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Bundesregierung will Kfz-Steuer für Neuwagen aussetzen

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Am 14.11.2008 um 22:06 Uhr hat smartling geschrieben:
Deinen Sarkasmus kannst Du Dir getrost sparen, Pinback, beweist er doch nur, dass Du mit Deiner Argumentation "unten" angekommen bist. Und Du kennst offenbar noch nicht einmal mehr den Unterschied zwischen einer Steuerberatung und der profanen Wiedergabe gewisser juristischer Sachverhalte.


 

"Unten" ist bei dem Typ noch tief gestapelt.

 

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Wenn es nur zur angegebenen Verköstigung gereicht hat, sollten Du und Deine Freunde mal über einen Wechsel der Steuerberater nachdenken....

 

:lol: :lol: :lol: :lol: :lol:

 

;-)

 

Quote:

Am 14.11.2008 um 23:46 Uhr hat Sgt_Pinback geschrieben:
... bei Keksen und Cappo zusammen und denken an ihre Steuerberater und sind allerbester Laune.

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Ah! Der zu kurz geratene "Kampfsportkünstler" aus dem beschaulichen Baden-Württemberg meldet sich wieder mit einem kompetenten Kommentar! Warum so spät, RonnyD? :roll:

 

 


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Damit wollte ich dir deinen Steakhausbesuch heute Abend versüssen.

 

Hast ja gut drauf angesprochen.

 

Aber wenn wir schon bei Kampfkünstler sind, kannst mich gerne mal, ruhig auch mit deinen Freunden, in einer meiner Schulen zu einem "Probetraining" besuchen. :lol:

 

Ich schreib dir sogar ne Rechnung dafür, kannst sie ja dann "absetzen"´du Absetzungsmeister. ;-)

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Poste mal lieber ein Pic von DEINEM Auto anstelle eines schalen Katalogbildes in deiner Signatur. Dann könnte man vielleicht auch glauben, dass du tatsächlich ´nen SMART fährst. 8-)

 

 


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Wie gesagt, bist eingeladen mich zu besuchen ins "beschauliche " Baden Württemberg, kannst dich dann parallel zu meiner Kunst auch davon überzeugen, dass in meiner Garage neben anderen Fahrzeugen auch ein SMART BRABUS Xclusive steht. :lol:

 

Wenn du dich nicht alleine traust, nimm gerne als "Verstärkung" deine immer wieder von dir zitierten Freunde mit, gerne auch die, die in der Mittagspause mit dem Kopf schütteln. :lol:

 

Ich für mein Teil empfange euch alleine.

 

Also überzeuge dich von der "Beschaulichkeit". ;-)

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Einige von euch haben echt einen Knall. Kann man hier nicht mal über sowas banales wie Steuerpolitik diskutieren, ohne dass ihr in steinzeitliche Verhaltensmuster zurückfallt?

 

JB

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versteh ich auch nicht...

seit seite 5 driftets hier wieder ab.

 

Bleibt bitte beim Thema. Ich lese hier gern mit.

Sonst müssen wir wieder MadMikes Grafik posten :roll:


~~all in all it´s just another brick in the wall~~

 

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Am 14.11.2008 um 19:38 Uhr hat

Deine beruflichen Dienstreisen mit dem eigenen Kfz kannst Du einkommensteuerrechtlich ebenso gut absetzen wie

ein Unternehmer.

Unternimmt der Unternehmer mit seinem Wagen im Verhältnis zu den beruflichen/betrieblichen Fahrten so viele Privatfahrten wie ein Arbeitnehmer, der keine Dienstreisen mit dem eig. PKW unternimmt, darf er das betreffende Fahrzeug schon bald gar nicht mehr im Betriebsvermögen behalten, nämlich sobald die betriebliche Nutzung 10 % unterschreitet.


 

Aber man kann es auch einfach halten. Kann ich als Privatmann die Leasingrate des Fzg. komplett von meinem "Gewinn" absetzten? Sieht kaum so aus, oder?

