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Der_Cop

Der erste Smart in der Familie und unsere Sorgen

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Hallo, ich bin neu hier und habe bislang mit unserem neuen Familienmitglied so einige Sorgen. Meine Freundin hat sich Ende November 2008 einen gebrauchten Kleinen (Smartfortwo, Bj. 2002, 90.000 km) zugelegt. HU und AU neu. Nach 3 Fahrtagen ging es dann zum ersten mal in die Werkstatt - Laufunruhe in den Vorderreifen. Bei der Kontrolle wurde dann festgestellt, dass der Motor völlig verölt sei, eine Öldichtung fehlte wohl. Alles ersetzt, Öl nachgefüllt. Keine weiteren 2 Tage später erschien dann auf der Autobahn das bekannte gelbe Smart-Motorsymbol, mit der Folge, dass auf der Autobahn Halt gemacht werden mussste, da der Kleine keinen Ton mehr von sich gab. Hat was, bei Minus 7 Grad. Abschleppen zur Werkstatt: Erste Diagnose: Die Lambdasonde. Bei der weiteren Untersuchung kam der Verdacht auf, dass der Motor wohl etwas abbekommen hätte. Also, Abschleppen zum nächsten Smart-Center. Eine Inaugenscheinnahme mittels PC (100 €) ergab einen Kompressionsverlust im 1 Zylinder von nahezu 90%. Na super... was nun ? Der Anruf beim Verkäufer/Händler ergab dann die niederschmetternde Auskunft: "Er habe damit nichts zu tun und wir sollen alleine damit fertig werden". Nach Kontaktierung der Rechtsberatung des ADAC wurde dann ein doch recht forderndes Schreiben an den Händler aufgesetzt, in dem er auf seine Nachbesserungspflicht und Haftung hingewiesen wurde. Anfang Januar erhielten wir dann einen Anruf vom Händler, dass er bereit sei, das Fahrzeug reparieren zu lassen. Also wurde der Kleine für 178.- € zum Händler geschleppt. Dieser wurde darauf hingewiesen, dass nach der Reparatur von uns eine zwischenzeitlich ausfindig gemachte spezialisierte Super-Smart-Werkstatt in Berlin Spandau aufgesucht werden wird, um sicherzugehen, dass alles in Ordnung ist. So vergingen nahezu 14 Tage, ohne dass sich etwas tat. Nach einigen Telefonaten von uns, ging es dann schließlich doch vorwärts, so dass wir den Kleinen gestern wiederbekommen haben, was nicht so einfach war, denn der Händler hatte für sich entschieden, dass wir uns zur Hälfte mit 600.- € an der Reparatur zu beteiligen hätten. Nach einigen forschen Worten am Telefon erhielten wir den Smart dann ohne zu zahlen. Dann ging es sofort in die oben beschriebene Werkstatt. Eine erste Durchsicht dort ergab, dass wohl der Motor wieder mit ca. 11 bar auf allen drei Zylindern läuft, aber bei der Reparaur mehr beschädigt als repariert wurde (Motorlager stark gerissen, Zündkabel falsch verlegt, Unterfahrschutz lose, Verkleidung der Luftführung für Ladeluftkühler gebrochen, Kurbelwellenentlüftung gebrochen-wurde lediglich geklebt, Zündkabelsteckerhalter abgebrochen, Pleuellager runter, Klimaanlage leer und deren Flüssigkeit hatte sich dann völlig im Motorraum verteilt, dazu noch die Kenntnis, dass 1 ABS-Ring ebenfalls gebrochen ist). Nun steht der Kleine dort - wir haben den Verkäufer darüber informiert, und beschlossen, am Mittwoch einen Rechtsanwalt aufzusuchen, der uns in dieser doch nervigen Angelegenheit vertritt. Mal schauen.... Ach nebenbei bemerkt, wir haben von der Werkstatt ein getuntes Smart Cabrio als Ersatzfahrzeug kostenfrei gestellt bekommen ... super, oder?

 

Unterm Strich bleiben doch einige Fragen:

Wie hat das Fahrzeug mit diesen offensichtlichen gravierenden Mängeln den TÜV bekommen?

Stimmen die Werte von der AU?

Was wird aus diesem ganzen Vorfall (wer kommt für die Mängelbeseitigung auf, Ausfallzeiten für Nichtnutzbarkeit des Fz, Aufwandsentschädigungen pp.)

 

so Leute, ersteinmal den Frust von der Seele losgeworden, ein schönes Wochenende und ich lasse wieder von mir hören

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Also das ist ja mal der Hammer,....

sowas hab ich noch nicht gehört oder mitbekommen,.....

