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Fido

Geschwindigkeitskontrollen über die Mautbrücken

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Die Mautbrücken stehen doch für diese Zwecke meist viel zu weit auseinander. Es gibt im gesamten Bundesgebiet nur 300 Stück davon. Es handelt sich dabei im Übrigen auch nicht um staatlichen Einrichtungen, sondern sie stehen m.W. im Eigentum der Toll Collect GmbH.

 

Ich habe mich damals, als es lobbymäßig um den Kampf um die Mautbefreiungen ging, sehr intensiv mit der Technik befasst. Diese Dinger sind zu einigem in der Lage, so z.B. zum Zählen der Achsen, Erkennen von Fahrzeugart und -typen und zum Ablesen vonKennzeichen auch bei einem Abstand von nur 1,50 m zwischen zwei Fahrzeugen.

 

Schon jetzt dürfen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht alle Brücken gleichzeitig betrieben werden. Ob das System ohne Weiteres in der Lage wäre, den erheblichen Datenzuwachs in Bezug auf Geschwindigkeitsüberwachung zu verarbeiten, darf mit Recht bezweifelt werden.

 

Das Lächerliche an der ganzen Diskussion ist, dass eine Auswertung in einem sehr schweren Verbrechensfall seinerzeit nicht möglich war. Ihr erinnert Euch sicher an den Serienvergewaltiger/-mörder aus einem Stadtteil von Haiger, bei dem man sicher wusste, dass er LKW-Fahrer sein musste. Die Daten durften nicht ausgewertet werden.

 

Spreche mich ja auch für Kontrollen aus, aber dieses Vorhaben hier ist schlichtweg nicht zielführend. Wie weiter oben schon jemand andeutete: Was sagt die Durchschnittsgeschwindigkeit über zwischenzeitlich gefahrene Spitzengeschwindigkeiten aus?

 

Keine Ahnung, was inzwischen noch so alles mit den Kisten technisch machbar ist. Habe mich nicht mehr drum gekümmert, nachdem wir unsere Klientel in den Ausnahmenkatalog ipso jure haben einbringen können.

 

Ich hatte bei Einführung eigentlich vielmehr den dumpfen Verdacht, dass bald nach Funktionieren der Mauterfassung unter dem Deckmäntelchen der Kriminalitätsbekämpfung Bewegungsprofile von Steuersündern erstellt werden sollten. Denn bessere Aufklärungsquoten in diesem Bereich brächten dem Fiskus ja sicher richtig satte Erlöse.

 

@RPG: Keine Sorge, der Uhrzeitabgleich ist doch heutzutage, dank UTC, überhaupt nicht erwähnenswert.

 


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Smartling aus dem wWw
Lieber V8 als Hartz 4!

 

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ja, sorry für das OT-gehen. Sowas kann sich zwanghaft ergeben. Tut mir leid, Jannine, dass ich dich so angegangen habe. Uns trennen tatsächlich Welten. Rhetorik vs. Fachwissen ist eben ein aussichtsloser Wettkampf. Geeint sind wir höchstens in der Unfähigkeit, unsere Irrtümer einzugestehen.

 

BTW smartling, sehr interessante Informationen. Ich gehe davon aus, dass auch wenn die Technik ursprünglich nicht geeignet war, sie eine gute Basis zum Ausbau darstellt; zumindest ist der politische Wille dazu vorhanden. Ich kann mir zudem vorstellen, dass das Netz bei Bedarf um mobile Stellen ergänzt wird, um die "Sections" enger zu fassen. Vielleicht handelt es sich aber auch nur um unqualifiziertes Politkergewäsch, wie es bei moderner Technik mittlerweile leider die Regel ist.

 

Dass bei dem Mordfall damals eine Auswertung der Daten rechtlich nicht möglich war wird die Politik nicht daran hindern, nach und nach die Rechtsgrundlage dafür und viel mehr zu schaffen. Wir Bürger protestieren ja schon lange nicht mehr; es gibt IMO mittlerweile keinen effektiven Weg mehr, diese politischen Entscheidungsprozesse zu beeinflussen.

 

(Für den Uhrenabgleich benötigt man übrigens eher NTP denn UTC) ;-)

 

Grüße

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von ClioDude am 05.02.2009 um 21:50 Uhr ]

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und dann war da noch der fall des von einem lkw-fahrer vorsätzlich überfahrenen parkwächters auf einem AB-parkplatz irgendwo im schwäbischen, der mW bis heute ungeklärt ist, weil auf die daten der mautbrücken nicht zugegriffen werden darf ...

-----------------

gruezi / salut / moin moin / bye

 

 

kangooa

 


gruezi / salut / moin moin / bye

 

 

kangooa

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Auch wenn dadurch diese verbrechen nicht geklärt werden konnten, finde ich es richtig so, denn irgendwo muss die grenze zum schutze der privatsfäre gesetzt werden, und da soll meiner meinung nach die grenze zu früh, als zu spät, oder gar gar nicht gesetzt zu werden.