 

Und 10% betriebliche Nutzung ist lächerlich, den Nachweis kann ja wirklich jeder erbringen. Bei Nutzfahrzeugen ist die nutzung absolut klar, aber bei den typischen Luxuswagen (den auch geren mal die Frau über die Firma fährt) sehe ich den echten Nutzen schon kritisch.

Ich kenne Gwerbe, die nur für die Nutzung eines Fahrzeuges gegründet wurde, Steuerberater und Sinn richtig ausgestellt, ist das kein Thema.


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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Aber man kann es auch einfach halten. Kann ich als Privatmann die Leasingrate des Fzg. komplett von meinem "Gewinn" absetzten? Sieht kaum so aus, oder?

 

Es ist müßig! Daher vielleicht als, aus meiner Richtung, letzten Beitrag in diesem Thread eine einfache Gegenfrage: Kann denn der Unternehmer/Freiberufler ein Leasingfahrzeug vollständig von der Steuer absetzen, wenn er neben Privatfahrten nur damit nur zu seinem Betrieb und wieder zurück fährt? NEIN! (Es sei denn, die Kosten würde umgerechnet nicht mehr als 30 ct pro Entfernungskilometer betragen).

 

Und Sam: Den Zusammenhang der 10%-Schwelle mit der Auswahl der Besteuerungsart der privaten Kfz-Nutzung hast Du offenbar nicht im Geringsten verstanden. Ist Dir auch nicht zu verdenken, soweit Du Dein Geld mit anderen Dingen verdienst, als mit Rechtsverdrehung und/oder Steuergesetzen. Die Behandlung von gemischt genutzen PKW ist eine komplexe Materie. Ich habe auch keine Lust, dies hier weiter zu vertiefen und mich dabei auch noch aufziehen zu lassen. Ist halt ein wenig wie mit dem Rauchen oder der Klimaerwärmung: Die einen meinen, es sei unschädlich...

 

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Verschwende nicht deine Energie an Dingen, die du nicht ändern kannst! Sonst fehlt sie dir dort, wo du sie brauchst.

 

 


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Glücklicherweise muss ich mich nicht mit den mit Abstand ausführlichsten und schwierigsten Steurgesetzes dieser Welt beschäftigen, wobei ich davon täglich nicht sonderlich weit entfernt bin.

Aber ist schön das Du Dich dort gut auskennst, Fakt ist aber in meinem Umfeld, dass niemand der Selbstständig diese Fahrzeuge (u.a. S6, GL, M6) fahren würde, wenn er diese Privat anschaffen müsste - aus verständlichen Gründen. Und egal mit welchem § du jetzt kommst, dies ist die Realität.

Und on man dienstfahrten damit macht oder ob man sie nachweist sind ja auch wieder 2 verschiedene Sachen... :-D


3 Liter Hubraum oder 3 Liter Verbrauch

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An alle, denen ich hier ungute Gefühle bereitet habe, indem ich auf meine subjektive Sicht der ungerechten, unsozialen Unterschiede in der Besteuerung von Einkommen von anhängig Beschäftigten und Selbstständigen/Firmen (allein die Reform der Körperschaftssteuer...tztztz) und deren Abschreibungsmöglichkeiten dargelegt habe:

 

Es tut mir leid.

 

Ich "verkürze" meine Steuerlast nicht, mache mich auch sonst keinerlei anderer Steuerdelikte schuldig, zahle nach besten Wissen und Gewissen zu 100% legal meine Steuern!

 

Auch möchte ich darauf hinweisen, dass ich (noch) recht dicht bin ( ;-) ). Keiner muss sich genötigt fühlen, mich zu "Probetrainings" einzuladen. Völlig unnötig - so wichtig ist meine Sicht doch gar nicht... :-P

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@ Sgt_Pinback

 

Sehr gute Einstellung, Hut ab. :o

 

Und bitte nicht falsch verstehen, das "Probetraining" wäre sicher nicht so ausgefallen wie Du es Dir vorstelltst. ;-)

 

Du sprachst mich auf Kampfkünstler an und ich habe Dich dazu eingeladen an meiner Kunst teilzunehmen, auf das "zu kurz geraten" das Du mir unterstellst, wobei ich nicht mal weiß, was Du damit meinst, bin ich ja noch nicht mal eingegangen.

