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Vel

Nebelscheinwerfer zu Tagfahrlicht?

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Wollt einfach mal fragen, weil ich dazu keine Info finde:

 

Wenn ich die Nebelscheinwerfer so anschließe, dass sie ohne Standlicht/Abblendlicht leuchten, darf ich sie dann als Tagfahrlicht nutzen oder ist das nicht erlaubt?


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Ja diese Lösung kenn ich, allerdings sitzen die Leuchten da hinter den Aussparungen... müsst ich mir mal live ansehen :)

 

Danke für die Infos :)

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Ich habe nen Michalak Sportgrill inklusive Tagfahrlicht zu verkaufen

 

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Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

Spritmonitor.de

 

[ Diese Nachricht wurde editiert von CDIler am 28.12.2008 um 14:37 Uhr ]


 

Echte Autos haben den Motor hinten...

...nur Kutschen werden gezogen

 

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in silber oder schwarz, wenn schwarz interesse! :o

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Smarte Grüße , ToBi

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s M A r t i e

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Smarte Grüße , ToBi

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achsoo :lol: stimmt ja , grill stimmt nicht über ein beim oldliner und newliner ;-) ...

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Smarte Grüße , ToBi

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Quote:

Am 28.12.2008 um 12:33 Uhr hat Vel geschrieben:
Wenn ich die Nebelscheinwerfer so anschließe, dass sie ohne Standlicht/Abblendlicht leuchten, darf ich sie dann als Tagfahrlicht nutzen oder ist das nicht erlaubt?

 

Die Technische Schaltung wäre soweit korrekt. Allerdings benötigen Tagfahrlichteinrichtungen die Kennzeichnung "ECE 87", somit nicht erlaubt. Ich habs bei mir im SLK aber dennoch so aktiviert - und bis jetzt hat sich noch niemand beschwert (trotz einer Polizeikontrolle wg. Geschwindigkeit :-D)

 

Wenn das Auto in die Werkstatt (oder TÜV) kommt wird das für das TFL zuständige Dachmodul sowieso deaktiviert. Also, no risk no fun :-D

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 28.12.2008 um 15:45 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

2003-2006: smart city-coupé&passion (2000) - mehr... | 2006-2008: smart forfour BRABUS xclusive (2006) - mehr... | 2010-2012: smart fortwo coupé passion 52kw (Modelljahr 2011) - mehr... | 2012-2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2012) | 2015: Skoda Superb Combi TDI DSG (2014)

 

Aktuell: seit 2008: Mercedes-Benz SLK 350 (2004) - mehr... | seit 2015: Skoda Octavia RS Combi TDI DSG (2015)

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ich find das eh lächerlich die ganze gesetzes scheiße.

was soll den das. wenn du die und die prüfzeichen hast dann ist es erlaubt, wenn nicht dann verboten.

aber eigentlich ist das doch haargenau das selbe.

 

da könnte ich mich jeden tag drüber aufregen was die sesselfurzer da verzapfen.

 

 

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Sehe ich auch so, da wirds sich niemand vors Auto hocken und die ECE 87 Kennzeichnung suchen. Ich kann demonstrieren das wenn ich das Abblend- oder Standlicht einschalte, das TFL ausgeht und umgekehrt. Auch gehts nur wenn der Motor läuft.

(Fast) alle Bedingungen erfüllt.

 

Notfalls einfach dumm stellen: Ich war letztens zur Inspektion und danach war das so :-? Ist das noch nicht EU-Vorschrift :-?

[ Diese Nachricht wurde editiert von RPGamer am 29.12.2008 um 02:50 Uhr ]


sig_amg2.gif" border="0" align="rightMarkus [me»mysmart.org]

 

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