Fabuleux Geschrieben am 10. August Hallo zusammen Suche einen Fahrradträger für meinen Smart 451, Baujahr 2012. Würde gerne erfahren wer einen Fahrradträger auf dem Smart 451 hat und wie die Erfahrungen damit sind? Bin auf der Suche nach einem Fahrradträger. Da ich ein e-Bike habe, sollte die Belastung bis 40kg möglich sein. Mir sind speziell die Paulchen Träger aufgefallen da diese bis 40 kg beladen werden können. Vielleicht hat jemand damit Erfahrungen? Kennst sich jemand auch mit der Regelung in der Schweiz aus, oder hat einen Veloträger in der Schweiz auf dem Smart 451 montiert? Grüsse Fabuleux Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
muc81547 Geschrieben am 12. August Servus Fabuleux, ich benutze die Paulchen Träger schon ziemlich lange. Hatte diese schon am Mitsubishi Bus und auch an meinem ersten Smart 42 / Br 450 montiert. Seit 2014 auch an meinem 451. Musste nur für jedes Fahrzeug den Grundträger neu kaufen, die Fahrradbügel ( damals gab's noch keine Schienen) sind immer noch die gleichen. (Diese fangen an zu rosten) Träger ist stabil und eigentlich mit bisschen Pflege unzerstörbar. Montage an den Smart etwas aufwendiger, aber hält bombenfest. Fahre das Teil ohne Lichtleiste, mit einem Bike geht's, ohne die Rücklichter abzudecken. Hab auch keine Fahrradbügel/halter, Bike ist nur mit Zurrgurten und Gummispanner befestigt. (Wobei das Lenkerende immer an die Heckscheibe kommt. ) Da ich mit Smart auch ohne Bike aber mit Träger in Urlaub fahre, dient dieser, mit einer Kunststoff Platte versehen, als zusätzliche Ladefläche z.B.für grossen Packsack. aber Achtung, Nummernschild nicht verdecken ! ( gilt auch fürs Bike ) Du kannst für den Träger ziemlich viel Zeugs selber bauen und befestigen. Da ich ein Fatbike fahre mit ca 100 mm breiten Reifen, ließ ich mir ein U-förmiges Alublech (Schiene) biegen und hab dieses auf dem Grundträger befestigt. Grüße aus München Peter Bild ist noch mit den eigentlichen Schienen Red Edition seit 8/2014 ca 76000km Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am 12. August (bearbeitet) vor 47 Minuten schrieb muc81547: Fahre das Teil ohne Lichtleiste, mit einem Bike geht's, ohne die Rücklichter abzudecken. So wie auf dem Foto zu sehen würde ich dich als Polizist aber nicht fahren lassen. Die Rücklichter sind viel zu stark abgedeckt. Felgen, Rahmen, Speichen sind im Weg. Paulchen weist auch ausdrücklich darauf hin, daß das so ohne Lichtleiste nicht zulässig ist. Das Kennzeichen ist auch verdeckt. Also ganz klar so nicht zulässig. bearbeitet 12. August von Funman 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am 12. August Wenn ich dies Photo sehe, stellt sich die Frage wie weit darf Ladung denn seitlich über die Kontur herausragen...? Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Rollerfahrer Geschrieben am 12. August Ich habe selber zu meiner frage recherchiert und konnte eine maximale Breite von 2,55 m finden. Damit ist das abgebildete Fat-Bike voll legal - jedenfalls bezüglich der Breite. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
muc81547 Geschrieben am 12. August ........so isses ! Faty ist ca 190 cm lang, auch das neue und farblich passts auch.🙂 Red Edition seit 8/2014 ca 76000km Peter Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am 12. August (bearbeitet) Die Abdeckung des Kennzeichens und der Rückleuchten ist auf jeden Fall nicht legal! 🙄 Da ist es relativ irrelevant, daß die Farbe passt! 