 

Halt uns bitte auf dem laufenden ;-)

 

ansonsten Liebe Grüße und Herzlich Willkommen

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Am 24.01.2009 um 21:34 Uhr hat Der_Cop geschrieben:

Unterm Strich bleiben doch einige Fragen:

Wie hat das Fahrzeug mit diesen offensichtlichen gravierenden Mängeln den TÜV bekommen?

Stimmen die Werte von der AU?

Was wird aus diesem ganzen Vorfall (wer kommt für die Mängelbeseitigung auf, Ausfallzeiten für Nichtnutzbarkeit des Fz, Aufwandsentschädigungen pp.)


 

 

Für mich gäbe es da nur eine Frage:

wie werde ich den Schrotthaufen wieder los?

Was hat das "Schätzchen" eigentlich gekostet?

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 24.01.2009 um 21:56 Uhr ]

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danke für die Anteilnahme - abeer ich denke, wir reden hier noch nicht von einem Schrotthaufen .....

 

lG

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Wann genau wurde denn der TÜV gemacht? Und bei welchem Verein? (Dekra, GTÜ, etc.)

 

Gabs den TÜV ohne erkennbare Mängel?

-----------------

Smart Coupè cdi Passion, 12/2005, 80.000 km,

silber / silber, kurzes Kennzeichen, alles Serie

smarti.jpg

 

nächste Projekte:

Nebelscheinwerfer

schwarzen Kunstoff in silber lackieren

 

 

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"Alter Schwede" mehr fällt mir dazu nicht ein. Da sollte es doch ein leichtes sein zu wandeln.

 

 

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Am 24.01.2009 um 23:30 Uhr hat Der_Cop geschrieben:
danke für die Anteilnahme - abeer ich denke, wir reden hier noch nicht von einem Schrotthaufen .....



lG



 

Bitte!

 

"Schrotthaufen" ist dann angebracht, wenn das Fahrzeug Mängel hat, deren Beseitigung den Zeitwert (Kaufpreis + Instandsetzung) bei weitem überschreitet.

Und diese Sachlage sehe ich hier gegeben.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 25.01.2009 um 00:41 Uhr ]

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wenn er nicht mehr als 1500 gekostet hat, geht das ja in ordnung.

 

die sache mit der hu ist eh vorbei.

 

die mängelfreiheit wird ja nur für den tag der hauptuntersuchung festgestellt!

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Gebe dem Inschänör da absolut recht - nimm Dir 'nen guten Anwalt und sorge dafür, dass Du diesem Halsabschneider die Karre wieder auf den Hof stellst!

Glaub mir, mit dem Auto wirst Du nicht mehr froh und angesichts der Latte von Mängeln ist für mich der Tatbestand der arglistigen Täuschung wohl erfüllt, der eine Rückgabe bzw. Wandlung rechtfertigt. Wobei ich das mit der Wandlung bei diesem Seelenverkäufer nicht in Betracht ziehen würde.


"Untersteuern ist, wenn Du den Baum siehst, in den Du reinfährst. Übersteuern ist, wenn Du ihn nur hörst." Walter Röhrl

 

Hol Di fuchtig!

 

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Also ich würde das so sehen: Die jetzt noch vorhandenen Mängel sind sicher abstellbar. Einige davon wurden wohl bei der Motorinstandsetzung hinzugefügt. Bleibt nur zu hoffen, dass die Motorinstandsetzung sorgfältiger durchgeführt wurde.

 

Für den letzten TÜV sind eigentlich nur zwei Mängel wichtig. Der gebrochene ABS-Ring und der Ölverlust. Gut, wenn der Ring gebrochen ist, muss das nicht sofort auffallen, erst wenn sich die Elektronic meldet, wird der Fehler zum Problem. (s. Suchfunktion ABS Ring gebrochen)

 

Man muss einfach zwischen dem Kaufpreis und dem Ärger abwägen. Wenn der Wagen wieder vollkommen instandgesetzt ist und nicht zu hoch bezahlt wurde, dann sollte die Sache schon in Ordnung sein. Zumal ja noch eine ganze Zeit Gewährleistung vorhanden ist.

 

Evtl. sollte man mal den Vorbesitzer fragen, aber der wird vermutlich wegen der drohnen Reparaturen den Wagen ...... :cry:

 

Rolf

 

 


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Stimmt das wäre das Einzige was dem TÜV auffallen / stören würde !!!!

 

Aber ... eigentlich bedeuten TÜV Aufkleber aufm Nummernschild genau so viel, wieviel sie wert sind, nämlich faßt nichts.

 

"Duuuu sachma hab bald TÜV, dafür brauch ich ne ASU, mein KAT ist aber im Argen, was kann man denn da machen ?!?" ...... "welche Farbe brauchste denn !??!: .... braun"

Ne Woche später beim Stammtisch gingen dann 2 "Braune" über Tisch:

- Ein Altbier

- und ne AU-Plakette

 

:o

 

 

 

Wer beruflich damit zu tuen hat ( oder jemanden kennt der jemanden kennt ;.) ) weiß was ich meine.