Lass Dir aber versichert sein, dass ich mit 1,81m und absoluter finanzieller Unabhängigkeit (wie peinlich, das sagen zu müssen ) sicher nicht zu "kurz" gekommen bin.

 

Du hättest mich im "beschaulichen BW" auf eine natürliche Art und Weise ohne Hintergedanken kennen gelernt.

 

Ich bin mir nahezu sicher, dass Du nach einem Abschlußessen mit mir in einem gepflegten Restaurant eine ganz andere Meinung von mir gehabt hättest, als Du sie jetzt hast.

 

Ich bin mir weiterhin sicher, dass Du das "Rechtsradikal" auch revidiert hättest.

 

Ich verabscheue Gewalt und gebe das auch so an meine Schüler weiter.

 

Denk mal dran

 

"DIE WÜRDE DES MENSCHEN IST

UNANTASTBAR" ;-)

 

Ich stehe auf der Opferseite, nicht auf der Täterseite, Du weißt worauf ich hinaus will, bezüglich des anderen Threads und scheue mich auch nicht das Wort Ausländer in den Mund zu nehmen, wenn die Gewalt von solchen ausgeht, getreu nach dem Grundsatz "wehret den Anfängen" der auch in diesem Bereich gilt.

 

Mach Dir mal bitte darüber Gedanken, wäre schön.

 

Trotz allem liebe Grüße nach Hamburg. :)

 

 

 

 

 

 

 

 

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Am 16.11.2008 um 11:28 Uhr hat Sam88 geschrieben:
(...)
Fakt ist aber in meinem Umfeld, dass niemand der Selbstständig diese Fahrzeuge (u.a. S6, GL, M6) fahren würde, wenn er diese Privat anschaffen müsste - aus verständlichen Gründen. Und egal mit welchem § du jetzt kommst, dies ist die Realität.
(...)

 

Ich gehe, bei dem was ich hier schreibe, ausschließlich von steuerehrlichen Bürgern aus. Ansonsten würde man Ä mit B vergleichen. Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: Dein "selbstständiges Umfeld" setzt deshalb luxuriöse Fahrzeuge von der Steuer ab, weil "es" entweder neben den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb/Praxis mit diesen Fahrzeugen noch Dienstreisen unternimmt, oder aber Privatfahrten als selbige "deklariert". Weiteres dazu siehe unten.

 

Quote:
Und on man dienstfahrten damit macht oder ob man sie nachweist sind ja auch wieder 2 verschiedene Sachen... :-D

 

Wobei wir wieder beim bereits Gesagten wären: Die "Möglichkeiten" bieten sich einem Steuerpflichtigen, der sein Einkommen weit überwiegend nicht selbst mit dem Fiskus, sondern per Quellensteuer (und die Lohnsteuer zählt nun mal hierzu!!) abrechnet, eben in wesentlich geringerem Umfang. ;-)

 

Ich habe angesichts häufig anzutreffender "rechtsmissbräuchlicher Gestaltungen" durchaus Verständnis dafür, dass eine Meinung, wie sie auch hier im Thread größtenteils vertreten wird, sich bei den vermeintlich Diskriminierten im Steuervolk auf breiter Ebene verfestigt. Und ich habe lediglich versucht darzustellen, welches die wahren Hintergründe zu diesem ersten Eindruck sind, der sich einem Außenstehenden immer dann besonders aufdrängt, wenn selbst Kleinstunternehmer luxuriöse PKW (angeblich) steuerlich geltend machen.

 

Dass Arbeitnehmer diesbezüglich im Einkommensteuergesetz gegenüber anderen Steuerpflichtigen benachteiligt sind, ist einerseits definitiv unzutreffend. Dass andererseits jedoch gewisse Kontrolldefizite existieren, ist allerdings ebenso ein Faktum. Versuchen kann man als Selbstständiger halt eben erst einmal alles. Ob "Fehlversuche" Konsequenzen haben, richtet sich aber letztlich nach der Personalstärke im Finanzamt und nicht nach den Steuergesetzen!