😉 bearbeitet 12. August von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartyyy Geschrieben am Donnerstag um 15:11 (bearbeitet) Auch die max. zulässige Breite ist irrelevant, wenn das Bike wie hier, auf beiden seiten über die Konturen der Breite des Smarts, hinausragt ! Also auf jeden Fall: Erlöschen der BE, Anzeige, Bußgeld und Punkte.... Evtl. wäre eine Befestigung "hochkant" mit Lichtleiste möglich, so wie etwa bei den Surfbretthaltern ? bearbeitet Donnerstag um 15:17 von Smartyyy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Donnerstag um 15:26 (bearbeitet) vor 40 Minuten schrieb Smartyyy: Auch die max. zulässige Breite ist irrelevant, wenn das Bike wie hier, auf beiden seiten über die Konturen der Breite des Smarts, hinausragt ! Also auf jeden Fall: Erlöschen der BE, Anzeige, Bußgeld und Punkte.... Das ist mal wieder Nonsens, denn sonst wäre beim Smart nie ein originaler Fahrradträger zulässig gewesen. Dann wäre der Transport eines normalen Fahrrades beim Smart überhaupt nicht möglich! Es gab aber bereits am 450er einen zugelassenen Radträger , s. Bild unten Der hat allerdings im Originalzustand weder Kennzeichen noch Rückleuchten abgedeckt! 😉 bearbeitet Donnerstag um 15:52 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Donnerstag um 15:41 Oder meinst Du, die von Smart hätten den Träger nur für so was konstruiert? 🙄 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartyyy Geschrieben am Donnerstag um 15:55 (bearbeitet) Es handelt sich oben um überbreite Ladung, die insbesondere nachts, nur mit zusätzlichen Positionsleuchten nach vorn und hinten, zulässig ist und Tags mindestens mit rot-weißen Baken. Der o.g. Träger mag ja zulässig sein, sofern die Ladung eben entsprechend angebracht ist. Zur Not halt hochkant oder eben normal, aber mit Lichtleiste, evtl. mit integrierten Positionsleuchten. bearbeitet Donnerstag um 16:00 von Smartyyy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Donnerstag um 16:42 (bearbeitet) Grundsätzlich darf die Ladung seitlich nicht über die Fahrzeugbegrenzung hinausragen, aber ein begrenzter Überstand ist unter bestimmten Bedingungen zulässig und muss dann gekennzeichnet werden. Ist die Ladung seitlich mehr als 40 cm über die Fahrzeugleuchten hinausragend, muss sie bei schlechten Sichtverhältnissen oder Dunkelheit gekennzeichnet werden. Wie man unschwer erkennen kann, also zumindest für logisch denkende Forenteilnehmer, handelt es sich dabei nicht um einen Text von mir, sondern einen Auszug aus der StVO! 😉 Und nun? bearbeitet Donnerstag um 17:32 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartyyy Geschrieben am Donnerstag um 23:02 (bearbeitet) Ja und ? Ist doch bekannt. Wie man sieht, ragt das Rad auf dem Foto oben, eindeutig mehr als 40 cm. über.... Aber auch wenn 40 cm erlaubt sind, stelle man sich mal vor, was da passieren kann. Also nachts, ein Smart mit 40 cm Überbreite begegnet einem Kradfaher, ebenfalls mit 40 cm Überbreite auf einer schmalen Lanstraße... Da kann es Tote geben ! bearbeitet Donnerstag um 23:10 von Smartyyy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
450-3 Geschrieben am Donnerstag um 23:39 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Freitag um 01:44 (bearbeitet) vor 2 Stunden schrieb Smartyyy: Wie man sieht, ragt das Rad auf dem Foto oben, eindeutig mehr als 40 cm. über.... Am 12.8.2025 um 23:57 schrieb muc81547: Faty ist ca 190 cm lang, auch das neue und farblich passts auch.🙂 Schreib doch nicht immer solch einen unqualifizierten Müll! 🙄 Der Smart 451 hat eine Breite von 1550mm und wenn das Rad eine Länge von 1900 mm hat, dann sind das auf jeder Seite ca. 20 cm Überstand. Das ist gerade mal die Hälfte des Zulässigen! Da täuscht wohl die Perspektive auf dem Bild etwas. Allerdings muss man bei Fahrten ins Ausland die jeweiligen Bestimmungen des Landes berücksichtigen. Die können durchaus von den deutschen Regeln abweichen! Wie schon geschrieben ist allerdings die Abdeckung des Kennzeichens und der Rückleuchten das Kriterium, was die Legalität in Zweifel zieht, deshalb haben die Radträger des 451 in der Regel eine Kennzeichenhalterung und eigene Rücklichteinheiten, siehe z.B. diese Seite! bearbeitet Freitag um 01:50 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