 

Alles Gute beim reklamieren.

 

Gruß

Ralf

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ralf940 am 26.01.2009 um 12:39 Uhr ]


6,4 Liter .. gedrückt !!!

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Hallo Leute,

danke für die Anteilnahme.... echt super hier...

 

Stand ist momentan folgender:

 

- telefonischer Kontakt mit Verkäufer, der

Nachbesserung in der gleichen Werkstatt

angeboten hat - oder

- Rücknahme des Fahrzeuges

 

Da wir aber an einer Nachbesserung in der gleichen Werkstatt nicht wirklich Interesse haben, befragen wir mal übermorgen den RA, wie er das sieht. Ansonsten möchten wir den Kleinen doch gerne behalten.....

 

Die uns mittlerweile entstanden Kosten kommen dann nach der Nachbesserung (wo auch immer) als "Bonbon" auf den Verkäufer zu....

 

Ach ja, der TÜV wurde bei der GTÜ gemacht ...

 

Kleiner Hinweis am Rande: Das Fahrzeug wurde bei einem Verkäufer mit braunen Augen und schwarzen Haaren getätigt .... der GTÜ-Mensch hatte diese auch, was grundsätzlich nichts zu heissen mag

8-) 8-)

 

so dann .... liebe Grüße an alle

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Ja, ohne Worte.

 

Aber wie hatten wir es in einem anderen Fred bereits: Das Feilschen ist des Südländers liebstes Kind... Direkt nach dem Bescheißen, wenn ihr mich fragt.

 

Andererseits muss ich dann jetzt doch mal mit ein wenig vorwurfsvollem Ton sagen: Selber Schuld. Die letzten 3 "Südländer" die sich bei meiner Fahrzeugsuche als Inhaber des Autohandels entpuppt haben, haben meine Rückseite länger gesehen als meine Vorderseite...

 

Versteht mich nicht falsch. Ich habe mit Rassismus nichts am Hut. Aber es ist auffällig häufig, dass man überwiegend von Südländern über den Tisch gezogen wird.

 

Wie sagte mein Bruder neulich so schön: "Je mehr die dich bescheißen, desto breiter und freundlicher wird das Lächeln auf ihren Lippen".

 

Von daher habe ich mich gefreut, dass sich der Autohändler bei meinem letzten Auto eigentlich sogar ein bißchen geärgert hat :lol:

 

Konnte ja nur ein gutes Geschäft sein für mich ;-) (Ich muss dazu sagen, das war bei einem einheimischen Händler)

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Smart Coupè cdi Passion, 12/2005, 80.000 km,

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nächste Projekte:

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Am 26.01.2009 um 18:31 Uhr hat Der_Cop geschrieben:
Ansonsten möchten wir den Kleinen doch gerne behalten.....

 

Dazu fällt mir nur "selbst Schuld" ein.

 

Wenn der Verkäufer schon die Rücknahme anbietet, dann würde ich das auch so tun.

Die Chance kommt so bald nicht wieder, die Kosten flach zu halten.

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 27.01.2009 um 10:10 Uhr ]

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Möchte ich zustimmen.

 

Ich würde ihn zurück geben und mir n anständiges Fahrzeug suchen.

 

Wer weiß was der Kleine noch alles hat was nur noch keiner gefunden hat...

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es gibt nur ein gutes angebot! rücknahme!

und wenn der vorschlag vom händler kommt, würde ich dies machen. er wird schon einen grund haben.

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Emotionale Bindung ist in dem Fall fehl am Platz.

 

Weg damit!

 

Oder war der so billig, dass eine permanente Baustelle eingepreist ist?


Smartfahrer lächeln - Sie wissen warum.

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Offeriere ihm doch erst mal Deine Forderung bezüglich der Dir/Euch entstandenen Kosten! Dann wird sich das Angebot zur Rücknahme wahrscheinlich rasch von selbst erledigen! ;-)

 

Wie sich die Sache hier darstellt, ist er aber zum Ersatz derselben verpflichtet.

 

Es macht auch zu viel Mühe, hier alle Fakten zu besprechen, um treffende Tipps zu geben. Rechtsanwalt einschalten und ggf. Gutachter ist der richtige Weg.

 

Besser noch wäre noch, wenn zuvor eine Bonitätsauskunft über den Verkäufer eingeholt werden könnte. Damit würde u.U. vermieden, dass man gutes Geld schlechtem hinterherwirft. Sofern jedoch die Deckungszusage einer RS-Versicherung vorliegt, ist das weitgehend egal.


Smart me up!
Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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