Ich schließe mich da mal @Smart911a an, weil ich es auch albern finde und nur in zwei fällen im Bereich der StVO legal ist.
a. Wenn Autofahrer sich oder andere gefährdet sehen
b. Wenn man außerhalb geschlossener Ortschaften überholen will (so auch § 5 Abs. 5 StVO).
Mehr dazu, Folge dem Link --->> (KLICK HIER)
Also möchte der TE, im Endeffekt, uns zu einer Ordnungswidrigkeit ermutigen.
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