum eines anderen ist, bist du nicht mehr auf öffentlichem Grund.

 

Ein Fahrzeughändler gestattet allerdings grundsätzlich und das aus betrieblichen Gründen Dritten mindestens zu Geschäftszeiten seine Ausstellungsflächen zu betreten. Die Mopeten werden wohl im Sichtbereich der Betriebsgrenze  auf der Ausstellungsfläche gestanden und gut zu sehen gewesen sein. 

Trotzdem absolut keine bürgerorientierte Maßnahme!

 


Smart 451 1.0 MHD

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Wie gesagt Bußgeld gehe ich mit. Aber der Punkte Tatbestand heißt nunmal fahren mit abgelaufener HU. Und daher bezweifle ich zumindest das ein Punkt dort rechtmäßig wäre wenn nicht nachgewiesen werden kann das gefahren wurde und vor allem wer das Auto gefahren hat. 

Das wäre ja dann eine willkürliche Punktevergabe. 

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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vor 3 Stunden schrieb Ferdi314:

Ob da ein Zaun, Schranke, Mauer oder Luftballons sind, ist irrelevant. Mit einem Zaun hinderst du andere vielleicht am physischen Zutritt, das ist aber kein Kriterium für öffentlich oder nicht-öffentlich.

Nein. Wenn keine Kette, dann öffentlicher Verkehrsraum und die Straßenverkehrsordnung gilt. Wenn Kette, dann gilt die STVO nicht. Hinter einer Kette müssen Autos ja auch gar keine Zulassung haben und dürfen auch ohne Zulassung gefahren werden.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 3 Stunden schrieb Ferdi314:

Ein Fahrzeughändler gestattet allerdings grundsätzlich und das aus betrieblichen Gründen Dritten mindestens zu Geschäftszeiten seine Ausstellungsflächen zu betreten.

Betreten ja. Er könnte ja theoretisch ein Drehkreuz für Fußgänger aufstellen. Dann ist die Ausstellung nicht mehr von der Straße aus befahrbar und dann brauchen die Autos auch keine Zulassung und HU. Ist natürlich praxisfremd.


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 4 Stunden schrieb Ferdi314:

Des Pudels Kern ist die Zulassung. Zugelassenes Fahrzeug = Vorgabe zur HU.

Das kann ja durchaus so sein. Aber wo steht das? Wo steht, daß die HU an die Zulassung geknüpft ist und nicht an den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum?


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor einer Stunde schrieb Funman:

Das kann ja durchaus so sein. Aber wo steht das? Wo steht, daß die HU an die Zulassung geknüpft ist und nicht an den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum?

 

Das Thema wurde in der MOTORRAD von einem Verkehrsrecht-Juristen detailliert erklärt, und die Quintessenz war genau das, Zugelassen=HU-Pflicht, egal wo das Fzg steht.

 

Frag mich nicht nach den Paragraphen, hab das Heft nicht mehr. Kannst bei Bedarf ja bei Motorrad nachfragen, das Thema hat ziemlich Wirbel gemacht weil einfach echt hinterfotzig durchgezogen.

bearbeitet von dieselbub

Alles wird gut!

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vor 4 Stunden schrieb maxpower879:

Wie gesagt Bußgeld gehe ich mit. Aber der Punkte Tatbestand heißt nunmal fahren mit abgelaufener HU. Und daher bezweifle ich zumindest das ein Punkt dort rechtmäßig wäre wenn nicht nachgewiesen werden kann das gefahren wurde und vor allem wer das Auto gefahren hat. 

Das wäre ja dann eine willkürliche Punktevergabe. 

Der “Punkte Tatbestand” wird in der FeV Anlage XIII unter den mit einem Punkt zu ahnenden verkehrssicherheitsbeeinträchtigenden  Ordnungswidrigkeiten als Lfd-Nr. 3.5.1  “Verstöße gegen die Vorschriften über die Untersuchung der Kraftfahrzeuge und Anhänger zu den laufenden Nummern 186.1.3 (Überzug >4 bis 8 Monate), 186.1.4(Überzug >8 Monate), 186.2.3, 187a der BKat geführt. Die BKat formuliert "Wer als Halter...".  

Die Pflicht u.a. zu regelmäßigen Untersuchungen ergibt sich wie ich glaube bereits erwähnte  aus der Zulassung, nicht dem Betrieb.
 

Ergänzung: Punktbewehrt ist diese Ordnungswidrigkeit bereits für “gemeine Fahrzeuge” ab vier Monaten, nicht erst acht.

 

 

vor 1 Stunde schrieb Funman:

Das kann ja durchaus so sein. Aber wo steht das? Wo steht, daß die HU an die Zulassung geknüpft ist und nicht an den Betrieb im öffentlichen Verkehrsraum?

Sollte ich nun zu deinen Aussagen auch nun das  “wo-steht-Ding” anfangen? 😂

Diese Frage habe ich gestern bereits beantwortet. 

 

vor 1 Stunde schrieb Funman:

Nein. Wenn keine Kette, dann öffentlicher Verkehrsraum und die Straßenverkehrsordnung gilt. Wenn Kette, dann gilt die STVO nicht. Hinter einer Kette müssen Autos ja auch gar keine Zulassung haben und dürfen auch ohne Zulassung gefahren werden.

