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timohb

Inspektion 451 überziehen...Regel?

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Moin zusammen,

 

ich habe mal gelesen, dass es eine Regel gibt bis zu wie viel km man den Service überziehen kann. Ist das richtig und wenn ja um wie viel?

 

Problem ist, dass ich jetzt nur noch 500km Restlaufleistung habe und mit Sicherheit 7-800km bis zu meinem Termin fahren werde.

 

Danke im voraus und ja ich hätte den Termin ja auch früher machen können 8-)

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du kannst ein bischen überziehen was die Km betrifft aber du solltest es nicht übertreiben.

 

gruß :)


 

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Nur was versteht man letzendlich unter übertreiben?

 

Sind 50km ok aber 2-300km nicht?

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na sagen wir mal so es soll im rahmen bleiben wenn du ca.500 km drüber bist ist es nicht wild aber wenn du natürlich jetzt noch 2000 oder 2500 km fährst das mein ich mit übertreiben.

 

gruß :)


 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von RonnyD am 15.04.2010 um 11:23 Uhr ]


BRABUS Ultimate 112

Perlmetallic Orange

 

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Ab wann und wie oft sollte man denn zur Inspektion bei einem neuen 451er? Und was muss man dem SC dann eigentlich hinblättern?

 

 

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Ich habe mir sagen lassen, das man das telefonisch durchgeben kann beim SC. Also die geben quasi ein offizielles "Ok" fürs überziehen.

 

Ich hatte das auch. Hab angerufen und dem SC die Situation geschildert. Bei mir waren das 350 km ~. Die haben dann gesagt, geht in Ordnung. (Aber Name von dem Typen am Telefon aufschreiben!).

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smart 451 (2007), Passion, 84 PS, Zusatzinstrumente, und jaja,,, ich weiß,,, Soundsystem :D

 


smart 451 (2007), Passion, 84 PS, Zusatzinstrumente, und jaja,,, ich weiß,,, Soundsystem :D

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[ Diese Nachricht wurde editiert von RonnyD am 15.04.2010 um 11:23 Uhr ]


BRABUS Ultimate 112

Perlmetallic Orange

 

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Bei mir ist der große Service fällig, mir hat man geraten nicht zu überziehen.

Macht sich angeblich besser bei einem Garantiefall??

Auch in der Zeit der Anschlußgarantie sollte man die ganauen Intervalle einhalten.....

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von Chris80 am 02.03.2009 um 20:53 Uhr ]


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Ist eigentlich ne ganz einfache Geschichte finde ich: Frag doch mal nach im SC?

 

Ich kenne das so, dass es einzelne Werkstätten/Verkaufszentren auch per Kulanz handhaben, dass man also auch teilweise über 2000km überziehen kann, ohne Handkantenschlag in den Nacken.


Was lange fährt wird endlich gut.

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Auf die Idee mit dem Fragen bin ich auch schon gekommen...die sagen: "kein Problem".

 

Ist ja auch wirklich nicht deren Problem wenn MEINE Garantie futsch ist.

 

Wollte ja auch nur wissen ob es eine offizielle Regelung gibt

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Ich habe von meinem SC auch die mündliche Aussage bekommen:

 

max plus 10 % in Tagen oder Km.

 

LG, Christian :)

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smartgalerie-20071212-175642.jpg

Mein Dieselchen frisst: Spritmonitor.de

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Ohne-Titel-2.001.png

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von RonnyD am 15.04.2010 um 11:24 Uhr ]


BRABUS Ultimate 112

Perlmetallic Orange

 

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Quote:

Am 08.03.2009 um 16:22 Uhr hat RonnyD geschrieben:
Quote:


Am 08.03.2009 um 16:17 Uhr hat holgiimsmarti geschrieben:

Hallo, wollte fragen wann der B-Service beim 451 mit 84 PS ansteht.





Gruß und Danke












 

 

 

Spätestens 1 Jahr oder 15000 Km nach dem A Service oder bei 2 Schraubenschlüsseln im Display und Restkilometer oder Resttage. ;-)

 

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Smart BRABUS Xclusive

 

brabus1vrs.jpg

 

 

 

 

 

 


 

d.h. wenn der A-Service "erst" bei 18.800 km war, ist der B-Service erst bei 33.800 km dran?

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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