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tikey90

Neuer Auspuff Smart 450 799ccm CDI

Empfohlene Beiträge

Guten Morgen oder hallo,

 

ich habe einen Smart, Bj 2005, 799ccm, CDI mit grüner plakette

 

Ich habe gehört das der Smart ab Bj 07 erst einen DPF hat.

Wenn meiner keinen hätte dürfte ich doch auch keine Gr. Plakette haben oder ?!

 

ich brauche einen neuen Auspuff.

 

Auf was muss ich achten?

 

Katal., DPF .... ?

 

Bzw. welcher ist die preisgünstigste Variante. Denn im letzten Monat habe ich einen neue ABS Elektronik bekommen 700 € :o .

 

Beste Grüße

 

TK

 

 

 

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Hallo,

 

bin gespannt, diese Frage interessiert mich auch sehr!

 

Ich fahr einen CDI, Bj. 11/2004 und der hat angeblich einen nachgerüsteten DPF und deshalb die grüne Plakette!

 

Der Auspuff ist aber auch nicht mehr der Beste...

 

Daher...bin gespannt auf Antworten!


LG

Gregor

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Ab 2006 gabs den Filter in Serie, Modelle davor konnten nachgerüstet werden.

Modelle ab Werk haben ein wassergekühltes AGR und am AGR ist ein dicker roter Schlauch angebracht. ;-)


Der der gesagt hat ich mach nichts mehr an meinem Smart!:-D

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In Deinem Fahrzeugschein muß die Nachrüstung stehen. Da steht die ABE Nr des DPF und PM 02

Das heist aber nicht dass Du jetzt wirklich einen eingebaut hast.

Könnte auch nach der Eintragung wieder ausgebaut worden sein.

Auserlich schwer zu erkennen.Im Prinzip sieht das ein Laie nicht. Auch der TÜV achtet da nicht drauf.

Ich möchte nicht wissen wieviele mit eingetragenem DPF ohne diesen rumfahren

[ Diese Nachricht wurde editiert von 62joachim am 10.09.2013 um 16:44 Uhr ]

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In meinem Fahrzeugschein steht auch was, nämlich Stufe PM2.

Ist es das was da drin stehen muss wenn man die grüne Klapette braucht (CDI).

 

Und, habe ich das richtig verstanden, evtl. überprüft der TÜV das gar nicht?

 

Grüße

Ludwig

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Solltest du mit dem gedanken spielen einen Standart Auspuff einzubauen, dann denk immer dran: Solltest du weiterhin mit dem eingetragenen PM2-System rumfahren und wirst erwischt, dann ist das Steuerhinterziehung ;-)

 

 

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Ohgottogottogott - wie schlimm!!!

Steuerhinterziehung!!!!

Bei einem ehemals 3 Liter Auto, welches seinerzeit sogar steuerbefreit war und heute als "Umweltsau" gilt.....das ist doch lächerlich!!

 

Ich bin mit einem verschlossen AGR das zweitemal ohne Beanstandung sowohl durch die AU als auch durch den TÜV gegangen - das interessiert wirklich niemanden!

Nur mich - denn ich habe seitdem keinen Notlauf mehr erlebt ;-) ;-) :lol: :lol: :lol:

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weil das AGR bei der AU sowieso nicht aktiv ist ;-) Würde bei der AU nicht nur die Trübung des Rauchgases gemessen werden hätten alle mit einem blinden AGR im Teillastbetrieb ein Problem ;-)

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Accessheizzor am 10.09.2013 um 21:13 Uhr ]

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Mit dem AGR war nur ein Beispiel, wen es letztlich interessiert - nämlich niemanden!!

Nur mich, der permanent Ärger hat, dass der Wagen nicht richtig zieht und in den Notlauf geht.

 

Und genauso schaut es mit dem DPF aus.

Die Farbe der Plakette an der Windschutzscheibe ist doch das wichtigste - wen interessiert, was unter dem Auto verbaut ist????

Wenn ich in eine Umweltzone fahre - glaubst Du ernsthaft, es legt sich jemand unter das Auto und schaut sich den Auspuff an :-? :lol:

Die DPF Regelung ist die größte Verarschung, seit der "Kat-Regelung", wo sich alle die orangenen Sechsecke an die Windschutzscheibe geklebt haben ;-)

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nicht wirklich, denn die Partikelemmision wird schon verringert ;-)

 

Ich gebe dir aber recht das sich niemand unter das Auto legen wird.