Diese Interpretation wird durch Wiederholung nicht zutreffender. Eine Kette ist für die straßenverkehrsrechtliche Definition eines Verkehrsraumes als “öffentlich” unerheblich bzw. nicht ausschlaggebend. Außerdem ging es hier wenn ich recht erinnere um das Belangen von Mopeten auf einem Privatgelände eines Händlers. Verschiedene Rechtsgebiete in einen Mixer zu werfen hat noch nie funktioniert. Ich lasse dir aber auch wirklich gerne deine Meinung, @Funman.


Smart 451 1.0 MHD

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Frage:
Was hat das alles noch mit dem Ursprungspost @Bernhard Junk zu tun?? 🤔
Leider seit ihr etwas vom Thema abgedriftet und habt eine Grundsatzdiskussion über Zulassungsmodalitäten und HU/AU angefangen, dass bestimmt nicht dem TE weiterhilft.


Beiträge dieses Benutzers können Spuren von Ironie, Sarkasmus, Uran, purer Boshaftigkeit, Fachwissen und Erdnüssen enthalten!

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vor 2 Stunden schrieb Smart 451:

Frage:
Was hat das alles noch mit dem Ursprungspost @Bernhard Junk zu tun?? 🤔
Leider seit ihr etwas vom Thema abgedriftet und habt eine Grundsatzdiskussion über Zulassungsmodalitäten und HU/AU angefangen, dass bestimmt nicht dem TE weiterhilft.

 

Danke für das klingeln mit dem Glöckchen.

Dem TE kann imho weitergeholfen werden, wenn er die Frage von maxpower von gestern 11:38h beantworten würde...


Smart 451 1.0 MHD

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Hallo ihr schreibt euch hier nen Wolf und der TE ist scheinbar verschollen weil er nicht antwortet.

Das er mit nem E-Smart woanders besser aufgehoben ist als hier im Forum hätte er dann ziemlich schnell verstanden.

Lg


Familienfuhrpark: smart 450 Bj.01 smart 451 Turbo Bj07, 207cc Bj2008, 807 Bj.2014

SD/ Delphi / Autel MaxiPRO MP808TS / Lexia u. PP2000 vorhanden

 

 

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vor 23 Minuten schrieb smart45005:

der TE ist scheinbar verschollen weil er nicht antwortet.

Das er mit nem E-Smart woanders besser aufgehoben ist als hier im Forum hätte er dann ziemlich schnell verstanden.


Das ist alles würdig und recht!

 

ABER zumindest könnte man die eine oder andere Frage noch beantworten, ein Feedback geben oder sich, wenn schon untertauchen, zumindest verabschieden ….. von Bedanken möchte ich gar nicht reden.

 


Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

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vor 1 Stunde schrieb SmartManI:

ein Feedback geben oder sich, wenn schon untertauchen, zumindest verabschieden

Tja, ich glaube das die Grundsatzdiskussion, den TE zum Verlassen des Forums bewegt hat.

Denn die Grundsatzdiskussion über HU/AU hat wohl den TE nicht interessiert.


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vor 32 Minuten schrieb Smart 451:

ich glaube das die Grundsatzdiskussion, den TE zum Verlassen des Forums bewegt hat


Oder er war mit dem Einfügen eines Fotos überfordert 😉

 

Oder er ist aktuell einfach nur sehr beschäftigt

 

Oder er ist im Krankenhaus

 

……..


Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

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Klick

Lesestoff zum Thema Öffentlicher Verkehrsraum. Viel Spaß. 


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Am 12.9.2023 um 11:38 schrieb maxpower879:

Was genau soll den jetzt getauscht werden wenn das Ladegerät doch neu ist ? 

Das Ladegerät geht über eine Verteilerbox direkt zur Batterie. Sprich Ladegerät neu, Verteilerbox kostet keine 4500€ so ganz erschließt sich mir nicht was da jetzt getauscht werden soll? 

Ich glaube sie wissen nicht was sie tun....

Ich gehe von einem Fahrzeug ohne "22 KW" Lader aus. Denn Fahrzeuge mit 22 KW Lader haben nichtmal ein Ladegerät welches kaputt gehen könnte....

Ja der Smart hat einen 22 KW Lader der nun nicht mehr funktioniert laut Mercedes.

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Ja in meiner Not bin ich bereit auch die 4500 EUR zu bezahlen - Habe schon die Anzahlung von 1500 EUR bezahlt. Allein für die Übermittlung der IBAN Nummer damit ich die Anzahlung tätigen konnte brauchte Mercedes 2 Wochen. Anrufen war eigentlich sinnlos sobald ich mein Anliegen erklärte wurde jeweils einfach aufgelegt.

bearbeitet von Bernhard Junk

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Moment der 22kw hat kein externes Ladegerät. Smarts mit 22KW Ladeleistung laden über den Motor deswegen auch der relativ schlechte Wirkungsgrad beim langsam Laden. 

Die Herrschaften müssen dir doch einen KVA geben damit du weißt was genau getauscht werden soll.

bearbeitet von maxpower879

Smart 450 Cabrio 2002 599 71 PS 

Smart 451 2007 Turbo Cabrio 115 PS 

Seres 3 

 

 

 

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