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Maxxxxx

Warum hat mein neuer eigentlich kein Tagfahrlicht?

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Hi,

 

ich habe im November ganz stolz meinen kleinen abgeholt, doch werde aus einer sache nicht Schlau.

 

Es ist ein neufahrzeug, doch nicht mit Tagfahrlicht ausgestattet.

Laut diversen Artikeln (z.b. diesem) ist es doch für Neufahrzeuge Pflicht.

 

Hat der Händler da nen kleinen Fehler gemacht?

 

Gruß

Max

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In der Verordnung geht es um Fahrzeuge, die seit 7. Februar 2011 neu auf den Markt kommen. Das heißt, die nächste Serie wird durchgängig welche haben. Für Modelle, die bereits vorher vertrieben wurden, gilt das nicht, da ist das noch aufpreispflichtig.

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 


Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

sf-sig.jpg

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Naja, aber dort steht ja drin, daß Fahrzeuge, die seit dem 07. Februar 2011 erstmals zugelassen worden sind, mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein müssen!

Wenn der TE seinen im November 2011 abgeholt hat, müsste er eigentlich schon da drunter fallen, denke ich mal!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 21.01.2012 um 14:06 Uhr ]

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Zitat aus dem Artikel:

Alle neuen Fahrzeugmodelle, die seit dem 7. Februar 2011 in der EU erstmals zugelassen werden, müssen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.

 

Ich vermute mal, er hat ein "Halden"-Fahrzeug gekauft, das produziert wurde, als die Regelung noch nicht bekannt war

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smartville_signatur_rw.jpg

 

 

 


smartville_signatur_rw.jpg

Smart 451.432 Pulse 62 kw+ (61 c.i.) Spritmonitor.de

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Quote:

Am 21.01.2012 um 14:05 Uhr hat Ahnungslos geschrieben:
Naja, aber dort steht ja drin, daß Fahrzeuge, die seit dem 07. Februar 2011 erstmals zugelassen worden sind, mit Tagfahrlicht ausgerüstet sein müssen!

Wenn der TE seinen im November 2011 abgeholt hat, müsste er eigentlich schon da drunter fallen, denke ich mal!

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ahnungslos am 21.01.2012 um 14:06 Uhr ]


 

So hatte ich das auch verstanden :/

Hab ihn mit 4km aufm Tacho rausgefahren...

 

Quote:

Am 21.01.2012 um 14:09 Uhr hat Smartville geschrieben:
Zitat aus dem Artikel:

Alle neuen Fahrzeugmodelle, die seit dem 7. Februar 2011 in der EU erstmals zugelassen werden, müssen serienmäßig mit Tagfahrleuchten ausgestattet sein.



Ich vermute mal, er hat ein "Halden"-Fahrzeug gekauft, das produziert wurde, als die Regelung noch nicht bekannt war

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smartville_signatur_rw.jpg








 

Ich schau nacher mal in die Papiere was ich für ein Produktionsdatum drin stehen habe...

[ Diese Nachricht wurde editiert von Maxxxxx am 21.01.2012 um 14:10 Uhr ]

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Das ist das mit der "schlauen" Presse.

Mit zugelassen ist nicht die Zulassung des einzelnen PKW´s gemeint, sondern die Typzulassung durch das KBA. Also ein neuer Fahrzeugtyp vom KBA zugelassen wird.

Der aktuelle smart hat seine "Zulassung" ja schon 2006-2007 bekommen.

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Genau, es geht um Modelle, nicht um einzelne Exemplare!

 

Wie ist das eigentlich? Wird ein Facelift als eigenes Modell geführt oder zählt der noch zum alten Modell?

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Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 


Eine räumlich zweidimensional ausgedehnte Ansammlung dichtstehender hochstämmiger Holzgewächse reflektiert auftreffende Schallwellen in gleichem Maße, wie sie sie empfangen hat.

 

sf-sig.jpg

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Ein Facelift zählt im Normalfall zum alten Modell, das erkennt man an der Baureihenbezeichnung. Das neuste Facelift wird ja auch als 451er geführt.

 

 

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Genau!

Da geht es um neue "Fahrzeugmodelle" die nach dem 7.2.11 auf den Markt kommen.

Nicht um neu zugelassene Fahrzeuge, und auch nicht um Modellgepflegte!

Also, warten bis zum neuen Modell mit Renault, ab 2013.

 

8-) Peter.


www.red-peter.de

Bier ist der Beweis, dass Gott uns liebt und will, dass wir glücklich sind.Benjamin Franklin

www.sos-stuttgart.de

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Quote:

Am 21.01.2012 um 14:53 Uhr hat 450er geschrieben:
Das ist das mit der "schlauen" Presse.

Mit zugelassen ist nicht die Zulassung des einzelnen PKW´s gemeint, sondern die Typzulassung durch das KBA. Also ein neuer Fahrzeugtyp vom KBA zugelassen wird.

Der aktuelle smart hat seine "Zulassung" ja schon 2006-2007 bekommen.



 

Korrekt, 2006/2007 Homologiert. Müsste in der COC stehen.


Mein elektrischer Stuhl: 380 Volt unterm Sitz.

 

Brabus Exclusiv ED Cabrio . Lt. KBA 87 Stück in D zugelassen

 

Zweitwagen: Mini Cooper Cabrio

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    • Moin, sehr geehrter HolgerS, sehr geehrte Forengemeinde !   Auf die Bemerkung:  und   Ich halte die selbst-nachstellenden Kupplungsmodule des 450er für sehr langlebig (muß m.M.n. nicht unbedingt neu...). An einem 450er Smart cdi habe ich im 09/2018 (bei KM ca.175 000) auf die Spitze der Stößelspitze eine handelsübliche Edelstahl-Hutmutter M10 geklebt (Gewinde vorher auf das Außenmaß des Stößeldurchmessers aufgebohrt). Grund dafür war in dem Fall nicht eine "durchstoßene Pfanne" des Ausrückhebels, sondern, daß der Aktuator in den werksmäßigen Langlöchern nicht mehr erforderlich nachzustellen war (bei der ca. jährlichen Wartung). Durch den deutlich größeren Radius (gegenüber dem der Stößelspitze) der Hutmutterspitze durfte der Ausrückhebel auch mit durchstoßener Pfanne wieder einwandfrei gedrückt werden können. Funktioniert bis heute (07/2025, ca. 241 000) problemlos, sind ja immerhin ca. 66 000 km und 7 Jahre. Ein Ende der Funktionalität ist diesbezüglich nicht in Sicht (hatte den Aktuator diese Tage wegen Fettens mit Kupferpaste der Paarung Stößelspitze mit der Hutmutter/Pfanne ausgebaut, sieht gut aus...).   Und ja, wenn die X-Strebe der Hinterachse ausgebaut ist, lassen sich die ATW problemlos ausbauen. Ich ziehe die aber zuerst getriebeseitig raus.   Gutes Gelingen wünscht und mit freundlichen Grüßen verbleibt   hedwig 
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