 

Solche "Versuche" bleiben dem lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmer durch die Quellenbesteuerung hingegen weitestgehend verwehrt. Aber die Kontrollen, gerade in diesem Bereich, werden bei "Erklärungszahlern" seit Jahren intensiviert, und auch die Möglichkeiten bei der beruflichen/betrieblichen Kfz-Nutzung werden seitens des Gesetzgebers schon seit 1996 sukzessive immer weiter supprimiert bzw. die Voraussetzungen verschärft.

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von smartling am 16.11.2008 um 19:51 Uhr ]


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@smartling: Theoretisch mag der Inhalt deines Sermons ja korrekt sein, in der Praxis sieht das jedoch völlig anders aus: Meiner Meinung nach sind auch bei 100% gesetzestreuer Steuermoral bei einem Unternehmer ganz andere Freiheiten und Gestaltungsmöglichkeiten vorhanden sind, als bei einem ebenfalls gesetzestreuen Arbeitnehmer, der monatlich über den permanenten EK-Steuerausgleich des Arbeitgebers auf seiner Lohnabrechnung informiert wird. Gestalten kann der Arbeitnehmer so gut wie nix - und wenn, dann wird ihm bei Kurzstrecke auch noch das Kilometergeld in Frage gestellt. Der Grundsatz der Gleichheit vor dem Fiskus, den du hier anführst wird in der täglichen Praxis ad absurdum geführt. Von Großunternehmen und deren "Sonderrechte" was Steuerzahlungen angeht will ich gar nicht erst anfangen. Meineserachtens ist die Steuergesetzgebung hier in der BRD ein Mittel zum Zweck, den status-quo zu erhalten und auszubauen: Wer hat, dem wird gegeben. Die Mehrheit zahlt.

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Am 16.11.2008 um 19:46 Uhr hat smartling geschrieben:
Quote:


Am 16.11.2008 um 11:28 Uhr hat Sam88 geschrieben:

(...)

Fakt ist aber in meinem Umfeld, dass niemand der Selbstständig diese Fahrzeuge (u.a. S6, GL, M6) fahren würde, wenn er diese Privat anschaffen müsste - aus verständlichen Gründen. Und egal mit welchem § du jetzt kommst, dies ist die Realität.

(...)


 

 

 

Ich gehe, bei dem was ich hier schreibe, ausschließlich von steuerehrlichen Bürgern aus. Ansonsten würde man Ä mit B vergleichen. Um es nochmals auf den Punkt zu bringen: Dein "selbstständiges Umfeld" setzt deshalb luxuriöse Fahrzeuge von der Steuer ab, weil "es" entweder neben den Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb/Praxis mit diesen Fahrzeugen noch Dienstreisen unternimmt, oder aber Privatfahrten als selbige "deklariert". Weiteres dazu siehe unten.

 

 

 

Quote:
Und on man dienstfahrten damit macht oder ob man sie nachweist sind ja auch wieder 2 verschiedene Sachen... :-D

 

 

 

Wobei wir wieder beim bereits Gesagten wären: Die "Möglichkeiten" bieten sich einem Steuerpflichtigen, der sein Einkommen weit überwiegend nicht selbst mit dem Fiskus, sondern per Quellensteuer (und die Lohnsteuer zählt nun mal hierzu!!) abrechnet, eben in wesentlich geringerem Umfang. ;-)

 

 

 

Ich habe angesichts häufig anzutreffender "rechtsmissbräuchlicher Gestaltungen" durchaus Verständnis dafür, dass eine Meinung, wie sie auch hier im Thread größtenteils vertreten wird, sich bei den vermeintlich Diskriminierten im Steuervolk auf breiter Ebene verfestigt. Und ich habe lediglich versucht darzustellen, welches die wahren Hintergründe zu diesem ersten Eindruck sind, der sich einem Außenstehenden immer dann besonders aufdrängt, wenn selbst Kleinstunternehmer luxuriöse PKW (angeblich) steuerlich geltend machen.