hedwig Geschrieben am Freitag um 06:41 Moin, sehr geehrter Ahnungslos, sehr geehrte Forengemeinde ! Zur "Erkenntnisgewinnung": Auf die Bemerkung: vor 4 Stunden schrieb Ahnungslos: Der Smart 451 hat eine Breite von 1550mm Laut KI im Netz hat der Smart der Baureihe 451 mit Spiegeln eine Breite von ca. 1893 mm. Laut KI im Netz hat der Smart der Baureihe 450 mit Spiegeln eine Breite von ca. 1730 mm. Den/die 450er hier habe ich nachgemessen/"gepeilt" (mit Spiegeln) und komme auf ca. 1680 mm. (Peilung vorgenommen mit "Gliedermaßstab Holz" / "Zollstock"). Ein Smart 451 (oder ein Fahrrad ("Fatbike") mit derartigen Rädern/Größe) stehen hier zum Nachmessen z.Zt. nicht zur Verfügung. "Meinungsmäßig" bin ich daher eher beim ahnungslosen..... mit freundlichen Grüßen verbleibt hedwig Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Freitag um 07:21 vor 36 Minuten schrieb hedwig: Laut KI im Netz hat der Smart der Baureihe 451 mit Spiegeln eine Breite von ca. 1893 mm. Laut KI im Netz hat der Smart der Baureihe 450 mit Spiegeln eine Breite von ca. 1730 mm. Das mag ja schon alles richtig sein, was Du schreibst, aber wie Du oben in der Formulierung aus der StV0 erkennen kannst, ist hierbei nicht die Außenkante des Spiegels relevant, sondern die Leuchten des Fahrzeugs. Die sind in diesem Fall das Kriterium für die Bewertung! 🙂 Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
450-3 Geschrieben am Freitag um 07:21 Am 10.8.2025 um 20:19 schrieb Fabuleux: Kennst sich jemand auch mit der Regelung in der Schweiz aus, oder hat einen Veloträger in der Schweiz auf dem Smart 451 montiert? Ich glaube der TE interessiert sich weder für unsere deutsche StVO noch den halluzinierten Bullshit von unserem Forentroll (bitte nicht füttern!). vor 21 Minuten schrieb hedwig: Laut KI *Seufz* Ein LLM ist keine Suchmaschine! Alles was die Dinger an angeblichen Informationen ausspucken, muss grundsätzlich durch einen Faktencheck, sonst steht bald das ganze Internet voller KI-Müll. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Freitag um 07:25 (bearbeitet) vor 35 Minuten schrieb 450-3: Ich glaube der TE interessiert sich weder für unsere deutsche StVO noch den halluzinierten Bullshit von unserem Forentroll (bitte nicht füttern!). Upps, da haste natürlich vollkommen recht, das habe ich bei meinen Ausführungen nicht berücksichtigt, sorry! 😧 Hatte lediglich drauf hingewiesen, daß in anderen Ländern evtl. andere Bestimmungen gelten. vor 6 Stunden schrieb Ahnungslos: Allerdings muss man bei Fahrten ins Ausland die jeweiligen Bestimmungen des Landes berücksichtigen. Die können durchaus von den deutschen Regeln abweichen! Wobei es ja aber auch kein Ding der Unmöglichkeit sein sollte, dies für die jeweilige Destination zu ermitteln! 😉 Auf dieser Seite ist es ganz übersichtlich dokumentiert. 🙂 Zur Länderübersicht bitte runter scrollen! Klick mich! Wie schon mehrfach geschrieben wäre für mich die teilweise Abdeckung der Rückleuchten und des Kennzeichens das Kriterium, um mir bei Verkehrskontrollen Sorgen zu machen, wenn ich so rum fahren würde wie oben abgebildet! Gerade in der Schweiz mit der engagierten Executive und ihren empfindlichen Geldbußen würde ich da eher mal mit dem schlimmsten rechnen! 