Jump to content
speedhawq

Teilegutachten für Lorinser Speedy 17"(451) Download!

Empfohlene Beiträge

 

 

vor 11 Stunden schrieb wetabi:

..und welche passen für die Strikelines?😂

Das wurde allerdings bereits gesagt, es passen die originalen Kugelbundschrauben! Sämtliche Originalfelgen passen natürlich auch nur mit Originalschrauben! 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 12 Minuten schrieb Outliner:

 

 

Das wurde allerdings bereits gesagt, es passen die originalen Kugelbundschrauben! Sämtliche Originalfelgen passen natürlich auch nur mit Originalschrauben! 

Ja, das hatte sich schon geklärt da ich mit ahnungslos Kontakt per PN hatte. Gruß


...Humor ist wenn man trotzdem lacht😄

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Zusammen,

ich bräuchte auch bitte das Teilegutachten für die 17“ Speedys für den 451.

 

Die Räder haben vorne 6,5x17 ET24 und hinten 7x17 ET15.

 

Das wäre echt prima - vielen Dank im Voraus!

 

Greetz, jonne

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hab Dir eine PN gesendet, also eine persönliche Nachricht.

Darüber müsstest Du auch per Email benachrichtigt werden. 😉

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hi Leute,

 

ich bräuchte auch bitte das Teilegutachten für die 17“ Speedys für den 451.

 

Die Räder haben vorne 6,5x17 ET24 und hinten 7x17 ET15.

 

Das wäre echt prima - vielen Dank im Voraus!

 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

PEEN! 😉

Soll heissen, ich habe Dir gerade eine PN bzw. eine persönliche Nachricht gesendet! 🙂

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallöchen aus dem Schwabenland,

bin neu hier und hätte gleich ein großes Anliegen:

war gerade beim TÜV zur Eintragung der Felgen . Leider hatte ich zur Vorführung ein ganz falsches Gutachten., welches nicht für meinen 451 gilt . Lediglich bei den 6,5 Zoll Felgen ist der 451 genannt . Ich bekomme die Felgen wohl eingetragen, allerdings dann nur über eine teure Einzelabnahme . 

Hättet ihr mir das entsprechende Gutachten für Hinten ? 

Die Räder haben vorne 6,5x17 ET24 und hinten 7x17 ET15.

Sorry , wenn ich gleich zu Beginn mit einer Bitte komme!

Wäre ein Traum

vielen Dank im Voraus 

Grüsse Hans 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hab noch was vergessen:

hinten muss ich wohl Radlaufverbreiterungen in einem gewissen Bereich anordnen (Gummilippe) . Gibts da schon fertige Lösungen oder nur Universelle?

nochmals vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

PEEN! 🙂

Soll heissen, daß ich Dir eine PN bzw. persönliche Nachricht gesendet habe. 😉

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hab noch was vergessen:

hinten muss ich wohl Radlaufverbreiterungen in einem gewissen Bereich anordnen (Gummilippe) . Gibts da schon fertige Lösungen oder nur Universelle?

nochmals vielen Dank!

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

ist zwar schon ein paar Tage alt, aber ich habe diese Kombination auf meinem 451 drauf ohne irgendwelche Verbreiterungen, sogar mit der Tieferlegung. Alles so eingetragen.

 

smartie.jpg

bearbeitet von GreenTownSmart

Gruß Marco

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Marco , vielen Dank für Deine Rückmeldung. Zwischenzeitlich habe ich die Felgen auch ohne Verbreiterung eingetragen bekommen. Aber erst im 2.Anlauf . Die erste Prüfstelle hat abgelehnt. Schon komisch, was es für eine Willkür gibt. Mich freut es trotzdem 😁
Gruß 

Dieter 

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 40 Minuten schrieb HansSmarr:

Schon komisch, was es für eine Willkür g


Tja, das mit den Verbreiterungen steht halt so im Gutachten als Auflage vermerkt. Da kommt normalerweise niemand rum. Ich musste die Verbreiterungen ebenfalls rauf geben und die Verbreiterungen sehen nicht übel aus.

 

Nebenbei noch angemerkt. Auch wenn die Felgen nun eingetragen sind, musst du das GA immer mitführen. Wenn du nun in ne Spezial-Poser-Kontrolle gerätst, dann werden die Typen von der Rennleitung das GA verlangen und dich, im besten Fall, nur auf den Mangel (das Fehlen der Verbreiterungen) aufmerksam machen und eine Nachbesserung verlangen.

 

 

@GreenTownSmart Gratulation! Die Räder sehen super aus. Nicht ohne Grund meine Favoriten am 451er ….. und noch zwei, drei andere 😉

 

 


Was wird immer behauptet?

Stil kann man nicht kaufen?

Doch! -> Smart 42

 

451er „Dark Star“ & Night Orange

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Da hast du natürlich recht. Wenn man an die „Richtigen“ kommt , bringt die Eintragung nichts . Ich finde es nur irre , dass hier unterschiedlich bewertet wird. Bei manchen Geländewagen stehen die Räder 1m über den Radlauf und werden so zum Teil eingetragen. Bin alt und verstehe nicht mehr alles 🤣

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Man nennt es auch Ermessensspielraum des Prüfers. 😉

 

vor 1 Stunde schrieb SmartManI:

Nebenbei noch angemerkt. Auch wenn die Felgen nun eingetragen sind, musst du das GA immer mitführen. Wenn du nun in ne Spezial-Poser-Kontrolle gerätst, dann werden die Typen von der Rennleitung das GA verlangen und dich, im besten Fall, nur auf den Mangel (das Fehlen der Verbreiterungen) aufmerksam machen und eine Nachbesserung verlangen.