 

Es geht sich ja nicht nur um die überwachung der geschwindigkeit, sondern darum, dass überhaupt plötzlich die Mautkameras anderweitig genutzt werden sollen.

 

Aber zum thema geschwindigkeit. Das Ganze system ist ja nur dann nutzbar, wenn zwischen den 2 kameras, wirklich 100% der strecke eine geschwindigkeitsbegrenzung vorliegt. Sobald zwischenzeitlich die begrenzung nur kurz aufgehoben wurde, ist die Messung hinfällig. Und wie reagiert das system auf die uhrzeitbeschränkten begrenzungen, oder die begrenzungen der Anzeigetafeln?

 

Was mich an der ganzen geschichte stören würde, ist das man keine "rückmeldung" davon bekommt ob man nun zu schnell war oder nicht, man muss etwa 6 wochen warten, bis man überhaupt bescheid bekommt. Was ist wenn man jetzt an 3 stationen hintereinander mit der glecihen geschwindigkeitsüberschreitung gemessen wird, Gilt das dann als Tateinheit, oder als Wiederholungstat?

 

Ich meine es ist ja wirklich kein Geheimnis, das man schonmal gerne 130-140 fährt. Und da ist dieses system einfach totaler mist...


sigsmally.png

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Quote:

Am 06.02.2009 um 01:28 Uhr hat Fido geschrieben:
...Ich meine es ist ja wirklich kein Geheimnis, das man schonmal gerne 130-140 fährt...

 

Warum so langsam?


Kids in the BACK SEAT may cause ACCIDENTS
ACCIDENTS in the BACK SEAT may cause Kids
So,...... NO BACK SEATS = NO ACCIDENTS !!!

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hm...

wie wäre es denn mit folgendem Lausbubenstreich:

2 identische Karren (kann auch Smart sein :-D ), einer der beiden hat sich ein 2.tes vorderes Kennzeichen mit der Nummer des anderen Autos anfertigen lassen.

Dann fährt eines der Autos legal in die überwachte Zone ein, das andere über einen Feldweg kurz vor Ende der Überwachungszone ein.

 

Das "regulär" erfasste Fahrzeug verläßt über eine schwarze Ausfährt den überwachten Bereich, während das andere vom System am Ende der überwachten Zone erfasst wird.

 

Die Sache wird so getimet, dass sich eine Geschwindigkeit von jenseits 250 km/ h ergibt :-D

 

Aja, der Inhaber des Kennzeichens sollte ein nicht getuntes Fahrzeug haben...

Mit dem eingehenden Bußgeldbescheid zur Bild-Zeitung gehen...

 

 

An die Herren der Softwareentwicklung: schon mal viel Spass beim Fehlersuchen.

 

 

 

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von Ingenieur am 06.02.2009 um 12:28 Uhr ]

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ich denke es wird nicht bei den Mautbrücken bleiben.

 

In NL bei Arnheim sind einfach hinter den Autobahnleitschildern die über der ganzen Fahrbahn hängen für jede Spur eine Kamera installiert.

 

Und es gibt eine Menge von Leitschildern über der Autobahn.

 

Arnd

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Quote:
Rhetorik vs. Fachwissen ist eben ein aussichtsloser Wettkampf.

Du kannst es nicht lassen, oder? Vorschlag zur Güte. Sollten wir uns je irgendwo über den Weg laufen, ziehen wir uns mit einem Flipchart in eine ruhige Ecke zurück und diskutieren über Irreversibilität bis einer aufgibt ;-)

 

Zum Thema: Ich glaube nicht, dass aus der Geschwindigkeitskontrolle via Mautbrücken tatsächlich etwas wird. Neben den Problemen die smartling und Fido schon angesprochen haben, steht dem ganzen auch noch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom März letzten Jahres entgegen.

 

JB

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Ja, Inge, genau! :-D Satte Straftat (Kennzeichenmissbrauch) begehen, um eine demgegenüber eher unbedeutende OWi für nichtig erklären zu lassen... :lol:

 

Man sollte sich über die Qulität der Bildaufnahmesysteme nicht täuschen. Den Fahrer oder die Fahrerin musst Du dann auch noch rasch klonen. :-D

 

Dann doch lieber im Drive bei McD fett bestellen und dann einfach durchfahren. ;-)


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Quote:

Am 06.02.2009 um 11:42 Uhr hat smartling geschrieben:
...über die Qulität der Bildaufnahmesysteme...

 

:lol:

 

sorry, das mußte sein :-D

So hatte das auch ein Bewerber für den offenen Posten des QMB bei mir im Hause geschrieben.

 

Nix für ungut ;-)

 

Klonen muß nicht sein, ein Faschingskostümchen tut´s auch, oder darf man damit nicht Auto fahren?

