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sitzi

3-Speichen-Lederlenkrad mit Schaltwippen

Empfohlene Beiträge

Hallo,

 

hat jemand Interesse an einem 3-Speichen-Lederlenkrad mit Schaltwippen für einen smart 450 (2003-2007)?

 

Achtung: Der LWS ist DEFEKT!!!

 

Obwohl es keine offizielle Aussage ist, soll das Austauschen des LWS möglich sein. Das Lenkrad eignet sich auch sehr gut für smart OHNE ESP, da diese keinen Lenkwinkelsensor benötigen..

 

Interessenten melden sich bitte via PN.

 

Gruß aus Oberfranken, Adi.

 

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maintenance by Autohaus Moll GmbH & Co, Nürnberg

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[ Diese Nachricht wurde editiert von sitzi am 17.05.2009 um 18:01 Uhr ]

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Hallo,

 

hier noch ein Bild davon:

 

klschaltwippenlenkrad.jpg

 

Gruß aus Oberfranken, Adi.

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von sitzi am 18.05.2009 um 20:12 Uhr ]

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Hallo,

 

aktueller Preis: siehe weiter unten.

 

Gruß aus Oberfranken, Adi.

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von sitzi am 18.05.2009 um 20:11 Uhr ]

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braucht man diesen lenkwinkelsensor bei einen smart bj 1999???

oder ist es eine ganz andere montageplatte???


Smart war mal jetzt ist Benz angesagt!

Momentan Mercedes A-Klasse A190 Avantgarde W168 BJ 2001 Vollausstattung bis auf PTS!

125PS auf 1180 Kilo leistungsgewicht 9,44 kilo pro ps das geht klar!

Alternativ STRG+ALT+ENTF und schon bist WEG

Spritmonitor.de

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Ne, den LWS brauchst du da nicht.

 

Sitzi war das meins? ;-)


Spritmonitor.de

152749.jpg?stamp=1216464045

 

 

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also den lankwinkelsensor kann man tauschen, hab ich selbst auch schon gemacht. sollte normal kein problem sein, es denn da gäbe es unterschiede

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www.muensterlandsmarties.de

 

www.mein-smart.de.tl

 


www.münsterland-smarties.de

 

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Spritmonitor.de

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Hallo,

 

ja, den LWS kann man wechseln, nur smart macht das nicht, deshalb tauschen die ja auch so gern die Lenkräder. Das neue Lenkrad kostet übrigens 537,80 EUR.

 

Hier übrigens ein Link, wo der Umbau des LWS beschrieben wird.

 

Noch dazu angemerkt, für jemanden der einen smart ohne ESP hat, ist das ne gute Gelegenheit, günstig an ein Schaltwippen-Lenkrad zu kommen, denn diese Fahrzeuge brauchen den LWS nicht.

 

Gruß aus Oberfranken, Adi.

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von sitzi am 17.05.2009 um 11:03 Uhr ]

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Hallo hierzu zwei Fragen:

 

Funzt mit dem Lenkrad + Schaltwippen allein das schalten oder benötigt man da noch irgendeine Box?!

 

Bräuchte ich für meinen Smart Bj. 3/2001 City Coupe den LWS?


http://www.pixum.de/album/image/id/4321516/page/1

 

Jetzt alles neu mit Fismatec SB2-Motor

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@ Lafzke

 

Sorry, das weiß ich ehrlich gesagt nicht. Aber ich denke, das werden hier im Forum schon einige wissen.

 

Gruß aus Oberfranken, Adi.

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von sitzi am 17.05.2009 um 17:54 Uhr ]

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Hallo,

 

würde das Lenkrad für 130 EUR zzgl. Versand abgeben.

 

Zusätzliche Infos:

 

Für smart ohne ESP ist KEIN Lenkwinkelsensor (LWS) erforderlich, also kann er defekt sein, er wird eh nicht benötigt.

 

Gruß aus Oberfranken, Adi.

 

 

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[ Diese Nachricht wurde editiert von sitzi am 18.05.2009 um 20:11 Uhr ]

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    • Wenn ich das richtig sehe, dann ist Deiner eine Erstzulassung im Februar 2002, also kann man nicht davon ausgehen, daß es einer der ersten Smarts ist, denn die wurden ja bereits ab 1998 gebaut.   Nach dem Bild zu urteilen scheint Deiner einer der Exemplare zu sein, bei dem die EG Genehmigungsnummer im Fahrzeugschein gar nicht vollständig angegeben ist. Normalerweise kommt nämlich hinter dem e1*98/14*0080* noch eine zweistellige Zahl, die den Modifikationsstand des Smarts dokumentiert, diese wird bei serienmäßigen Modifikationen sukzessive nach oben gezählt. Und wie ich oben schon geschrieben habe, setzen manche Felgenhersteller bzw. -Vertreiber eben bestimmte Bauzustände voraus, das steht dann so auch im Gutachten drin. Da steht dann z. B., daß das Gutachten für Fahrzeuge ab der EG Genehmigungsnr. e1*98/14*0080*15 gilt. Ich bin mir nun nicht im Klaren darüber, ob es ein Vorteil oder ein Nachteil ist, wenn die Extension dieser beiden Ziffern in den Papieren komplett fehlt. Denn der abnehmende Prüfer könnte sich ja darauf berufen, daß das Fahrzeug die Kriterien des Gutachtens nicht erfüllt. Aber auch dann sollte immer noch die Abnahme in Form einer Einzelabnahme möglich sein. Wenn man auf der sicheren Seite sein will, dann nimmt man Felgen, bei denen im Gutachten drin steht, daß es ab der EG Genehmigungsnummer e1*98/14*0080*... gilt, denn das wäre dann ab Anbeginn der Fertigung des Smart in 1998.  Dies wäre z. B. bei den Rondell 0077 der Fall. Auf denen kann entweder 175er vorne und 195er hinten oder sogar 195er rundum gefahren werden.   Bei einem technisch orientierten Prüfer sollte auch die Eintragung von Felgen möglich sein, welche die *15 voraussetzen, aber wenn Du an einen Ignoranten gerätst, der nur Paragraphen reiten oder Korinthen kacken kann, dann könnte sich daraus ein Problem ergeben. Breitere Reifen auf den entsprechenden Felgen sollten auf jeden Fall kein Problem sein! Alles eine Frage des Abnehmenden!  
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