 

 

Ich weiss nicht, ob das in Austrianien so gehandhabt wird, aber in Good old Germany ist es definitiv nicht so.

Wenn die Räder abgenommen sind, dann reicht die Abnahmebescheinigung aus, die muss dann mitgeführt werden, das Gutachten ist dann nicht mehr erforderlich 

Und wenn eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere erfolgt ist, dann ist weder die Abnahmebescheinigung, noch das Gutachten erforderlich.

Die Eintragung ist dann in einer Verkehrskontrolle verbindlich. 

Aber um eventuellen Problemen vorzubeugen habe ich trotzdem immer alles in der abschließbaren Schublade unter dem Fahrersitz dabei.

 

Der Wortlaut in dem Gutachten lautet:

 

Mitführen von Dokumenten:
Nach der durchgeführten Abnahme ist der Nachweis mit der Bestätigung über die Änderungsabnahme mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

 

Von dem Gutachten ist hier nicht die Rede! 🙂

Ich denke mal, daß Eure Executive da nicht korrekt handelt, wenn sie das originale Gutachten sehen wollen! 🙄

bearbeitet von Ahnungslos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen
vor 1 Stunde schrieb SmartManI:

Tja, das mit den Verbreiterungen steht halt so im Gutachten als Auflage vermerkt. Da kommt normalerweise niemand rum. Ich musste die Verbreiterungen ebenfalls rauf geben und die Verbreiterungen sehen nicht übel aus.

 

Das ist nicht zutreffend!

Wie in vielen Gutachten üblich wird hier eine Umschreibung verwendet, die Platz nach allen Seiten lässt.

Von den Verbreiterungen steht gar nix drin. Wenn der Prüfer der Meinung ist, daß mit seinem Ermessensspielraum die Radabdeckung ausreicht, dann sind Verbreiterungen hinfällig. 😉

Genau so ist es in vielen Gutachten formuliert, von den Verbreiterungen ist eigentlich nur in den Gutachten von Smart und Brabus die Rede, in den anderen steht immer nur, daß durch geeignete Maßnahmen die Radabdeckung gewährleistet sein muss!

Ich habe meine Speedys am 450er auch ohne Abdeckungen eingetragen bekommen und der 451er ist mit seinen breiteren Radläufen hinten ohnehin unkritischer.

Das Problem beim 450er ist, daß die Radläufe nach vorne stark konisch nach innen zulaufen, das ist beim 451er nicht in dem Maß der Fall!

 

Wortlaut aus dem Gutachten

 

21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.

 

24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B.
Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die
Radabdeckung ausreichend ist.

 

22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in
diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung
der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.

 

24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete
Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.

 

 Das witzige dabei ist ja, daß die Formulierungen in den Gutachten genau verdreht genannt werden, in dem Gutachten der 6,5 Zoll Felgen vorne ist von den Radausschnitten und der Radabdeckung hinten die Rede, in dem Gutachten der 7 Zoll Felgen hinten dann von den vorderen Radausschnitten bzw. Radabdeckungen! 🙂

bearbeitet von Ahnungslos

Diesen Beitrag teilen


Link zum Beitrag
Auf anderen Seiten teilen

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde dich hier an.

Jetzt anmelden

  • Aktuell beliebt

  • Der letzte Post

    • Das ist nicht zutreffend! Wie in vielen Gutachten üblich wird hier eine Umschreibung verwendet, die Platz nach allen Seiten lässt. Von den Verbreiterungen steht gar nix drin. Wenn der Prüfer der Meinung ist, daß mit seinem Ermessensspielraum die Radabdeckung ausreicht, dann sind Verbreiterungen hinfällig. 😉 Genau so ist es in vielen Gutachten formuliert, von den Verbreiterungen ist eigentlich nur in den Gutachten von Smart und Brabus die Rede, in den anderen steht immer nur, daß durch geeignete Maßnahmen die Radabdeckung gewährleistet sein muss! Ich habe meine Speedys am 450er auch ohne Abdeckungen eingetragen bekommen und der 451er ist mit seinen breiteren Radläufen hinten ohnehin unkritischer. Das Problem beim 450er ist, daß die Radläufe nach vorne stark konisch nach innen zulaufen, das ist beim 451er nicht in dem Maß der Fall!   Wortlaut aus dem Gutachten   21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.   24J) An den vorderen Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist.   22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen.   24D) An den hinteren Radhäusern ist durch den Anbau geeigneter Teile oder durch andere geeignete Maßnahmen eine ausreichende Radabdeckung herzustellen.    Das witzige dabei ist ja, daß die Formulierungen in den Gutachten genau verdreht genannt werden, in dem Gutachten der 6,5 Zoll Felgen vorne ist von den Radausschnitten und der Radabdeckung hinten die Rede, in dem Gutachten der 7 Zoll Felgen hinten dann von den vorderen Radausschnitten bzw. Radabdeckungen! 🙂
  • Forenstatistik

    • Themen insgesamt
      152.844
    • Beiträge insgesamt
      1.609.109
×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf Ihrem Gerät platziert, um die Bedinung dieser Website zu verbessern. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Sie damit einverstanden sind.