 

Es lebe die Phantasie :)

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Quote:

Am 06.02.2009 um 12:25 Uhr hat Ingenieur geschrieben:
Klonen muß nicht sein, ein Faschingskostümchen tut´s auch, oder darf man damit nicht Auto fahren?
Es lebe die Phantasie :)

 

...mit ner Micky Maus Maske auf - oder, nein noch besser, ne Maske, mit der man wie Frau Merkel aussieht..... :lol: :lol: :lol: :lol:

-----------------

rennsemmel002lr4.jpgrennsemmelsignaturiiev5.jpgheckinm8.jpg

Liebe Grüße

Sylvia

misc990.gifurlaub6.gif

 


 

 

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Sorry, Inge, damit darf man nicht Auto fahren - jedenfalls nicht im Geltungsbereich der StVO. Wurde gerade aus "aktuellem Anlass" nochmals betont. Sogar diese bunten Kontaktlinsen seien verboten.

 

 


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Am 06.02.2009 um 12:58 Uhr hat smartling geschrieben:
Sorry, Inge, damit darf man nicht Auto fahren - jedenfalls nicht im Geltungsbereich der StVO. Wurde gerade aus "aktuellem Anlass" nochmals betont. Sogar diese bunten Kontaktlinsen seien verboten.

hab' ich ja auch schon desöfteren gelesen. Aber wo - in welchem gesetz - steht das?

-----------------

gruezi / salut / moin moin / bye

 

 

kangooa

 


gruezi / salut / moin moin / bye

 

 

kangooa

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Oh wie schön. Am besten die Schilder von nem roten Ferrari klauen und dann ein Foto von Frau Merkel vors Gesicht. Selbst wenn Ihr dabei erwischt werdet, es wäre der Lacher der Nation.

Ich spüre kriminelle Energie in mir (aber nur virtuell ;-)

LG Su

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Quote:

Am 06.02.2009 um 13:46 Uhr hat kangooa geschrieben:


hab' ich ja auch schon desöfteren gelesen. Aber wo - in welchem gesetz - steht das?

 

Im denselben Gesetzen, in denen auch "steht", dass man nicht unter Einfluss bestimmter Medikamente oder übermüdet oder nachts mit Sonnenbrille oder tagsüber mit Burka oder zwei Gipsarmen usw. fahren darf: StVO und FeV.

 

Das Wörtchen "steht" ist deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil sich ein Verbot nur im Wege der Auslegung ergibt. Ein generelles Vermummungsverbot - im Gegensatz zu Demonstrationen - beim Autofahren existiert nicht.


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Und weiter gehts im Überwachungsstaat.

 

Jetzt wird die "freiwillige" DNA Abgabe im Straßenverkehr gefordert zur "Verbrechensbekämpfung", wer sich weigert, macht sich "verdächtig".

Ich frage mich ernsthaft obs einigen noch ganz gut geht, so langsam kotzt mich dieser "Rechtsstaat" hier an.

 

Klick

 

 

Quelle: Bild.de

-----------------

Smart BRABUS Xclusive

brabus1vrs.jpg

 

 

 


BRABUS Ultimate 112

Perlmetallic Orange

 

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Quote:

Am 06.02.2009 um 15:42 Uhr hat smartling geschrieben:
Quote:


Am 06.02.2009 um 13:46 Uhr hat kangooa geschrieben:




hab' ich ja auch schon desöfteren gelesen. Aber wo - in welchem gesetz - steht das?


... StVO und FeV.

 

 

 

Das Wörtchen "steht" ist deshalb in Anführungszeichen gesetzt, weil sich ein Verbot nur im Wege der Auslegung ergibt. ...


das hatte ich mir fast schon gedacht, dass das nirgends "steht". Auslegung heißt ja richterrecht. Hast Du quellen (urteile?)?

-----------------

gruezi / salut / moin moin / bye

 

 

kangooa

 


gruezi / salut / moin moin / bye

 

 

kangooa

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Müsste ich raussuchen. Was willst Du damit? Bist Du denn aktuell betroffen? Wenn's Dich lediglich interessiert, kann ich Dir z.B. das Anwalts-Handbuch Verkehrsrecht o.ä. zur Lektüre ans Herz legen. Sowas gibt's u.a. beim Schmidt-Verlag OVS, bei Amazon, beim Beck Juristischer Verlag, allerdings leider nicht bei OBI.

 

Dann erfährst Du z.B. auch, ob bei gewissen Wetterlagen Winterreifen aufgezogen müssen; warum ein (in den Fz-Papieren als solches eingetragener) PKW mit Anhänger je nach tatsächlicher Verwendung und Ausstattung im Sinne des § 30 StVO durchaus auch ein LKW sein kann; warum nach dem Zeichen 144 (Wildwechsel) nicht schneller als 80 km/h gefahren werden darf; warum man als Überholender jedenfalls mindestens 11 km/h schneller sein muss; dass Schrittgeschwindigkeit weniger als 10 km/h bedeutet, obwohl das alles nirgendwo explizit geschrieben "steht".

 

Und wo "steht", dass Betreiber von Gaststätten in Hessen Gästetoiletten vorhalten müssen? Mit "kostenlos" will ich mal gar nicht erst anfangen. ;-)


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