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Zebrich

Mittelarmlehne für SmartforTwo?

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so noch ne frage hehe kan man sich dann noch anschnallen wen das ding dran ist?

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für mich geht es,

Beifahrer haben es da schon nicht so gut,

aber die Teile lassen sich ja hoch klappen.

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Smarter Gruß. Michi

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Der jetzt nur noch den Top Motor vom smartprofi verbaut.

Wenn du kritisiert wirst, dann musst du irgendetwas richtig machen. Denn man greift nur denjenigen an, der den Ball hat.

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komisches teil

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Wenn's was zum Schrauben gibt ist der Jens ned zu Bremsen keine Angst.

Und wenn du den Gurt nicht mehr zwischen dir und der Lehne durchkriegst zieh ihn ausen rum :lol:

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gruß Utzle :D:D

 

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gruß Utzle :-D:-D

 

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Quote:

Am 14.02.2006 um 17:01 Uhr hat Zebrich geschrieben:
... Gibts da irgendwelche Erfahrungswerte wie man sie anbringt wo sie am wenigsten stört?



Kommt man mit der Lehne wirklich um so viel schlechter an Gangschaltung und Zündschlüssel, Handbremse leuchtet mir ja ein ... :roll:

 

Also, nach anfänglichen Zweifeln habe ich auch so eine - ok, nennen wir sie Mr.Dot-Com-Lehne - angebracht. Das ist nun sicher gut ein Jahr her.

 

Befestigt am Fahersitz. Hält bombenfest.

 

Die (auch von mir befürchteten) Einschränkungen in Bezug auf Schaltung, Zündschlüssel und Handbremse kann ich nur bedingt bestätigen. Schaltung- und Zündschlüsselbedienung sind m.E. kaum beeinträchtigt, zumindest empfinde ich die Lehne hier nicht wirklich als hinderlich. Handbremse läßt sich naturgemäß ein wenig schlechter bedienen, es geht aber auch, sogar ohne vorher die Lehne hochklappen zu müssen. Was definitiv ein wenig pfriemeliger - weil enger - ist, ist das Anschnallen für den Beifahrer, aber wie gesagt, es ist ein wenig pfriemeliger, mehr nicht. Alles in allem würde ich so eine Lehne jederzeit wieder anbringen.

 

Gruß,

KPK 8-)

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so die Armlehne ist da und die ist echt nicht stabiel das muss man auf jeden fall stärken mal gucken was jens da macht er tricks da was hin. er kommt mich ja am Montag besuchen dann zeig ich ihn die mal ;-)

 

 


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hab mir seinerzeit auch diese Armlehne bei Ebay für 51€uronen zugelegt. Erste Armlehne war noch nicht eingebaut und schon gebrochen, zweite Armllehen war gerade eingebaut und da machte es knack und sie war auch gebrochen.

 

hab mir nun ein gfk-reparaturset gekauft und dieses labile heckunterteil der armlehne mit 2 lagen gfk verstärkt und siehe da, die armlehne ist wesentlich stabiler...

 

so läßt es sich wieder bequem smartfahren... :)

 

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In diesem Sinne....

 

Einen freundlichen Gruss aus Köln

Manfred

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von manoku am 23.02.2006 um 21:40 Uhr ]


In diesem Sinne...

 

Gruß

Manfred

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollsndig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitete Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein!  
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