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....anhand der eingeschlagenen Nummer am Topf kann man selber problemlos erkennen, ob ein Partikelfilter drin ist oder nicht. PN0002 muss da zu finden sein.

Gruß

Klaus

....Rossbach in Hamburg fragen, wenn´s das Original sein soll....

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Klaus_S am 11.09.2013 um 07:35 Uhr ]

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Quote:
In meinem Fahrzeugschein steht auch was, nämlich Stufe PM2.
Ist es das was da drin stehen muss wenn man die grüne Klapette braucht (CDI).

Und, habe ich das richtig verstanden, evtl. überprüft der TÜV das gar nicht?

 

ja, PM2 heist Partikelfilter nachgerüstet.

Du kannst aber auch einen normalen einbauen.

Die Abgaswerte sind die selben.

Deshalb ist es dem TÜV wurscht.

Rechtlich ist es aber Steuerhinterziehung da ja auch evtl. vom Staat gefördert wurde.

 

 

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...da ist wohl noch ein anderes Problem als Steuerhinterziehung. Mit Eintrag des Filters wird die Betriebserlaubnis geändert. Ein Rückbau ohne Änderung der Papiere ist rechtlich genauso anzusehen, als wenn Du einen Eigenbau drunterschraubst. Also fahren ohne Betriebserlaubnis. Hat Konsequenzen...

Ob man das nun sinnvoll oder logisch findet, ist den zuständigen Stellen egal.

Gruß

Klaus

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Nach Einbau des Partikelfilters hatte ich sogar geringfügig schlechtere Trübungswerte bei der AU!

:-?


Gruß

Andi

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Hallo zusammen ich war gestern bei einer freien Werkstatt.

Anhand des Fahrzeugscheines hat er mir gesagt, dass ich keinen Filter habe oder brauche (für die grüne Plakette).

 

Ich werde mir jetzt einen normalen Auspuff im Internet bestellen und den drunter bauen lassen. kostenpunkt ca 250 € statt ca 500 für den Auspuff.

 

Gruß TK

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Quote:

Am 20.09.2013 um 14:30 Uhr hat tikey90 geschrieben:
Hallo zusammen ich war gestern bei einer freien Werkstatt.
Anhand des Fahrzeugscheines hat er mir gesagt, dass ich keinen Filter habe oder brauche (für die grüne Plakette).

Wie ich schon in Deinem anderen Fred geschrieben habe, ist das Blödsinn in Reinstform!

Ein Smart cdi braucht einen RPF, um die PM2 und damit die grüne Plakette zu bekommen, alles andere ist schlichtweg dummes Zeug von Nulldurchblickern, die keine Ahnung haben!

Wenn bei einem Ummeldung des Fahrzeugs festgestellt wird, daß Deine grüne Plakette fälschlicherweise zugeteilt wurde, dann ist die ganz schnell wieder weg und der Käufer der Gelackmeierte!

Wenn dieser die grüne Plakette in den Kaufvertrag aufgenommen hat, dann darfst Du ihm entweder einen RPF bezahlen oder das Fahrzeug wieder zurück nehmen, weil es eine zugesicherte Eigenschaft nicht erfüllt!

 

Und die Aussage diese Nulldurchblicker hilft Dir dann nullkommanull weiter! ;-)

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Yes, ich habe es gelesen danke für die Eilmeldung. ;-)

 

Ich werde mich wie gesagt nochmal bei geeigneten Fachmännern erkundigen und dann Auskunft geben.

 

Ich bin selber auf die gr. Plakette angewiesen.

 

Wäre nett du meine Frage in dem anderen Thema trotzdem beantworten würdest ;-)

 

Bis dahin und ein schönes Wochenende

 

gruß TK

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von tikey90 am 20.09.2013 um 15:06 Uhr ]

