Moin, sehr geehrte Forengemeinde !
Fragen an die "Wissenden":
Nach meinem bescheidenen Wissenstand besteht
-eine Pflicht zum Vorhandensein des "ESP" bei Erstzulassungsdatum ab dem 01.11.2014
-eine Pflicht zum Vorhandensein des "ABS" bei Erstzulassungsdatum ab dem 01.04.2004.
Falls das Fahrzeug jeweils VOR diesen jeweiligen "Pflicht"-Ausrüstungs-Zeitpunkten erst-zugelassen wurde und (trotzdem) eine solche (nicht-verpflichtende Zusatz-) Ausstattung hat(te), besteht dann die Möglichkeit des Ausbauens, selbstverständlich mit Änderungsbegutachtung durch einen SV einer anerkannten Prüforganisation (z.B. TÜV, Dekra u.v.a.m.) und Eintrag in die Papiere.
(Und Abschalten könnte man es doch ohnehin durch Entfernen der Sicherung(en) oder nicht ?)
(Ich meine, solches mal sinngemäß bei "neu-modischen" Motorrädern einer gewissen deutschen Marke gelesen zu haben, da der renommierte Hersteller leider keine essentiellen Ersatzteile für das System mehr liefert (und diese auch nicht mehr neu nachfertigen möchte.....).
mit freundlichen Grüßen verbleibt
hedwig
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