Moin, sehr geehrte/r Alea, sehr geehrte Forengemeinde !
Auf die Bemerkung:
Ich gebe mal zu bedenken:
Pkw (hier bei uns im Land) ab Erstzulassung Ende 2014 (also auch das hier in Rede stehende Fahrzeug) müssen gem. Vorschriftenlage mit einem funktionierenden Reifendruck-Kontroll-System ausgestattet sein.
Das Fehlen oder ein Defekt eines solchen Systems ist ein ERHEBLICHER MANGEL im Sinne der TÜV-Vorschriften und führt zur Verweigerung der Zuteilung der Plakette.
Und die gaaanz genauen Prüfberechtigten prüfen das auch gaaanz genau.....
Sicherlich kann man das manipulieren und/oder weglassen....man sollte sich über die möglichen Folgen dann aber im Klaren sein.....
(Für die alt-hergebrachten Snap-in-Gummiventile gibt es mittlerweile Werkzeuge zum Wechsel derselben, ohne den Reifen von der Felge lösen zu müssen....und die Ventile selbst kosten deutlich unter 1 Euro das Stück, auch Markenwaren.....
Btw: Soweit mir bekannt wurde die zwingende Ausrüstungsvorschrift eingeführt, weil die Zahl der Ausfälle und Unfallschäden durch falschen Reifen-Innendruck ja angeblich ins Un-ermessliche stieg und diesbezüglich dann dringender Handlungsbedarf bestand...
Gibt es mittlerweile belastbare statistische Fakten, die einen entsprechenden Rückgang der Ausfälle und Schäden durch falschen Reifen-Innendruck belegen ? Mir ist da nichts bekannt.....
Allmählich scheinen ja die Kosten der Services "rund ums Rad" (Kontrolle, Waschen/Einlagerung, Montage, Ventile/Anlernen/Kalibrierung, Wuchten u.ä.m.) die Kosten der Bereifung selbst (zumindest bei zulässigen Low-Budget-Reifen) zu übersteigen...
Oder könnte diese Vorschrift (als zwingende Ausrüstung, der "geneigte Konsument" könnte sich das ja freiwillig antun wollen) dann mal weg ?
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt, daß Industrie und Handwerk daran wohl reichlich verdienen, natürlich auf Kosten der Verbraucher.....und der Staat kassiert anteilig Steuern.....
Im Sinne von:
Es klappt doch.....).
mit freundlichen Grüßen verbleibt augenzwinkernd
hedwig
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