Jump to content

maxpower879

Mitglied
  • Gesamte Inhalte

    7.500
  • Benutzer seit

Beiträge erstellt von maxpower879


  1. vor 6 Minuten schrieb zabaione:

    @Max 

    lass es doch einfach, auf Ignore setzen und gut ist! 'ne größere Laberbacke und Dampfplauderer hab ich hier noch nie gesehen. 

    Am besten, er macht seinen eigenen thread auf und labert mit sich selber.

     

    Ach kommt sowieso nix im Fernsehen. 

    Popcorn steht bereit ein kühles blondes auch von daher. Lass ich mich gern von seinen "Argumenten" überzeugen aber hab ihn offensichtlich kaputt gespielt 🙂


  2. Schon komisch das der Wagen mit Kennzeichen keine Zusatzscheinwerfer hat.... 

    Und auch keine Plaketten auf dem Kennzeichen vorhanden sind. 

    Und nein ich bin noch nie Rally gefahren. 

    Ist das Kreterium um auf deiner Ebene zu diskutieren? 🤣

    Würde ich mich auch mal interessieren wo das Kennzeichen befestigt wird mit den Scheinwerfern.... 

    IMG_20200516_210043.jpg

    IMG_20200516_205938.jpg


  3. Oben ist §51 verlinkt. Heißt zulässig sind 4 Standlichter/Begrenzungsleuchten und höchstens 6 Scheinwerfer. Bei Fahrzeugen ab 12 Tonnen. Also höchstens 10 ist zwar absolut OT aber du willst es ja nicht anders.... 

    Fakt ist dein Truckfoto zeigt Fahrzeuge mit z. T. Ca. 60 nach vorne gerichteten weißen Leuchten an einem Fahrzeug! (Grüner Scania) 

    Jetzt willst du mir erklären ist alles im grünen Bereich und völlig legal. Komischerweise nicht in der StVZO vermerkt muss wohl ein Druckfehler sein gell.... 

     

    Du lebst wohl getreu dem Motto ich mach mir die Welt wie sie mir gefällt... 

     

    Dein Audi wiederlegt überhaupt nichts da keine Straßenzulassung..... 


  4. Auch das ist falsch...  

     

     

    "

    §51 Begrenzungsleuchten, vordere Rückstrahler, Spurhalteleuchten

    quad.gif (1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder ohne Beiwagen und Kraftfahrzeuge mit einer Breite von weniger als 1000 mm – müssen zur Kenntlichmachung ihrer seitlichen Begrenzung nach vorn mit zwei Begrenzungsleuchten ausgerüstet sein, bei denen der äußerste Punkt der leuchtenden Fläche nicht mehr als 400 mm von der breitesten Stelle des Fahrzeugumrisses entfernt sein darf. Zulässig sind zwei zusätzliche Begrenzungsleuchten, die Bestandteil der Scheinwerfer sein müssen.

     

    Macht nach meinen Berechnungen höchsten 4 an der Fahrzeugfront.... 

    Offenbar hast du schlicht und einfach keine Ahnung..... 

     

    Das ist auch mein letzter Beitrag hier.... 


  5. Ein Xenonbrenner ist auch geprüft darf trotzdem nicht einfach in einen mit H7 geprüften Scheinwerfer verbaut werden. Der von dir gepostete link ist eindeutig jetzt willst du mir erklären das es erlaubt ist beim Smart die Fassung zu modifizieren um ein größeres stärkeres Leuchtmittel zu verbauen. 

     

    Schon klar.... 

    Alles was von dir kommt ist deine Interpretation der Gesetze. 

    Lege hier ein Schreiben vom TÜV vor der dir die Legalität deiner verwendeten Glühlampen bestätigt dann reden wir weiter. 

     


  6. Ja weil du nicht nur mit Standlicht fährst sondern aufgrund der von dir durchgeführten Modifikation mit falschen Leuchtmittel. 

    Deswegen fährst du ohne Betriebserlaubnis. 

     

    Um deinen Link zu zitieren :

     

    Grundsätzlich gilt allerdings: Jede Veränderung an den Scheinwerfern und anderen mit E-Nummern versehenen Kfz-Bauteilen führt automatisch zum Erlöschen der Bauartgenehmigung

     

     

    Eine höhere Wattzahl zählt wohl eindeutig unter "Jede Veränderung"


  7. Es ist völlig egal was Bmw kia Audi und Co verbaut haben. Solange es bei der Erteilung der Betriebserlaubnis so geprüft ist. 

    Beim Smart 451 ist es nunmal mit 5w Glassockel. Dann gehören da auch nur die geprüften Leuchtmittel rein.  Das ist dann beim W201 oder dem BMW nicht anders. 

    Du darfst auch keine 20 Zoll Felge mit 325er Reifen auf dem Smart fahren nur weil es die auch auf anderen Autos gibt.... 

     Lesen und das gelesene verstehen ist nicht so dein Ding oder? Es hat niemand gesagt das es für fahren mit Standlicht Punkte gibt. 