😧 Auch wenn es bei einem Sheriff noch toleriert wird, ist noch lange nicht gesagt, daß der nächste nicht mit einer geharnischten Forderung um die Ecke kommt! Deshalb steht bei den Bestimmungen für die Schweiz ja auch explizit dabei: Die Rücklichter und das Nummernschild muss sichtbar bleiben ⚠️ Ich gehe mal davon aus, daß hier auch eine partielle Abdeckung durch das Rad nicht toleriert wird! Wobei mich bei dieser Beschreibung der Schweiz stört, daß der Bezugspunkt nicht genannt wird. Hier ist nur von 20 cm Überstand die Rede, nicht aber, was hier jetzt als Referenzpunkt am Fahrzeug angesehen wird, Stichwort Außenspiegel! 🥺 bearbeitet Freitag um 07:59 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Funman Geschrieben am Freitag um 11:37 vor 4 Stunden schrieb 450-3: Informationen Leider steht in der geposteten 3 Seiten Ansicht nirgendwo das hier relevante Maß, also die Außenkante der Rückleuchten. Man kann nur aus der Reifenbreite hinten abschätzen daß es ca. 150 cm sein werden. 705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Freitag um 11:51 (bearbeitet) vor 20 Minuten schrieb Funman: Leider steht in der geposteten 3 Seiten Ansicht nirgendwo das hier relevante Maß, also die Außenkante der Rückleuchten. Man kann nur aus der Reifenbreite hinten abschätzen daß es ca. 150 cm sein werden. Das wäre ja relativ einfach vom Besitzer mit dem Meterstab ermittelbar! Selbst dann würde es mit einem 190 cm langen bzw. in montierter Position breiten Rad noch hinhauen! Das relevantere Kriterium ist aber hier mit Sicherheit die Teilabdeckung des Kennzeichens und der Rückleuchten! Da würde ich mir mehr Gedanken machen als wegen des Breite! Denn ich kann mir nicht vorstellen, damit bei der Schweizer Rennleitung durchzukommen! Ich gehe mal davon aus, daß hier auf jeden Fall eine separate Kennzeichenhalterung und Rückleuchten erforderlich sind, wie das bei vielen Fahrradheckträgern in der Zwischenzeit Standard ist, so auch beim Serienträger für den 451er! 🙂 Beim 450er Smart war das auch nur deshalb zulässig, weil das Rad sehr hoch montiert war und deshalb Lichter und Kennzeichen nicht abgedeckt waren wie es auf dem von mit geposteten Bild zu sehen ist. Sonst hätte man damals schon separate Lichter und Kennzeichen gebraucht! bearbeitet Freitag um 12:00 von Ahnungslos Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Bischem Geschrieben am Freitag um 13:21 Habe E-Bike von Decathlon und Fahrradträger (1)für Anhängerkupplung hatte noch nie Probleme mit Polizei wegen der Breite . Polizeistation ist 100 M. Entfernt und fahre öfter vorbei bis jetzt noch keine Beschwerden. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Smartyyy Geschrieben am Freitag um 13:39 (bearbeitet) vor 19 Minuten schrieb Bischem: Habe E-Bike von Decathlon und Fahrradträger (1)für Anhängerkupplung hatte noch nie Probleme mit Polizei wegen der Breite . Polizeistation ist 100 M. Entfernt und fahre öfter vorbei bis jetzt noch keine Beschwerden. AHK für den Smart ? Dürfte wohl nahezu 4-stellig werden ? Aber nochmal zu meiner Überlegung, das Bike hochkant zu befestigen, dürfte dann wohl alle Eventualitäten in D als auch in der CH beseitigt haben, was die Breite der Ladung betrifft.... bearbeitet Freitag um 13:40 von Smartyyy Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Ahnungslos Geschrieben am Freitag um 14:30 vor 14 Stunden schrieb 450-3: Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen
Fabuleux Geschrieben am Sonntag um 23:07 Danke muc81547 für Deine Antwort. Das hat mir schon mal geholfen. Diesen Beitrag teilen Link zum Beitrag Auf anderen Seiten teilen