 

 

 

Dass Arbeitnehmer diesbezüglich im Einkommensteuergesetz gegenüber anderen Steuerpflichtigen benachteiligt sind, ist einerseits definitiv unzutreffend. Dass andererseits jedoch gewisse Kontrolldefizite existieren, ist allerdings ebenso ein Faktum. Versuchen kann man als Selbstständiger halt eben erst einmal alles. Ob "Fehlversuche" Konsequenzen haben, richtet sich aber letztlich nach der Personalstärke im Finanzamt und nicht nach den Steuergesetzen!


 

Vollkommen klar, verstehe die Theorie und stimme Dir auch zu, die Praxis sieht aber wirklich "etwas" anders aus..

Und nur zum Klarstellen: Es besteht kein Neid und ich verstehe jeden, der diese Möglichkeiten nutzt (macht ja auch jeder ALG2 Empfänger). Wenn dann müsste sich an anderer Stelle etwas ändern.


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Dass Theorie und Praxis oft auseinanderliegen ist ja nichts Neues. Das Kontrolldefizit "zugunsten" der Arbeitnehmer liegt dafür mehr im Bereich der "Nebenbeschäftigungen", "Nachbarschaftshilfe" usw... ;-) Oder schon mal im Arbeitnehmer-Bekanntenkreis gehört, dass dort irgendwo ein Außenprüfer erschienen ist, eine Geldverkehrsrechnung vorgenommen wurde oder eine unangemeldete Steuernachschau stattgefunden hat?

 

Wie gesagt, man kann durch die Art der Besteuerung zunächst einmal "alles versuchen", und wenn nur 10 % der "grenzwertigen Versuche" unentdeckt bleiben, so ergibt sich bereits ein Vorteil gegenüber dem Lohnsteuerpflichtigen, dem diese Variante nicht zur Verfügung steht.

 

Selbst wenn man einen "Gestaltungs-Vorteil" auf Unternehmerseite annehmen würde:

Dem Unternehmer/Freiberufler entsteht dafür andererseits aber auch ein nicht zu unterschätzender verwaltungstechnischer Mehraufwand, um seiner Steuerpflicht überhaupt erst nachkommen zu können, von der oft zusätzlich noch erforderlichen Beratung mal ganz abgesehen. Besonders krass zeigt sich dieses Missverhältnis bekanntlich bei kleinen und kleinsten Betrieben.

 

Und Fakt ist doch wohl auch: Ein Arbeitnehmer wird meist gar nicht wirklich ein Auto brauchen, um seine nichtselbstständigen Einkünfte zu erzielen. Er könnte bspw. per Fahrgemeinschaft, Fahrrad oder mit dem ÖPNV zur Arbeit kommen. Ein Unternehmen, eine Praxis oder ein Architekturbüro ohne PKW zu führen, wird da hingegen schon erheblich schwieriger, wenn nicht unmöglich.

 

Und vielleicht ist das noch nicht überall angekommen, aber ein Unternehmer mit einem gemischt genutzten PKW besteuert die private (Mit-)Nutzung ("Eigenverbrauch") und die sog. "unentgeltliche Wertabgabe" (Ausgleich für Substanzverbrauch/"Wertverlust"). Und gerade beim Weg zwischen Wohnung und Betrieb/Praxis/Büro wird ist dieses Verfahren zum Teil recht aufwändig. Doch im Ergebnis fällt die Korrektur stets so aus, dass der Unternehmer für diese Strecke auch nur 30 ct pro Entfernungskilometer in Ansatz bringt, auch wenn er auf sonstigen betrieblichen Fahrten (Dienstreisen etc.) rechnerisch vielleicht 2,00 Euro pro gefahrenem Km ansetzen kann. Dieser Ausgleich, aber auch der Ansatz per se, entfällt naturgemäß, wenn Wohnung und Betrieb/Praxis/Büro sich auf demselben Grundstück befinden. Das ist aber auch bei einem AN nicht anders, der auf dem Betriebsgelände wohnt oder per pedes zum Betrieb in der Nachbarschaft humpelt.

 

 


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