Was weiterhin erlaubt bleibt
Privater Individualverkehr: Normale Urlaubs-, Freizeit- und touristische Fahrten auf eigene Faust.
Unorganisierte Gruppen: Spontane Fahrten im kleinen, privaten Freundeskreis ohne offiziellen Veranstalter, Zeitplan oder geführten Event-Charakter.
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