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Rollerfahrer

Smart zum Schrotti

Empfohlene Beiträge

Moin, 

wie sieht es aus , wenn der Fortwo irgendwann seinen letzten Weg antreten muß?

bekommt man noch Geld dafür oder muß man eine Entsorgungsgebühr zahlen?

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wenn du die möglichkeit und Lust hast Teile auszubauen dann würde ich das in Teilen verkaufen und die Karosse dann zum Verwerter wenn die keiner will


andreasma

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Ja , da hatte ich auch dran gedacht , aber vermutlich hökert man dann mit bestimmten Teilen monatelang rum.

Braucht man eigentlich einen Verwertungsnachweis oder könnte ich das Auto quasi auch selber verwerten? 

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Biete ihn doch hier zum Verschenken an, dann müsstest Du zumindest nix mehr dafür bezahlen. 😉

Wäre nicht der erste Smart, der hier über das Forum verschenkt wird! 🙂

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Vorübergehende Abmeldung . Vermute das dann keiner danach kräht wenn der nicht im öffentlichen Bereich steht

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Bloß nicht endgültig, dann zieht der/ein Interessent  ggf. zurück, weil  m.E. dann bei Wiederzulassung eine Vollabnahme nötig ist.

 


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Moin, sehr geehrter Rollerfahrer, sehr geehrte Forengemeinde !

 

Ich wäre da vorsichtig und gebe mal zu bedenken auf die Bemerkungen:

vor 20 Minuten schrieb Rollerfahrer:

Braucht man eigentlich einen Verwertungsnachweis oder könnte ich das Auto quasi auch selber verwerten?

Und:

vor 11 Minuten schrieb Rollerfahrer:

Ja , vorübergehend ist vermutlich besser , bei endgültig fragen DIE vielleicht. 

 

Nach meinen laienhaften rechtlichen Kenntnissen Bedarf es zum Umgang/Verwertung mit Abfall/Schrott bei uns im Land schon seit längerer Zeit einer behördlichen Erlaubnis bzw. Lizensierung (vermutlich mit entsprechenden Auflagen, wohl hauptsächlich dem Umweltschutz geschuldet, aber auch steuerrechtliche Aspekte könnten eine Rolle spielen...).

 

Zuwiderhandlungen sind wohl keine Ordnungswidrigkeit, sondern Straftaten nach dem Umweltrecht (mindestens).

 

In der Oldtimer-Literatur wird empfohlen, diesbezüglich Vokabeln wie "Schrott", "Endverwertung", Teilegewinnung" zu vermeiden.

Auch wird empfohlen, auch alten Fahrzeugen IMMER einen gewissen Wert beizumessen, um eben den Eindruck des "Abfalles" zu vermeiden...(z.B. auch auf Privatgrund abdecken, wenn es im Freien steht und ggf. ein Preisschild mit nennenswertem Betrag dranzuhängen, wenn Fz. länger nicht zugelassen ist).

 

Und einen "Verwertungs-Nachweis" bzw. eine Erklärung über den Verbleib eines nicht wieder zur Zulassung gelangten Altfahrzeuges könnte die "Obrigkeit" schon lange verlangen.....(wird wohl derzeit nicht gefordert).

 

(Bei einem anerkannten Fahrzeug wie z.B. einem alten Porsche 911 (o.ä.m.) dürfte dies (der Wert als solcher) kein Problem sein, aber bei sonstigen alten Fahrzeugen (wie z.B. ein alter Smart 450)... schon.

 

Neben der oben schon genannten hier schon lange gültigen Altauto-Verordnung in unserem Land ist wohl auf der EU-Ebene ähnliches "in Vorbereitung":

Wenn das mal gültig würde, dürften "wertlose" Fahrzeuge nicht mehr digital gehandelt werden (z.B. auf den üblichen Portalen wie z.B. "Ibäh", mobile u.ä.m.). Und einen Wert hätten alte Fahrzeuge nur mit einer gültigen HU-Untersuchung (Plakette, Bericht) bzw. einem sonstigen Gutachten eines anerkannten Sachverständigen..... 

 

mit freundlichen Grüßen verbleibt

 

hedwig

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vor 2 Stunden schrieb Rollerfahrer:

Moin, 

wie sieht es aus , wenn der Fortwo irgendwann seinen letzten Weg antreten muß?

bekommt man noch Geld dafür oder muß man eine Entsorgungsgebühr zahlen?

Warum fragst nicht beim Verwerter nach?


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

signatur.jpg

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Ich habe mich etwas informiert. Also der Hersteller muß gemäß Altautoverordnung das Auto kostenfrei

zurücknehmen , allerdings muß es dazu noch komplett sein.

Wenn man wesentliche Teile ausbaut , kann er die rücknahme verweigern.

Dann gibt es noch die Seite GESA , wo man den nächstgelegenen zertifizierten Entsorger erfahren kann.

Achso - zur endgültigen Abmeldung muß man einen Verwertungsnachweis vorlegen , sonst geht das garnicht.

bearbeitet von Rollerfahrer

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vor 42 Minuten schrieb Rollerfahrer:

Achso - zur endgültigen Abmeldung muß man einen Verwertungsnachweis vorlegen , sonst geht das garnicht.

 

Dann bleibt er eben bis zum St. Nimmerleinstag vorübergehend still gelegt! 😉

Wenn die Karteileichen haben wollen, sollen sie sie bekommen! 

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 2 Stunden schrieb Thinkabell:

Vorübergehende Abmeldung . Vermute das dann keiner danach kräht wenn der nicht im öffentlichen Bereich steht

 

Jepp. Und wenn nach 5 Jahren das Amt doch mal nachfragt, einen Kaufvertrag mit einme Käufer aus Aserbaidschan und unleserlicher Unterschrift vorlegen und sagen der hat ihn  mitgenommen, verläuft sich verlässlich im Sande. Hab ich von einem Freund gehört.

bearbeitet von dieselbub

Alles wird gut!

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Alternativ ohne Kennzeichen am Straßenrand parken. Ist zwar klar, daß man es zu Dir zurückverfolgen kann, aber bis die Zuständigkeiten geklärt sind, ist der Smart zu Staub zerfallen. Genügend solche Fälle bereichern grad unsre Straßenränder und Industriegebiete hier und werden genüßlich in der Lokalzeitung breitgetreten. Ist unfaßbar, was da NICHT geht, um selbst vollgemüllte Schrottkisten wegzuschaffen, einer stand mehrere Jahre(!) auf einem P&R Parkplatz in Asperg.


Alles wird gut!

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vor 2 Stunden schrieb dieselbub:

Alternativ ohne Kennzeichen am Straßenrand parken. Ist zwar klar, daß man es zu Dir zurückverfolgen kann, aber bis die Zuständigkeiten geklärt sind, ist der Smart zu Staub zerfallen. 

 

Vooorsichtig. Das kann auch schnell gehen wenn das Ordnungsamt mal nicht schläft. Der Wagen wird dann zum Verwerter, bzw. Hof vom Abschlepper gebracht. Mittels FIN wirst du ermittelt und dann kommen die Rechnungen....

 

Verkauf für 1 Euro als Bastlerfahrzeug, defekt, nicht betriebsbereit, Teileträger, etc. gut formuliert, (dann bist du ggü. dem Käufer safe)   erscheint mir am sichersten. Nach dir die Sintflut. 

 


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