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Zickenversteher

Rial Felgen Typ LE505-KBA Nummer 45281 und Typ LE605-KBA Nummer 45282

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Kann mich hier mal einer aufklären?

 

Die Rial Felgen Typ LE 505 und Typ LE 605 besitzen ( eingegossen ) die o.a. KBA Nummern.

 

Dazu gibt es eine ABE wo die entsprechenden KBA Nummern auch nochmal aufgeführt sind.

 

Dann auch noch ein Gutachten.

 

Muss man die Felgen jetzt abnehmen lassen, oder reicht es die ABE mitzuführen?

 


Kurven sind schön; geradeaus ist langweilig.

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Das ist ne gute Frage. Ich habe nur das Gutachten zu den ABEs da.

Habe den Satz aber von der Dekra eintragen lassen. Umsonst? :-?

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Quote:

Am 18.04.2019 um 21:30 Uhr hat Outliner geschrieben:
Umsonst? :-?

Auf jeden Fall nicht kostenlos! :lol:

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Wir haben die Ident Felgen auf dem 450.

Das Gutachten ist vom Tüv Pfalz.

Die Änderungsabnahme nach §19(3) StVZO ist von der Dekra. In der Zulassung muss es nicht sofort , sondern nur bei Fahrzeugummeldung mit eingetragen werden.

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Wenn Du nur das Gutachten hast müssen sie eingetragen werden, hast Du die ABE musst Du nur diese (ohne Eintagung) mitführen.

 

Einzig beim 451 müssen die Felgen, trotz ABE, eingetragen werden. Kostet 80€.

 

LG

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Am 28.4.2019 um 14:39 schrieb Thinkabell:

Wir haben die Ident Felgen auf dem 450.

 

Die Rial Le Mans Felgen des 450ers sind normalerweise nicht identisch, sondern unterscheiden sich von der Einpresstiefe vor allem an der Hinterachse ganz erheblich!

 

Die LE 605 an der Hinterachse des 450ers haben die ET 0, die ET beim 451 ist hinten ET 25.

Die LE 505 an der Vorderachse ist beim 450er die ET 27, die ET beim 451 ist vorne ET 24.

 

Beim 451 steht übrigens im Gegensatz zum Gutachten des 450ers nix in den Gutachten drin, daß die Felgen abgenommen werden müssen. Der Punkt A01 fehlt dort!

Von daher gehe ich davon aus, daß es wie bei anderen Leichtmetallrädern am 451 ausreicht, die Papiere im Fahrzeug mitzuführen und bei einer Kontrolle oder beim TÜV auf Verlangen vorzuzeigen!

Eine Eintragung ist dann nicht mehr erforderlich!

bearbeitet von Ahnungslos

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Da Ich die Felgen selber habe für meinen kleinen 450er CDI kann ich dazu folgendes sagen:

 

Wenn die Bereifung nicht von der originalen abweicht muß nichts eingetragen werden, nur die ABE muß im Fahrzeug sein.

Wenn man aber die Serienbereifung ändert wie ich es gemacht habe von 135er&175er auf 175er&195er muß es eingetragen werden.
 

edit:
Ist unter Punkt A02 aufgeführt.

bearbeitet von Beware

450er CDI EZ 2003 @65PS 226tkm - 2nd Generation (ohne DPF)

450er CDI EZ 2006 193tkm - 2nd Generation (mit DPF)

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Beim 450er ist auch der Punkt A01, der selbsterklärend sein sollte, Bestandteil des Gutachtens!

 

A01 Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen

 

Beim 451er ist das nicht erforderlich, weil bei dem wie schon geschrieben die 175/195 Kombination in den CoC Papieren steht.

Bei dem ist es ausreichend, die Gutachten mitzuführen.