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    • OK,   wir schweifen vom eigentlichen Thema ab, aber wenn es denn so sein soll...🙈   Es handelt sich bei dem hier in der Diskussion stehenden Smart um ein Fahrzeug, das nicht nur der Optik nach ein Feuerwehrfahrzeug ist. Die Berufsfeuerwehr Hamburg hat von diesen Fahrzeugen u.a. einen Pool mit 11 Fahrzeugen betrieben, der innerhalb der Hamburger Feuerwehr für unterschiedliche Zwecke eingesetzt war. Zusätzlich gabe es weitere ähnliche Fahrzeuge, wie z.B. das ehem. Fahrzeug der Seelsorgerin, das jetzt im Michel ausgestellt ist.   Es ist in HiOrgs an der Tagesordnung, dass das Bedienpersonal für Fahrzeuge vor der ersten Nutzung entsprechend in die Fahrzeuge eingewiesen wird. Dabei können aber mitnichten alle möglichen Fehlervarianten für jeden Fahrzeugtyp Teil der Ausbildung sein, dazu kommt, dass Bedienhandlungen, die nicht regelmäßig praktiziert werden, auf Dauer in Vergessenheit geraten. Ein Fehler wie der, um den es in diesem Thread eigentlich geht und der bisher wohl exakt so noch nicht an anderer Stelle beobachtet wurde, kann daher nur in Ausnahmefällen Teil der Fahrerausbildung und -einweisung sein. Zudem halte ich es für verantwortbar, Fahrer auf Fahrzeugen, für die sie eine Fahrerlaubnis i.S.d. Führerscheins besitzen, auch ohne spezifische Einweisung auf Fahrzeugen der entsprechenden Fahrzeugkategorie einzusetzen, wenn diese Fahrten ohne hoheitliche Rechte und damit ohne die Nutzung von Sondersignal durchgeführt werden. Anders ist z.B. ein Arbeiten im Aktivierungsfall des Katastrophenschutzes nicht im benötigten Umfang möglich.   Dabei sind aber Vorhandensein der Sondersignalanlage und deren Nutzung zwei völlig unterschiedliche Paar Schuhe. Das legale Vorhalten einer Sondersignalanlage an einem Fahrzeug alleine stellt noch keine Berechtigung für deren Nutzung dar. Fahrten ohne Sonderrechte mit einem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug können auch von Personen durchgeführt werden, die keine Ausbildung auf Fahrten mit Sondersignal haben.   Fahrzeuge von HiOrgs mit Sondersignalanlage haben im Verkehr exakt die gleichen Rechte, wie alle anderen Verkehrsteilnehmer ohne Sonderrechte, solange das Fahrzeug der HiOrg nicht aufgrund hoheitlicher Rechte die Sonderrechte in Anspruch nimmt und dazu die Sondersignalanlage benutzt.   Damit kann ein solches Fahrzeug z.B. für Kurierfahrten zwischen Standorten einer Feuerwehr nötigenfalls auch vom Praktikanten genutzt werden, wenn er denn den passenden Führerschein hat. Der wird aber bei dieser Fahrt aufgrund mangelnden Anlasses keine hoheitlichen Rechte haben.   Korrekt.   Unsinn, Vorhandensein der Sondersignalanlage samt Eintrag in den Fahrzeugpapieren allein und ohne anlassbegründete hoheitliche Rechte resultieren nicht in irgendwelchen besonderen Rechten und damit auch nicht in Ausbildungsbedarf.   Der beschriebene - scheinbar doch eher selten auftretende - Fehler und der Umgang damit gehören sicher nicht zur Einweisung in die Grundfunktionen, daher auch Unsinn.   Früher war auch alles aus Holz. Wenn ich mir anschaue und anhöre, was heute alles Fahrzeugen angedichtet wird, weil sie eine Ausstattung mit Sondersignalanlage haben und unabhängig davon diskutiert wird, ob diese Ausstattung auch genutzt wird, dann wird mir Angst und bange. Solange die Sondersignalanlage nicht genutzt wird, ist deren Vorhandensein irrelevant. Wenn dir das nicht klar ist, empfehle ich Nachschulung, notfalls im Selbststudium auf Basis qualifizierter Unterlagen. Wenn dir (nach erfolgreicher Durchführung) dann noch Angst und bange wird, empfehle ich Inanspruchnahme professioneller Hilfe.   Wieder Unfug, aber bereits erläutert.   Kopfschüttelnde Grüße Marcus   P.S.: Bonusfrage: Bist Du schon mal einen Leihwagen gefahren? Hattest Du dazu irgendeine fahrzeugspezifische Einweisung? Wo ist der Unterschied zwischen der Fahrt mit dem Leihwagen und der Fahrt mit dem Fahrzeug einer HiOrg, solange bei zweiterer keine Sonderrechte in Anspruch genommen werden?  
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