     

     


  8. Der Scheinwerfer des 451 wurde mit 5W Glassockel geprüft. Somit ist die BE bzw dessen E-Prüfzeichen auch nur mit einer 5w Glassockellampe gültig. 

    Jede Änderung der Leuchtmittel sorgt somit dazu das die BE erloschen ist. Außer es handelt sich um zugelassene Leuchtmittel des selben Typs und der gleichen Wattstärke. 

    Die Farbtemperatur darf durchaus anders sein im gesetzlichen Rahmen. 

    Selbst wenn es 10 Tüvprüfer nicht bemerkt haben macht es das ganze nicht legal. 

    Im übrigen ist fahren mit Standlicht ebenfalls nicht erlaubt. Nicht umsonst heißt es STANDLICHT und nicht FAHRLICHT. 

    Mir ist grundsätzlich total egal was du mit deinem Auto machst. Mir ist es aber wichtig das so ein Quatsch richtig gestellt wird. 

    Wenn du deswegen ein Bußgeld bezahlen willst ist das deine eigene Entscheidung.

    Wenn du Glück hast und keiner es jemals merkt ebenfalls. 

    Andere denken ggf das du dich auskennst und bekommen dann unbewusst ein Bußgeld welches im übrigen auch mit Punkten in Flensburg belegt wäre! 

    Da ist es dann auch egal wie oft der Tüv das nicht bemerkt hat, einen Punktrabatt gibt es deswegen trotzdem nicht. 

    Oder glaubst du in den 30 Min die eine Tüvprüfung dauert baut der Prüfer jedes Leuchtmittel aus und kontrolliert die Stärke? 

    Ich glaube nicht. 

    Beim nächsten TÜV kannst du ja den Prüfer direkt auf die 16w Standlichter hinweisen mal sehen ob er dann trotzdem die Plakette erteilt ;). 

     

     

    Fahren nur mit Standlicht wird mit 10€ - 35€ geahndet. 

    In deinem Fall bis zu 135€ für fahren mit erloschener Betriebserlaubnis und 1 Punkt in Flensburg. 

     

    https://www.bussgeldkatalog.org/standlicht/#standlicht_und_abblendlicht_unterscheiden_sich_deutlich_voneinander

     

    https://www.bussgeldkatalog.org/fahren-ohne-betriebserlaubnis/

     

    Wenn es dir das wert ist nur zu. 

    Mir wäre es das nicht schon allein da kein sinvoller Mehrwert gegeben ist. 


  9. Was soll das bringen mit 16w Standlicht? 

    Ist erstens verboten und blendet bei Nässe und Regen. 

    Ganz davon ab sind die Leitungen für 16w unterdimensioniert was auf lange Sicht zu Hitzeschäden an Fassungen / Kabeln führt. 

    Alles in allem wenig Sinvoll und eben auch ohne Zulassung. 

     


  10. Es handelt sich um einen Katalysator. 

    Der ist nicht zu verwechseln mit einem DPF. 

    Der Smart Auspuff besteht aus einem DPF und einem Katalysator verbunden in einem Gehäuse. 

    Beim 451 mit offenem DPF (45 PS) ggf technisch machbar wenn auch Sinnfrei. Beim 451 mit geschlossenem DPF gäbe es ohne Softwareanpassung Notlauf da der Abgasgegendruck gemessen und ausgewertet wird. 


  11. Deswegen schreib ich ja ohne den LWS zu zerlegen. 

    In diesem Fall ist es tatsächlich möglich bzw wahrscheinlich das er im Verhältnis zur Feder verdreht ist. 

    Man könnte aber zumindest versuchen wenn die Feder jetzt mittig ist erstmal bis zu 2 Umdrehungen zu machen. 

    Danach muss man den Sensor wieder zerlegen bis er irgendwann bei 0 angekommen ist. 

     

     

     


  12. Der Lenkwinkel kann zumindest mit einer Stardiagnose unabhängig vom Baujahr des 451 ausgelesen werden. 

    Da das Delphi auf die gleichen Rohdaten zugreifen kann sollte es hier ähnlich aussehen. Wow und Delphi sind vom Diagnoseumfang her ziemlich identisch. 

    Um den Sensor wieder zu zentrieren ohne ihn zu zerlegen setze ich ihn mitsamt Lenkrad auf die Lenksäule. In der Datenliste lass ich mir den Wert des Sensors anzeigen. 

    Ich drehe nun das Lenkrad soweit bis ich in der Datenliste 0 Grad stehen habe. 

    Nun entferne ich das Lenkrad und stelle die Räder gerade. Lenkrad wieder rauf und nun passt Lenkwinkel auch zur Achsposition. 

    Wenn der Sensor keinen Wert bzw einen immer feststehenden Wert in den Datenlisten ausweist ist der Sensor vermutlich defekt. 

    Zerlegt habe ich einen 451 LWS noch nicht. 

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.