 

Im Fahrzeugschein steht zwar auch nur 155/175 drin, auch beim Pulse, obwohl der ab Werk schon mit 175/195 ausgeliefert wird, aber dazu gibt es ja hier im Forum eindrucksvolle Beiträge. 😉

bearbeitet von Ahnungslos

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vor 1 Minute schrieb Ahnungslos:

Beim 451 ist das nicht erforderlich, weil bei dem wie schon geschrieben die 175/195 Kombination in den CoC Papieren steht.

Bei dem ist es ausreichend, die Gutachten mitzuführen.

 

Im Fahrzeugschein steht zwar auch nur 155/175 drin, auch beim Pulse, obwohl der ab Werk schon mit 175/195 ausgeliefert wird, aber dazu gibt es ja hier im Forum eindrucksvolle Beiträge. 😉

 

Ah okay, habe ja nur die ABE für den 450er liegen. 🤗


450er CDI EZ 2003 @65PS 226tkm - 2nd Generation (ohne DPF)

450er CDI EZ 2006 193tkm - 2nd Generation (mit DPF)

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vor 4 Stunden schrieb Ahnungslos:

Beim 451er ist das nicht erforderlich, weil bei dem wie schon geschrieben die 175/195 Kombination in den CoC Papieren steht.

Wie ist das bei den 450igern, die mit dieser Kombi ab Werk vom Band gelaufen sind?


705 Kilometer mit 19,43 Litern sind 2,75 Liter/100 Km.

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vor 4 Minuten schrieb Funman:

Wie ist das bei den 450igern, die mit dieser Kombi ab Werk vom Band gelaufen sind?

 

Ohne meinen Alltours sage ich nix mehr!  😉

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    • Moin, sehr geehrter Smart451mhd, sehr geehrter Normanharz, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:   Nachdem, was ich so gelesen habe, hat @Normanharz Recht. Ursprünglich wurden die Fahrzeuge mit Glysantin G48 werksmäßig ausgeliefert (so auch hier 2 Stück 450er cdi). Das Produkt scheint aus Gründen des Umweltschutzes nicht mehr in für den Endverbraucher gebräuchlichen Gebinden verkauft zu werden (sondern nur in 20 Litern aufwärts, die ein Endverbraucher mit nur einem oder wenigen Fahrzeugen nur selten braucht). Ersetzt wurde es offenbar durch bzw. Nachfolgeprodukt soll das Glysantin G40 sein. G48 und G40 sollen problemlos in jeder Mischung miteinander verträglich sein (das System müsste also bei Verwendung von G40 nicht gereinigt/gespült werden, wenn G48 drin wäre...).   Ich gebe aber mal grundsätzlich zu bedenken, daß man schon wissen sollte, WAS (welches Kühlmittel) sich überhaupt derzeit im Kühlkreislauf des Fahrzeuges befindet, gerade bei "Gebrauchtfahrzeugen" weitgehend (in diesem Punkt) unbekannter Historie. Laut Beschreibungen im Netz sind längst nicht alle Kühlmittel miteinander mischbar. In ungünstigen Fällen können Komponenten des Kühlkreislaufes angegriffen (beschädigt) werden oder die Flüssigkeiten reagieren derart miteinander, daß sie verklumpen/gelieren und somit den Kühlkreislauf verstopfen und schwere Motorschäden verursachen können.   Falls der Kühlkreislauf nicht grundsätzlich gereinigt/gespült werden soll vor Neubefüllung mit einem dann geeigneten und bekannten Kühlmittel, empfehle ich, Versuche der Mischbarkeit der Kühlmittel außerhalb des Fahrzeuges mit entsprechender Erwärmung bis in den zu erwartenden Bereich (80 - 90 Grad Celsius). ACHTUNG: OHNE GEWÄHR (auf eigene Verantwortung) !!!   Weiterhin ist die Frostsicherheit des Kühlmittels hinsichtlich der zu erwartenden Einsatzbedingungen einzustellen (durch die Mischung) und zu messen (z.B. mit einem Aräometer für wenige Euro). Eine Überprüfung der Frostsicherheit wird ja ohnehin vor Beginn der kalten Jahreszeit empfohlen.....   Gutes  Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig
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